Hallo Heinrich,
was erwartest Du jetzt? Sonderrecht für Beamte? Dein Freund hat nun einmal gegen das Gesetz (die Gesetze) verstossen…
Aaaaaaaaber: A) er ist nicht vorbestraft und B) hat eine durchaus einleuchtende Erklärung für den Waffenbesitz (die Polizeiprotokolle werden sich wohl auftreiben lassen, oder?) und somit eine realistische Chance, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen.
Anfang 2000 wurde in Tübingen ein zur Tatzeit Sturzbesoffener mit einem ellenlangen Strafregister in zweiter Instanz zu 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt (das LG bestätigte eigentlich nur das erstinstanzliche Urteil). Der Typ hat vier Teenager mit einer Waffe bedroht und auf einen von ihnen geschossen (das war der einzige Schuß, der auch noch glücklicherweise daneben ging).
Na ja, ich bin keine Richterin, kann mir aber schon vorstellen, daß Dein Freund, sofern er die Waffe bisher nicht benutzt hat und mit der ‚Ich werde bedroht‘-Argumentation Erfolg hat, ziemlich glimpflich davonkommt.
guter anwalt raum detmold
Du weißt ja, wie es mit solchen Empfehlungen ist. Der Anwalt, den ich gut finde, muß Dir noch lange nicht gefallen (ich meine: fachlich *grins*). Meine Anwälte kann ich natürlich gerne fragen.
Ciao
Tessa