Überprüfung von Regressansprüchen, was tun?

Hallo,

folgendes hypothetisches Szenario.

Jemand, nennen wir ihn A hatte diesen Sommer einen Wasserschaden, da aus einer Waschmaschine hinten Wasser ausgelaufen ist.

Es wurde alles repariert und bezahlt von der Wasserschadensversicherung, sagen wir die Versicherungskammer Bayern.

Zu den Verhältnissen:

Es handelt sich um ein älteres Zweifamilienhaus, im Erdgeschoss wohnt eine Partei und im 1.Stock (wo der Schaden entstand) wohnt A in einer 3-er Wohngemeinschaft. A zahle keine Miete, ist dort nicht gemeldet und die anderen 2 Bewohner der Wohngemeinschaft zahlen Miete an die Mutter von A. Außerdem wurde die Waschmaschine nicht von A bezahlt, sondern von der Mutter. A ist außerdem seit einem Monat arbeitslos, falls das von belang ist.

Jetzt bekommt A einen Brief von der VKB in dem sie „Regressansprüche überprüfen“ und A solle ihnen mitteilen ob A eine Haftpflichversicherung hat (hat keine, außer vielleicht über die Familienversicherung? A ist 24). Außerdem will diese Versicherung wissen wann und von wem der Zulaufschlauch der Waschmaschine installiert wurde. (Da das Wasser dort wohl ausgetreten sei)

Wie verhält A sich am besten? Könnte die Versicherung wirklich Ansprüche an A geltend machen?

A hat weder viel Geld noch eine eigene Haftplicht. Die Waschmaschine hat A selber angeschlossen und sie lief auch über ein Jahr ohne Probleme.

Danke schonmal für Ratschläge!

Nota

Hallo,

Hallo,

folgendes hypothetisches Szenario.

Jemand, nennen wir ihn A hatte diesen Sommer einen
Wasserschaden, da aus einer Waschmaschine hinten Wasser
ausgelaufen ist.

Es wurde alles repariert und bezahlt von der

:Wasserschadensversicherung, sagen wir die Versicherungskammer

Bayern.

Was soll denn eine Wasserschadensversicherung sein ?

Möglich wäre: Schäden am Hausrat durch die Hausratversicherung,
Schäden am Gebäude durch die Wohngebäudeversicherung, bzw. Privathaftpflichtversicherung.

Zu den Verhältnissen:

Es handelt sich um ein älteres Zweifamilienhaus, im
Erdgeschoss wohnt eine Partei und im 1.Stock (wo der Schaden
entstand) wohnt A in einer 3-er Wohngemeinschaft. A zahle
keine Miete, ist dort nicht gemeldet und die anderen 2
Bewohner der Wohngemeinschaft zahlen Miete an die Mutter von
A. Außerdem wurde die Waschmaschine nicht von A bezahlt,
sondern von der Mutter. A ist außerdem seit einem Monat
arbeitslos, falls das von belang ist.

Jetzt bekommt A einen Brief von der VKB in dem sie
„Regressansprüche überprüfen“ und A solle ihnen mitteilen ob A
eine Haftpflichversicherung hat (hat keine, außer vielleicht
über die Familienversicherung? A ist 24). Außerdem will diese
Versicherung wissen wann und von wem der Zulaufschlauch der
Waschmaschine installiert wurde. (Da das Wasser dort wohl
ausgetreten sei)

Wie verhält A sich am besten? Könnte die Versicherung wirklich
Ansprüche an A geltend machen?

Ja sicher - wenn er den Schaden verursacht hat.
Ich vermute einmal, dass der Schaden durch die Wohngebäudeversicherung gezahlt wurde, dann gäbe das ganze einen Sinn.

A hat weder viel Geld noch eine eigene Haftplicht. Die
Waschmaschine hat A selber angeschlossen und sie lief auch
über ein Jahr ohne Probleme.

Dann kann A ja die Kosten bei der Versicherung abstottern.

Danke schonmal für Ratschläge!

Nota

Gruß Merger

Hallo omgitssux,

Es handelt sich um ein älteres Zweifamilienhaus, im
Erdgeschoss wohnt eine Partei und im 1.Stock (wo der Schaden
entstand) wohnt A in einer 3-er Wohngemeinschaft. A zahle
keine Miete, ist dort nicht gemeldet und die anderen 2
Bewohner der Wohngemeinschaft zahlen Miete an die Mutter von
A. Außerdem wurde die Waschmaschine nicht von A bezahlt,
sondern von der Mutter. A ist außerdem seit einem Monat
arbeitslos, falls das von belang ist.

Nur verständnishalber: die Mutter von A ist die Gebäudeeigentümerin? Oder hat sie an die 3-er-WG untervermietet?
Außerdem ist sie Eigentümerin der Waschmaschine? Oder wurde diese (die Waschmaschine, nicht die Mutter) an A abgegeben/verschenkt/etc.?

Wie verhält A sich am besten? Könnte die Versicherung wirklich
Ansprüche an A geltend machen?

Grundsätzlich ist dies möglich, da ein Versicherer im Sinne der Versichertengemeinschaft immer zu prüfen hat, ob der Schaden durch ein mögliches Fehlverhalten zustande gekommen ist und demzufolge eine In-Regress-Nahme möglich ist.
Dies wäre hier in einem möglicherweise fehlerhaften Anschließen der Waschmaschine zu suchen.
Die Versicherung muss jedoch konkret nachweisen, dass ein solches Fehlverhalten vorliegt. Der bloße Anschein oder das Vermuten eines Fehlverhaltens reichen nicht aus.
Bedeutet wieder konkret: nur aus der Tatsache heraus, dass ein Laie (?) die Waschmaschine angeschlossen hat, kann noch nicht abgeleitet werden, dass dies ein Grund für einen Regress ist.

A hat weder viel Geld noch eine eigene Haftplicht. Die
Waschmaschine hat A selber angeschlossen und sie lief auch
über ein Jahr ohne Probleme.

Das wiederum ist leider kein Beweis, dass sie NICHT falsch angeschlossen wurde.

Viele Grüße
Loroth