Hay!
Wenn man z.B. seit März selbständig ist und diese aus der Arbeitslosigkeit startet, dann muss ich ja eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Was ist allerdings, wenn man während der Arbeitslosigkeit ( z.B. 3-6 Monate vor Beginn des Gewerbes) natürlich schon sehr viel für die Selbständigkeit eingekauft hat? Ich habe schon so viele Ausgaben, dass ich das Geld für die MwSt gerne zurück bekommen möchte und die Ausgaben natürlich gewinnmindernd einbringen möchte. Nun sagt das Finanzamt, ich müsse dann den Gewerbestart zurückdatieren und gut. Nur dann kommt das Arbeitsamt und sagt dann, ich muss das Arbeitslosengeld zurück zahlen, denn ich wäre ja nicht arbeitslos gewesen, obwohl ich ja nur für die Vorbereitung Sachen eingekauft habe. Es kann doch nicht sein, dass die grosse Summe an Investitionen nun futsch sein soll. Also, dass ich da keine Umsatzsteuer zurück bekomme und nicht Einkommensmindernd ansetzen kann.
Das muss doch ´ne Möglichkeit geben???!!!
Über Infos würde ich mich freuen…
greets… Bastian