Steuerliche Erfassung - Vorauszahlung / Musiker

Hallo,

ich bin Musiker und möchte meine Musikgruppe gerne beim Finanzamt anmelden. Dies ist nun zwingend erforderlich, weil zum einen im nächsten Jahr bezahlte Auftritte stattfinden werden, aber noch wichtiger ist, dass ich für unseren neuen Proberaum, den wir am November beziehen möchten, ein Gewerbe nachweisen muss.

Nun muss ich das Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und hänge am Punkt 3 (Vorauszahlung) fest. Natürlich möchte ich keine Vorauszahlung für ein Gewerbe zahlen, was allerhöchstens als Kleinunternehmer gilt. Ich kann zudem für dieses Jahr keine Umsätze abschätzen, weil es keine geben wird. Bzw. vielleicht einen, aber dies wäre in Höhe von vielleicht 500 EUR. Im Folgejahr werden es vielelicht 10 Auftritte a 1000 EUR. Also 10000 EUR ingesamt. Ich mag nicht unbedingt für etwas Steuern voraus zahlen, waws vielelicht gar nicht eintrifft. Was kann ich als Ausgaben hinzu rechnen? Proberaummiete? Fahrtkosten? Ausgaben für zusätzlich gebuchte Musiker?

Was sollte ich nun für das laufende und kommende Jahr an Vorauszahlungspflichtigen Umsätzen angeben?

Hinzu kommt: Macht es Sinn als Kleinunternehmer auf die Umsatzstuerbefreiung zu verzichten?

Ich bin da echt Hilflos

Liebe Grüße und Besten Dank im Voraus

Chris

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hallo chris,

hast du schon mal geprüft, ob du dich nicht als freiberufler selbstständig machen kannst??? oder ist deine band schon als gbr angemeldet?

wenn du deine umsätze nicht abschätzen kannst, so trage doch dort ganz geringe beträge ein.

wenn du von der kleinunternehmerregelung nach §19 ustg gebrauch machen willst, so musst du das beim finanzamt SELBST anzeigen. nach dem ustg bist du nämlich „von amts wegen“ umsatzsteuerpflichtig.

wenn du dich nach §19 ustg vom umsatzsteuerverfahren befreien willst, so bedenke das du gezahlte vorsteuer (umsatzsteuer für miete, fahrtkosten,…) dann nicht als vorsteuer abziehen kannst. natürlich darfst du auch keine umsatzsteuer verlangen. desweiteren ist das aber nicht so dramatisch, da dir die umsatzsteuer ja eh nicht gehört. du wärest im diesen falle der verlängerte arm des finanzamtes und würdest diesen umsatzsteuerbetrag als treuhänder verwalten.

ob eine befreiung nach §19 sinnvoll ist, musst du selber entscheiden. als vorteil sehe ich, das die bei neugründung fällige monatliche umsatzsteueranmeldung (zumindest die ertsen zwei jahre lang) entfällt.
als nachteil sehe ich den nichtmöglichkeit des vorsteuerabzuges und der evtl. statuts der „amateurhaftigkeit“ (durch die kleinunternehmerreglung) eurer band bei potentiellen kunden.

am besten geh mal zu einem steuerberater und lass dich mal beraten. auch über das thema freiberufler. das kostet nicht viel und ist wirklich gut angelegtes geld wenn man eine selbstständige tätigkeit aufnimmt. der evtl. stress mit dem finanzamt ist das wirklich wert. beratungskosten natürlich betriebskosten und konnen als betriebsausgaben verbucht werden.

mfg

jan schaarschmidt

ersteinmal vielen dank für die antwort.

hm,

also gemeldet ist die band noch nicht! genau das habe ich gerade beim finanzamt vor. wir sind 5 musiker, zwei davon werden gesellschafter der GbR. die anmeldung wurde schon beim ordnungamt versucht, aber genau die haben uns dann zum finanzamt verwiesen.

und nun sitze ich vor dem blöden forumlar: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Gründung einer Personengesellschaft.

Konkret weiß ich, dass in diesem Jahr die Umsätze = Null sein werden. Bzw. werden wir, wenn ich die Einahmen ab Oktober berechne, und die Ausgaben (Miete für Proberaum etc.) dagegen rechne auf jeden Fall mit einem dicken - aus dem ersten Jahr gehen.

Angenommen wir hätten in diesem Jahr noch 2 Bazahlte Auftritte für insgesamt 800 EUR. Hier müssten die Musikerkosten abgezogen werden: 800 - 3x 150 EUR. Bleiben 350 EUR. Nun kommen die Proberaumkosten hinzu: 900 EUR. Macht einen Verlust von 450 EUR. Ist bitter, aber so ist es nunmal. Ist ja auch nur ein Nebenerwerb, bzw. Hobby, dass aber leider angemeldet werden muss.

Im nächsten Jahr wäres es vielleicht ein paar mehr Auftritte, aber auch mehr Kosten an Miete etc.

Und schon wären wir wieder im Minus. Also wie soll ich einen Gewinn angeben, wenn keiner existiert? Und genau hier stehe ich vor einem Rätsel!

Vielen Dank und viele Grüße

hm,

kenne das formular nicht. wird da nach umsatz oder gewinn gefragt?
wenn ihr voraussichtlich keinen gewinn erwirtschaftet, so tragt dort die zahl NULL ein. für eine gewerbeanmeldung ist das völlig nebensächlich ob ihr einen gewinn erwirtschaftet. die gewinnerzielungsabsicht ist hier entscheidend.

wenn ihr euer steuerjahr immer mit einem minus abschließt, so muss der fehlbetrag von den gbr-mitgliedern ausgeglichen werden.

mfg

jan schaarschmidt

hey,

nochmals danke. also jedes jahr möchte ich nicht mit minus abschließen. aber es wird sich wohl in den ersten zwei jahren nicht vermeiden lassen. wenn wir später unsere 15-20 auftritte im jahr spielen, erwitschaften wir mit sicherheit auch gewinn.

in dem formular geht es genau um:

Festsetzung von Vorauszahlungen (Gemessem am Gewinn)

und

Angaben zu Abschätzung der Abführung der Umsatzsteuer (Gemessen am Umsatz)

Und da ich, wie gesagt jetzt schon abschätzen kann, dass auch das zweite Jahr ein Minusjahr wird, möchte ich natürlich keinen Gewinn eintragen, den ich nicht haben werde. Bzw. auch daher nicht, weil ich keine Vorauszahlung dafür leisten möchte (Gut, bekomme ich dann eh wieder, aber wofür Zahlen, wenn von vorn herein eh ein Minus eingeplant ist)!

Grüße und Dank!

ach so, was sind denn eigentlich fehlbeträge?

lies mal bitte hier:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?PHPSESSID=93eb2…

da ist der weg in die selbstständigkeit sehr gut beschrieben (leider nicht mehr ganz aktuell).

zu Festsetzung von Vorauszahlungen (Gemessem am Gewinn):
ich gehe mal davon aus, das sich das auf schon vorliegende vorauszahlungen bezieht. also wenn du schon ein gewerbe hast. da das zu verneinen ist muss dort NULL rein.

zu Angaben zu Abschätzung der Abführung der Umsatzsteuer (Gemessen am Umsatz):

da würde ich auch null eintragen, da ihr ja §19 ustg anwenden wollt.

ps: fehlbetrag = negativer gewinn = verlust = minus

jan

Eine GbR (z.B. Musikgruppe) kann bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro wählen ob die Kleinunternehmer sein möchte oder nicht. Wählt man innerhalb dieser Grenze freiwillig die Umsatzsteuer (z.B. um Vorsteuern aus der Anschaffung von Instrumenten zu ziehen) bindet man sich allerdings fünf Jahre an die Steuer. Oftmals ist es einfacher zuerst einmal Kleinunternehmer zu sein. Der Wechsel zur Umsatzsteuer geht problemlos zu Beginn eines jeden Jahres.

Vorauszahlungen (jetzt sprechen wir von Einkommensteuer) gibt es bei einer GbR nicht. Höchstens bei deren Beteiligten. Wenn man nur von max. einem Auftritt ausgeht; Kein Probem: Einfach nur diesen Gewinn angeben. Ist der gering dürfte dies keinerlei Vorauszahlungen zur Folge haben. Und den Gewinn des Folgejahres würde ich „mittig“ schätzen. Zu hoch oder zu niedrig kann (!) blöde Folgen haben (Vorauszahlungen und später dann hohe Erstattungen).

Ich empfehle: Fragebogen soweit ausfüllen wie es geht und dann ab in die Infothek des Finanzamts. Wenn man einzelne Fragen hat helfen die einem in der Regel echt gut weiter.

bye

hey, super!
vielen lieben dank! das ist genau das was ich gebraucht habe. einfach erklärt. eine kleinigkeit wäre da allerdings noch:

nur das eine formular, also für die personengesellschaft und dann einkommenssteuer über meine, schon bestehende steuernummer am ende des jahre abwickeln, oder muss ich auch noch das andere formular ausfüllen? also das zur freiberuflichen tätigkeit?

danke und einen schönen abend!

Wenn die freiberufliche Tätigkeit ausschließlich die Beteiligung an der GbR ist, würde ich das erst einmal beim FA erfragen. Normal musst du schon so einen Fragebogen für die steuerliche Erfassung ALS EINZELPERSON abgeben. Das gilt allerdings nur dann, wenn du bisher ausschließlich als Arbeitnehmer geführt wirst. Wirst du schon mit einem Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit geführt, so würde ich dem FA nur kurz förmlich den (zusätzlichen) Gewinn durch die GbR-Beteiligung mitteilen. Aber auch dass kannst du am besten direkt beim FA erfragen.

Achja: Falls es mal Musik von euch im Netz gibt: Sag mir bescheid :wink:

Hier lohnt der Weg zum Steuerberater, um eine enimalige richtige Linie zu finden. Sonst kann jeder Fehler im Formular zukünftig verdammt teuer werden. Bitte nicht am falschen Ende sparen. In der Regel ist eine Erstberatung nicht teuer oder sogar kostenfrei.

Mittlerweile wird sich ihre anfrage erledigt haben? Leider komme ich erst heute dazu auf meine Anfragen zu antworten.

Geben sie einfach den ehrlichen Umsatz für das nächste Jahr an. Das Finanzamt ist schon so intelligent, dass es ihre Betriebsausgaben gegenrechnet, so dass bei einem Umsatz von 10.000 Euro kaum eine Vorauszahlung rauskommt.
(Umsatz ist ja nicht gleich Gewinn! Das wissen die Leute vom Finanzamt, grins)
Bzgl. ihrer Wahl ob Kleinunternehmer oder doch mit Umsatzsteuer:
Das kommt immer darauf an: Wenn sie sich viel anschaffen müssen: z. B. Instrumente, Einrichtungsgegenstände etc. dann macht es sinn Regelunternehmer zu sein, da man dann die gesamte vorsteuer erstattet bekommt. Wenn man allerdings kaum Aufwendungen hat, dann macht es mehr sinn, die Kleinunternehmerschaft zu behalten.
Der Wechsel zur Regelbesteuerung muß allerdings 5 Jahre beibehalten werden.

viele Grüße, Moni