Unterhalt vom Vater ich bin über 18

Hallo,

Also ich versuchs kurz zu erklären…
Mein Vater hat noch nie Unterhalt gezahlt meine Mutter hat damals einen Titel beantrag und diesen auch bekommen.
Inzwischen sind noch nicht alle Zahlungen eingegangen, weil meine Mutter auch irgendwann aufgegeben hat.
Wir wissen auch nr den Landkreis in dem er wohnt und haben weder Adresse noch Telefonnummer.
Nun möchte ich meinen Anspruch geltend machen.
Kurz zu mir ich wurde gekündigt innerhalb der Probezeit wegen Krankheit bin 23 Ja

Tut mir leid, aber da weiß ich keinen Rat.

Friede7

Hallo, ich wûrde zum Jugendamt gehen und da mal erkundigungen einholen.Die können Dir auch weiter helfen.L.g

Hallo,
Danke für die Antwort.

Aber ist dasd Jugendamt überhauüt noch für mich zuständig?

Hallo,
die Sache scheint ja ganz schön vertrackt zu sein aber m. M. kannst du nur den Unterhalt einfordern wenn du noch kein Arbeitsverhältnis hattest. Kann mich auch irren in deinem Sonderfall.
Ohne Adresse ist das doppelt schwer. Wenn sich die Adresse des Vaters beschaffen lässt dann einen Anwalt mit der Post beauftragen um als erstes den Vermögensstand zu klären. Soll heißen wo nichts ist da ist auch nichts zu holen.

Hallo,

zuständig dafür ist das Familiengericht. Du brauchst aber auch einen Anwalt (Fachrichtung familienrecht).
Kläre aber auch vorher ab, ob die Forderungsansprüche nicht schon verjährt sind, Das werden dir die vom Familiengericht schon sagen können.
Oder nimm die kostenlose Beratung vom Amtsgericht in Anspruch.
(nicht zu verwechseln mit Prozesskostenhilfe). das ist unabhängig von Deinem Einkommen.
Frage nach einem „Rechtspfleger“ beim Amtsgericht und lass Dir einen termin geben. Wie gesagt, kostet nichts

Viel Glück
Uli

Soviel ich weiß verjährt der Unterhalt nie. Also habe ich ja Anspruch ab meinem 4 Lebensjahr (hier haben meine Eltern sich Scheiden lassen) bis zum ende meiner Ausbildung also bis ich 20 Jahre war. Oder?
Ich wüsste nicht wie ich an die Adresse kommen könnte hab schon alle möglichen Varianten gegoogelt und sonst kenne ich niemanden mehr aus der Familie die, die meine Mutter und ich gekannt haben sind leider alle schon verstorben.

ich hoffe „ja“ denn sonst kann ich auch nicht weiter helfen,sorry.Lg

Hallo Binchen1989, da bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt da Du den rückständigen Unterhalt einklagen musst. Und wenn Väterchen nicht zahlen kann - weil viell. mittellos - kostet das leider Dein Geld. Du könntest evtl. erstmal aisspionieren (lassen), ob er Geld vedient, Vermögen hat oder so. Dann würde sich die Klage lohnen. Aber sonst…
Leider, so ist es nun mal. Nur wenn Geld bei ihm vorhanden ist, würde sich die Klage lohnen.

Die Verjährungsfristen kenn ich nicht so genau, ich weiß nur das das Kind in der Ausbildung bis 27 Jahre Anspruch hat.
Lass dich mal von der Polizei beraten in Sachen Personensuche.
Oder versuch mit einem Anwalt und dem Titel weiter zu kommen. Da bestimmt deine Mutter auf dem Titel benannt ist denke ich mal dass sie mit zum Anwalt gehen muss.

Tut mit leid, ich weiß es nicht.
Gruß AK

1.: Bitte gehen Sie zu einem Familienanwalt.
2.: ich bin selbst Unterhaltszahler und meine Ex-Frau kriegt den Hals nicht voll. Darum finde ich es rein menschlich befremdlich, dass Sie mit ihm nichts zu tun haben aber an sein Geld wollen. Sie sind erwachsen. Stehen Sie Ihre Frau im Leben und leben Sie lieber mit dem Stolz, es ohne ihn zu schaffen.

Hallo Binchen1989, traurige Geschichte - das ist eine Geschichte für einen Rechtsanwalt
In Deiner momentanen Situation hast Du sogar die Möglichkeit auf kostenlose Beratung u. dort kannst Du auch Infos holen, wie Du an die Anschrift vom Vater rankommen kannst. Viel Glück
lennonmc

Hallo,

wenn Du die letzte Adresse weist, kannst Du beim Meldeamt die neue Adresse bekommen. Dann laß einen Anwalt die Sache weiter bearbeiten.

Hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

Hallo Binchen
so viel am Anfang der Titel es weiter rechtskräftig, du solltest auf jeden Fall ausfindig machen wo er wohnt das sehr wichtig, du brauchst ja auch nicht kontaktieren. Ich gehe mal davon aus dass ihr nicht über genügend Einkommen verfügen. Das macht aber gar nichts du kannst dir einen Anwalt suchen und auf Gerichtskostenbeihilfe beantragen, so entstehen wir keinerlei Kosten und du hast einen Rechtsbeistand den du auf jeden Fall brauchst. Zeige ihnen den Titel, alles weitere wird ein Anwalt in Angriff nehmen. Ich hänge dir noch ein Anhang an den wir nochmal zusätzlich durchlesen kannst. Ich wünsche dir viel Erfolg und ich hoffe ich habe dir geholfen.

Titel auf Unterhalt Minderjährige, was passiert mit Volljährigkeit des Kindes
Häufig taucht die Situation auf, dass ein Titel über Kindesunterhalt des bislang minderjährigen Kindes besteht, dieses Kind aber volljährig geworden ist. Immer wieder werden mir dann die Fragen gestellt:

Gilt dieser Titel nach Volljährigkeit weiter?
Wer kann was daraus vollstrecken?
Wie und durch wen kann dieser Titel geändert werden?
Grundsätzlich sind Unterhaltstitel zeitlich nicht befristet. Damit erlischt dieser Titel auch nicht bei Erreichen der Volljährigkeit des Kindes. Ein Unterhaltstitel endet erst dann, wenn das Kind eine abgeschlossene Ausbildung hat oder finanziell eine eigenständige Lebensposition erreicht hat.

Grundsätzlich ist damit zu sagen:

Ein zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit des Kindes ausgestellter Unterhaltstitel gilt auch nach Vollendung der Volljährigkeit des Kindes weiter.

Dies ist die herrschende Auffassung.

Nur das OLG Hamm vertritt eine abweichende Meinung und hat in einem Beschluss des Jahres 2005 verlangt, dass ein volljähriges Kind sich für Unterhaltsleistungen nach der Volljährigkeit einen neuen Titel verschaffen muss.

Wer aus dem Titel vollstrecken kann, hängt davon ab, wer den Titel erwirkt hat. Dies unterscheidet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Titel erwirkt wurde.

Die Eltern waren noch nicht rechtskräftig geschieden.
In diesem Falle hat der Elternteil, der das Kind betreute, im Prozeßstandschaft für das Kind geklagt und ist somit Inhaber des Titels. Es ist aber nicht mehr Inhaber des Anspruchs und damit muss der Titel auf das Kind umgeschrieben werden.

Die Eltern waren bereits rechtskräftig geschieden.
In diesem Falle reden wir nicht von Prozeßstandschaft, sondern das Kind hat selbst geklagt und wurde durch den betreuenden Elternteil gesetzlich vertreten. Der Titel lautet somit auf das Kind selbst und das Kind kann auch nach Volljährigkeit aus diesem Titel vollstrecken.

Rückstände

Zu beachten ist auch, dass Unterhaltsrückstände, die noch während der Minderjährigkeit entstanden sind, jetzt nur noch von dem volljährigen Kind, aber nicht mehr von dem Elternteil geltend gemacht werden können.

Titeländerung

Wenn der Titel geändert werden soll, sei es vom Kind oder von dem unterhaltspflichtigen Elternteil, ist dies nur mittels Abänderungsklage nach § 323 ZPO möglich. Die erforderliche wesentliche Änderung liegt in der Regel vor. Sie ist bereits gegeben durch Eintritt der Volljährigkeit, womit auch die nächste Altersstufe der DDT erreicht wird. Meist kommt hinzu, dass mit Volljährigkeit auch der andere Elternteil bar unterhaltspflichtig wird.

Vollstreckung

Was macht man nun, wenn das volljährige Kind aus dem alten Unterhaltstitel vollstreckt und man selbst der Auffassung ist, weniger oder gar keinen Unterhalt zu schulden.

Richtig wäre, unmittelbar mit Eintritt der Volljährigkeit einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und die Unterhaltsfrage dort prüfen zu lassen. Sollten sich Veränderungen ergeben, wäre die Abänderungsklage der sichere Weg. Ist dies verabsäumt worden und die Zahlung auf Unterhalt einfach eingestellt worden, wird das Kind vollstrecken. In diesem Falle gibt es die Vollstreckungsgegenklage oder die Abänderungsklage. Eine sichere Lösung dürfte immer sein, die Vollstreckungsgegenklage zu erheben mit dem Hilfsantrag, dass Abänderungsklage erhoben wird.

Hallo. Bzgl.Anschriftenermittlung auf das Einwohnermeldeamt.Auskunft aus dem Melderegister verlangen und danach zum Anwalt.Mfg,

da kann ich Dir nicht weiterhelfen.
MfG