Theorieprüfungs-Frist?

Hallo, ich habe mich im Oktober letzten Jahres bei der Fahrschule angemeldet. Die letzte Theoriestunde habe ich im März absolviert und die Unterlagen beim Verkehrsamt auch erst irgendwann im April abgegeben.
Ich weiß ich habe ziemlich getrödelt und bis jetzt noch keine Theorieprüfung gemacht :frowning:

Meine Frage ist nun, bis wann muss ich die Theorieprüfung bestehen? Bis ein Jahr nach der Anmeldung bei der Fahrschule?

Bitte um Antwort,
Danke im Vorraus.

Guten Abend,

die Ablauffrist endet 1 Jahr nachdem der Fahrerlaubnisantrag von der Führerscheinstelle bewilligt wurde. Du kannst bei der Führerscheinstelle nachfragen, bzw. auch die Fahrschule kann dir über den Tag genau Auskunft geben.
Wenn du deinen Antrag erst im April d.J. abgegeben hast, so dürfte der Antrag, je nach Bearbeitungsdauer, im Mai/Juni erteilt worden sein.

Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann

Hallo

gibt 3Fristen
Vertrag mit Fahrschule gilt für ein Jahr
Danach nehmen die meisten nochmal halbe oder ganze Grundgebühr

Dann gibt es noch den Prüfauftrag von SVA.
der gilt ein Jahr nach Eingang beim TÜV bis zur bestandenen Theorie

Nach bestandener Theorie ein Jahr Zeit die Praxis zu bestehen

Aber dann wohl wieder Grundbetrag :wink:

Ronnie

hallo erstmal Antrag bei der Behörde abgeben und nachdem Prüferlaubnis erteilt wurde 1Jahr gültig um Prüfung machen zu können.

Hallo,

Sobald der Antrag da ist, hast Du 1 Jahr Zeit um die Theorie-Prüfung zu bestehen. Sonst ist der Antrag abgelaufen. Nach bestandener Theo. Prüfung hast Du wiederum 1 Jahr Zeit um die Prakt. Prüfung zu bestehen.

Allerdings ist Dein Vertrag mit der Fahrschule in der Regel 1 Jahr lang gültig. D.h. evtl. wird eine neue Grundgebühr fällig.

Gruß Muffy

Die Frist für das Bestehen der Theorieprüfung beginnt mit der Anmeldung bei der Führerscheinstelle. Diese erstellt einen Prüfauftrag, also einen „Laufzettel“ für alle Prüfungen. Das Datum auf diesem Prüfauftrag ist ausschlaggebend. Von diesem Tag an hast du ein Jahr Zeit, deine Theorieprüfung zu bestehen.

Schaffst du das nicht, musst du einen neuen Antrag stellen. Dann hast du wieder ein Jahr Zeit.

Aber aufgepasst: Der Theorieunterricht verfällt 2 Jahre nach deiner letzten Theoriestunde. Dann musst du ihn wiederholen!

Wenn du dann die Theorieprüfung bestanden hast, hast du wieder ein Jahr Zeit, um deine Praxisprüfung zu bestehen. Klappt das nicht, verfällt die bestandene Theorieprüfung und der Prüfauftrag auch. Das bedeutet: Neuer Antrag, neue Theorieprüfung, neue Praxisprüfung.

Auch hier Achtung: Liegt die letzte Sonderfahrt (meist die Nachtfahrt) 2 Jahre zurück, müssen die Sonderfahrten wiederholt werden.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

So, wie es aussieht, hast du noch genug Zeit für deine Prüfungen. Ich wünsche dir dafür viel Erfolg!

Hallo Leena911,

die Jahresfrist bezieht sich auf die Zeit nach Erteilung des Prüfauftrages durch das Verkehrsamt. Also nach Stellen eines Fahrerlaubnisantrages.
Wann der Prüfauftrag bestätigt wurde erfährst Du in Deiner Fahrschule, die erhält die Information darüber.

MFG
N.E.
Fahrschule

Hallo Leena911,

Also Du musst zwei Dinge beachten:

  1. Antragsstellung bei der Behörde. Der Antrag läuft ab Tag der Genehmigung ein Jahr, dann muss er verlängert werden (wieder ein Jahr) das kostet idR. nur die 3,50€ KBA (Flensburgcheck) Kann aber bei weiterem Trödeln einen Neuantrag bedeuten. Du sagst, Das war im April…naja, Zeit haste.

  2. Geltungsdauer der Theorie. Wenn Du nach Deinen 12+2 Unterrichten fertig bist, stellt die Fahrschule eine sog. Ausbildungsbescheinigung für den theor. Mindestunterricht aus. Diese gilt zwei Jahre. Aber! Die Unterrichte verfallen idR. nach einem Jahr schon, um eine solche Bescheinigung zu schreiben (Ok, auch hier wäre bis März Zeit). Frag bitte sofort nach dieser Ausbildungsbescheinigung und achte auf das Ausstellungsdatum. Diese benötigst Du als Vorlage beim TüV/Dekra, dass Du Theorieprüfung machen darfst.

Das größere Problem wird aber der Theoriestoff werden! Wenn Du im März aufgehört hast, hast Du den Fragenstand September 2009 in Deinem Lehrmaterial. Am 01.07.2011 wurde gewaltig erneuert. Hast Du das miktbekommen und Dein Ausbildungsmaterial „geupdatet“?
Ferner wird sich ab 2012 einiges an der Art der Fragestellung ändern. Es wird auf alle Fälle schwiriger!

Also, STOP Trödeln, hau drauf!!!

Gruß
Mike

Hallo.
Also von „muss“ kann man eigentlich nicht sprechen… Aber nach einem Jahr läuft, normalerweise, der Vertrag mit der Fahrschule aus… Und wenn du bis dahin die Prüfung nicht gemacht hast, muss ein neuer Antrag beim Straßenverkehrsamt gestellt werden und dann müsstest du auch eigentlich nochmal alle Theoriestunden machen. Es könnte auch gut sein, dass dir die Fahrschule dann nochmal die Grundgebühr berechnet…
Also beeil dich lieber, dass du vor dem Jahr noch die Theorieprüfung bestehst, sonst musst du wahrscheinlich mit unnötigen Mehrkosten rechnen… Sag deinem Fahrlehrer, dass du jetzt so schnell wie möglich die Prüfung machen willst und dann hinsetzen und lernen…
Viel Erfolg!

Hallo Leena, du must die Theorieprüfung bis ein Jahr nach Eingang des Antrages beim TÜV abgelegt haben. Aber vergiss bitte nicht, daß man auch mal durchfallen kann.Dann must du nämlich zwischen den beiden Prüfungen schon mindestens 2 Wochen pausieren.

Mfg. Peter Steffen

Hallo Leena,

der Führerscheinantrag ist 1 Jahr gültig, d.h. bei Dir bis ca. April 2012. Die Theoriestunden sind 2 Jahre gültig.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo,
Deine Unterrichtseinheiten sind insgesamt 2 Jahre gültig. Also solltest Du um jede Diskussion zu vermeiden bis 2 Jahre nach deiner Anmeldung die Theorieprüfung bestanden haben. Die bestandene Theorie ist wiederum ein Jahr gültig als Voraussetzung für die praktische Prüfung.

Viel Erfolg

Hi Leena,

dein Ausbildungsvertrag bei der Fahrschule ist ein Jahr gültig. Danach verfällt einiges von dem was du gemacht hast, anderes kann zum Teil übertragen werden. Am besten du informierst dich dazu genauer bei deiner oder einer fremden Fahrschule.
Ich vermute mal stark, dass du die Theorieprüfung bis dahin nicht mehr schaffst. Auf jeden Fall ist es ärgerlich, weil du einen neuen Vertrag machen lassen musst, und normalerweise verlangt die Fahrschule dafür nochmal die Grundgebühr (oder einen großen Teil davon).

lg falaz