Tankgutschein und Altersvorsorge!

Hallo.

Arbeitnehmer XY bekommt seine Lohnabrechnung, auf dieser fällt ihm auf das die Betriebliche Altersvorsorge und ein Tankgutschein im Wert von 35 Euro auf sein Gesamt Brutto angerechnet werden.

Doch zum Schluss werden diese wieder vom Nettoverdienst abgezogen.

Frage: Wäre das Rechtens oder wie müsste das in der Lohnabrechnung aufgeteilt sein?

Moin,
ja, das ist rechtens und es ist ja auch aufgeteilt bzw. erfasst.

Die BAV ist wohl sicherlich eine Gehaltsumwamdlung. Somit zahlt man weniger Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Da man die BAV nicht erhält, sondern diese direkt an die Verischerung abgeführt wird, wird sie halt vom Netto abgezogen und nicht an den AN ausgezahlt.

Den Tankgutschein hat man ja schon, nur muss dieser in der Lohnabrechnung noch erfasst werden zwecks Ermittlung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben. Und damit man ihn nicht quasi doppelt erhält, wird er eben auch netto unten wieder abgezogen.

Im Übrigen lohnt es sich immer, mal mit dem AG über die Lohnabrechnung zu sprechen, falls es Unklarheiten etc. gibt.

VG
e

Arbeitnehmer XY ist aber beim Kinderzuschlag und Wohngeld im Nachteil ,denn es sind ja somit auch 85 Euro mehr Brutto. Müssen Tankgutscheine nicht als Sachwert erscheinen und nicht als Geld Zulage?

Musste der Arbeitnehmer der betrieblichen Altersvorsorge nicht mit einer Unterschrift zustimmen? Weil dies hat dieser abgelehnt.

Und wir gehen mal aus das der Arbeitnehmer mit der Buchhaltung gesprochen hat doch da nicht ganz verstanden hat ok?

Dann ist dies nun ein Fall für’s Arbeitsrecht und nicht für’s Steuerrecht.

Und der Tankgutschein taucht doch als Sachwert, auch geldwerter Vorteil genannt, auf. Ohne ein Blick auf die Lohnabrechnung ist hier nicht mehr viel zu sagen.