Hallo,
folgende Streitfrage:
Ehepaar heiratet am 15.7.
Die Lohnsteuerkarte/Steuerklasse wird von der Gemeinde ab 15.7. geändert.
Mit welcher Lohnabrechnung ist die Steuerklasse 3 anzuwenden, Juli oder August?
§ 39a EStG sagt: „Die Änderung ist mit Wirkung von dem Tag an vorzunehmen, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Änderung vorlagen.“
Also Juli!
39.2 LStR sagt aber: „Ein Steuerklassenwechsel darf frühestens mit Wirkung vom Beginn des Monats an erfolgen, der auf die Antragstellung folgt.“
Also August!
Was denn nun?
Bitte keine Andeutungen, dass sich das mit der Steuererklärung sowieso ausgleicht, darum gehts hier nicht.
Gruß
Lawrence