Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen etwas versteigert und seitdem hat sich der Käufer nicht gemeldet.
Auf Emails reagiert er nicht.
Ist nicht lange her, ich weiß, aber da sich Käufer und Verkäufer bisher immer sehr schnell gemeldet haben, kommt mir das komisch vor.
Nun habe ich unter „Mein Ebay“ folgendes gesehen:
1 Artikel den ich verkauft habe, ist für die Unterbreitung eines Angebots an unterlegene Bieter berechtigt.
Das habe ich noch nie gesehen. Bedeutet das, das der Käufer ohne mein Wissen zurückgetreten ist?
Warum sonst sollte der Artikel dem unterlegenen Bieter angeboten werden können, obwohl die Transaktion noch nicht beendet ist?
Kennt sich damit jemand aus?
Danke und Liebe Grüße
Rocco