Strafe für Müllentsorgung in fremder Tonne?

Schönen guten Tag,

könnte man rechtlichen Schritte gegen jemanden einleiten, der seinen Müll in eine fremde Tonne wirft, wenn diese dadurch nicht entleert wird, auch wenn die Gebühren für die Abfallentsorgung nicht nach Gewicht abgerechnet werden? Oder ist sowas nicht strafbar?

Viele Grüße

Guten Tag,

in der Regel habe die Kommunen in ihren Satzungen einen „Anschluss- und Benutzungszwang“ festgelegt. Das heisst unter anderm, dass jeder seinen Müll in seiner Tonne entsorgen muss. Das Nutzen von fremdem Tonnen ist deshalb nicht erlaubt und kann von der Stadt/Kreis als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Frage ist natürlich immer, wer der „Täter“ ist…

Gruß
Tessatro

Ja, die Frage nach dem Täter ist so ne Sache.
Bin mir nicht sicher ob der „Baumüll“ in der fremden Tonne, eindeutig den Nachbar zuzuordnen ist die gerade sanieren und deren Tonne am überquellen ist.
Ich denke dafür braucht man dann irgendwas mit Namen drauf.

Hallo,

natürlich muss man es einem Verdächtigen erst mal nachweisen.
Entweder müsste man Zeugen haben oder es am Müll feststellen können.
Wenn auf Unterlagen der Name steht, sieht es für den Verdächtigen schlecht aus.
Wenn es Bauschutt ist, könnte man anhand des Schutts feststellen, ob er vom Nachbarn kommt.
Ich denke, wenn die Schuttreste zu dem passen, was der Nachbar da auf- oder abbaut und nicht zufällig noch jemand in der Ecke genau mit gleichen Steine usw. baut, hat der Nachbar schlechte Karten.
Wenn es in der Nachbarschaft ist, würde ich erst mal mit dem Verursacher reden, bevor ich rechtliche Schritte einleiten würde.

Ansonsten kann man sicherlich schon mal eine Unterlassungsklage anstreben und die Kosten, die für die ordnungsgemäße Entsorgung entstanden sind, einklagen.

Gruß

Holygrail

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Hallo,

auch wenn der Bauschutt eindeutig zuzuordnen ist, kann der Nachbar alles abstreiten.
Ein Zeuge muss her.

Ich weiß von einem Fall, da sind Abfälle, nachweislich von einem bestimmten Mitbürger, auf einem Grundstück entsorgt worden. Ordnungsamt etc. wurde eingeschaltet und der betreffende Mitbürger kontaktiert. Dieser meinte nur lapidar, ihm wären die Müllbeutel von seinem Grundstück gestohlen worden.
In einer Nacht- und Nebelaktion sind die Müllbeutel dort auch wieder hin gekommen. :wink:

Gruß
Fritzmann

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Hallo zusammen,

die Tonne wurde mittlerweile geleert, deswegen ist das ganze nicht so schlimm. Sind auch eigentlich nett Nachbarn.
Wäre nur schön gewesen wenn man einen Zettel mit sowas wie: „Das Entsorgen von Müll in fremden Tonnen ist nach § soundso strafbar und wird mit folgender Strafe geahndet…“ an die Tonne machen könnte.
Ich weiß ja nicht wie oft das schon vorgekommen ist oder ob’s eine Ausnahme war. Sie hätten ja auch fragen können, kostet ja nicht mehr.

Danke für die Antworten.

Hallo,

stimmt, kreative Ausreden helfen auch vor Gericht oft.

Einen Paragraphen nach dem Muster: „Wer eigenen Müll in fremden Mülltonnen entsorgt wird mit Freiheitsstrafe nicht und 2 Jahren bestraft.“ wird man kaum erschaffen, weil es zu speziell ist.

Gruß

Holygrail

Ja es ist schon sehr speziell, aber es hätte ja sein können, dass es da irgendwas gibt.
Ich weiß zum Beispiel von einer Firma die Strafe zahlen musste wegen Fremdmüll, in dem Fall Hausmüll zwischen Firmenmüll. Kann allerdings sein, dass sie die Strafe an den Entsorger zahlen musste, weiß ich leider nicht genau.
Trotzdem danke.

Da wäre dann der Einzeltaschentuchwegwerfer genauso zu bestrafen wie der mülltüteninfremdetonnenwerfer. Ob das sinnvoll wäre? Auch könnten findige Juristen auf die Idee kommen, das Entsorgen in öffentliche Abfalleimern wäre damit auch verboten…

keine Strafe, einfach die Kosten berechnen.
Hallo

Wäre nur schön gewesen wenn man einen Zettel mit sowas wie:
„Das Entsorgen von Müll in fremden Tonnen ist nach § soundso
strafbar und wird mit folgender Strafe geahndet…“ an die
Tonne machen könnte.

Wieso könnte man das denn nicht?

Man könnte z.B. sowas nehmen: … nach § 98a FmtbVO (Fremdmülltonnenbenutzungsverordnung)…

Sie hätten ja auch fragen können, kostet ja
nicht mehr.

Fragen wäre bei sowas immer gut für die gute Nachbarschaft.

Man könnte auch folgenden Satz draufschreiben: „Wer Abfall in diese Tonne einwirft, erklärt sich damit mit der Übernahme der Kosten in Höhe von 100 € für Entsorgung, Ermittlung des Täters und Rechnungsstellungskosten einverstanden.“

Bin gespannt auf Meinungen der Juristen dazu. Ob das sogar wirksam wäre?

Hans

Hallo,

Man könnte auch folgenden Satz draufschreiben: „Wer Abfall in
diese Tonne einwirft, erklärt sich damit mit der Übernahme der
Kosten in Höhe von 100 € für Entsorgung, Ermittlung des Täters
und Rechnungsstellungskosten einverstanden.“

Mit Sicherheit unwirksam wegen Unbestimmtheit (für wen gilt es und bei was genau?). Und wegen Unangemessenheit (100€ bei einem Bonbonpapier?). Zumal es ja auch gelten würde, wenn ich berechtigt bin, was rein zu werfen.
Gruß
loderunner (ianal)