… falschen unbeteiligten Zeugen!?
Richtiger Unfallhergang:
Das Fahrzeug der Klägerin ist erst auf die Überholspur eingebogen, als sich das Fahrzeug des Beklagten bereits im vollen Umfang neben dem Fahrzeug der Klägerin befand!
Tipps zu Wer trägt die Schuld II ?
In der Angelegenheit ist mir der Unfallverursacher mit der Klage voraus - doch die in der KLAGE gemachten Angaben über Unfallhergang, Verkehrssituation und Schadensbild entsprechen nicht der WAHRHEIT und sind absolut UNRICHTIG!!! Ich bin schockiert und wütend über solch´ falsche Angaben und Einfallsreichtum!!!
Bitte nehmen Sie sich Zeit die folgenden zitierten Sätze aus der Klage zu lesen und mir auf meine Fragen zu antworten. Da ich so aufgeregt bin, kann ich keine Zusammenfassung der Angaben ausarbeiten.
Begründung Klage:
Der Ehemann der Klägerin befuhr die Straße. Vor ihm hielt ein Omnibus der örtl. Kraftverkehrsbetriebe. Der Bus hielt an einer dort vorgeschriebenen Haltestelle an um Fahrgäste aussteigen zu lassen. Er setzte hierzu den Blinker um kenntlich zu machen, dass ein Vorbeifahren an dem Bus möglich war. Der Ehemann der Klägerin überzeugte sich in diesem Moment durch die Wahrnahme der doppelten Rückschaupflicht, dass kein Fahrzeug in der Nähe seines Fahrzeuges war.
Anschließend setzte er den Blinker, nahm abermals die doppelte Rückschaupflicht wahr und konnte erkennen, dass in einer Entfernung von 250 m ein Fahrzeug sich auf der Straße annäherte.
Die Entfernung war zu diesem Zeitpunkt so groß, dass er völlig gefahrlos den vor ihm stehenden PKW als auch den Bus passieren konnte.
Aufgrund dessen fuhr er nach der Berücksichtigung der doppelten Rückschaupflicht und betätigten des Blinkers auf die Überholspur und passierte den PKW der vor ihm stehenden Verkehrsteilnehmerin.
Nachdem er etwa in Höhe des Heck des Busses war überholte das Fahrzeug des Beklagten sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen der Straße, geriet dort ins Rutschen, bewegte sich seitlich und verursachte den festgestellten Schaden.
Der Beklagte geriet bei seinem Fahrmanöver ins Schleudern. Die Fahrt des Beklagten endete vor einem Hindernis auf das er auf dem Randstreifen im vollen Umfang auffuhr.
Nach dem Augenschein, der genommen werden konnte, war das Fahrzeug Totalschaden.
Der Beklagte hatte eine wesentlich zu hohe Geschwindigkeit. Erlaubt an Ort und Stelle Waren 50 km/h. Der Schaden trat durch das Auffahren des Fahrzeuges des Beklagten auf ein Busch- oder Baumhindernis ein. Das Fahrzeug wurde hierdurch zur Seite abgeleitet. Es traf dort längs auf die Seite des Fahrzeuges der Klägerin.
Diese Angaben kann ein unbeteiligter Zeuge des Ehemannes der Klägerin bezeugen. Doch dieser ist auch gleichzeitig in der Freundesliste bei Facebook des Ehemannes eingetragen - bzw. war dieser Zeuge nicht vor Ort!!!
1a. Augenscheinlicher Totalschaden an meinem Auto vorne links - ist ein Schaden vom 02.09.2011!!!, welcher nachweislich ordentlich abgerechnet wurde. Dieses ist dem Kläger nicht bekannt. Der PKW war zum Unfallzeitpunkt verkehrssicher. Es gab keine Kollision auf der linken Fahrzeuglängsseite!!! Bei dem beschrieben Seitenstreifen handelte es sich um ein ca. 25 cm breiten Grünstreifen – anschließend ein Graben! Der angesprochen Baum ist absolut unbeschädigt…
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Wie kann ich diesen falschen Zeugen so richtig heran bekommen ???
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Soll ich Gegenklage erheben ???(Meine Versicherung erwähnte so etwas; Anwaltstermin habe ich am Dienstag)
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Alles an Tipps wie ich diese Leute zur Verantwortung ziehen kann???
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Durch unklares Schadensbild des Klägers muss hier von einem „ausgenutzten“ ausgegangen werden!?
Vielen Dank für IHRE Hilfe und viele Grüße sendet
MARCO