Hallo zusammen,
mal angenommen, eine Person A wird von einer Person B beschuldigt, etwas aus dessen Besitz entwendet zu haben und dieser Vorwurf stellt sich dann als falsch heraus.
Hätte nun Person A die Möglichkeit, von Person B eine schriftliche Erklärung zu verlangen, in der Person B zugibt, dass der Vorwurf falsch war? Und angenommen, Person B weigert sich, so etwas auszustellen. Würde es dann Sinn machen, wenn Person A über einen Anwalt eine „Unterlassungserklärung“ oder ähnliches einfordern würde?
Schließlich wäre es ja für Person A wichtig, dass Person B nicht weiter solche Vorwürfe verbreitet. Oder müsste Person A das alles einfach auf sich sitzen lassen?
Viele Grüße,
Eddie