Uni: Klausur wiederholen obwohl bestanden 4,0

Hallo,

ich habe hier mal eine recht spezielle Frage, aber vielleicht hat ja jemand zufällig eine ahnung oder eine Idee:

Ich studiere einen 2-Fach-Bachelor an der Uni, in einem Fach bin ich zugelassen worden, in dem anderen nicht. Trotzdem habe ich das 2.fach als quereinsteiger sozusagen einfach mitstudiert. D.h. ich schreibe alle Prüfungen mit, die die normal immatrikulierten in diesem Fach auch mitschreiben.
Nun ist der Fall eingetreten, dass ich in einer der letzten Klausuren eine 4,0 geschrieben habe, die absolut unnötig war. Als normal immatrikulierter Student darf man eine einmal abgelegte Prüfung nicht wiederholen.
–> Aber darf ich das, als jemand der in diesem Fach gar nicht immatrikuliert ist?

Ich kann mit meiner 4,0 auch leben, aber wenn ich schon so ein sonderfall bin, könnte man daraus vielleicht auch ausnahmsweise mal einen nutzen ziehen.

Vielen Dank schon mal im Voraus für jede Antwort!

3 Dinge

  1. Tiefer Blick in die Studien- und Prüfungsordnung.

  2. Sind die Noten schon beim Prüfungsamt oder ist das Vorbesprechung mit Dozent? Der kann mit freundlichem Zureden so was auch in die Tonne werfen und dann darfst/musst du noch einmal ran im nexten Semester.

  3. Da das kein Wahlpflichtfach ist, sondern eine freiwillige Prüfungsleistung kannst du dir im Abschusszeugnis es möglicherweise sowieso aussuchten, ob diese Note überhaupt erscheint. So hatte ich das jedenfalls in 4 Fächern.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan, danke für deine Antwort!
Die Note ist noch nicht beim Prüfungsamt, da ich nur einen Schein (wie früher beim Diplom üblich) erhalten habe. Zum Prüfungsamt kommt die Note erst, wenn ich zugelassen werde und eben alle Scheine einreichen muss, damit ich in das entsprechende fachsemester hochgestuft werden kann.

Viele Grüße!
tuny

Hallo.

Die Note ist noch nicht beim Prüfungsamt, da ich nur einen
Schein (wie früher beim Diplom üblich) erhalten habe. Zum
Prüfungsamt kommt die Note erst, wenn ich zugelassen werde und
eben alle Scheine einreichen muss, damit ich in das
entsprechende fachsemester hochgestuft werden kann.

Hat die Note von dem Schein denn überhaupt irgendeine weitere Bedeutung? Bei uns hieß es auf Scheinen immer sinngemäß „Laut Beschluss der Fachkonferenz werden Scheine unbenotet erstellt.“ Da stand dann eben nur drauf, dass man den Schein erhalten hat.
Auf einigen wenigen Scheinen, die man für Nebenfächer erhielt, waren manchmal Noten drauf, aber die hatten keinerlei Relevanz (außer halt bestanden / nicht bestanden). Die Noten waren aber später nirgendwo mehr aufgeführt und gingen nicht in die Berechnung der Diplom- oder Vordiplomsnoten ein.
In so einem Fall wäre das Wiederholen dann also eigentlich sinnlos.

Sebastian.

Hallo Sebastian,

Hat die Note von dem Schein denn überhaupt irgendeine weitere :Bedeutung? Bei uns hieß es auf Scheinen immer sinngemäß „Laut :Beschluss der Fachkonferenz werden Scheine unbenotet erstellt.“ Da :stand dann eben nur drauf, dass man den Schein erhalten hat.
Auf einigen wenigen Scheinen, die man für Nebenfächer erhielt, waren :manchmal Noten drauf, aber die hatten keinerlei Relevanz (außer halt :bestanden / nicht bestanden). Die Noten waren aber später nirgendwo :mehr aufgeführt und gingen nicht in die Berechnung der Diplom- oder :Vordiplomsnoten ein.

in Diplomstudiengängen war das der Fall; wie er schreibt, handelt es sich hier aber um ein Bachelorstudium.
Dabei ergibt sich die Abschlussnote aus der Bachelorarbeit und „studienbegleitenden Prüfungsleistungen“ - und letztere sind die ganz normalen Klausuren.
D.h.: Noten aus Scheinen fließen fast alle ein; meine Einschränkung „fast“ bezieht sich darauf, dass es an manchen Unis in manchen Fächern (steht dann in der Prüfungsordnung) möglich ist, eine bestimmte Anzahl von Scheinnoten nicht in die Berechnung der Endnote einfließen zu lassen, die Leistungspunkte aber trotzdem zählen (sprich: der Schein wird nachträglich auf „unbenotet“ gesetzt).

Viele Grüße,
Nina