Moin,
ja, das ist rechtens und es ist ja auch aufgeteilt bzw. erfasst.
Die BAV ist wohl sicherlich eine Gehaltsumwamdlung. Somit zahlt man weniger Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Da man die BAV nicht erhält, sondern diese direkt an die Verischerung abgeführt wird, wird sie halt vom Netto abgezogen und nicht an den AN ausgezahlt.
Den Tankgutschein hat man ja schon, nur muss dieser in der Lohnabrechnung noch erfasst werden zwecks Ermittlung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben. Und damit man ihn nicht quasi doppelt erhält, wird er eben auch netto unten wieder abgezogen.
Im Übrigen lohnt es sich immer, mal mit dem AG über die Lohnabrechnung zu sprechen, falls es Unklarheiten etc. gibt.
VG
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