Unschuldig beschuldigt

Hallo zusammen,

mal angenommen, eine Person A wird von einer Person B beschuldigt, etwas aus dessen Besitz entwendet zu haben und dieser Vorwurf stellt sich dann als falsch heraus.
Hätte nun Person A die Möglichkeit, von Person B eine schriftliche Erklärung zu verlangen, in der Person B zugibt, dass der Vorwurf falsch war? Und angenommen, Person B weigert sich, so etwas auszustellen. Würde es dann Sinn machen, wenn Person A über einen Anwalt eine „Unterlassungserklärung“ oder ähnliches einfordern würde?
Schließlich wäre es ja für Person A wichtig, dass Person B nicht weiter solche Vorwürfe verbreitet. Oder müsste Person A das alles einfach auf sich sitzen lassen?

Viele Grüße,
Eddie

Hallo,

eine solche Unterlassungserklärung kann nur dann verlangt werden, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine solche (unberechtigte) Handlung wieder geschehen wird. Allein zur Rehabilitation oder Entschuldigung kann diese nicht verlangt werden.
Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sternchen, aber …
Zu denken wäre unter Umständen noch an Schadensersatz. Der ist auf Naturalrestitution gerichtet und könnte, je nachdem, wie der Fall hier konkret gelagert ist, auf Widerruf gerichtet sein. Dafür müssen natürlich einerseits die tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben sein, andererseits müsste Naturalrestitution auch wirklich Widerruf bedeuten. Es ist nur so eine Idee, ich habe jetzt nix nachgelesen.

Levay

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Hallo zusammen,

mal angenommen, eine Person A wird von einer Person B
beschuldigt, etwas aus dessen Besitz entwendet zu haben und
dieser Vorwurf stellt sich dann als falsch heraus.
Hätte nun Person A die Möglichkeit, von Person B eine
schriftliche Erklärung zu verlangen, in der Person B zugibt,
dass der Vorwurf falsch war?

Nein, denn wenn diese wusste, der Vorwurf stimmt nicht, würde diese ja eine Straftat zugeben.

Und angenommen, Person B weigert
sich,

was klug wäre

so etwas auszustellen. Würde es dann Sinn machen, wenn
Person A über einen Anwalt eine „Unterlassungserklärung“ oder
ähnliches einfordern würde?

Nein

Schließlich wäre es ja für Person A wichtig, dass Person B
nicht weiter solche Vorwürfe verbreitet. Oder müsste Person A
das alles einfach auf sich sitzen lassen?

Vorwürfe weiter verbreitet?
Nein müsste Sie nicht gefallen lassen, eine „Unterlassungserklärung“ kann man fordern, wenn Wiederholungsgefahr besteht, was ja der Fall wäre.

Im Übrigen ist die wissendlich falsche Behauptung z.B.„der hat geklaut“ Vortäuschung einer Straftat und das ist verboten und wird bestraft.

W.P.

Viele Grüße,
Eddie

Hallo

Nein, denn wenn diese wusste, der Vorwurf stimmt nicht, würde
diese ja eine Straftat zugeben.

Das ist nicht zutreffend. Die Unterlassungserklärung ist auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit gerichtet. Demnach würde der Erklärende lediglich sagen, dass er zu diesem Zeitpunkt von der Falschheit der Aussage Kenntnis hat, nicht jedoch, dass er es in der Vergangenheit hatte. Insfofern würde nach dem Inhalt der Erklärung keinerlei Strafbarkeit für vergangenes Verhalten begründen.

Vorwürfe weiter verbreitet?
Nein müsste Sie nicht gefallen lassen, eine
„Unterlassungserklärung“ kann man fordern, wenn
Wiederholungsgefahr besteht, was ja der Fall wäre.

Wurde das in den bisherigen Antworten noch nicht gesagt?

Im Übrigen ist die wissendlich falsche Behauptung z.B.„der hat
geklaut“ Vortäuschung einer Straftat und das ist verboten und
wird bestraft.

Jetzt stellt sich nur die Frage, was dies mit der hier vorliegenden Frage einer zivilrechtlichen Unterlassungserkärung zu tun hat.
Gruß
Dea

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Huhu.

Im Übrigen ist die wissendlich falsche Behauptung z.B.„der hat
geklaut“ Vortäuschung einer Straftat […]

Das ist nach meinem unmaßgeblichen Kenntnisstand nicht der Fall. Für so etwas gibt es den Tatbestand der Verleumdung, dachte ich, der INALA, bisher …

Gruß Eillicht zu Vensre

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Hallo und danke an alle für die bisherigen Stellungnahmen.

In dem Fall wäre ich jetzt mal davon ausgegangen, dass der Beschuldiger zunächst dachte, er wäre im Recht, dann aber eines besseren belehrt wurde.
Dennoch würde sich der Beschuldigte wohler fühlen, wenn er eine schriftliche Erklärung des Beschuldigers in der Hand hätte, um z.B. seinem Arbeitgeber nachweisen zu können, dass die Anschuldigung falsch war.
Außerdem kann es ja immer sein, dass ein Beschuldiger nicht wirklich überzeugt ist und im Bekanntenkreis weiter über die Sache redet.

Dieser Art von Rufschädigung würde ein Beschuldiger ja sicher unterbinden wollen und meine Frage war dann, ob er dazu irgendwelche rechtlichen Grundlagen hätte.

Aber so, wie die bisherigen Antworten aussehen, gibt es da wohl nichts eindeutiges.
Die Möglichkeit, dass eine weitere Rufschädigung passiert, gibt es ja eigentlich immer.

Viele Grüße,
Eddie

Hallo und danke an alle für die bisherigen Stellungnahmen.

In dem Fall wäre ich jetzt mal davon ausgegangen, dass der
Beschuldiger zunächst dachte, er wäre im Recht, dann aber
eines besseren belehrt wurde.

Er ist diesbezüglich nie im Recht, anzeigen darf er das aber rumtratschen nicht.

Dennoch würde sich der Beschuldigte wohler fühlen, wenn er
eine schriftliche Erklärung des Beschuldigers in der Hand
hätte, um z.B. seinem Arbeitgeber nachweisen zu können, dass
die Anschuldigung falsch war.

Die wird er wohl nicht bekommen, er hat keine Anspruch darauf.

Außerdem kann es ja immer sein, dass ein Beschuldiger nicht
wirklich überzeugt ist und im Bekanntenkreis weiter über die
Sache redet.

Auch das darf er nicht >Fordern strafbewehrte Unterlassungserklärung möglich.
Aber dazu ist mindestens ein Fehltritt des Beschuldigers nötig.

Dieser Art von Rufschädigung würde ein Beschuldiger ja sicher
unterbinden wollen und meine Frage war dann, ob er dazu
irgendwelche rechtlichen Grundlagen hätte.

Hat er, Verleumdung, wenn er es erfunden hätte.
Sonst nur Kreditgefährdung im BGB und daraus Schadenersatz und Unterlassungsanspruch.

Aber so, wie die bisherigen Antworten aussehen, gibt es da
wohl nichts eindeutiges.

Eben doch, das gerade angesprochene.

Die Möglichkeit, dass eine weitere Rufschädigung passiert,
gibt es ja eigentlich immer.

Beweisen…

W.P.

Viele Grüße,
Eddie

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