Unfall - Versicherungsdaten sofort austauschen?

Hallo!

Ich habe am Freitag beim aussteigen ein anderes Auto an der Fahrertür getroffen. Es gab einen Lackschaden sowie eine kleine Delle.

Ich war nicht der Fahrer des Wagens. Wann muss ich die Versicherungsdaten zuschicken? Wir haben ledeglich die Telefonnummern ausgetauscht. Muss ich vorher bei meiner Versicherung anrufen? Mein Fahrer besteht darauf, dass ich heute (Sonntag) schon die Daten der Geschädigten gebe. Meine Mutter dagegen erst Montag, damit sie vorher bei der Versicherung anrufen kann. Außerdem bin ich über ihre Haftpflichtversicherung versichert.

Hierbei keinen Stress machen. Die Versicherungen arbeiten doch am Wochenende ohnehin nicht. Abgesehen davon muss erst einmal eine Schadenanzeige gestellt werden, dann wird die Geschädigte befragt und überprüft ob alles übereinstimmt.

So schnell malen die Mühlen nicht. Ehrenwert vom Fahrer, dass er alles schnell regeln will, nützt aber wie gesagt heute recht wenig, selbst wenn die Versicherung die Daten entgegen nehmen würde. Auf jeden Fall gibt es hier keinen Verzug, der schädlich wäre!!

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Guten Tag.

Das geht sehr ins juristische und ein solcher bin ich nicht.

Die Geschädigte kann immer durch Angabe des Kennzeichens (das wird sie sich wohl notiert/gemerkt haben) beim Zentralruf der Versicherer die gegnerische Versicherung herausfinden.

Überstürzen muss man sich dabei nun nicht, sodass morgen (Montag) auf keinen Fall eine Konsequenz nach sich ziehen würde.

Ich stell mir aber die Frage wieso man die Herausgabe überhaupt verzögern möchte? Der Tatbestand klingt im Bezug auf die Schuldfrage, so wie er hier dargestellt wurde, ziemlich eindeutig.

Es freut mich falls ich durch die Beratung helfen konnte.

Ihr unabhängiger Versicherungsvermittler aus Saarbrücken
Claude Burgard
VERSICHERUNGSKAUFMANN
www.burgard-versicherungen.de

Die Frage ist leider etwas unlogisch gestellt: Wenn ich Sie richtig verstehe, waren Sie der Beifahrer eines fremden Fahrzeugs und haben das benachbarte Fremdfahrzeug beim Aussteigen geschädigt. Wenn das der Sachverhalt ist, dann:

  1. hat der Fahrer des Fahrzeugs mit dem Sie mitgefahren sind Ihnen gar nichts zu sagen, denn dieser ist max. Zeuge des Vorfalls und nicht Geschädigter oder Schadensverursacher (außer er macht selbst Schäden an seinem Fahrzeug geltend).
  2. ist es vollkommen egal, ob Sie die Versicherungsdaten heute oder morgen weitergeben. Sie können auch den Vorfall der Versicherung (besser: ihrem Betreuer der Versicherung, wenn es nicht nur ein Versicherungsvertreter ist) melden und diese wird den Geschädigten anschreiben.
  3. mit der Schadensmeldung haben Sie automatisch einen „passiven Rechtsschutz“, da die Versicherung unberechtigte Forderungen abwehren wird und berechtigte Forderungen bezahlen wird.

Unabhängig von allem: Einen Schaden IMMER so schnell wie möglich der Versicherung melden (und wenn es telefonisch ist!). Auch bei einer Kfz-Versicherung entsteht Ihnen hierdurch kein Nachteil, da Sie die Schadensregulierung innerhalb von 6 Monaten der Versicherung zurückerstatten können ohne im Schadesnfreiheitsrabatt hochgestuft zu werden.

Es macht bei einer Versicherung keine guten Eindruck, wenn der Geschädigte sich meldet und der Versicherungsnehmer sich selbst nicht gemeldet hat. Der Schaden könnte z.B. auch heute per Email gemeldet werden. Sicherlich hat auch ihre Versicherung eine entsprechende Homepage auf der man weiteres zur Schadensregulierung erfahren kann.

Hallo,
wenn ich mir Deine Anfrage richtig zusammenreime, hast Du als Beifahrer beim Öffnen der Tür ein anderes Auto beschädigt. Zuständig ist hier die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Diese Daten müssen dem Geschädigten, egal ob heute oder morgen zugestellt werden. Der Halter des Kfz hat dann einen Anspruch gegen Dich in Höhe der Rabattrückstufung. Das rechnet die Kfz-Versicherung aus. Bei einem relativ kleinen Schaden ist es evtl. sinnvoll, den Schaden selbst zu zahlen. Das müsstest Du dann machen. Eine evtl bestehende Privathaftpflichtversicherung (für Dich) tritt für den Schaden nicht ein, weil er im Zusammenhang mit dem Benutzen eines Kfz eingetreten und das nicht mitversichert ist.
Hoddel

Hallo Demjin,
endlich mals wieder jemand, der Vernünftige Fragen und auch ausführluch Scjildert was passiert ist. Da freut man sich gern und kann auch sehr genau weiterhelfen.
Also ich versuche mal step by step vor zu gehen.
Ich gehe davon aus, das Du Beifahrer warst. Das is generell bei einem solchen Bagatellschaden eigentlich kein Problem. Bitte passe auf, das Ihr beiden Euch das nicht zum Größeren Schaden werden lässt, da allein den Ärger den der Geschädigte hat, ist eben manchmal nicht einfach. Es gibt Gestze und daher muss jedes Kfz Haftpflicht Versichert sein. Eigentlich genau Definiert, jedes Zulassungspflichtige Kfz. Es spielt keine Rolle wer der Fahrer ist , sondern wer Halter des Kfz ist, weil der dafür Verantworlich ist, das dieses Kfz auch Haftpflicht Versichert ist. Deine Mutter ist Halter, Du bist Versicherungsnehmer. Das ist somit schon einmal klar. Natürlich ist man Verpflichtet , wenn man jemanden Geschädigt hat auch dieses zu Regulieren. Man ist als Verursacher auch dazu angehalten, gem. BGB Schadenminderungspflicht den Schaden so gerin wie möglich zu halten. Daher sollte man dann schon die Versicherungsdaten aushändigen. Wer Halter ist, wer Fahrer war, wer Versicherungsnehmer ist und in dem Fall sollte Deine Vericherung dann auch der Schaden sofort gemeldet werden. Es gibt Service Nummer bei den Versicherer die Tag und Nacht Arbeiten und dann auch am Wochenende da sind. Aber iwe gesagt nicht alle. Wenn man sich Unsicher ist und nicht weiter kommt, einfach im Internet Google befragen unter Notfon ,gibt es eine Hotline die Geschädigten und Verursacher die möglichkeit geben einen Schden zu melden. Meistens ist es sehr häufig manier, das die Geschädigten manchmal auch gerissen Kapital Rausschlagen wollen und die Versicherung abzocken wollen. Um sich davor zu schützen , einfach da anrufen Notfon, nee warte mal, Zentralruf der Autoversicherer heisst das Richtig, hier der link:
http://www.gdv-dl.de
das ist sicherer. Ich würde das erst melden und dann erst die Daten herausgeben, weil damit Deiner Versicherung die Sicherheit gibst , festzustellen ob der Geschädigte Deine Versicherung abzocken will oder nicht. Man kann sich zwar bis ca. 650 € selbs Schäden Regulieren und muss das nicht melden um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden , aber es manche wollen 3000 € haben wenn der Schaden nur 150 € kostet. Kläre das im guten, wenn du genau weist wer was mit wen hat. Ein Anruf bringt das meistens schon besser ins Loot. Sollte die geschädigten jedoch darauf beharren, muss man die Angeben machen, weil dies mit zur Schdenminderung beiträgt dem Geschädigten die mköglichkeit gibt, auch seiner Pflichten nach zu kommen.
Also viel Spaß beim lösen Euerem kleinem Problemes und ich hoffe ich konnte dir damit Helfen.

LG Lossi

Hallo Demjin, da ich kein Schadensregulier-Experte bin, wende dich bitte mit der Frage an einen Experten. Um hier keine Fehlinformation zu geben, verzichte ich auf jeden weiteren Kommentar.
Viel Glück
mogli-le

Also es dürfte wohl kein Problem sein morgen alles mit seinem Versicherungsmann oder frau zu klären. Der Versicherungsberater soll sich am besten dann selbst mit der Geschädigten in Verbindung setzen und ihr sagen dass alles am Laufen sei und er sich um die Schadensregulierung kümmert. Heute kann die Versicherung so und so nichts klären

Gruss Mario

Der Austausch der Versicherungsdaten ist kein Schuldgeständnis.

Meist macht man das gerade nach dem Unfall. (Plötzlich könnte es fahrerflicht geben).

Machen Sie das sofort.

Hallo,

Ich habe am Freitag beim aussteigen ein anderes Auto an der
Fahrertür getroffen. Es gab einen Lackschaden sowie eine
kleine Delle.

Ich war nicht der Fahrer des Wagens.

Also, wenn ich das richtig verstehe, haben Sie sich im Wagen eines Bekannten fahren lassen und beim Aussteigen das neben Ihnen geparkte Fahrzeug beschädigt. Richtig? Oder haben Sie auch einen Schaden am Fahrzeug Ihres Bekannten verursacht?

Wann muss ich die
Versicherungsdaten zuschicken? Wir haben ledeglich die
Telefonnummern ausgetauscht. Muss ich vorher bei meiner
Versicherung anrufen? Mein Fahrer besteht darauf, dass ich
heute (Sonntag) schon die Daten der Geschädigten gebe. Meine
Mutter dagegen erst Montag, damit sie vorher bei der
Versicherung anrufen kann. Außerdem bin ich über ihre
Haftpflichtversicherung versichert.

Was hier interessant ist, ist die Tatsache, dass Sie eigentlich beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrzeugs mit diesem Fahrzeug einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht haben. Insofern ist das also eigentlich ein Schaden, den die Versicherung Ihres Fahrers zahlen müsste. Andererseits haben Sie persönlich den Schaden verursacht und nicht Sie als Fahrer. Das spricht für die private Haftpflichtversicherung.
Die Frage ist also, ob Sie direkt dem anderen Fahrzeughalter einen Schaden zugefügt haben oder ob Sie Ihrem eigenen Fahrer einen Schaden zugefügt haben, weil Sie nämlich sein Fahrzeug dazu benutzt haben, ein anderes Fahrzeug zu beschädigen. Für diesen Schaden wäre er haftbar.
Insofern stimme ich Ihrer Mutter zu, dass zuerst einmal Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung gehalten werden sollte, ob diese in diesem Fall überhaupt zuständig ist. Je nachdem, welche Bedingungen Ihrem Vertrag zugrunde liegen, kann es sein, dass es ein passender Schaden ist oder nicht. Möglicherweise hat die Versicherung Ihre Mutter ja eine Schadenhotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Dort können Sie auch die für Sie wichtigen Fragen stellen.

Falls das Ganze definitv als Kfz-Haftpflichtschaden gewertet wird, haben Sie Ihrem Fahrer einen Schaden zugefügt, nämlich den, dass er den Schaden am anderen Fahrzeug bezahlen muss. Ob Ihre priate Haftpflicht aber solche Schäden übernimmt, müssen Sie auf jeden Fall klären.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich auch schon einmal mit der Option anfreunden, den Lackschaden selbst zu bezahlen, um alle Beteiligten (außer Ihr Portemonnaie) wieder glücklich zu machen.

Das ist ein sehr spezieller Fall und daher traue ich mir nicht zu eine definitiv richtige Aussage über die Rechtslage zu machen. Rücksprache mit Ihrem Versicherungsmenschen und/oder der Versicherung ist dringend angeraten.

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

Der Schaden wird über die Kfz Versicherung des Fahrzeughalters reguliert. Die Privathaftpflicht leistet hier bedingungsgemäß nicht, da der Schaden mit einem Pkw passiert ist. Auch wenn Sie nicht der Fahrer waren, wird hier eine Regulierung nur über die KH laufen.

MfG

http://www.stephan-brueckner.eu/

Hallo,

die Daten sollten schnell ausgetauscht werden damit der Schaden gemeldet und repariert und reguliert werden kann!!!

Es zahlt die Haftpflicht vom Autobesitzer nicht die priv. Haftpflicht!!!

Gruß www.thomas-wolter.eu

Hallo,

unverzüglich heißt es in den Versicherungsbedingungen.
Also macht´s halblang. Wenn es die Woche gemeldet wird, reicht es aus.

VG René

Hallo,
vermutlich wird die Haftpflichtversicherung dafür nicht einspringen, da es sich beim ein- und aussteigen um den Gebrauch des Fahrzeugs handelt.

Es wird also die KFZ Versicherung des Halters dafür hergenommen werden müssen. Er sollte den Schaden seiner Versicherung melden, die wird sich dann mit der geschädigten in Verbindung setzen.

Zusätzlich kann ja die Versicherung der geschädigten genannt werden.

Mit freundlichen Grüßen
M

Hallo …, das reicht heute, Montag noch , Gruss Egon

Hallo,

der Schaden sollte der Kfz-Haftpflicht des Autos, das den Schaden verursachte, gemeldet werden.

Üblicherweise tauscht man mit dem anderen Beteiligten (Geschädigten) seine Vers.-Daten sofort.

Warum auch nicht?
Bei der eignen Haftpflciht anrufen / Schaden melden kann man dann immer noch - kein Problem.
Für den Geschädigten ist es auch kein Problem: der darf - wenn er mindestens das Kennzeichen weiss - den Schaden über den Zentralruf der Autoversicherer melden und erhält dort auch Name + Nummer der gegn. Haftpflichtversicherung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Demjin, sorry das ich mich erst jetzt melde. Möchte aber trotzdem antworten. Grundsätzlich sollte man die persönlichen und, wenn man die am Unfallort weiß, die Versicherungsdaten angeben und austauschen. Die Versicherung wird eh erst etwas zahlen wenn beide Parteien dazu befragt wurden. Trotzdem ist natürlich eine schnelle Meldung an die eigene Versicherung wichtig. Die können dann alle weiteren Schritte einleiten. Ich hoffe das sich der Fall aber bereits geklärt hat. Beste Grüße,
Roland

Danke für die Antwort!
Der Geschädigte hat mittlerweile seinen Wagen neu lackiert. Kosten: 1500€. Meine Versicherung springt nicht ein. Mein Kumpel verlangt nun von mir, dass ich den Schaden übernehme (bezahle) damit er nicht wieder hochgestuft wird. Er hat letztes Jahr schon eine Unfall begangen ( Auffahrunfall) und da habe ich ihn 800€ geliehen. Ich bin total verzweifelt. Den Schaden kann ich nicht übernehmen, da ich nicht annähernd soviel Geld habe. Ist es wirklich so teuer hochgestuft zu werden? Er ist soweit noch über seine Mutter versichert.

Hallo,
ja, es kann sein dass es teurer kommt sich hochstufen zu lassen. Die Versicherungen bieten dazu Berechnungen an, was für den Versicherten günstiger kommt. Daher sollte einmal eine Berechnung angefordert werden.

Man kann auch erstmal den Schaden über die Versicherung regulieren lassen, und das Geld später an die Versicherung überweisen, um die Höherstufung zu vermeiden.

Die Hochstufung wird voraussichtlich erst im Jahr 2012 erfolgen, man könnte daher etwas Zeit gewinnen.

Weiter fällt mir dazu leider auch keine Lösung ein.