Unerlaubter waffenbesitz

bei einem guten freund von mir ist im rahmen einer zollkontrolle (mit verstoss gegen des arzneimittelgesetz)
eine hausdurchsuchung vorgenommen worden und dabei wurde eine
pistole + munition gefunden

  • knapp 50 , beamter seit 30 jahren , nicht vorbestraft , waffenbesitz seit 2000 wegen drohungen des freundes seiner frau mit der er in trennung lebt . drohungen wurden mehrere male der
    polizei gemeldet.
    hat jemand erfahrungen - strafmass - guter anwalt raum detmold -
    beamtenrecht - bis ein jahr bewaehrung ok - ??
    waere sehr dankbar fuer ratschlaege .

Hallo Heinrich,

was erwartest Du jetzt? Sonderrecht für Beamte? Dein Freund hat nun einmal gegen das Gesetz (die Gesetze) verstossen…

Aaaaaaaaber: A) er ist nicht vorbestraft und B) hat eine durchaus einleuchtende Erklärung für den Waffenbesitz (die Polizeiprotokolle werden sich wohl auftreiben lassen, oder?) und somit eine realistische Chance, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen.

Anfang 2000 wurde in Tübingen ein zur Tatzeit Sturzbesoffener mit einem ellenlangen Strafregister in zweiter Instanz zu 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt (das LG bestätigte eigentlich nur das erstinstanzliche Urteil). Der Typ hat vier Teenager mit einer Waffe bedroht und auf einen von ihnen geschossen (das war der einzige Schuß, der auch noch glücklicherweise daneben ging).

Na ja, ich bin keine Richterin, kann mir aber schon vorstellen, daß Dein Freund, sofern er die Waffe bisher nicht benutzt hat und mit der ‚Ich werde bedroht‘-Argumentation Erfolg hat, ziemlich glimpflich davonkommt.

guter anwalt raum detmold

Du weißt ja, wie es mit solchen Empfehlungen ist. Der Anwalt, den ich gut finde, muß Dir noch lange nicht gefallen (ich meine: fachlich *grins*). Meine Anwälte kann ich natürlich gerne fragen.

Ciao

Tessa

Schade
Hi Tessa,
…schade, warum müssen immer Seitenhiebe her, wenn es in w-w-w um Beamte geht?

was erwartest Du jetzt? Sonderrecht für Beamte?

Genau um dieses Sonderrecht geht es dem Fragesteller. Schliesslich könnten auf den Betroffenen auch noch zusätzlich (!) dienstliche Konsequenzen, z.B. ein Disziplinarverfahren, zukommen. Das war der Frage offensichtlich zu entnehmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich dem Fragesteller raten, eine entsprechende Anfrage in das Forum „Beamtenrecht“ bei http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren einzustellen.

Grüsse Rossi
*dererstenskeinbeamteristundsichzweitensfragt,wiesoantwortenimrechtsforumimmerinbelehrungenausartenmüssen*

Aaaaaaaaber: A) er ist nicht vorbestraft und B) hat eine
durchaus einleuchtende Erklärung für den Waffenbesitz (die
Polizeiprotokolle werden sich wohl auftreiben lassen, oder?)
und somit eine realistische Chance, mit einer Bewährungsstrafe
davonzukommen.

Hallo,

seit wann mindert sich durch eine Begründung die Strafe für einen Gesetzesbruch ? Ich halte die „einleuchtende Erklärung“ eher für einen Grund, die Strafe n i c h t zur Bewährung auszusetzen. Der Täter vermittelt durch solche Aussagen den Eindruck, dass er die Gesetze grundsätzlich anerkennt, in den Fällen, in denen er persönlich betroffen ist aber zur Übertretung legitimiert ist.

Waffenbesitz ist in Deutschland per Gesetz verboten, auch wenn der Gesetzesbrecher einen Grund dafür hat.

Hat der Betroffene tatsächlich eine „einleuchtende Erklärung“ für die Notwendigkeit eines Waffenbesitzes, kann er sich von dem Verbot befreien lassen (Waffenbesitzerlaubnis, Waffenschein).

Gruß

Matthias

Strafmass
Hallo Matthias,

seit wann mindert sich durch eine Begründung die Strafe für
einen Gesetzesbruch ?

Seit es ein im Ermessen des Richters liegendes Strafmass gibt. Es
gibt für jedes/viele/manche (sorry bin kein Fachmann) Mindest-
und Höchsttrafen, bzw. leichte, mittelschwere und schwere Fälle.
Und da kann das Motiv / die Tatumstände sehr wohl ausschlaggebend
sein.

Oder würdest Du jeden Diebstahl (CD aus Laden gesamte
Ersparnisse einer alten Dame) gleichschwer betrafen ?

Gruss
Arne
*Der sich schon mal für die Verbreitung von gut fundiertem
Halbwissen entschuldigt*