Unfaire Benotung?

Hallo,
zurzeit mach ich (20) eine Ausbildung als CTA (chemisch-technischer Assistent)auf einer Privatschule in BW. Um die Ausbildung abzuschließen, musste jeder Schüler eine Projektarbeit verfassen. Der Umfang sollte etwa 100 Arbeitsstunden umfassen. Nun habe ich mich sehr ins Zeug gelegt und eine schriftliche Ausarbeitung angefertigt. Diese wird zu 2/3 der Endnote bewertet. 1/3 wird die Präsentation bewertet. Die Endnote steht im Zeugnis drin.
Ich durfte mir einen Betreuer aussuchen. In diesem Fall einen Kumpel, der einen Master in Biochemie hat und Juror bei ,Jugend forscht" ist. Er gab mir Ratschläge und kontrollierte die Arbeit und somit konnte ich eine recht anschauliche Dokumentation abgeben (ca. 70 Seiten). Gestern habe ich meine Note erfahren. Eine 3,5. Mein Betreuer und ich waren sprachlos. Auch meine Mitschüler, die sich die Arbeit angeschaut hatten konnten sich die Note nicht erklären.
Mein Betreuer hat noch am selben Tag in der Schule angerufen und die Lehrerin gefragt wie die Note zu stande kam. Diese meinte nur das ich zu viel geschrieben habe und ihr mein Thema nicht gefallen hat. Mehr sagte sie nicht. Mein Schuldirektor emfand die Note auch als gerecht.
Allerdings sind alle nötigen Informationen dargestellt. Auf jeden Fall konnte mein Betreuer meinen beratungsresistenten Lehrer nicht überzeugen und vermutlich bleibt die Note so stehen. Meine Eltern möchte ich nicht einbeziehen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir jemand helfen wie ich vorgehen soll?
Schulamt, Schulaufsichtsbehörde oder so?

Danke

Die Teilbereiche, aus denen sich die Note zusammensetzt, müssen im Einzelnen aufgeschlüsselt werden und daran die Note erklärt werden.
Vielleicht war die Arbeit auch zu perfekt und es wurde bezweifelt, ob sie ganz selbständig verfasst wurde.
lg

Hallo.
Wenn kein Thema Vorgegeben war, kann die Lehrerin nicht einfach Sagen - ne das gefällt mir nicht und es ist zu Lang.
Ich denke, dass die Seitenzehl hier Vorgegeben war oder?

Da kann man nur mit dem Rektor nochmal Sprechen, dass ihr zusammen mit der Lehrerin das nochmal Durchsprecht.
Wenn er das schon für Ungerecht Befindet, kann er auch was machen.Nicht Locker Lassen.
Einen anderen Weg gibt es nicht.
Wenn kein Thema Vorgegeben war, auch dann kann die Lehrerin nicht nach ihren Gefallen oder nicht Gefallen einfach Beurteilen. Sie muss unpateiisch Beurteilen Beurteilen, und nicht ihre Meinung hier mit Einbinden.
Dann hätte sie dir ein Thema geben müssen. Und darauf solltest du Pochen.
Thalea.

Hallo,

ich kenne mich nur mit staatlichen Schulen aus. Da ist das Vorgehen gegen eine Einzelnote meist nur durch eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde muss an die Schulleitung und/oder die zuständige Schulbehörde gerichtet werden. Gegen eine Zeugnisnote kann nur geklagt werden, wenn diese eine bestimmte Außenwirkung hat (bspw. Versetzung, Bewerbung etc.) und erst, wenn diese erteilt wurde.

Über die Note der Arbeit könnte man sich also „beschweren“. Das geht schriftlich, in diesem Fall an die übergeordnete Behörde. Vielleicht kann ja eine Beratungslehrkraft vor Ort helfen?

Hallo simon3000,

schwierige Situation. Ich glaube, ich würde an einen Verbindungslehrer bzw. Vertrauenslehrer der Schule verweisen. Er ist dafür zuständig zwischen Schülern und Lehrern zu vermitteln. Es gibt auch die Möglichkeit der Revision durch einen unabhängigen anderen Lehrer. Das kann ein Verbindungslehrer in die Wege leiten.

Ich hoffe, das hilft…
Schöne Grüße und viel Erfolg,
Tintenpatrone

Du solltest auf jeden Fall das Recht haben, die Arbeit einem zweiten Lehrer zur Bewertung vorzulegen, meist dem Fachbetreuer. Ansonsten mal bei der IHK oder Schulamt (falls die noch zuständig sind) nachfragen.

Hey Tintenpatrone,

leider gibt es bei uns keinen Vertrauenslehrer. Unsere Schule ist sehr alt und ist in Familienbesitz.
Anscheinend können die sich alles erlauben :frowning:

Wenn in der Schule selber nichts zu machen ist, würde ich eine Stufe höher gehen und die Note anfechten. Allerdings ist die Frage, ob die Lehrerin oder der Direktor noch die Chance haben, bei einer weiteren Note den Ärger an dir abzulassen. Dann würde ich vielleicht eher diese Kröte schlucken und die ungerechte Note hinnehmen.
Viel Erfolg,

Stefan

Das ist echt bitter.
Ich bin sonst nicht dafür, aber wenn dir die Lehrerin keine schriftliche ausführliche Begründung dazu schreibt. Schriftliche Anforderung bei Ihr mit durchschlag rex würde ich mich laut Gesetz Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
zum Vollzug des Privatschulgesetzes
(Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz - VVPSchG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1971
2. Aufsichtsbehörde

(1) Zuständig für eine Privatschule ist das Ministerium, dem die Schule als öffentliche Schule unterstehen würde.

(2) Für eine Privatschule, die fachlich dem Kultusministerium untersteht, ist die Schulaufsichtsbehörde zuständig, in deren Zuständigkeit sie als öffentliche Schule fallen würde.

(3) Für die nicht unter Absatz 2 fallenden Privatschulen wird die Schulaufsichtsbehörde vom zuständigen Ministerium im Einzelfall bestimmt.
an das Regierungspräsidium stuttgart Abteilung 7
wenden falls du zu Karlsruhe gehörst s. unten
Viel Glück
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-2408
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1147352/i…
oder REgpräs Karlruhe
Hausanschrift:
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Postanschrift:

76247 Karlsruhe
Telefon: 0721/926-0
Fax: 0721/926-6211
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.rp-karlsruhe.de

Hallo,
ich würde die Schulleitung der Privatschule einschalten,(evtl. schriftlich Widerspruch gegen die Benotung einlegen und die Begründung der Lehrkraft zitioeren).Die SL kann sich die Benotung des Lehrers erklären lassen und Stellung nehmen.
Die staatliche Schulaufsicht hat hier nichts mitzureden, da ihr nur das öffentliche Schulwesen untersteht.
Viel Erfolg

Hallo,

das geht überhaupt nicht! Und dass dir auch der Schulleiter nicht helfen will … aber ich weiß auch nicht, was man da tun soll.
Tut mir leid.

Gruß

Hallo Simon,
es wird schwer werden, mit rechtlichen Mitteln gegen die Benutzung einer schulischen Arbeit anzugehen. Das Schulgesetz lässt den Lehrern bei der Beurteilung einer Arbeit einen großen Ermessensspielraum, der sich in der Praxis kaum überprüfen lässt. Nur dann,wenn der Beurteiler erkennbar von falschen Voraussetzungen ausgeht und zum Beispiel Fehler angestrichen hat, die keine sind, lässt sich eine Beurteilung anfechten. In der Praxis kommt es aber kaum vor, dass Gerichte eine Beurteilung als rechtsfehlerhaft angesehen und aufheben.
Viele Grüße
Wilhelm Habermalz

Leider kann ich nicht helfen
Brigitte