Hallo,
sorry, ich dachte das kam bei meiner Antwort raus. Beim Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr der Hochzeit ist es bei der gemeinsamen Veranlagung völlig egal, wie lange du auf Steuerklasse I gearbeitet hast oder nicht. Es wird einfach das gesamte Jahr betrachtet.
Zitat § 26 „Ehegatten, (…) und bei denen diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind, können zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a) und Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen…“
In § 26b heißt es dann „Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.“
Wie du siehst gibt es hier keine extra Eingrenzung für das Jahr der Eheschließung, dass hier nur die Monate nach Eheschließung betrachtet werden. Es wird einfach das gesamte Jahr gemeinsam veranlagt. Betrachte es als kleines Steuergeschenk des Staates.
Viele Grüße
Patrick