keine Strafe, einfach die Kosten berechnen.
Hallo
Wäre nur schön gewesen wenn man einen Zettel mit sowas wie:
„Das Entsorgen von Müll in fremden Tonnen ist nach § soundso
strafbar und wird mit folgender Strafe geahndet…“ an die
Tonne machen könnte.
Wieso könnte man das denn nicht?
Man könnte z.B. sowas nehmen: … nach § 98a FmtbVO (Fremdmülltonnenbenutzungsverordnung)…
Sie hätten ja auch fragen können, kostet ja
nicht mehr.
Fragen wäre bei sowas immer gut für die gute Nachbarschaft.
Man könnte auch folgenden Satz draufschreiben: „Wer Abfall in diese Tonne einwirft, erklärt sich damit mit der Übernahme der Kosten in Höhe von 100 € für Entsorgung, Ermittlung des Täters und Rechnungsstellungskosten einverstanden.“
Bin gespannt auf Meinungen der Juristen dazu. Ob das sogar wirksam wäre?
Hans