TÜV abgelaufen, Motorrad aber nicht abgemeldet

Hallo,

folgendes Problem:

Im September 2008 hätte mein Motorrad dem TÜV vorgeführt werden müssen - was allerdings nicht geschehen ist.
Stattdessen stand es bis jetzt (2011) in der Gerage und wurde nicht bewegt.
Allerdings habe ich es nicht abgemeldet, also weiter die Steuer bezahlt und die Versicherung auch weiter laufen lassen.

Nun soll es wieder fit gemacht und zum TÜV gebracht werden. Nun habe ich schon öfter gehört, dass genau das das Probleme sein könnte und ich eventuell Punkte bekomme und eine Strafe zahlen muss, weil ich es nicht abgemeldet habe, obwohl der TÜV abgelaufen war.

Hat jemand eine Ahnung ob das stimmt oder vielleicht schon selber Erahrungen in diesem Bereich gemacht?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
Lars

Hallo,

Nun habe ich schon öfter gehört, dass genau das das Probleme
sein könnte und ich eventuell Punkte bekomme und eine Strafe
zahlen muss, weil ich es nicht abgemeldet habe, obwohl der TÜV
abgelaufen war.

ab 8 Monaten abgelaufener HU kostet es 75 Euro + 2 Punkte

Ich würde das Moped mit abgeschraubtem Kennzeichen auf einen Hänger laden, und damit zum Tüv fahren. Erst dort das Kennzeichen wieder anbringen.

Gruß,
Woody

Hallo!

Bin gespannt, was mit meiner Vespa passiert, wenn ich sie irgendwann mal wieder zum TÜV bringen sollte. TÜV ist 8/1995 abgelaufen. Da muss ich dann wohl in den Knast…

M.

Rein theoretisch kannst du damit zur Prüfstelle fahren, da das Motorrad ja zugelassen ist. Darfst dich nur nicht von den Odnungshütern erwischen lassen, dann gibtes mächtig Punkte und teuer wird es auch. Die sicherste Art ist, das Motorrad auf einem Anhänger od. Transporter zur Prüfstelle zu bringen. Sobald die Plakette dran ist und du das Protokoll in der hand hast, ist die Welt wieder in Ordnung.

Hartmut

Hallo

Mein Auto war auch mal ne ganze Weile drüber, stand aber auf nem Privatgrundstück und konnte noch nicht mal gefahren werden weil es einen Plattfuss hatte. Trotzdem flatterte irgendwann ne Wisch wegen eine OWI ins Haus.
Mußte den Tatbestand (festgestellt durch Zeugen Beamter XY und XY2) entweder bestätigen oder widersprechen. Nur was soll ich dagegen machen.
Gab dann nen safties Bußgeld nur von Punkten wüßte ich nichts.

Hab in nem anderen Forum gelesen das einer sein Auto auch gut weit über den Tüv hatte, es zu Hause im Hintehof, von der Straße jedoch einsehbar, stehen hatt und daran bastelte. Nur hat er die Nummerschilder abgebaut. Da kamen zwar hin und wieder mal nen paar Sheriffs an, aber Ärger gab´s keine auch nicht wegen den demontierten Schildern.

Besser einfach nicht so lange liegen lassen das ganze, dann gibt´s auch kein Ärger und je nach Fälligkeit ist das Bußgeld ja schon fast genauso teuer wie die Vorstellung beim Tüv. Echt ätzend…

MfG
Nelsont

Hallo!

M.W. sind in einem solchen Fall Wege zu TÜV und Werkstatt erlaubt, solange das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Gruß,
M.

Hallo!

M.W. sind in einem solchen Fall Wege zu TÜV und Werkstatt
erlaubt, solange das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Das kann ich bestätigen. Habe ich zumindest bei der Zulassung meiner Yammi 1995 so gemacht und bin auch prompt von den Bu… Freunden und Helfern angehalten worden (ich sah sie an der roten Ampel von hinten näherkommen und musste nur noch „21,22…“ zählen, da waren sie auch schon neben mir mit Kelle auß’m Fenster:wink:
Ich hab sie dann mit Papier überschüttet (Pappe, Brief und alle Gutachten, das Mopped war nicht angemeldet!), und nach kurzer Feststellung, ob wir uns auch auf der Luftlinie zwischen meinem Wohnsitz und der Prüfstelle befanden (wichtig!) durfte ich meine plakettenfreie Fahrt fortsetzen.:smile:

Was mich aber echt schockiert: Bekommt man jetzt wirklich Tickets und Punkte, wenn das Fahrzeug friedlich TÜVlos aber angemeldet auf Privatgrund schlummert…? So ein Schmarrn, Wahnsinn!
Grüße,
Oli

Richtich - er darf fahren, aber, wie gesagt: wenn die Polizei ihn bei der Fahrt sieht, gibt es Bußgeld und Punkte.

Hallo,
das braucht dich nicht zu schockieren, wenn du in die Vorschriften guckst.
Dort steht, dass angemeldete Kfz. zur HU müssen - von einer Ausnahme bei „Abstellen auf Privatgrundstück“ steht da nix.
zu den Punkten: die stehen nicht unbedingt im Bußgeldbescheid, ab 40 EUR reine Geldbuße gibt es jedoch Punkte (und das sind bei AU bei mehr als 8 Monaten Überziehung)

Gruß
HaWeThie

Du hast einen Roller 15 Jahre angemeldet, ohne damit zu fahren?
naja, immerhin: Knast gibt es für OWis nicht.

am besten vorher nen Termin beim TÜV/GTÜ/KÜS/Dekra machen. Da können die Ordnungshüter im Bedarfsfall nachfragen, ob man tatsächlich auf dem Weg zur HU ist, und genau das machen die „braven“ dann auch. Allerdings ist man rechtlich tatsächlich schon im Bußgeldbereich.

Hallo!

Man kann … ev. auch mal, nicht mit dem Motorrad, zur Prüfstelle fahren,
und sich mal beraten lassen, wie das weiter geht. Am besten im persönlichen Gespräch.

Ich hab da auch irgendwie im Hinterkopf, dass man auch mit abgelaufenem TÜV auf direktem Weg zur Prüfstelle fahren darf, oder in die nächste Werkstatt.
Aber belegen kann ich das nicht. Also fragen.

Weiterhin wäre es denkbar, einen der vielen Aussendienstler des mobilen TÜV Dekra/ usw. Services (die von Werkstatt zu Werkstatt fahren), nach Hause bestellen, und gleich die TÜV-Abnahme am Standort des Motorrades machen zu lassen.
Viel machen die beim Motorrad eh nicht, und das ev. benötigte Abgasmessgerät usw. haben die im Auto.

Wenn man da höflich fragt, ist das ev. möglich.

Grüße, E !

Hallo!

Du hast einen Roller 15 Jahre angemeldet, ohne damit zu
fahren?

So ist es.
Angemeldet auf mich ist er allerdings schon seit 1988.
Gefahren bin ich seit 1994 nicht mehr damit, er dient der Senkung der Versicherungsprämien. Nach jedem Autounfall in der Familie wird die Rollerversicherung getauscht. Der Roller (Motorrad) beginnt ja immer wieder bei nur 100%. So hat der Roller über die Jahre sein Geld mehr als verdient.

naja, immerhin: Knast gibt es für OWis nicht.

Ich sehe nicht, dass dies irgendwen ausser mir etwas anginge, schliesslich steht er in meiner privaten Garage.

Wenn ich das Teil dann doch irgendwann instand setze, wird es danach zum TÜV gefahren und fertig. Ein Tickert gibt es, wie gesagt, dafür nicht, da die Fahrten zu TÜV und Werkstatt legal sind.

Gruss,
M.

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Habe schon 20 Jahren ein MOped im Speicher stehen das angemeldet ist ,und kein TÜV mehr, nur für die Versicherung, da läuft die Zeit .

Hallo !

Bei mehr als 8 Monaten HU Überziehung (und wenn man von Polizei oder Ordnungsdienst der Stadt erwischt wird) gibts ein Bußgeld plus 2 Punkte.
Der neue HU-Termin wird nach dem alten berechnet,kommt man erst nach 1 Jahr,dann gilt die neue HU-Plakette nur noch 1 weiteres Jahr,nicht 2 Jahre,wie sonst !
Überzieht man aber mehr als 2 Jahre,dann ist es egal,man bekommt neue HU mit 2 vollen Jahren ab Vorstellungstermin.

Das man auch ohne HU zur Werkstatt oder Prüfstelle fahren darf,stimmt.
Es hat aber nichts mit einem möglichen Bußgeld zu tun,wenn man auf der Fahrt dorthin angehalten und kontrolliert wird.
Denn die Überziehung der HU ist ja da,die kann man nicht wegdiskutieren.

MfG
duck313

Hallo!

das braucht dich nicht zu schockieren, wenn du in die
Vorschriften guckst.

Tut’s aber, früher hat es nur interessiert, wenn man ohne HU am Straßenverkehr teilgenommen hat (sinnvoll, wie ich finde). Daß es jetzt eine OWi sein soll, ein Fahrzeug ohne HU zu besitzen, finde ich grotesk. Das heißt ja, mit einer völlig illegalen Gurke ohne TÜV und Anmeldung auf Privatgrund rumzuheizen ist ok, aber wehe, mit einem angemeldeten Fahrzeug ohne TÜV. Bizarr, verrückte Welt.
Wer überprüft das denn? Werden jetzt die TÜV-Termine jedes Halters beim der Zulassungsstelle gespeichert und bei Verstoß die Vollzugsorgane aktiviert? Orwell läßt grüßen…?!

Gruß
HaWeThie

Grüße,
Oliver

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Hallo nochmal,
„früher“, wie du so schön sagst, war die Regel genau so.
Also: wenn man ein Kfz angemeldet hat muss man zur HU.
Allerdings wird das nirgendwo gespeichert, wann wer „fällig“ ist.
Daher gibt es nur eines: wenn ich ein angemeldetes Kfz habe und auf Privatgrundstück abstelle, dann sollte es so sein, dass niemand von außen die HU-Plakette sehen kann.
Wg. der Plakette hat auch die Polizei nicht das Recht, das Grundstück zu betreten.
Oder: ab mit den Kennzeichen. Dann darf allerdings nicht der Eindruck der illegalen Abfallbeseitigung entstehen.

Gruß
Hawethie