Unterhalt bei über 18 jährigen

hallo, folgender sachverhalt,
tochter ist 18, erhält bafög 360€ macht seid september eine schulische ausbildung,
mutter verdient 1500€, vater 1200, wie wird nun der unterhalt des vaters berechnet und muß er nachzahlen da sie nun rückwirkend bis zu ihrem geburtstag im september bedarf angemeldet hat…

Hallo,
es wäre für eine ordentliche Beantwortung von Vorteil, wenn man wüsste, wo die Tochter derzeit wohnt: bei Mutter / Vater / alleine ?

Wieso rückwirkend? War der Vater bisher nicht untehaltspflichtig?

schönen Tag noch.

Hallo,

warum soll nur der Vater bezahlen? Die Tochter ist volljährig und wenn sie auch bei Mama wohnen sollte, leistet Mama jetzt keinen Betreuungsunterhalt mehr, wie während der Minderjährigenzeit.

Es sind BEIDE Eltern Barunterhaltspflichtig. Sollte sie bei der Mutter wohnen, kann diese vom Barunterhalt/Kindergeld/BAFöG eben „Kostgeld“ fordern oder dieses gleich gegenrechnen.

Die Mutter ist hier der finanziell stärkere Teil. Ob der Vater überhaupt noch etwas zahlen muss, hängt auch davon ab, ob die Tochter bei einem Elternteil wohnt - dann ist der Selbstbehalt JEDEN Elternteiles 950 Euro oder ob sie bei einem Freund/eigene Wohnung usw. wohnt - dann ist der Selbstbehalt für JEDEN Elternteil 1.150 Euro.

Die grobe Rechnung funktioniert so: Beide unterhaltsrelevante Elterneinkommen addieren. In die Düsseldorfer Tabelle gucken und aus dem addierten Einkommen die Unterhaltshöhe errechnen.

Davon das GANZE Kindergeld und das GANZE BAFöG abziehen. Dann nach Einkommen jeden Elternteiles gequotet den restlichen Unterhalt aufteilen!

Kein Elternteil zahlt aber mehr, als wenn er nicht addiert worden wäre und jedem muss der Selbstbehalt bleiben.

ACHTUNG: rückwirkend Unterhalt fordern, ohne dass es eine Inverzugsetzung gibt, geht nicht.

Je nach genauer addierter Summe (es dürfen ja auch noch Kosten vom Nettolohn abgezogen werden) ist der Unterhaltsbedarf nach DüTa vermutlich 562 oder 586 Euro.

Davon das Kindergeld und BAFöG abgezogen bleibt eh kaum ein Barbetrag übrig. Die paar restlichen Euro, wird wohl zum größten Teil die Mutter übernehmen müssen.

Gruß
Ingrid

Da folgender Fall ähnlich gelagert ist, hier eine Frage dazu:

Wie verhält es sich nun, wenn ein unterhaltsberechtigter 18-Jähriger noch bei seiner Mutter lebt, sich nicht in Ausbildung befindet und er sich an das Jugendamt wandte, um den Unterhalt für die Zukunft berechnen zu lassen?
das Jugendamt hat falsche Berechnungen angestellt, die haben einfach mit 300 Monat mehr an Einkommen des Vaters gerechnet, so dass ein viel zu hoher Anteil für den Vater heraus gekommen ist.
Was kann dieser Vater dagegen tun?
Soll er es auf eine Klage gegen ihn ankommen lassen, oder hat der Vater nicht andere Möglichkeiten, die Angelegenheit prüfen zu lassen?
Der Sohn bspw. weigert sich auch, einen BaföG-Antrag zu stellen, bei dem ja auch alles geprüft würde. Wie kann man einen Sohn dazu zwingen?

also danke schon mal, vater hat bis vollendung unterhalt bezahlt und dann eingestellt da ihm keine infos über tätigkeit bekannt waren, da das jugendamt fröhlich geblockt hat…
tochter wohnt nicht bei mutter fährt nur am wochenende nach hause…