[StBGebV] Überhöhte Steuerberaterrechnung?

Hallo,

der A hat einen Steuerberater aus zwei Gründen um Mithilfe geben:

Es ist ein Sonderfall eingetreten, durch mithilfe des Steuerberaters konnte dieser zum Vorteil des A genutzt werden (große Steuerererstattung)
Erstellung der normalen Steuererklärung da es einige Unklarheiten gab.

Beim Erstgespräch nach den Kosten gefragt, kam die Antwort ca. 400 Euro. In der Rechnung an A (mit Aufschlüsselung) stehen: 1000 Euro! Kann man ein solche Rechnung noch anfechten oder gilt hier das Unfehlbarkeitsprinzip?

Vielen Dank falls Ihr Tipps habt

Gruß

Roland

Beim Erstgespräch nach den Kosten gefragt, kam die Antwort ca.
400 Euro. Jetzt bekam er die Rechnung (mit Aufschlüsselung):
1000 Euro!

Hi,

hier hilft nur nachfragen. Woher kommen die Abweichungen? Das muss und kann der StB erklären. Ein stochern im Nebel hier im Forum bringt da nicht viel außer Polemik. Also ab mit der Rechnung zum Rechnungsersteller und klären.

Mfg vom

showbee

Hi !

Die Höhe der vom Steuerberater verlangten Gebühr richtet sich nach der Steuerberater-Gebührenordnung. Danach gibt es für viele Sachen „feste“ Preise. Für andere Tatbestände können Pauschalpreise vereinbart werden.

Zu erst sollte die Abschrift des Auftrages, die der Berater sicherlich übergeben hat, auf Regelungen zur Höhe/Berechnungsmethode der Gebühr durchgesehen werden. Findet sich dort kein Hinweis auf Stundengebühren oder Festgebühr, sondern ausschließlich „Abrechnung nach Gebührenordnung“, so kann zumindest noch überprüft werden, ob die vom Berater gewählten Vervielfältiger (Höhe der Zehntel) im Mittelbereich liegt oder ob diese zu hoch angesetzt wurden.
Um diese Prüfung durchzuführen, empfiehlt es sich, mal einen Blick in die Gebührenordnung zu werfen.

Im Archiv werden sich sicherlich auch noch einige Beiträge finden, die sich allgemein mit dem Thema Gebührenordnung befassen.

BARUL76

Zu erst sollte die Abschrift des Auftrages, die der Berater
sicherlich übergeben hat, auf Regelungen zur
Höhe/Berechnungsmethode der Gebühr durchgesehen werden.

Findet

sich dort kein Hinweis auf Stundengebühren oder Festgebühr,
sondern ausschließlich „Abrechnung nach Gebührenordnung“,

Hallo Barul,

träumst du? Schriftliche Übergabe einer
Auftragsbestätigung??? Habe ich höchst selten gesehen… das
macht doch kein Berater, schon wegen der Beweiskraft, die
dann der Kunde hat, wenn es zum Streit wegen der Honorarnote
kommt :smile:

Gruß vom

showbee

Hallo zusammen, danke für Eure Antworten. Die Gebühren wurden nur mündlich besprochen (Zitat: Es wird ca. 300 bis 400 Euro kosten) Bislang habe ich noch keine Rückmeldung vom Steuerberater erhalten. Ich bleibe aber dran.

Mal schauen, was sich dann ergibt.

Gruß

Roland

Hi,

hier hilft nur nachfragen. Woher kommen die Abweichungen? Das
muss und kann der StB erklären. Ein stochern im Nebel hier im
Forum bringt da nicht viel außer Polemik. Also ab mit der
Rechnung zum Rechnungsersteller und klären.

Mfg vom

showbee