Hallo,
Ich habe am Freitag beim aussteigen ein anderes Auto an der
Fahrertür getroffen. Es gab einen Lackschaden sowie eine
kleine Delle.
Ich war nicht der Fahrer des Wagens.
Also, wenn ich das richtig verstehe, haben Sie sich im Wagen eines Bekannten fahren lassen und beim Aussteigen das neben Ihnen geparkte Fahrzeug beschädigt. Richtig? Oder haben Sie auch einen Schaden am Fahrzeug Ihres Bekannten verursacht?
Wann muss ich die
Versicherungsdaten zuschicken? Wir haben ledeglich die
Telefonnummern ausgetauscht. Muss ich vorher bei meiner
Versicherung anrufen? Mein Fahrer besteht darauf, dass ich
heute (Sonntag) schon die Daten der Geschädigten gebe. Meine
Mutter dagegen erst Montag, damit sie vorher bei der
Versicherung anrufen kann. Außerdem bin ich über ihre
Haftpflichtversicherung versichert.
Was hier interessant ist, ist die Tatsache, dass Sie eigentlich beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrzeugs mit diesem Fahrzeug einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht haben. Insofern ist das also eigentlich ein Schaden, den die Versicherung Ihres Fahrers zahlen müsste. Andererseits haben Sie persönlich den Schaden verursacht und nicht Sie als Fahrer. Das spricht für die private Haftpflichtversicherung.
Die Frage ist also, ob Sie direkt dem anderen Fahrzeughalter einen Schaden zugefügt haben oder ob Sie Ihrem eigenen Fahrer einen Schaden zugefügt haben, weil Sie nämlich sein Fahrzeug dazu benutzt haben, ein anderes Fahrzeug zu beschädigen. Für diesen Schaden wäre er haftbar.
Insofern stimme ich Ihrer Mutter zu, dass zuerst einmal Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung gehalten werden sollte, ob diese in diesem Fall überhaupt zuständig ist. Je nachdem, welche Bedingungen Ihrem Vertrag zugrunde liegen, kann es sein, dass es ein passender Schaden ist oder nicht. Möglicherweise hat die Versicherung Ihre Mutter ja eine Schadenhotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Dort können Sie auch die für Sie wichtigen Fragen stellen.
Falls das Ganze definitv als Kfz-Haftpflichtschaden gewertet wird, haben Sie Ihrem Fahrer einen Schaden zugefügt, nämlich den, dass er den Schaden am anderen Fahrzeug bezahlen muss. Ob Ihre priate Haftpflicht aber solche Schäden übernimmt, müssen Sie auf jeden Fall klären.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich auch schon einmal mit der Option anfreunden, den Lackschaden selbst zu bezahlen, um alle Beteiligten (außer Ihr Portemonnaie) wieder glücklich zu machen.
Das ist ein sehr spezieller Fall und daher traue ich mir nicht zu eine definitiv richtige Aussage über die Rechtslage zu machen. Rücksprache mit Ihrem Versicherungsmenschen und/oder der Versicherung ist dringend angeraten.
Herzliche Grüße
Jürgen Schnitzler