Strafzettel bezahlen trotz Einspruch?

Sehr geehrte Experten!

Die Frage habe ich schon häufig gelesen, aber es gibt dazu unterschiedliche Meinungen und keiner schien eine handfeste Antwort zu haben.

Sollte man einen holländischen Strafzettel beispielsweise wegen Falschparken auf jeden Fall bezahlen, obwohl man ihn zu Unrecht bekommen hat und Einspruch eingelegt hat? Die Gemeinde, die den Strafzettel ausgestellt hat, sagt: ja, so ist das. Eine Meinung von vielen ist, dass dann ja das Geld auf jeden Fall weg ist. Anwalt einschalten ist natürlich auch möglich, aber wäre sicherlich mit höheren Kosten verbunden.

Was sollte man in so einem Fall tun?

Ich wuerde sagen, es kommt auf die Hoehe der Strafe an. Wenn man an die Zeit und den Aerger denkt, sich dagegen zu wehren, dann hat man schnell die aergerliche Situation, dass man doch lieber zahlt. Es ist teilweise schon im Inland so, wenn man nun bedenkt, dass Grenzueberschreitend noch ein Anwalt im Ausland benoetigt wird, macht das die Sache nicht einfacher.
Wenn die Lage ganz eindeutig ist, dann Einspruch - ohne Zahlung - in einem Gerichtsverfahren muss man Dir dann die Schuld nachweisen!

Natürlich müssen Sie zahlen, aber wenn Sie es nicht tun, wird das Verwarngeld in Deutschland nicht vollstreckt.

Hallo spectral flow.
wenn sie sich sicher sind, dass sie keine Verfehlung begangen haben, dann sollten sie alle Schreiben ignorieren. (Es gibt in der Branche wohl einige schwarze Schafe.) Wenn sie aber an dem Tag in dem Ort gewesen sind und die Sache evtl. doch sein kann, dann bezahlen sie… alles andere wird teurer… den Anwalt, der ein Schreiben an die Vollstreckungsstelle sendet, zahlen sie ohnehin (oder ADAC :smile:)…
LG
C. Spranger

Es wird dazu nie eine einheitliche Meinung geben. Bei kleinen Sachen würde ich nach Einlegung des Widerspruchs nicht zahlen, da es bei einer geringen Summe nicht wahrscheinlich ist, das über das Abkommen der Betrag eingezogen wird. Bei größeren Sachen würde ich auch nicht bezahlen aber einen Anwalt einschalten. Allerdings ist das keine rechtliche einschätzung sondern eher eine Einstellungssache

Hallo,
es gibt natürliche verschiedene Aussagen, wie man sich verhalten soll, wenn ausländische Strafen fä#llig werden. Man muss aber stark differenzieren, ob es sich um Verhaltenverstöße z.B. Geschwindigkeit oder Parkverstöße handelt. Außerdem muss die jeweilige Rechtslage mit dem betroffenen Land geprüft werden.
In Ihrem Fall ist es so, dass schon seit ziemlich langer Zeit ein besonderes Abkommen mit den Niederlanden besteht. Verstöße von deutschen Bürgern werden durch deutsche Behörden im Amtsholfeverfahren vollstreckt. Bei der Vollstreckung prüft das deutsche Gericht nicht die Rechtslage sondern vollstreckt lediglich. Beim Parken ist wie in Deutschland der Halter der Ansprechpartner für Strafgebühren. Also Sie werden ium die Zahlung nicht herum kommen oder Sie nutzen die Ihnen angebotenen Rechtsmittel (siehe Belehrung) in den Niederlanden.
Wie hoch ist der Betrag?
Grüße,
strucki

Sorry, mit dem Zusammenspiel der nationalen und internationalen Behörden sowie im ausländischen Verkehrsrecht kenne ich mich zu wenig aus.

Hallo,

der Betrag ist recht gering, 68 Euro. Anwalt lohnt sich also sicher nicht. Ich werde also wahrscheinlich bezahlen und Einspruch einlegen. Andererseits schadet es vielleicht nicht, wenn man beim Einspurch sagt, dass man einen Anwalt einschalten wird, weil ich ein Beweismittel in Form eines Parkscheins und Zeugen habe, obwohl ich dann am Ende doch keinen Anwalt einschalten werde.

Vielen Dank und viele Grüße,
spectral flow

Hallo,

dazu kann ich nichts sagen. Hab keine Ahnung.

MfG

M. Stephan

Meine Meinung dazu ist:
Wenn man gegen einen Strafzettel in Holland Einspruch eingelegt hat, hat das aufschiebende Wirkung. Also, erst mal abwarten, was der Einspruch bewirkt. Dann kann man immer noch bezahlen , wenn man im Unrecht ist und das auch glaubwürdig dargelegt ist.
Allerdigs kenne ich mich im holländischen Verfahrensrecht nicht so dolle aus.
MfG

Hallo,

einen holländischen Strafzettel wegen Falschparkens, gegen den ich Einspruch eingelegt habe, würde ich persönlich auf keinen Fall bezahlen. Der Einspruch bedeutet ja gerade, dass ich nicht zahlen möchte und erfordert die Entscheidung einer höheren Instanz.

In der Vergangenheit war es so, dass zwischen Holland und Deutschland ein Rechtshilfeabkommen bestand, das bezog sich aber m.W. nur auf größere Sachen, nicht für Parkverstöße. Früher haben die Holländer die Fahrzeughalter direkt angeschrieben (an die deutsche Adresse), weil sie die Daten von der deutschen Verbindungsbehörde der Polizei bekommen haben. Sie haben zeitweise auch Parkverstöße rigoros verfolgt und oft auch mit Hilfe der deutschen Staatsanwaltschaft ihre Anzeigen verteilt und die Gelder eingetrieben.
Inzwischen gibt es eine EU-weite Regelung, die m.W. schon in Kraft ist oder demnächst in Kraft tritt. Danach werden in Deutschland nur Bußgelder ab 75 Euro
für andere EU-Länder eingetrieben, aber das auch nur, wenn die für Deutsche Staatsbürger geltenden Regelungen angewendet worden sind bzw angewendet werden können.
Da bei einem Parkverstoß in Deutschland auch der Halter verantwortlich gemacht werden kann, geht das hier dann auch aus Holland durch, aber eben nur über 75 Euro. Man will damit die Masse etwas eindämmen. Nun kann man natürlich einen Parkverstoß seitens der Holl. Behörde auch hochjubeln bis auf 75 Euro, wenn man Einsprüche nicht bearbeitet und immer wieder neue Gebühren aufschlägt, ich weiß nicht, welche Methoden die Holländer sich einfallen lassen.
Fazit: Die genaue Rechtslage kenne ich im Moment auch nicht, aber wie dem auch sei, ich würde einen Parkverstoß in Holland nicht bezahlen, wenn er zu Unrecht besteht (Zeugen?) und Einspruch eingelegt wurde.
Nach deutschem Recht besteht bei Einspruch zunächst keine Zahlungspflicht, sondern erst nach Entscheidung über den Einspruch.

Guten Tag,
diese Entscheidung müssen Sie ganz allein treffen. Da sie schon Widerspruch eingelegt haben, wird alles so laufen, wie es Holländische Gesetze vorsehen. Bei uns läuft das auf eine gerichtliche Entscheidung heraus. Und… wer verliert bezahlt. Da werden schnell mal aus 15 € 2, 3 oder 400 €. Vorausgesetzt, das Gericht befindet den Betroffenen für SCHULDIG. Wie das in Holland läuft, > keine Ahnung

Hallo !

Wenn Sie im ADAC oder aber eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich mir Rat bei einem Anwalt holen. Leider kann ich von hier aus nicht beurteilen ob das Verwarngeld rechtens ist. Sollte aber keine Versicherung bestehen, würde ich in den sauren Apfel beißen und zahlen. Sollten Sie bei einem Widerspruch Erfolg haben, bleiben Sie trotzdem auf erforderliche Kosten für Anwalt und so sitzen.

Gruß

Hallo,
wenn Sie der Meinung sind, dass Sie den Strafzettel zu Unrecht bekommen und Widerspruch eingelegt haben, müßten Sie ja auch einen Anwalt eingeschaltet haben, sonst macht das Ganze ja keinen Sinn. Laut EU-Beschluss werden alle Bußgelder ab 75.- auch in dem jeweiligem Heimatland auf Antrag „verfolgt“. Zahlen Sie nicht, kommt ihr Kfz-Kennzeichen auf eine Liste und bei erneuter Einreise nach z.B. Holland werden Sie dann angehalten.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo.

Das ist nicht eine Frage des Verkehrsrechts nach der StVO, StVZO, FVO oder sonst auf deutschem Rechtsgebiet.
Damit kann ich leider keine fundierte Auskunft geben.
Demnach kann ich mich nur der Aussage anschließen, dass wenn bezahlt, dann bezahlt.

Sorry, Grüße,

Steffen

Hallo spectral Flow.
Bezahlen ^^. Wie du schon selber sagst, einen Anwalt einschalten wegen falschparken wird wesentlich mehr kosten, als der holländische Strafzettel (auch wenn ich nicht weiß, was so ein Strafzettel fürs parken da kosten kann).
Gruß, Tina

Ich kann mich nur auf deutsches Recht beziehen!

Eine landläufig „Strafzettel“ genannte „Verwarnung mit Zahlungsaufforderung“ ist ein Verwarnungsangebot wegen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit.
Wird dieses angenommen (=bezahlt) ist das Verfahren abgeschlossen. Es gibt dagegen keine Rechtsmittel mehr - grundsätzlich noch nicht einmal, wenn sich später herausstellt, dass der „Strafzettel“ zu Unrecht ausgestellt wurde.

Wenn ich mit der Verwarnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht einverstanden bin, so darf ich nicht bezahlen. Ich erhalte dann einen sog. „Anhörungsbogen“ in dem ich meine Personalien eintrage und ggf. den Grund dafür, weshalb ich die Verwarnung ablehne. Diesen Anhörungsbogen schicke ich zurück an die ausstellende Behörde.
Das Verwarnungsverfahren wird damit in ein Bußgeldverfahren übergeleitet (Achtung, jetzt kommen Gebühren dazu!) und ich erhalte einen Bußgeldbescheid, soweit meine Äußerung nicht überraschenderweise tatsächlich zu einer Einstellung des Verfahrens geführt haben.
Gegen diesen Bußgeldbescheid kann ich innerhalb der genannten Frist begründeten oder unbegründeten Einspruch einlegen. Die Sache geht dann über die Staatsanwaltschaft zum zuständigen Gericht und dort entscheidet der Richter in einer Hauptverhandlung über den Fall.

Hi,
wenn man beweisen kann, dass man keinen Verkehrsverstoß begangen hat (auch in den Niederlanden - wie der Fall hier liegt), würde ich einen Anwalt einschalten. Wenn die Beweislage ungünstig ist, lieber zahlen.
Gruß
webcruiser