Hallo,
der A hat einen Steuerberater aus zwei Gründen um Mithilfe geben:
Es ist ein Sonderfall eingetreten, durch mithilfe des Steuerberaters konnte dieser zum Vorteil des A genutzt werden (große Steuerererstattung)
Erstellung der normalen Steuererklärung da es einige Unklarheiten gab.
Beim Erstgespräch nach den Kosten gefragt, kam die Antwort ca. 400 Euro. In der Rechnung an A (mit Aufschlüsselung) stehen: 1000 Euro! Kann man ein solche Rechnung noch anfechten oder gilt hier das Unfehlbarkeitsprinzip?
Vielen Dank falls Ihr Tipps habt
Gruß
Roland