Unberechtigte Anzeige wegen Nötigung im Straßenver

Hallo, ich heiße Stefan bin 20 Jahre alt und komme aus Mannheim. Hier zu meiner Frage, ich habe vor einigen Woche ein Schreiben von der Polizei erhalten indem ich zur Vernehmung, wegen einer Anzeige der Nötigung im Straßenverkehr, erscheinen sollte. Mir wurde vorgeworfen einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben. Was mir selbst aber in keinster Zeit bewusst war. Dies hab ich auch der Polizei geschildert, dass ich nicht wüsste wann & wo und wie ich jemanden genötigt haben sollte, da ich immer normal fahre. Nach der Vernehmung kam lange Zeit nichts und ich dachte das Verfahren wird eingestellt. Doch vor einigen Tagen kam ein Schreiben vom Amtsgericht mit einem Strafbefehl, indem ich der Nötigung beschuldigt werde und eine Geldstrafe von 375€+ 1 Monat Fahrverbot bekommen sollte.
Hier meine Frage, lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen und dagegen Einspruch einzulegen, auch wenn der andere Fahrer zwei angebliche Zeugen erwähnt hat ? Weil ich bin mir meine Schuld in keinster Weiße bewusst, ich kann mir auch nicht vorstellen, wie ich jemand genötigt haben sollte.
Und kann ich auch Einspruch nur gegen die Geldstrafe einlegen auch ohne Anwalt, da ich nur Azubi bin.
Vor Gericht gehen möchte ich eigentlich ungern, da er angeblich zwei Zeugen hat und da noch erhebliche Anwaltkosten auf mich zu kommen würden.

Hoffe jemand von euch kann mir einen Rat geben
Mfg Stefan

Hey
Ich bin rechtlich jetzt nicht so fit, allerdings würde ich dir schon raten einen Anwalt zu nehmen. Hast du bei der Polizei nicht nachgefragt was dir vorgeworfen wird und wann es gewesen sein soll? War vllt jemand anderes mit deinem Auto unterwegs? Mit 20 bist du wahrscheinlich schon aus der Probezeit raus, aber fast 400 € sind schon ne Menge Geld für einen Azubi und wenn man auf seinen Führerschein angewiesen ist, sind 1 Monat Fahrverbot auch nicht ohne. Vllt lässt es sich ja auch ohne Gericht regeln, wenn du einen Anwalt einschaltest…
Gruß

Armer Stefan,

ohne Anwalt wirst Du da nicht herauskommen.

Da Du sicher nur wenig Geld hast, würde ich mal beim ADAC nachfragen, oder bei einer Versicherungsgesellschaft, ob man dir mit einer Rechtsschutzversicherung helfen kann.
Da der Kläger zwei Zeugen aufbietet, stehen die Chancen sehr schlecht, und bei der Höhe der Strafe muß die Unterstellung der Nötigung schon ziemlich stark sein.
Einspruch kannst Du natürlich auch ohne Anwalt erheben, nur was Du brauchst, ist eine Aufhebung des Urteils, und die muß durch deine Unschuld erbracht werden.
Versuche auf jeden Fall noch den genauen Termin der bezichtigten Nötigung nachzuvollziehen. Vielleicht hast Du dafür ein plausibles Alibi.
Also, alles Gute bei den Unschuldsbeweisen.

Hallo !

Eine Rechtschutzversicherung kostet im Jahr im Schnitt ca. 100 Euro. Du hast also am falschen Ende gespart. Nun willst Du wieder sparen und riskierst Deinen Führerschein. Haben denn Deine Eltern keine Rechtschutzversicherung? Die würde unter Umständen greifen wenn Du noch zu Hause wohnen würdest Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt.

Gruß

Hallo,
Ihre Nachfrage verstehe ich nicht.
Bei der Vernehmung der Polizei muss Ihnen genau der Tatvorwurf geschildert worden sein. Also wo, wann und wen Sie konkret genötigt haben. Hier müsste iegnetlich die Erinnerung einsetzen??
Wenn Sie diese Tat nicht begangen haben, legen Sie Widerspruch ein und ein Gericht wird die Sache klären. Wenn Sie die Tat einräumen müssen, dann zahlen Sie.

Aber nur so Widerspruch einlegen bring gar nichts.

Natürlich würde ich mich immer mit Anwalt wehren…

Grüße,
strucki

Hallo Stefan,

als Sie von der Polizei vorgeladen wurden, ist Ihnen doch bestimmt gesagt worden, was Ihnern vorgeworfen wird. Ihnen muss doch gesagt worden sein, worin denn Ihre Nötigung bestanden hat.
Ich weiss nicht genau, was Sie bei der Polizei ausgesagt haben. Es ist natürlich schwer zu argumentieren, wenn die Gegenseite zwei Zeugen hat.
Ich würde Ihnen raten zu einem Anwalt zu gehen, ihm den Sachverhalt schildern und der wird Ihnen dann sagen, wie Ihre Chancen stehen.
Vor Gericht würde ich nur dann gehen, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo Stefan,

ohne den Sachverhalt zu kennen, kann ich nicht viel sagen. Grundsätzlich würde ich dringend dazu raten, gegen den Strafbefehl Rechtsmittel einzulegen. Ob sie dazu einen Anwalt benötigen kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall müsste eine ausführliche Begründung mit an das Gericht, warum Sie anderer Meinung sind.

LG
Conny

Hallo, ja der genaue Tatzeitpunkt bzw hergang wurde mir mit dem Schreiben des Gerichtes mitgeteilt. Doch, dass ich Jemanden absichtlich ausgebremst haben sollte ist mir unbekannt. Ich fahre die Strecke wo mir der Sachverhalt vorgeworfen wird jeden Tag zur Arbeit. Ich überhole dort jeden Tag Autofahrer und die Bremse tätige ich auch. Deshalb ist es mir ein Rätsel, dass ich gerade diesmal jemanden ausgebremst haben soll und dass mir noch Absicht unterstellt wird. Dies habe ich auch bei der Polizei geschildet. Bei der Vernehmung habe ich gesagt, dass ich mir keiner Schuld bewusst bin und auch nicht wüsste in welchem Zusammenhang das passiert sein könnte. Auch wenn ich nach meiner Meinung nicht schuldig bin, hat der „Geschädigte“ zwei Zeugen aufgebracht. Deshalb wollte ich wissen ob es überhaupt einen Sinn ergibt vor Gericht zu gehen, da er zwei Zeugen hat und es dann somit 3 gegen 1 wäre. Oder ob ich es einfach so hinnehmen soll und lediglich gegen die höhe der Geldstrafe Einspruch einzulegen.

Hallo, ja der genaue Tatzeitpunkt bzw hergang wurde mir mit dem Schreiben des Gerichtes mitgeteilt. Doch, dass ich Jemanden absichtlich ausgebremst haben sollte ist mir unbekannt. Ich fahre die Strecke wo mir der Sachverhalt vorgeworfen wird jeden Tag zur Arbeit. Ich überhole dort jeden Tag Autofahrer und die Bremse tätige ich auch. Deshalb ist es mir ein Rätsel, dass ich gerade diesmal jemanden ausgebremst haben soll und dass mir noch Absicht unterstellt wird. Dies habe ich auch bei der Polizei geschildet. Bei der Vernehmung habe ich gesagt, dass ich mir keiner Schuld bewusst bin und auch nicht wüsste in welchem Zusammenhang das passiert sein könnte. Auch wenn ich nach meiner Meinung nicht schuldig bin, hat der „Geschädigte“ zwei Zeugen aufgebracht. Deshalb wollte ich wissen ob es überhaupt einen Sinn ergibt vor Gericht zu gehen, da er zwei Zeugen hat und es dann somit 3 gegen 1 wäre. Oder ob ich es einfach so hinnehmen soll und lediglich gegen die höhe der Geldstrafe Einspruch einzulegen…

Hallo, ja der genaue Tatzeitpunkt bzw hergang wurde mir mit dem Schreiben des Gerichtes mitgeteilt. Doch, dass ich Jemanden absichtlich ausgebremst haben sollte ist mir unbekannt. Ich fahre die Strecke wo mir der Sachverhalt vorgeworfen wird jeden Tag zur Arbeit. Ich überhole dort jeden Tag Autofahrer und die Bremse tätige ich auch. Deshalb ist es mir ein Rätsel, dass ich gerade diesmal jemanden ausgebremst haben soll und dass mir noch Absicht unterstellt wird. Dies habe ich auch bei der Polizei geschildet. Bei der Vernehmung habe ich gesagt, dass ich mir keiner Schuld bewusst bin und auch nicht wüsste in welchem Zusammenhang das passiert sein könnte. Auch wenn ich nach meiner Meinung nicht schuldig bin, hat der „Geschädigte“ zwei Zeugen aufgebracht. Deshalb wollte ich wissen ob es überhaupt einen Sinn ergibt vor Gericht zu gehen, da er zwei Zeugen hat und es dann somit 3 gegen 1 wäre. Oder ob ich es einfach so hinnehmen soll und lediglich gegen die höhe der Geldstrafe Einspruch einzulegen…

Da Ich in keinster weise aus der Schilderung erkennen kann, was eigentlich vorgeworfen wird, kann Ich leider Gottes auch nicht darauf eingehen > ob widerspruch oder nicht; b.z.w. ob Anwalt oder nicht.

Hallo,

obwohl zur Zeit die Fußball - EM läuft, ist die Sache bei Gericht doch etwas anders zu sehen. Ein Geschädigter plus zwei Zeugen gegen einen Täter ergibt noch lange nicht 3:1. Fraglich ist ja, ob die Zeugen überhaupt entsprechende Aussagen gemacht haben und diese dann auch vor Gericht so wiederholen. Wenn Sie tatsächlich diesen Verkehrsvorgang nicht bemerkt haben und ihn eigentlich auch aufgrund Ihres Fahrstils ausschließen, sollten Sie den Weg zum Gericht beschreiten. Wie oft habe ich es erlebt, dass die Zeugen dann doch umgefallen sind, sich plötzlich nicht mehr erinnern konnten oder Fehler einräumten.

Good luck,
strucki

Hallo,

wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, dann sollten Sie den Strafbefehl natürlich nicht akzeptieren.
Sind Sie im ADAC? Dann können Sie sich dort beraten lassen.
Ansonsten telefonieren Sie mit einem Anwalt. Oder schreiben Sie eine eMail. Beantragen Sie Prozesskostenbeihilfe und Sie erhalten so einen Anwalt ohne Geld.

MfG

Hi,
Also ganz klar ist mir die Sache gerade noch nicht.
Gab es denn kein Gerichtsverfahren vor dem Strafbefehl? Oder bietet das Amtsgericht Ihnen die Einstellung des Verfahrens an wenn Sie die Strafe akzeptieren? Ich geh mal von letzterem aus.

Also, ohne Rechtsschutzversicherung wird der Anwalt wahrscheinlich wirklich teurer als die Strafe. Davon würde ich abraten, das geht auch ohne.
Sollten sie allerdings eine Rechtsschutz haben oder im ADAC sein rate ich zum Anwalt, weil der Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen kann und sie besser vertritt.

Genauso ist es aber Quatsch die Strafe einfach zu akzeptieren wenn sie sich keiner Schuld bewusst sind, auch ohne Anwalt.

Ich rate ihnen also das „Angebot“ des Amtsgerichtes nicht anzunehmen!.
Nötigungen im Straßenverkehr kann man meiner Ansicht nach sowieso nicht aus Versehen und ohne es zu merken begehen. Nötigung muss mit Vorsatz begangen werden um strafbar zu sein. Sie müssen also bewusst! und gewollt! jemanden zu einem Tun oder Unterlassen gezwungen haben indem Sie Gewalt oder Drohung mit Gewalt anwandten. (§240 StGB)

Schwierigkeiten sehe ich nur falls Sie bei der Polizei eine mögliche Nötigung eingeräumt haben. (zur polizeilichen Vernehmung sollten Sie in Zukunft ohnehin nicht erscheinen- Ladung hin oder her). Ansonsten streiten sie weiter alles ab.

Viel Glück, ich hoffe ich konnte helfen…

Hallo Stefan, ganz schön heiße Geschichte, ich kann nur sagen das ich Nötigung nicht ganz so meine Erfahrung ist. Interessant wäre welcher Tatbestand nun angewendet wird, bzw. welcher § angegeben wird. Hast Du den Bußgeldbescheid schon erhalten? Oder wurdest Du nur zur Anhörung zur Polizei vorgeladen?
Grüßle MOMO