Umsatzsteuer etc. zurück bekommen / Existenzgründu

Hay!
Wenn man z.B. seit März selbständig ist und diese aus der Arbeitslosigkeit startet, dann muss ich ja eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Was ist allerdings, wenn man während der Arbeitslosigkeit ( z.B. 3-6 Monate vor Beginn des Gewerbes) natürlich schon sehr viel für die Selbständigkeit eingekauft hat? Ich habe schon so viele Ausgaben, dass ich das Geld für die MwSt gerne zurück bekommen möchte und die Ausgaben natürlich gewinnmindernd einbringen möchte. Nun sagt das Finanzamt, ich müsse dann den Gewerbestart zurückdatieren und gut. Nur dann kommt das Arbeitsamt und sagt dann, ich muss das Arbeitslosengeld zurück zahlen, denn ich wäre ja nicht arbeitslos gewesen, obwohl ich ja nur für die Vorbereitung Sachen eingekauft habe. Es kann doch nicht sein, dass die grosse Summe an Investitionen nun futsch sein soll. Also, dass ich da keine Umsatzsteuer zurück bekomme und nicht Einkommensmindernd ansetzen kann.
Das muss doch ´ne Möglichkeit geben???!!!

Über Infos würde ich mich freuen…

greets… Bastian

Hi !

rein vom Gesetz her gibts es keine Möglichkeit, die Vorsteuer geltend zu machen, weil die Leistung nicht an einen Unternehmer, sondern an eine Privatperson erbracht wurde. Das Finanzamt hat somit recht.

Kannst du die Rechnungen nicht auch für den Zeitraum beschaffen, in dem du Unternehmer warst? Das wär wohl die einzige Möglichkeit. Pech ist nur, wenn dem Finanzamt die Belege schon mal vorgelegen haben.

BARUL76

Hay!
Die Rechnungen sind fast alle VOR dem Start ausgestellt worden. Nur das ist doch normal , dass die meisten Anschaffungskosten VOR der eigentlichen Aufnahme sind.
Die Rechnungen waren noch NICHT beim Finanzamt.
Habe eben mal in meinem „Steuerbuch“ nachgeschaut, und da steht ganz deutlich was von vorweggenommenen Betriebsausgaben, die wenn sie in engem Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, als Ausgaben geltend gemacht werden könne… hmm… , ja was denn nu´???

Bastian

Hallo,

man muss hier trennen zwischen umsatz- und ertragssteuer:

für die ermittlung der einkommensteuer können die kosten m.e. ohne weiteres geltend gemacht werden…

bei der umsatzsteuer gelten andere regeln - vorsteuerabzug nur als unternehmer - folge: kosten brutto, ohne vorsteuerabzug als ausgabe erfassen…so ist es rechtlich korrekt…

wie du es dann schließlich verbuchst ist deine sache :smile:

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hay!
Die Rechnungen sind fast alle VOR dem Start ausgestellt
worden. Nur das ist doch normal , dass die meisten
Anschaffungskosten VOR der eigentlichen Aufnahme sind.
Die Rechnungen waren noch NICHT beim Finanzamt.
Habe eben mal in meinem „Steuerbuch“ nachgeschaut, und da
steht ganz deutlich was von vorweggenommenen Betriebsausgaben,
die wenn sie in engem Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, als
Ausgaben geltend gemacht werden könne… hmm… , ja was denn
nu´???

Ich bin nicht der gleichen Meinung wie die anderen 2 Experten.

Unternehmer ist jeder der eine nachhaltige Tätigkeit ausübt. Man ist also nicht erst Unternehmer wenn man ein Gewerbe angemeldet hat oder in einem HR eingetragen ist, sondern bereits mit Ausübung der ersten gewerblichen / selbständigen Tätigkeit. Und das hat er nachhaltig bereits VOR Anmeldung eines Gewerbes getan.
Vgl. § 2 UStG i. V. m. R 16 (1 u. 2) UStR, sowie R 18 UStR
Und ganz wichtig R 19 UStR (Zitat: Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätikeit gerichteten Tätigwerden (Kauf von Betriebsmaterial is eine Unternehmertätigkeit)… etc pp…

In meinen Augen also völlig klar.

Meines Erachtens daher:

Nettoaufwand —> Betriebsausgabe
Vorsteuer ----> abzugsfähig nach § 15 i.V.m. § 2 UStG & R16 UStR

1 Like

ergaenzung
hi,

genau, es kommt auf die unternehmereigenschaft nach § 2 UStG an. diese setzt „einnahmeerzielungsabsicht“ voraus. diese muss man natuerlich zum zeitpunkt der ersten ausgabe glaubhaft machen.

das ALG wird auch nicht gekürzt, denn das passiert nur, wenn der gewinn(und andere einkünfte) pro monat über 165 EUR ist/war.

mfg vom

showbee

Hallo!

Danke euch erstmal für die vielen Antworten!
Die Frage ist jetzt für mich: Gebe ich beim Finanzamt nun ganz normal das Datum an, mit dem ich auch die Gewerbeanmeldung gesetzt habe?
Und wie und durch welche „Anträge“ versuche ich , die Umsatzsteuer zurück zu bekommen.
Und: Am Jahresende kann ich die Vorabausgaben auch auf jeden Fakk geltend machen?

greets…
Bastian

Hallo,

in Deinem Fall ist das echt schwierig, da man merkt das Du Dich echt garnicht mit der ganzen Materie auskennst.
Ich versuch Dir trotzdem mal zu helfen.

Beim Finanzamt musst du eigentlich kein Datum angeben. Mir währ zumindest nichts bekannt. Wenn Du die Gewerbeanmeldung meinst, dann gib einfach das Datum deines ersten Tätigwerdens an. (also das vor Anmedlung!). Sicher ist sicher…

Die Umsatzsteuer bekommst Du entweder über eine Umsatzsteuer-Voranmeldung oder über eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung wieder. Je nachdem für welches Jahr du noch Umsatzsteuer zurück willst.
Die vorweggenommen Betriebsausgaben machst Du ganz normal im Wege einer Gewinnermittlung (Einnamen - Ausgaben = Gewinn/-Verlust) in Deiner Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung geltend (Verlust ist mit einem Minus-Vorzeichen ins Formular einzutragen!).

Gruß

Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hay!

Es ging mir hauptsächlich darum, dass ich die schon gezahlte MwSt. während der Arbeitslosigkeit (in Vorbereitung auf die Selbständigkeit) zurück will. Wenn ich beim Finanzamt ein Datum angebe, das VOR dem ersten „echten“ Tätigwerden liegt, dann kann es durchaus passieren, dass das Arbeitsamt für die Zeit das Arbeitslosengeld zurück fordert, denn ich war dann laut deren Sicht nicht arbeitslos.
Heute hat mich allerdings ein Steuerberater zurückgerufen und gesagt, dass ich diese Ausgaben als vorweggenommene Betriebsausgaben durchaus in die Umsatzsteuervoranmeldung mit aufnehmen kann, denn die Ausgaben beziehen sich auf eine unternehmerische Tätigkeit.
Ausserdem kann ich das natürlich am Jahresende gewinnmindernd einbringen in der Einnahme-Überschussrechnung.

Bastian

Hallo,

in Deinem Fall ist das echt schwierig, da man merkt das Du
Dich echt garnicht mit der ganzen Materie auskennst.
Ich versuch Dir trotzdem mal zu helfen.

Beim Finanzamt musst du eigentlich kein Datum angeben. Mir
währ zumindest nichts bekannt. Wenn Du die Gewerbeanmeldung
meinst, dann gib einfach das Datum deines ersten Tätigwerdens
an. (also das vor Anmedlung!). Sicher ist sicher…

Die Umsatzsteuer bekommst Du entweder über eine
Umsatzsteuer-Voranmeldung oder über eine
Umsatzsteuer-Jahreserklärung wieder. Je nachdem für welches
Jahr du noch Umsatzsteuer zurück willst.
Die vorweggenommen Betriebsausgaben machst Du ganz normal im
Wege einer Gewinnermittlung (Einnamen - Ausgaben =
Gewinn/-Verlust) in Deiner Anlage GSE zur
Einkommensteuererklärung geltend (Verlust ist mit einem
Minus-Vorzeichen ins Formular einzutragen!).

Gruß

Alex

Heute hat mich allerdings ein Steuerberater zurückgerufen und
gesagt, dass ich diese Ausgaben als vorweggenommene
Betriebsausgaben durchaus in die Umsatzsteuervoranmeldung mit
aufnehmen kann, denn die Ausgaben beziehen sich auf eine
unternehmerische Tätigkeit.
Ausserdem kann ich das natürlich am Jahresende gewinnmindernd
einbringen in der Einnahme-Überschussrechnung.

^^ genau das sag ich doch schon die ganze zeit. :smile:

Ich würd vorschlagen du gibst beim finanzamt das an was in der Gewerbeanmeldung drin steht. die Vorsteuer (Umsatzsteuer von Dir bezahlt) tippst in die erste UST-Voranmeldung mit ein. Könnte zwar formell ein Fehler sein, da die Vorsteuer in den Voranmeldungszeitraum gehört, in dem du sie bezahlt hast, aber wenn du schlafende hunde nicht wecken willst isses wohl besser so.
Wobei ich persönlich nicht glaube das das Finanzamt ein Problem mit deinem Arbeitslosengeld hat, wenn sich einer beschwert dann nur das Arbeitsamt (aber die wissen ja nix von).

*lach*, na denn sind wir uns ja einig *g*. Jepp, es ist wirklich so, dass wenn, das Arbeitsamt da heftigst Stunk macht. Also muss ich einfach „auf die Doofe“ die Belege mit in die erste V>oranmeldung geben. Das sollte dann funzen… hoffe ich…
thanx und bis denne…

Bastian

^^ genau das sag ich doch schon die ganze zeit. :smile:

Ich würd vorschlagen du gibst beim finanzamt das an was in der
Gewerbeanmeldung drin steht. die Vorsteuer (Umsatzsteuer von
Dir bezahlt) tippst in die erste UST-Voranmeldung mit ein.
Könnte zwar formell ein Fehler sein, da die Vorsteuer in den
Voranmeldungszeitraum gehört, in dem du sie bezahlt hast, aber
wenn du schlafende hunde nicht wecken willst isses wohl besser
so.
Wobei ich persönlich nicht glaube das das Finanzamt ein
Problem mit deinem Arbeitslosengeld hat, wenn sich einer
beschwert dann nur das Arbeitsamt (aber die wissen ja nix
von).