Hallo,
folgendes hypothetisches Szenario.
Jemand, nennen wir ihn A hatte diesen Sommer einen Wasserschaden, da aus einer Waschmaschine hinten Wasser ausgelaufen ist.
Es wurde alles repariert und bezahlt von der Wasserschadensversicherung, sagen wir die Versicherungskammer Bayern.
Zu den Verhältnissen:
Es handelt sich um ein älteres Zweifamilienhaus, im Erdgeschoss wohnt eine Partei und im 1.Stock (wo der Schaden entstand) wohnt A in einer 3-er Wohngemeinschaft. A zahle keine Miete, ist dort nicht gemeldet und die anderen 2 Bewohner der Wohngemeinschaft zahlen Miete an die Mutter von A. Außerdem wurde die Waschmaschine nicht von A bezahlt, sondern von der Mutter. A ist außerdem seit einem Monat arbeitslos, falls das von belang ist.
Jetzt bekommt A einen Brief von der VKB in dem sie „Regressansprüche überprüfen“ und A solle ihnen mitteilen ob A eine Haftpflichversicherung hat (hat keine, außer vielleicht über die Familienversicherung? A ist 24). Außerdem will diese Versicherung wissen wann und von wem der Zulaufschlauch der Waschmaschine installiert wurde. (Da das Wasser dort wohl ausgetreten sei)
Wie verhält A sich am besten? Könnte die Versicherung wirklich Ansprüche an A geltend machen?
A hat weder viel Geld noch eine eigene Haftplicht. Die Waschmaschine hat A selber angeschlossen und sie lief auch über ein Jahr ohne Probleme.
Danke schonmal für Ratschläge!
Nota