Unfallverursacher lügt und organisiert

… falschen unbeteiligten Zeugen!?

Richtiger Unfallhergang:
Das Fahrzeug der Klägerin ist erst auf die Überholspur eingebogen, als sich das Fahrzeug des Beklagten bereits im vollen Umfang neben dem Fahrzeug der Klägerin befand!

Tipps zu Wer trägt die Schuld II ?
In der Angelegenheit ist mir der Unfallverursacher mit der Klage voraus - doch die in der KLAGE gemachten Angaben über Unfallhergang, Verkehrssituation und Schadensbild entsprechen nicht der WAHRHEIT und sind absolut UNRICHTIG!!! Ich bin schockiert und wütend über solch´ falsche Angaben und Einfallsreichtum!!!
Bitte nehmen Sie sich Zeit die folgenden zitierten Sätze aus der Klage zu lesen und mir auf meine Fragen zu antworten. Da ich so aufgeregt bin, kann ich keine Zusammenfassung der Angaben ausarbeiten.

Begründung Klage:
Der Ehemann der Klägerin befuhr die Straße. Vor ihm hielt ein Omnibus der örtl. Kraftverkehrsbetriebe. Der Bus hielt an einer dort vorgeschriebenen Haltestelle an um Fahrgäste aussteigen zu lassen. Er setzte hierzu den Blinker um kenntlich zu machen, dass ein Vorbeifahren an dem Bus möglich war. Der Ehemann der Klägerin überzeugte sich in diesem Moment durch die Wahrnahme der doppelten Rückschaupflicht, dass kein Fahrzeug in der Nähe seines Fahrzeuges war.
Anschließend setzte er den Blinker, nahm abermals die doppelte Rückschaupflicht wahr und konnte erkennen, dass in einer Entfernung von 250 m ein Fahrzeug sich auf der Straße annäherte.
Die Entfernung war zu diesem Zeitpunkt so groß, dass er völlig gefahrlos den vor ihm stehenden PKW als auch den Bus passieren konnte.
Aufgrund dessen fuhr er nach der Berücksichtigung der doppelten Rückschaupflicht und betätigten des Blinkers auf die Überholspur und passierte den PKW der vor ihm stehenden Verkehrsteilnehmerin.
Nachdem er etwa in Höhe des Heck des Busses war überholte das Fahrzeug des Beklagten sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen der Straße, geriet dort ins Rutschen, bewegte sich seitlich und verursachte den festgestellten Schaden.
Der Beklagte geriet bei seinem Fahrmanöver ins Schleudern. Die Fahrt des Beklagten endete vor einem Hindernis auf das er auf dem Randstreifen im vollen Umfang auffuhr.
Nach dem Augenschein, der genommen werden konnte, war das Fahrzeug Totalschaden.
Der Beklagte hatte eine wesentlich zu hohe Geschwindigkeit. Erlaubt an Ort und Stelle Waren 50 km/h. Der Schaden trat durch das Auffahren des Fahrzeuges des Beklagten auf ein Busch- oder Baumhindernis ein. Das Fahrzeug wurde hierdurch zur Seite abgeleitet. Es traf dort längs auf die Seite des Fahrzeuges der Klägerin.

Diese Angaben kann ein unbeteiligter Zeuge des Ehemannes der Klägerin bezeugen. Doch dieser ist auch gleichzeitig in der Freundesliste bei Facebook des Ehemannes eingetragen - bzw. war dieser Zeuge nicht vor Ort!!!

1a. Augenscheinlicher Totalschaden an meinem Auto vorne links - ist ein Schaden vom 02.09.2011!!!, welcher nachweislich ordentlich abgerechnet wurde. Dieses ist dem Kläger nicht bekannt. Der PKW war zum Unfallzeitpunkt verkehrssicher. Es gab keine Kollision auf der linken Fahrzeuglängsseite!!! Bei dem beschrieben Seitenstreifen handelte es sich um ein ca. 25 cm breiten Grünstreifen – anschließend ein Graben! Der angesprochen Baum ist absolut unbeschädigt…

  1. Wie kann ich diesen falschen Zeugen so richtig heran bekommen ???

  2. Soll ich Gegenklage erheben ???(Meine Versicherung erwähnte so etwas; Anwaltstermin habe ich am Dienstag)

  3. Alles an Tipps wie ich diese Leute zur Verantwortung ziehen kann???

  4. Durch unklares Schadensbild des Klägers muss hier von einem „ausgenutzten“ ausgegangen werden!?

Vielen Dank für IHRE Hilfe und viele Grüße sendet
MARCO

Hallo, du kannst deine kompletten Argumente in der Klageerwiederung vortragen und dabei gkeich die Falschaussage erwähnen, dann müßte die Richterin bzw. Richter im Verfahren den Zeugen vereidigen und dann hören die meisten auf zu lügen. Alles Vortragen was ist und wenn man gewinnt kann man wenn man will eine Klage wegen Falschaussage nachziehen.
Solche Sachen passieren leider öfter als man denkt.
Gruß

Hallo Marco,
ich habe meine Antwort schon am 15.4.11 geschickt.

Hallo,

Ihre Angaben sind etwas wirr. Schreiben sie bitte: Wo fuhren Sie und wo das andere Fahrzeug? Wie waren die Abstände und welche Fahrzeugteile wurden beschädigt?
Nur eines dürfte auf keinen Fall gehen. Wenn Sie 250m weg waren (für diese Strecke benötigen sie mindestens 15 Sekunden), dürfte Sie der andere wahrscheinlich im Spiegel noch gar nicht gesehen haben.

Gruß

M. Stephan

Hallo Marco,

vorweg ein paar Fragen:

Verstehe ich das richtig, dass es sich hier um das Vorbeifahren an einem Bus handelt?

Wurde der Unfall durch die Polizei aufgenommen?

Wenn ja, was hat die Unfallaufnahme ergeben?

Wie ist das Schadensbild an den Fahrzeugen genau?

Aber an den Zeugen wird man nicht herankommen, allenfalls ein Anwalt, der zur Akteneinsicht berechtigt ist.

Hinzufügen möchte ich noch, dass eine Versicherung sich nicht unbedingt einem Gerichtsurteil (im Sinne der StVO) halten muss, was die Schadensregulierung angeht.

Persönliche Anmerkung von mir: Es ist sehr schwierig, eine Einschätzung abzugben, ohne an der Unfallstelle gewesen zu sein, bzw. ohne die gesamte Aktenlage zu kennen, da ich nur eine Seite höre, bzw. lese.

Gruß K. Nadler

Hallo !
Was für ein Wirrwarr…

Also ! Rein rechnerisch hat Dein Unfallgegener ca 105 m vor dem Bus einen Fahrstreifenwechsel angekündigt.
Rein rechnerisch hast Du mindestens 120 Km/h gefahren sein. Und das glaube ich nicht…

itat:Ein Spurwechsel muss stets so vollzogZen werden, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Dies erfordert die Einhaltung einer erheblich gesteigerten Sorgfalt.

Aus diesem Grunde ist der Fahrstreifenwechsel auch ein klassisches Beispiel für die Anwendung des sog. Beweises des ersten Anscheins. Hinter einem feststehenden oder bewiesenen Spurwechsel in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Auffahren tritt beispielsweise der gegen einen Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweis vollkommen zurück. Zitat ENDE

Vor Gericht gewinnt der, der am besten Lügen kann.
Gegen den Zeugen kannst Du nichts machen. Man kann versuchen ihn als unglaubwürdig darzustellen. Die Behauptung das Du schneller gefahren bist als erlaubt in rein Subjektiv und ohne Bedeutung. In Germany haben geschätzte Geschwindigkeiten keine Bedeutung vor Gericht.
Fakt ist aber das der Unfallgegner Dich gefährdet hat(Siehe Zitat)
Aus den von Dir gemachten Angaben würde ich sagen das Du gute Chancen hast. Die Angelegenheit gehört in die Hand eines Anwalts. Mich würde sehr Interessieren wie die Geschichte ausgeht.
Gruß und schönes WE

ich versuche mal etwas Klarheit in die Angelegenheit zu bringen:
Die besagte Straße wurde von dreinacheinanderfahrendenFahrzeugen benutzt. Das vorderste Fahrzeuig warein Linienbus, der dann an einer Halterstelleanhielt.
Der dem Buzs folgende PKW verringerte seine Geschwindigkeit bis zum Stillstand (?) das dem Pkw fgolgende Fahrzeug wollte dann die beiden vor ihm befindlichen Fahrtzeuge überholen.
Dabei kam es zu einer Kollision zwischen den beiden PKW.

  1. Grundregel nach § 1StVO: jeder Verkehrsteilnehmer hat sichso zu verhalten, das kein anderer…geschädigt wird.
  2. Besondere Sorgfaltspflicht beim Überholen…
    a)überholen bei unklarer Verkehrslage z. B. durch einen
    haltenden Linienbus mit dahinter befindlichen Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
    b) überholen nur, wenn eine Gefahr (!) für andere
    ausgeschlossen werden kann. Gilt erst recht für eine
    Schädigung anderer!!!
    Fazit: wer als zweites Fahrzeug ein hinter einem haltenden Linienbus durch den Bus bedingt stehendes Fahrzeug überholen will, hat eine besonders starke
    vertantwortung beim überholen. Er muss!!! ständig damit rechnen, das der pkw vor ihm ebenfalls zum Überholendes Busses den Fahrstreifen wechselt.
    Bei einer Kollision muss er sich dabei mindestens eine Mitschuld anrechnen lassen.

Hallo,

danke für Ihren Beitrag. Doch das mit rechnerischem Fahrbahnwechsel bei ca. 100 m vom Unfallgegener und das Zitat zum Anscheinsbeweis und Auffahren ist mir nicht ganz klar geworden.

Der Unfall ereignete sich zum Klage-WIRRWARR des Kläger so:
Auf meiner Fahrbahnseite hielt ein Bus und dahinter 2 PKWs. Nach Prüfung der sehr übersichtlichen Vehrkehrssituation mit einer Sichtweite in den Gegenverkehr von ca. 1,5 Kilometern leitete ich rechtzeitig zum vorbeifahren an dem 2 PKW des Klägers ein. Doch ohne Rücksichtnahme auf vorbeifahrende Fahrzeuge scherte dieser aus dem Stand ebenfalls zum überholen nach links auf meine Spur aus. Dabei kam es zur Kollision und der 2 PKW beschädigte mit seiner linken Seitenfront meine Beifahrertür.

In Hoffnung auf Antwort und mit vielen Grüßen

Marco

OK ! Hab ich wohl falsch verstanden.
Du warst also der Gegenverkehr!

Richtig so ?

Schick bitte, wenn Du magst eine Skitze der Unfallstelle, an meine meine E-Mail Adresse.

[email protected]

Gruß

Hallo Marco,
wenn die Darstellung des Unfallhergangs so stimmt (und das ist ziemlich plausibel), dann verhält sich der Gegner wie tausende andere auch… er legt sich die Dinge zurecht, um den Schaden nicht zahlen zu müssen… vielleicht hatte er schon Unfälle, also dürfte zukünftig die Versicherung ziemlich teuer werden… was hat denn die Polizei vor Ort aufgenommen - das müsste eigentlich die Sache relativ schnell aufklären…

  1. Wie kann ich diesen falschen Zeugen so richtig heran bekommen ???
    vor Gericht laden und vereidigen lassen - falsche Aussage wird dann teuer… die nicht vorhandenen Schäden an deinem Fahrzeug, bzw. der Nachweis des „Altschadens“ dürften für sich sprechen…

  2. Soll ich Gegenklage erheben ???(Meine Versicherung
    erwähnte so etwas; Anwaltstermin habe ich am Dienstag)
    dazu den Anwalt fragen

  3. Alles an Tipps wie ich diese Leute zur Verantwortung ziehen kann???
    ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichts - wenn alles so war, wird der Kläger verlieren… das dürfte reichen.

  4. Durch unklares Schadensbild des Klägers muss hier von einem „ausgenutzten“ ausgegangen werden!?
    das verstehe ich nicht…

Sorry, aber ich kann nicht weiterhelfen - da ohnehin ein Anwalt zu Rate gezogen werden soll, hat es dieser mit Akteneinsicht sicher leichter bei Beurteilung der Angelegenheit.

Grüße und viel Erfolg

Guten Tag Marco,

ich möchte in diesem Fall von einer Antwort absehen.
Ich empfehle Ihnen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

mit freundlichen Grüßen

FoPo

Hallo Marco,

muss ganz ehrlich gestehen, die Geschichte ist mir etwas zu wirr…

Unfallschaden vom 02.09.2011 (Zurück in die Zukunft oder was?). Wer ist oder woher kommt der vermeintliche Zeuge, der irgendwie gar nicht da war? Ist der Unfall polizeilich aufgenommen? Wer, wenn ja, ist dort Unfallverursacher? Das ist mir irgendwie zu durcheinander. Vielleicht kannst Du den Sachverhalt nochmals ruhig und sachlich zusammenfassen, wenn Du Dich wieder etwas beruhigt hast. Oder ihn einfach mit Deinem Rechtsanwalt erörtern. Der kreigt schließlich ne Stange Geld dafür…

Grüße, Steffen

Hallo Fabian,

zuerst eine Frage: Ist der Unfall von der Polizei aufgenommen worden ? Haben Sie Zeugen für Ihre Unfallversion?
Werden von Ihnen beide Fragen mit „nein“ beantwortrt, würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen und die Angelegenheit vor Gericht klären.
Noch ein Hinweis: Vielleicht kann man den Fahrer des Busses ermitteln und vielleicht hat er etwas gesehen.

MfG

der Verkehrsexperte