Hallo,
Vorweg: mein Wissen ist angelesen und beruht nicht auf eigener Erfahrung oder Jurastudium. Ich lese aber interessehalber öfters im MPU-Forum von http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home, was ich Dir auch ans Herz legen würde.
jemand wurde um 04:55 vor 2 Wochen angehalten.
Pustwert war 1,08 Promille (mobiles Gerät) auf der Wache
durfte er nochmal pusten 1,1 Promille ca. 5:20 Uhr
Um 6:50 wurde im Blutabgenommen … mittlerer Wert 0,98
Promille…
Ab 1.1 handelt es sich um eine Straftat, darunter um eine Ordnungswidrigkeit (ausser, es würde der Person auch noch ein Fahrfehler, wie Schlangenlinien oder Überqueren einer roten Ampel vorgeworfen).
Was heisst "mittlerer Wert - wurden mehrere Blutproben genommen? Bei 2 Proben in zeitlichem Abstand könnten sie rückrechnen und zum Zeitpunkt der Kontrolle auf einen Wert über 1.1 kommen - das wäre z.B. sehr schlecht.
Die Staatsanwaltschaft hat ihm nach einer Woche seinen
Führerschein per Einschreiben zurückgeschickt.
Das ist meines Wissens ein eher gutes Zeichen und sieht danach aus, als würde es bei einer Ordnungswidrgkeit bleiben.
Die Polizei hat ihn jetzt vorgeladen…
(Telefonisch wurde ihm gesagt, dass die ein Gutachten zum
Trinkverhalten haben möchten)
Soll er zur Vorladung gehen?
Er hat das Gefühl, dass die Polizei den Wert über 1,1 treiben
möchte…
Im oben zitierten Forum wird immer geraten, eine Vorladung freundlich telefonisch abzusagen („Ich mache von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch“). Man könne seine Lage durch Aussagen nicht verbessern, sondern höchstens verschlechtern. Bspsweise könne aus einer „fahrlässigen Trunkenheitsfahrt“ durch ungeschickte Aussagen eine „vorsätzliche“ werden (was schlechter ist). Den Promillewert auf den Zeitpunkt der Kontrolle rückrechnen können sie meines Wissens nur, wenn das Trinkende feststeht (der Betroffene also z.B. sagt "ich habe doch schon seit 2 Uhr extra nichts mehr getrunken).
Dagegen gäbe es überhaupt nichts vorzubringen, was die Situation verbessert. Die Fakten stehen fest und die Folgen werden nicht ausbleiben und nicht „runterzudiskutieren“ sein.
Von Gutachten, die von der Polizei veranlasst werden, habe ich noch nie gehört. Meines Wissens macht das die Fahrerlaubnisbehörde. Aber i.A. erst dann, wenn jemand zum 2. Mal auffällt oder bei Werten von über 1.6 Promille. (Dann übrigens sogar bei Radfahrern).
Viel Glück, Walkuerax