Hallo, ich heiße Stefan bin 20 Jahre alt und komme aus Mannheim. Hier zu meiner Frage, ich habe vor einigen Woche ein Schreiben von der Polizei erhalten indem ich zur Vernehmung, wegen einer Anzeige der Nötigung im Straßenverkehr, erscheinen sollte. Mir wurde vorgeworfen einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben. Was mir selbst aber in keinster Zeit bewusst war. Dies hab ich auch der Polizei geschildert, dass ich nicht wüsste wann & wo und wie ich jemanden genötigt haben sollte, da ich immer normal fahre. Nach der Vernehmung kam lange Zeit nichts und ich dachte das Verfahren wird eingestellt. Doch vor einigen Tagen kam ein Schreiben vom Amtsgericht mit einem Strafbefehl, indem ich der Nötigung beschuldigt werde und eine Geldstrafe von 375€+ 1 Monat Fahrverbot bekommen sollte.
Hier meine Frage, lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen und dagegen Einspruch einzulegen, auch wenn der andere Fahrer zwei angebliche Zeugen erwähnt hat ? Weil ich bin mir meine Schuld in keinster Weiße bewusst, ich kann mir auch nicht vorstellen, wie ich jemand genötigt haben sollte.
Und kann ich auch Einspruch nur gegen die Geldstrafe einlegen auch ohne Anwalt, da ich nur Azubi bin.
Vor Gericht gehen möchte ich eigentlich ungern, da er angeblich zwei Zeugen hat und da noch erhebliche Anwaltkosten auf mich zu kommen würden.
Hoffe jemand von euch kann mir einen Rat geben
Mfg Stefan