Trunkenheit im Verkehr

Hallo zusammen,

jemand wurde um 04:55 vor 2 Wochen angehalten.
Pustwert war 1,08 Promille (mobiles Gerät) auf der Wache durfte er nochmal pusten 1,1 Promille ca. 5:20 Uhr
Um 6:50 wurde im Blutabgenommen … mittlerer Wert 0,98 Promille…

Die Staatsanwaltschaft hat ihm nach einer Woche seinen Führerschein per Einschreiben zurückgeschickt.

Die Polizei hat ihn jetzt vorgeladen…
(Telefonisch wurde ihm gesagt, dass die ein Gutachten zum Trinkverhalten haben möchten)

Soll er zur Vorladung gehen?
Er hat das Gefühl, dass die Polizei den Wert über 1,1 treiben möchte…

Was könnt ihr ihm raten?

Danke und viele Grüße
Klausi

Soll er zur Vorladung gehen?

wenn er nicht von zwei mehr oder weniger freundlichen herren dahin begleitet werden will, sollte er es selbst machen

Er hat das Gefühl, dass die Polizei den Wert über 1,1 treiben
möchte…

cooooooole polizei! ich kenne niemanden, der bei einer befragung/anhörung mit drinks versorgt wurde!

Hallo,

nein, er muss da natürlich nicht hin. Er kann sich auch direkt eine Monatskarte für den Bus kaufen.
Könnte es sein, dass der Verkehrsteilnehmer schon öfters negativ aufgefallen ist? Wenn man nach seinem Trinkverhalten befragt wird, dann machendie das nicht aus Spass.
Und nein, die Polizei will dich nicht schikanieren; sie will nur die anderen Verkehrsteilnehmer schützen.

Haelge

Hallo zusammen,

Hallo,

jemand wurde um 04:55 vor 2 Wochen angehalten.
Pustwert war 1,08 Promille (mobiles Gerät) auf der Wache
durfte er nochmal pusten 1,1 Promille ca. 5:20 Uhr
Um 6:50 wurde im Blutabgenommen … mittlerer Wert 0,98
Promille…

Ein Glas mehr, und es wäre vermutlich eine Straftat geworden.

Die Staatsanwaltschaft hat ihm nach einer Woche seinen
Führerschein per Einschreiben zurückgeschickt.

Ein Glas mehr, und die Karte wäre vermutlich erst mal eingezogen worden.

Die Polizei hat ihn jetzt vorgeladen…
(Telefonisch wurde ihm gesagt, dass die ein Gutachten zum
Trinkverhalten haben möchten)

Verständlich, denn mit knapp einem Promille wird es wohl nicht mehr als " Ausrutscher " zu werten sein.
Also wird mal " nachgefragt ", ob da nicht regelmäßig getrunken wird.

Soll er zur Vorladung gehen?

Wie meine Vorredner es schon sagten: Ja, unbedingt…

Er hat das Gefühl, dass die Polizei den Wert über 1,1 treiben
möchte…

Es könnte eher von Glück geredet werden, das die gerichtlich verwertbare BAK nach dem " Zapfen " ( noch ) unter 1,1 lag…

Anhand der Schilderung könnte vermutet werden, das der " Pegel " bei Fahrtantritt sogar noch höher gelegen haben dürfte…

Was könnt ihr ihm raten?

Gründlich mit dem eigenem Trinkverhalten auseinandersetzen und dann das Gutachten einholen.

Danke und viele Grüße
Klausi

mfg

nutzlos

Soll er den Termin tatsähclich wahrnehmen bzw. wahrnehmen jedoch keine Aussage machen?!

Durch eine etwas ungeschickte Aussage zum Trinkverhalten könnte das alles doch nach hinten losgehen?

Was passiert wenn er nicht hingeht?

Soll er den Termin tatsähclich wahrnehmen bzw. wahrnehmen
jedoch keine Aussage machen?!

vorladungen von der polizei muss man nicht zwingend folgen, genauso muss man auch keine aussage machen, außer zu persönlichen daten (name, geburtstatum etc.). vor allem muss man sich nicht selbst belasten - also kann man getrost die klappe halten.

anders sieht es aus, wenn man von staatsanwalt oder richter vorgeladen wird. missachtet man solch eine vorladung, kann man schon mal am arbeitsplatz verahftet werden…

bevor „er“ jetzt jubelt, weil „er“ ja nicht zu polizei muss: man sollte darüber nachdenken, dass auch ohne eigene aussage weiter ermittelt wird/werden kann. und dann liegt evt. irgendwann eine der beiden letzt genannten vorladungen im briefkasten - und dann wird das ganze in einem verfahren verhandelt, was vermutlich nicht billig ist.

Durch eine etwas ungeschickte Aussage zum Trinkverhalten
könnte das alles doch nach hinten losgehen?

tja, das sollte „er“ sich überlegen, bevor „er“ säuft und nicht erst, wenn „er“ erwischt wurde…

Was passiert wenn er nicht hingeht?

erstmal nix - bis evt. ein weiterer brief im kasten liegt.

ach ja, die aussagen zu den vorladungen gelten für den fall, dass man beschuldigter ist (was hier ja der fall ist). nur um etwas klarheit reinzubringen!

Hallo,

Soll er den Termin tatsähclich wahrnehmen bzw. wahrnehmen
jedoch keine Aussage machen?!

Auf behördliche Anfrage würde es keinen Ausweg geben, zu den befragten " Spezialgründen " Sellung zu beziehen.
Alkohol am Steuer ist bewiesen, nun geht es um die " Karte ", denn es steht im Raume, das der Fahrer eventuell nicht geeignet ist, ein KFZ im Straßenverkehr zu führen.

Durch eine etwas ungeschickte Aussage zum Trinkverhalten
könnte das alles doch nach hinten losgehen?

War das kein Denkanstoß ? Nach hinten geht es los, wenn man sich keine Gedanken vorab darüber macht.

Was passiert wenn er nicht hingeht?

Dann kann es passieren, das Uneinsichtigkeit vermutet werden könnte.
Positiv für das folgende Verfahren wäre es nicht zu werten, wenn durch mangelnde Einlassung das " Schlimmste " vermutet werden müßte.

Auch DAS kann bereits eine MPU bedeuten…
Wenn Die Kohle dafür vorhanden ist ?..Nur bliebe damit das " Problem " dennoch bestehen…

" Wie steht es bei Ihnen mit dem Trinkverhalten ? "

mfg

nutzlos

1 Like

hallo zusammen,

mir ist nicht bekannt, dass die ermittlungsbehörden, sprich die polizei, ein gutachten einfordern dürfen.
er ist ganz klar bewiesen, dass der deliquent nicht über 1,1 promille BAK liegt. die sogenannte resorptionsphase ist bereits überschritten, was die blutprobe beweist.
die fahruntüchtigkeit kann in diesem fall nur ein arzt feststellen, was bei der blutprobe zu erfolgen hat.
ich würde in diesem zusammenhang einen wirklich erfahrenen verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen.
unbenommen ist es natürlich für die verkehrssicherheit richtig, dass alkohol und straßenverkehr strikt getrennt werden sollten.
mfg
mpu24

Hallo,

Vorweg: mein Wissen ist angelesen und beruht nicht auf eigener Erfahrung oder Jurastudium. Ich lese aber interessehalber öfters im MPU-Forum von http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home, was ich Dir auch ans Herz legen würde.

jemand wurde um 04:55 vor 2 Wochen angehalten.
Pustwert war 1,08 Promille (mobiles Gerät) auf der Wache
durfte er nochmal pusten 1,1 Promille ca. 5:20 Uhr
Um 6:50 wurde im Blutabgenommen … mittlerer Wert 0,98
Promille…

Ab 1.1 handelt es sich um eine Straftat, darunter um eine Ordnungswidrigkeit (ausser, es würde der Person auch noch ein Fahrfehler, wie Schlangenlinien oder Überqueren einer roten Ampel vorgeworfen).

Was heisst "mittlerer Wert - wurden mehrere Blutproben genommen? Bei 2 Proben in zeitlichem Abstand könnten sie rückrechnen und zum Zeitpunkt der Kontrolle auf einen Wert über 1.1 kommen - das wäre z.B. sehr schlecht.

Die Staatsanwaltschaft hat ihm nach einer Woche seinen
Führerschein per Einschreiben zurückgeschickt.

Das ist meines Wissens ein eher gutes Zeichen und sieht danach aus, als würde es bei einer Ordnungswidrgkeit bleiben.

Die Polizei hat ihn jetzt vorgeladen…
(Telefonisch wurde ihm gesagt, dass die ein Gutachten zum
Trinkverhalten haben möchten)

Soll er zur Vorladung gehen?
Er hat das Gefühl, dass die Polizei den Wert über 1,1 treiben
möchte…

Im oben zitierten Forum wird immer geraten, eine Vorladung freundlich telefonisch abzusagen („Ich mache von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch“). Man könne seine Lage durch Aussagen nicht verbessern, sondern höchstens verschlechtern. Bspsweise könne aus einer „fahrlässigen Trunkenheitsfahrt“ durch ungeschickte Aussagen eine „vorsätzliche“ werden (was schlechter ist). Den Promillewert auf den Zeitpunkt der Kontrolle rückrechnen können sie meines Wissens nur, wenn das Trinkende feststeht (der Betroffene also z.B. sagt "ich habe doch schon seit 2 Uhr extra nichts mehr getrunken).

Dagegen gäbe es überhaupt nichts vorzubringen, was die Situation verbessert. Die Fakten stehen fest und die Folgen werden nicht ausbleiben und nicht „runterzudiskutieren“ sein.

Von Gutachten, die von der Polizei veranlasst werden, habe ich noch nie gehört. Meines Wissens macht das die Fahrerlaubnisbehörde. Aber i.A. erst dann, wenn jemand zum 2. Mal auffällt oder bei Werten von über 1.6 Promille. (Dann übrigens sogar bei Radfahrern).

Viel Glück, Walkuerax