Die Frist für das Bestehen der Theorieprüfung beginnt mit der Anmeldung bei der Führerscheinstelle. Diese erstellt einen Prüfauftrag, also einen „Laufzettel“ für alle Prüfungen. Das Datum auf diesem Prüfauftrag ist ausschlaggebend. Von diesem Tag an hast du ein Jahr Zeit, deine Theorieprüfung zu bestehen.
Schaffst du das nicht, musst du einen neuen Antrag stellen. Dann hast du wieder ein Jahr Zeit.
Aber aufgepasst: Der Theorieunterricht verfällt 2 Jahre nach deiner letzten Theoriestunde. Dann musst du ihn wiederholen!
Wenn du dann die Theorieprüfung bestanden hast, hast du wieder ein Jahr Zeit, um deine Praxisprüfung zu bestehen. Klappt das nicht, verfällt die bestandene Theorieprüfung und der Prüfauftrag auch. Das bedeutet: Neuer Antrag, neue Theorieprüfung, neue Praxisprüfung.
Auch hier Achtung: Liegt die letzte Sonderfahrt (meist die Nachtfahrt) 2 Jahre zurück, müssen die Sonderfahrten wiederholt werden.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
So, wie es aussieht, hast du noch genug Zeit für deine Prüfungen. Ich wünsche dir dafür viel Erfolg!