Hallo,
wie schaut es aus, wenn jemand vor zwei Jahren von Hamburg nach Rheinland-Pfalz gezogen ist? Muss er dann in der Steuererklärung für 2004 die Steuernummer aus Hamburg angeben oder bekommt er dann hier eine neue?
Dieser jemand versteht auch die DATEV-Lohnsteuerbescheinigung nicht, die auf der Rückseite seiner Lohnsteuerkarte geklebt wurde bzw. weiß nicht wie er sie übertragen soll.
Unter Ziff. 3 steht der Bruttoarbeitslohn, soweit kein Problem.
Unter Ziff. 17 steht steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (mit handschriftlicher Ergänzung „aus 2003“) und dann eine negative Zahl.
Was fängt er mit dieser Ziffer 17 an? Er hat nicht und musste auch für 2003 keine Steuererklärung abgeben.
Unter Ziff. 18 steht pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Was fängt er mit diesem Betrag an? Wo trägt er ihn ein?
Angenommen dieser jemand freut sich über jeden Rat.
Allen Steuerexperten einen schönen Sonntag!
LG
Chrissicat70