Hallo,
wenn eine Person A für eine Person B eine Tätigkeit verrichtet, die sie normalerweise im Rahmen ihres Berufes gegen monetäre Entlohnung ausübt, und dafür von B Geld bekommt, nennt man das AFAIK Schwarzarbeit, dies ist verboten und jeder macht’s, aber keiner darf’s sagen.
Unter bestimmten Umständen kann dies jedoch auch „Nachbarschaftshilfe“ sein, ganz legal und man darf’s jedem erzählen. Diese Umstände sind vermutlich(!), daß das transferierte Geld in Summe eher als „kleine Aufwandsentschädigung“ zu betrachten ist denn als Lohn (oder darf gar kein Geld dabei sein?), und daß es sich um den Nachbarn handelt (respektive Vetter, Kumpel, irgendwas).
Außer Zweifel steht wohl, daß A unentgeltliche Hilfe leisten darf, und B ihn hinterher auf ein Bier einladen darf.
Wie ist nun die Lage, wenn die Hilfe etwas umfänglicher ist und das Bier etwas größer?
Soll heißen, wenn A eine ganze Menge tut und B ihm dafür etwas adäquates und entsprechend auch wertvolleres schenkt?
Wo ist da die Grenze? Gibt es eine klare Grenze?
Auf der einen Seite sind solcherlei Tauschgeschäfte nach meinem Rechtsgefühl was total Tolles, aber auf der anderen Seite betuppt man ja schon damit das Finanzamt, welches vermutlich an Geld als einzigem Austauschgegenstand ein gesteigertes Interesse hat, und meine bescheidenen Laienkenntnisse der Juristerei helfen mir da nicht weiter, so daß ich noch nicht mal weiß, wo(nach) ich suchen soll…
Gruß,
Malte.