Hallo,
folgender Fall:
- Eine Frau verursacht einen Verkehrsunfall (ist jedoch nicht direkt darin verwickelt) mit Blechschaden, kein Personenschaden, durch Überfahrens ihrer roten Ampel
- Begeht dann Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Es gibt 3 Zeugen dafür, dass die Verursacherin den Unfall sehr wohl gesehen hat (hat abgebremst, Schaden gesehen, dann einige Meter weiter am Gehsteig gehalten, geschaut und dann weitergefahren)
- 1 Zeuge hat sich das amtliche Kennzeichen notiert
- Der Pkw der Unfallverursacherin ist auf einen Herrn (privat, keine Firma) zugelassen
- Es ist nicht bekannt, ob dieser verheiratet ist, die Fahrerin kann von den Zeugen beschrieben und vermutlich (hoffentlich) identifiziert werden
Wenn der Halter sagt, er weiß nicht, wer sein Auto gefahren hat, ist er als Halter dann schuld? Oder kann er sagen, sein Auto wird von Verwandten, Freunden, Bekannten gefahren und er weiß nicht, wer es an diesem Tag war und ist damit aus dem Schneider?
Dito bei einer OWi-Sache: Wenn sich eine Privatperson von einer anderen Privatperson das Auto leiht und damit wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, der Halter es offensichtlich auf dem Foto nicht war, er angibt, er weiß nicht, wer das Auto gefahren hat, wer zahlt?
Grüße
Kris