Umgezogen Jobcenter Berlin zahlt nicht mehr

Guten Tag an an alle,

Bin nen ausgeglichener Typ ,aber hier schwellt mir der Kamm.Hoffe ihr könnt helfen.

Folgendermaßen:
Ich hatte eine Einladung zum Gespräch über meine berufliche Situation mit meinem SB.Er fragte was gibts neues meine Antwort hab nen Probetag in einer Firma und ich ziehe vielleicht um,ich 25 bald 26 wohne noch bei meinen Eltern.Bin aber meine eigene BG.Er sagte sind sie schon Umgezogen ich sagte nein.AUch nicht umgelmeldet.Er darauf melden Sie sich im November dringend und teilen Sie mir mit ,ob Sie mitgezogen sind.Daraufhin war am Ende des Monats kein Geld auf dem Bankkonto da er es vorsorglich gesperrt hat.Mein Vater zieh um aber ausserhalb Berlins ich soll mich doch dort anmelden.Will ich aber nicht.Somit wäre ich ohne Wohnhaft.Hab mich trotzdem umgemeldet und nun soll ich einen neuen Antrag stellen für meine zuständige Behörde die darauhin sagte es dauert 3 Wochen bis ich Geld bekomme.Somit bin ich ab Freitag Mittelos.Hab mich am 20.11 umgemeldet.Nun steh ich aber blöd da weil ich warten muss also meld ich mich wieder ab.Was kann ich nun tun um am Freitag 30.11 mein Geld zu bekommen? Mein Bescheid läuft zum 31 dez 2012 aus.Wäre somit mein letzter Monat.Sie weigern sich aber weil ich mich umgemeldet habe.Ich musste das doch gar nicht tun ,weil ich 26 bin .Aufhebungsbescheid habe ich.Kann ich aber meines wissens wieder rückgängig machen.

Hoffe könnt mir helfen

Liebe Grüße Sascha

Hallo Sascha,
geh hin und rede mit Deinem Sachbearbeiter oder deren Vorgesetzen. Wenn Du mittellos bist müssen Sie Dir Bargeld auszahlen. Habe Dein Problem aber nicht so ganz nachvollziehen können, war etwas umstädnlich geschrieben. Dennoch rate ich Dir persönlich dahin zu gehen und mit jemanden zu reden der Dir helfen kann, wie z. B den Chef von Deinem Sachbearbeiter.
pphanter

Hallo,

tut mir leid, aber deine Infos sind so nicht ganz verständlich. Für mich lässt sich z.B. daraus nicht erkennen, ob und wer von Euch bereits umgezogen ist, und wohin … (du… nur der Vater … Vater und Mutter… innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des bisherigen Jobcenters - oder außerhalb, in einen anderen Zuständigkeitsbereich… wo wohnst du derzeit … hast du vorab die schriftliche Zustimmung zum Umzug eingeholt und bekommen ? usw. )

Ich musste das doch gar nicht tun ,weil ich 26 bin

Schau am besten erstmal hier rein (vor allem ganz unten) ; darin findest du auch Infos zu den nötigen Formalitäten bei Umzug und kannst sehen, ob du (schon) die richtigen Schritte gegangen bist: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

es dauert 3 Wochen bis ich Geld bekomme.

Siehe hier, vor allem zu „Antrag auf vorläufige Bewilligung“: http://hartz.info/index.php?topic=10.0 Bei nachgewiesener Mittellosigkeit (Vorlage aktueller Kontoauszug) kann auch ein (Bar-) Vorschuss beantragt werden.

Und auch: http://hartz.info/index.php?topic=32844.0

LG

Hallo pphanter,
Vielen Dank!

Ich glaub ich bin sehr unentspannt.Das war innerhalb 1 Woche zu viel für mich und aufgrund unterschiedlicher Aussagen die getätigt worden sind.

Ich versuchs nochmal.Vorab ich bin 25 im janu. 26.Seit 5 Jahren Privater Arbeitsvermittler.Seit Januar beziehe ich Leistungen da das Geschäft schlecht lief.Wohne aber noch bei meinem Vater.Bin meine eigene BG mit 374,00€

Ich erhielt einen Brief der ARGE das ich zu einem Gespräch zu meiner persö. Berufssituation erscheinen soll.Der SB fragte mich ,ob es etwas neues gäbe.Ich habe gesagt das ich denke in den nächsten Monaten wieder für mich selber Sorgen zu können.Zudem teilte ich mit das ich noch nicht Umgezogen bin,aber mein Vater dies vorhätte.Er sagte nur ich soll mich melden sobald das geschehen ist.1 Woche später erhielt ich einen Brief das ich eine polizeiliche Umeldung liefern solle.Er sperrte schonmal vorsorglich meinen Bezug.Ich begab mich daraufhin zum Jobcenter und sie zahlten mir für den November das Geld Bar aus.Mein Bescheid bei diesem Jobcenter ist bewilligt bis Ende Dez 2012.Nun wurde gesagt das wenn ich mich ummelde der Bezug weiterhin gezahlt wird.Doch die zuständige Behörde ist nicht mehr in Berlin sondern ausserhalb.Dazu soll ich einen neuen ANtrag ausfüllen der 3 Wochen Bearbeitungszeit beinhaltet.Wie soll ich 3 Wochen überleben?Ich habe mich nur umgemeldet ,weil ich sonst ohne Wohnort dastehen würde.Mein Vater lies die Umeldung nur zu wenn ich weiterhin Geld beziehen würde.

Nun stehe ich ohne Geld da, bin abgemeldet beim alten Jobcenter und wurde auf eine Reise geschickt die so nicht richtig ist.Ich möchte den Teamleiter,Geschäftsführer , ANwalt oder Polizei einschalten.Übermorgen ist neuer Monatsanfang und ich habe kein Geld mehr.Mittellos.
Ich fühle mich zu der Umeldung gedrängt und überhaupt nicht gut beraten .DER SB hatte mir auch nix gesagt sondern direkt Geld gesperrt.

Hallo Lara,
Ich wohne bei meinem Vater der noch nie etwas bezogen hat.Besser gesagt hab ich dort eine Schlafstelle.Beste Option wäre es eine eigene Wohnung zu beziehen .Habe ich aber nicht.Wenn ich nicht bei meinem Vater gemeldet wäre, wäre ich Wohnortlos.Ich habe auch bereits erwähnt das mein Vater alleine umziehen wollte zu dem Zeitpunkt und dies wohl auch in den nächsten 2 Wochen tun wird.Der SB hat sich das ohne meines wissen notiert und eine polizeiliche Umeldung gefordert,schriftlich als Brief.Warum tut er dies wenn ich in Berlin noch wohne und gemeldet bin.Darauhin ich würde mal sagen habe ich mich genötigt gefühlt die Umeldung durchzuführen, wo soll ich denn sonst wohnen?Der neue Wohnort ist ausserhalb berlins aber ich will da nicht wohnen und schon gar nicht gemeldet sein.Ich habe doch selber keine Ahnung was das hier soll von dem SB.Er hat es nichtmal nötig gehalten mich zu informieren ausser diesen Brief mit Abgabefrist der Umeldung.

Ich stehe zu weiteren Antworten bereit, tut mir leid es ist wirklich zu viel ich versuche mich so gut wie möglich auszudrücken.Bin überrumpelt.VIelen dank für die 2 Antworten das hat mich tierisch gefreut.

Vielen Dank und grüße

Hallo Sascha,
der SB kann Dir nicht vorsorglich etwas sperren, dagegen kannst Du in den Widerspruch gehen!
Du wohnst noch bei Deinem Vater? Und warst dennoch dabei Deine eigene BG?
Warum musst Du Dich ummelden, wenn Dein Vater umzieht?
Oder bist Du mit ihm gezogen?
Wenn die in Berlin nicht mehr zuständig sind, dann gehe zu dem Amt was für Dich zuständig ist persönlich hin und kläre das dort das Du sofort Geld brauchst.
Bist Du denn jetzt umgemeldet?

pphanter

Bin immer noch nicht sicher, ob ich das alles richtig verstehe. . aber ich versuche mich halt mal vorzutasten :smile:
Es ist etwas schwierig, da so ins Blaue hinein etwas zu raten. Aber der normale Ablauf wäre so (bzw. hätte so sein sollen):

  1. Du hast bisher polizeilich gemeldet beim Vater gewohnt und hast dort offenbar ALG2-Leistungen für dich bezogen. (Da er selbst „noch nie etwas bezogen“ hat, nehme ich mal an, dass du ÜBER 25 J. alt bist und daher eine eigene Bedarsfgemeinschaft darstellst. )

  2. Dein Vater gibt dir einen schriftlichen Zwei-Zeiler , dass du ab (Datum) nicht mehr bei ihm wohnen kannst/ ausziehen sollst.

  3. Du gehst zum Jobcenter, beantragst die schriftliche Zustimmung zu deinem Umzug - der aufgrund Vaters „Rauswurf“ erforderlich ist und dem das Jobcenter deshalb zustimmen muss . Mit der schriftlichen Umzugszustimmung kannst du dann (auf vorherigen Antrag) auch die notwendigen Umzugskosten beantragen, siehe Umzugsratgeber.

  4. Dann weiter wie im Ratgeber Umzug ganz unten aufgeführt bei „Vorgehensweise bei Umzug“

  5. Falls du noch keine eigene Wohnung gefunden hast, in die du von der jetzigen väterlichen Wohnung aus direkt umziehen könntest, und falls dein Vater dich auch nicht in seiner neuen Wohnung zumindest solange aufnimmt, bis du etwas Eigenes gefunden hast und den ganzen Kram mit dem Jobcenter durch hast, kannst du ja vielleicht erstmal bei Bekannten unterkommen ?

In dem Fall teilst du dem Jobcenter (nachweislich !!) mit, dass du „um Obdachlosigkeit zu vermeiden und um für das Jobcenter postalisch erreichbar zu sein, notbehelfsmäßig für den Übergang bei Bekannten (Name, Anschrift) unterkommen bist, bis eine eigene Wohnung gefunden ist.“ Dafür musst du dich meines Wissens aber NICHT polizeilich bei den Bekannten anmelden - da du dich eben nur notbehelfsmäßig als kurzzeitiger „Besucher“ bei ihnen aufhältst. Es wäre evtl. hilfreich, wenn deine Bekannten dir das kurz schriftlich bestätigen könnten …z.B. sowas : „Sheva 14 wird von uns ab/ seit (Datum) notbehelfsmäßig vorübergehend Unterkunft gewährt, da Sheva ansonsten obdachlos wäre. Wir nehmen Sheva ausdrücklich nur temporär als Gast und nicht als Mitbewohner auf. Sheva muss baldmöglichst / bis (Datum) in eine eigene Wohnung umziehen. Wir unterstützen Sheva währenddessen weder wirtschaftlich/ finanziell noch sonstwie. Name Bekannte/Anschrift/ Unterschrift//Datum.“

  1. Falls du noch keine Wohnung gefunden hast und Vater dich nicht mitnimmt in die neue Wohnung und du auch keine Bekannten hast, bei denen du notbehelfsmäßig unterkommen kannst, dann musst du dem Jobcenter mitteilen, dass du ab (Datum) obdachlos bist und eine Unterkunft in einer Obdachloseneinrichtung benötigst - und dir vom Jobcenter dazu die genauen Formalitäten, Abläufe und ggf. Adressen mitteilen lassen.

Was die Einstellung deiner Leistunsgauszahlung für Dezember angeht:

und nun soll ich einen neuen Antrag stellen für meine zuständige Behörde die darauhin sagte es dauert 3 Wochen bis ich Geld bekomme.Somit bin ich ab Freitag Mittelos.Hab mich am 20.11 umgemeldet.Nun steh ich aber blöd da weil ich warten muss also meld ich mich wieder ab.Was kann ich nun tun um am Freitag 30.11 mein Geld zu bekommen? Mein Bescheid läuft zum 31 dez 2012 aus.Wäre somit mein letzter Monat.Sie weigern sich aber weil ich mich umgemeldet habe.Ich musste das doch gar nicht tun ,weil ich 26 bin .Aufhebungsbescheid habe ich.Kann ich aber meines wissens wieder rückgängig machen.

Daraus werde ich nicht ganz schlau.
Falls du derzeit noch einen bewilligten Leistungsanspruch bis 31.12. hast:
Deinen Regelsatz kann man dir nicht einfach streichen/ einstellen … höchstens deine bisherigen eventuellen Unterkunftskosten beim Vater, wenn/ sobald sie nicht mehr anfallen. Die Frage ist nur, welches Jobcenter dir diese Leistung auszahlen muss… und das ist eben abhängig davon, welches Jobcenter jetzt für dich zuständig ist. Und das wiederum ist abhängig davon, wo du jetzt deinen überwiegenden Aufenthalt hast. Du musst dich schon an das zuständige Jobcenter wenden, anders geht es nicht. Und bei Mittellosigkeit müssen sie dir sofort helfen… darauf kannst du bestehen.

Voraussetzung für den Anspruch auf ALG2 ist, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast und dass du täglich postalisch erreichbar bist, sprich: dass du eine Anschrift angeben kannst, über die du täglich deine Post bekommen kannst. Das kann aber auch eine Obdachloseneinrichtung sein - man MUSS keine eigene Wohnung haben… auch Obdachlose ohne festen Wohnsitz können grundsätzlich Anspruch auf ALG2 haben. Wenn du noch keinen (neuen) Wohnsitz hast , kannst du auch noch keine (Um-)Meldebescheinigung vorlegen. Dein Bedarf muss vom Jobcenter weiter gesichert werden, sie stehen in der Leistungspflicht.

Aus der Ferne ist das aber etwas schwierig einzuschätzen wegen der vielen Details. Am besten besorgst du dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und gehst damit zu einem Fachanwalt für Sozialrecht; mit dem Beratungsschein kostet dich das max. 10 Euro Eigenbeitrag. Der Anwalt kann dann ggf. die erforderlichen Schritte einleiten.

Ganz wichtig aber: Du solltest ggf. JETZT schon einen Weiterbewilligungsantrag für deinen Bedarf ab 01.01.2013 einreichen… sonst hast du nächsten Monat erst recht Probleme. Alle Formulare findest du hier; noch fehlende Unterlagen können zeitnah nachgereicht werden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
Du kannst in einem Begleitschreiben oder auch mündlich ausdrücklich die „Bewilligung auf vorläufiger bzw. Darlehnsbasis“ beantragen.

LG und alles Gute

Hallo Sascha,

leider habe ich nicht ganz verstanden warum du dich hin und her umgemeldet hast…

Grundsätzlich muss man eine Auszug der Umzug vom JC VORHER(!) genehmigen lassen und das wird nur bewilligt wenn es einen wichtigen Grund gibt!
der Wichtige Grund ist bei dir, dass deine Eltern ausziehen und die Wohnung für dich allein u groß ist wenn ich das richtig verstanden habe.
Dies hättest Du rechtzeitig dem JC erklären und die Umzugsgenehmigung erbitten müssen. also keine AUSzugsgenehmigung, denn du bist ja über 25, aber eine UMzugsgenehmigung hättest Du gebraucht!. du hättest Dich auch bei Eurer Zentralen Beratungsstelle Wohnungslos melden können, dann MÜSSEN sie dir das Suchen einer neuen Wohnung erlauben!

Richtig ist das eine Person ohne festen Wohnsitz keine Leistungen in der bisherigen Form beziehen kann.
Dennoch rechtfertigt das nicht dir einfach den Geldhahn abzudrehen.
Du bist aber verpflichtet
1.) dem Amt den Grund der Umzugsnotwenidgkeit zu erklären
2.) dort eine Umzugsgenehmigung zu erbitten
3.) eine Wohnung zu suchen
4.) das Mietangebot bei deinem Jobcenter einzureichen und vorab genehmigen zu lassen.
5.) Mit diesem MÜB(Mietübernahmegenehmigungsschreiben)
zum Vermieter zu gehen und dann erst den Mietvertrag zu unterschreiben.
6.) dich mit unterschriebenem Mietvertrag beim Ordnungsamt umzumelden
7.) Ummeldung UND Mietvertrag beim JC einzureichen
8.) abzuwarten bis das bearbeitet wurde.

wenn Du ohen Genehmigung des JC umgezogen bist, du aber einen festen Wohnsitz, eine ordnungsgemäße Ummeldung und eine Umzugsnotwendigkeit nachweisen kannst, bekommst Du die Kosten der Unterkunft vom JC, (sofern die Wohnung die in Berlin geltenden Mietobergrenzen nicht übersteigt) trotzdem wieder, aber vom Regelsatz darf 20% als Strafe für nicht ordnungsgemäß genehmigten Umzug gekürzt werden.

ob du am 30. dein Geld kriegst kann d ir keiner Sagen, da du dich auch nicht an die Regeln gehalten hast, wieso sollte es das Amt dann tun ?
dir alles Geld wegnehmen geht aber auch nicht!
also: Gehe in dein JC melde dich mittellos (da du die Begriffe kennst hast du das offensichtlich schon öfter gemacht) und lasse dich in den Notfalldienst einbuchen.
dann kläre die Situation wie oben beschrieben. Nimm den Nachweis mit, wie lange Du schon wo gemeldet bist und bringe am besten einen guten Grund schriftlich mit, wieso du ausziehen MUSSTEST.
dann kannst Du darauf bestehen, dass sie dir zumindest eine Überbrückung bar auszahlen und den Rest dann anweisen. Das kann aber bis zu 14 Tage dauern!

Viel Glück
Gruß Gwen

WOW ich hab mit soviel helfenden Menschen nicht gerechnet.Kenn ich nicht so gut das MEnschen unentgeltich auf deiner Seite sind und DIr Sachen erklären.

Ich kann es auch gar nicht richtig erklären WEIL ich in ca 14 Tagen so überrumpelt worden bin das ich selbst nichtmal weiss wie ich das beschreiben soll.

Nochmal auf eure Fragen mir gegenüber!

Ich wurde GEZWUNGEN seitens meines Beraters eine Umeldung durchzuführen.Der andere Berater aus meinem jetztigen Wohnort Potsdam hat auch nicht verstanden was das nun soll.Er nannte es " Teufelskreis " der bei mir aber sowas von unnötig ist.

Ich beziehe seit Januar mein Geld vom JC in Berlin(weiss nicht ob der Bezirk wichtig ist. Es gab NIE probleme.Bis auf den 8.11.2012 dort fing alles an.

Mein Berater lud mich ein.Er fragte mich wie bereits erwähnt etwas aus.Mein Vater geht seit Jahrzehnten arbeiten.Besass eine 4 Zimmer Wohnung.Hab noch 2 kleine Brüder.Ich wurde nie meines Beraters gefragt mir eine Wohnung zu suchen.Es war okay für den Berater bei meinem Vater gemeldet zu sein. Ich würde deswegen auch keinen Mietschuss bekommen,sondern 374,00 für den Lebensunterhalt.Mein Vater übernimmt meinen Mietanteil. Er nahm auch kein Geld von mir das ich dort gemeldet bin und dort wohne.

Ich bin wie gesagt dort gemeldet und wohne dort.
Ich bin somit nicht ausgezogen sondern ,die Wohnung wurde gekündigt.Ich kann da ja nicht bleiben wie soll ich 4 Zimmer bezahlen und wie ihr 100 % wisst wird das JC mich dort nicht wohnen lassen.Wie soll ich das bezahlen .

Somit blieb mir nur die Möglichkeit a) eigene Wohnung (sollte man mit 26 langsam hinbekommen ) b) ohne wohnsitz oder meinem Vater hinterherzuziehen.

Nur wie soll ich vom 8.11.2012 eine eigene Wohnung suchen wenn ich doch nichtmal zu dem Zeitpunkt den Auszugstermin wusste.Es war übrigens der 15.11.2012.
Dieses muss mein SB falsch verstanden haben oder wollte es so verstehen.

Der Termin war wie gesagt am 08.11.2012 und schon am 14.11.2012 wurde ich gebeten eine Umeldung abzugeben.Nur warum tut er dies? Er kann doch nicht einfach beschliessen meinem Vater ausserhalb Berlins hinerherzuziehen wie ihr auch bereits das verstanden habt.Ich gehe morgen früh um 8.00 Uhr direkt ins JC und klär die Situation.

Ich bin wirklich mit meinen Gefühlen überwältigt und wusste es auch nicht besser als meinem Vater hinterherzuziehen.Ich hab auch nicht damit gerechnet das ich nun vor solchen Problemen stehen würde.Wie auch innerhalb 2 Wochen?!Hab ja ganz normal Leistung erhalten bis auf den Tag als der SB hörte die Wohnung wird seitens meines Vaters aufgegeben.

Umgemeldet bin ich und den Aufhebungsvertrag hat ich auch sofort. Nur das hätte ich nie getan ,wenn ich wüsste ich würde nun mittelos werden.Weiss ja nichtmal wo ich mich sonst hinmelden soll ausser in eine eigene neue Wohnung.Muss man aber erst finden,garantiert nicht innerhalb 2 Wochen.Hatte ja nichtmal die Chance dazu

@ LARA Punkt 1 stimmt exakt.Zu den anderen Punkten: Damit ich nicht Obdachlos werde hat mein Vater mit mir verinbart " Wenn du weiterhin problemlos bzw Nahtlos deinen Lebensunterhalt überwiesen bekommst, kannst Du dich bei mir anmelden"

Ich hoffe ich hab mich besser ausgedrückt :confused: seid mir nicht böse bitte

LG Sascha

Hallo Sascha,
Irgendwie verstehe ich das nicht ganz, wieso haben Sie sich umgemeldet wenn Sie in der Whg. geblieben sind? das macht doch gar keinen Sinn. Wenn Sie sich umgemeldet haben ohne dort zu wohnen ist das illegal. An Ihrer Stelle würde ich das sofort rückgängig machen (Sie schreiben Ihr Vater sei umgezogen, wohnen Sie dann noch bei der Mutter?) Oder wie? Zu dem SB gehen und sofort Widerspruch gegen die Aufhebung einlegen. Schriftlich, das neue Ummeldedokument kopieren, dann Widerspruch gegen den Aufhebungsbeleg einlegen schriftlich.(Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid vom …2012 ein.da ich den Umzug rückgängig gemacht habe) Bitte persönlich abgeben und die Abgabe bestätigen lassen den SB um einen Vorschuss bitten.
Habe ich das mit dem Umzug irgendwie falsch verstanden, bitten Sie den SB im neuen Amt um einen Vorschuss da sie sonst aufgrund von kein Geld kein Essen u.s.w. kriminell werden müssen da Sie niemanden haben der Ihnen Geld leiht u. sie auch nicht verhungern möchten. Erklären Sie Ihm das sich an der Situation der Arbeitslosigkeit ja nichts geändert hat und der Anspruch ja besteht. falls der SB Ihnen keinen Vorschuss bewilligen möchten beharren Sie darauf die /den nächst höheren Vorgesetzten von Ihm/Ihr zu sprechen. Erklären Sie der nochmal um was es geht u. das sie ohne Vorschuss gezwungen sind kriminell zu werden und Diebstähle begehen müssen o. sonst wie illegal tätig werden müssen,um die Zeit zu überbrücken das kann ja nicht im Sinne der Gesetzgebung sein. Aber leider muss ich Ihnen mitteilen das 3Wochen Bearbeitungszeit schon sehr kurz sind. Andere Ämter lassen sich bis zu 6 Wochen Zeit.
Noch Fragen dann melde Dich
Bey medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.

Guten Abend.

Sie müssen sich bei dem Jobcenter melden, wo Sie wohnen. Wenn Sie weitehrin in Berlin bleiben, ist auch dieses Jobcenter zuständig. Sprechen Sie mit ihren SB und legen Sie diesem eine aktuelle Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes vor und ggf. dem umgeschriebenen Mietvertrag der BErliner Wohnung.

kann ich leider nicht helfen
p