Tier wegnehmen lassen

Guten Tag. Ich möchte bitte wissen, ob und wie man einem Halter das Haustier wegnehmen lassen kann. Wann greift die Tierhaltungsverordnung, wann wird ein Haltungsverbot ausgesprochen und wer wird aktiv, wenn es um Tierentzug geht? Ist das in jedem Fall der Amtsveterinär? Für etwas Information bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Hallo,
ich würde gerne mal wissen, wer wem ein Tier „wegnehmen“ will. Bist du betroffen, weil dir jemand gedroht hat, dir dein Tier wegzunehmen? Oder willst du dafür sorgen, das jemandem ein Tier entzogen wird?

Hallo Ludmilla,
soweit mir bekannt ist, sind bei der Beschlagnahme eines Tieres Amtstierarzt, Ordnungsamt und/oder Polizei eingebunden.
Meist wird eine nicht artgerechte Haltung oder eine Tierquälerei bei den Tierschutzorganisationen oder der Polizei/Ordnungsamt (Veterinär) zur Anzeige gebracht.
Die Ordnungsbehörden (Polizei, Ordnungsamt) müssen der Anzeige nachgehen.
Wenn z. B. eine Anzeige bei der Polizei eingeht, muss diese der Sache nachgehen. Ebenso, wenn die Anzeige beim Ordnungsamt/Veterinäramt eingeht. Dann geht die Behörde i. d. R. unangemeldet raus und sieht sich die angezeigte Situation an. Je nachdem, was man vorfindet, wird dem Halter des Tieres eine Auflage gemacht, die dann auch weiter kontrolliert werden sollte, oder das Tier wird eingezogen/beschlagnahmt.
Bei augenscheinlicher schwerer Tierquälerei kann die Ordnungsbehörde/Amtstierarzt das Tier sofort einziehen/beschlagnahmen.

Sind „nur“ Tierschützer und keine Ordnungsbehörde vor Ort, können diese das Tier nicht beschlagnahmen. Auch jede Privatperson, die in Eigeninitiative versucht, das Tier zu retten, macht sich wegen Diebstahl und möglicherweise noch wegen Hausfriedensbruch strafbar!
Ausnahme: Hund im überhitzten Auto, steht das Tier vor dem Kollaps, darf die Scheibe eingeschlagen werden.

Tierschützer, die zu einer schlechten Haltung/Tierquälerei gerufen wurden, sind auf die Mitarbeit des Halters angewiesen. Der muss sie nicht hinein lassen. Er muss ihnen das Tier auch nicht zeigen oder aushändigen. Es hilft aber dem Tier schneller weiter, wenn der Halter dazu bewegt werden kann, das Tier freiwillig herauszugeben und das Eigentum am Tier an die Tierschützer zu übertragen. Tut er es nicht, dauert das meist noch länger, bis das Tier frei kommt, weil dann erst der oben beschriebene Weg eingehalten werden muss.

Es gibt auch Fälle, wo anzeigewillige Bürger vom „Tierschutz“ an die Feuerwehr, von dort an die Polizei und von dort wieder an den „Tierschutz“ verwiesen werden. Das hilft dem Tier nichts. Für solche Fälle empfehle ich, eine (anonyme) Anzeige auf einer entsprechenden Tierschutzseite im Internet zu machen, die dann eher den nötigen Druck auf die Ermittlungsbehörden ausüben können, bzw. sich nicht verschaukeln lassen werden.

Ich hoffe, Dir ein wenig weiter geholfen zu haben.

WW

hallo,

nach meiner Erfahrung ist es sehr schwierig, ohne rechtliche Unterstützung hier einzugreifen. Ich würde beim Ordnungsamt Anzeige erstatten. Dabei wird sich rausstellen, ob und wie vorgegangen wird. Außerdem würde ich versuchen, die Presse und die Öffentlichkeit aufmerksam zu machen.

Ich wünsche viel Erfolg.

Herzliche Grüße
Lisa

also soweit ich weiß ist da immer der amtsveterinär zuständig, das problem ist, wenn der nix taugt, leiden tiere unnötig weiter. man kann sich aber auf jeden fall an eine tierschutz-organisation wenden und um hilfe bitten. z.b. deutscher tierschutzbund. die haben das fachwissen und auch die entsprechenden leute, um zur not auch den amtsveterinär zu überzeugen, dass sofort gehandelt werden muss.

grüße, der kleiber!

Guten Tag. Ich möchte bitte wissen, ob und wie man einem
Halter das Haustier wegnehmen lassen kann. Wann greift die
Tierhaltungsverordnung, wann wird ein Haltungsverbot
ausgesprochen und wer wird aktiv, wenn es um Tierentzug geht?
Ist das in jedem Fall der Amtsveterinär? Für etwas Information
bedanke ich mich schon mal im Voraus.