Unterschied: Erlöse, Umsatz und Umsatzerlöse

Hallo liebes Forum,

in der Kostenrechnung werden die Begriffe Erlöse, Umsatz und Umsatzerlöse von vielen Authoren synonym benutzt. Aber ist dies auch richtig? Ich denke nicht, aber es ist niergendwo in Literatur so richtig explizit geregelt.
Nimmt man bspw. den Wöhe (Einführung in die BWL) zur Hilfe so trifft man bei der Abgrenzung von Eizahlung, Einnahme und Ertrag auf die Formuliertung Umsatzerlöse. Benutzt man hingegen den Haberstock (Kostenrechnung I) dann stößt man des öfteren nur auf den Begriff Erlöse. Im Olfert (Kostenrechnung) wird dann Erlöse und Umsatz zusammen benutzt.
Daher blicke ich leider nicht mehr so richtig durch. Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen

Vielen Dank an Euch schon jetzt.

Tschüss
Xenia

Hallo.

Die einfachste Formel in der Wirtschaft ist Gewinn = Umsatz - Kosten.
Der Gewinn wird auch als Erlös bezeichnet, Umsatz sind die GESAMTeinnahmen eines Unternehmens während einer festen Zeitperiode und Kosten spricht für sich :wink:
Man sieht, dass man die Begriffe sauber auseinander halten muss. Bei „0“ Kosten gilt aber Erlös/Gewinn = Umsatz.
Und Umsatzerlöse sollte eigentlich dasselbe bezeichnen wie Erlös vom Umsatz (oder Gewinn nach Kosten) *g*

HTH
mfg M.L., der grade kein BWL-Buch mehr zur Hand hat…

****Werbung****
http://www.dbwnet.de

Der Gewinn wird auch als Erlös bezeichnet,

Nenn mir dafür bitte auch nur eine Quelle.

der grade kein BWL-Buch mehr zur Hand hat…

Wie überraschend.

Gruß,
Christian

Hallo,

in der Kostenrechnung werden die Begriffe Erlöse, Umsatz und
Umsatzerlöse von vielen Authoren synonym benutzt. Aber ist
dies auch richtig? Ich denke nicht, aber es ist niergendwo in
Literatur so richtig explizit geregelt.

Du bewegst Dich auf verschiedenen Ebenen. Umsatzerlöse ist der einzige Begriff, der quasi unumstößlich ist, denn er wird im HGB verwendet (§ 275). Umsatz ist ein umgangssprachlicher Begriff für Umsatzerlöse und kann insofern synonym verwendet werden, wenn auch vielleicht nicht gerade in wissenschaftlicher Literatur.

Erlöse sind das wertmäßige Gegenstück zu Kosten, also in Geld bewertete, verkaufte Güter oder Dienstleistungen (mengenmäßiges Gegenstück zu Kosten: Leistung). Insofern sind Umsatzerlöse auch Erlöse, aber es gibt eben auch andere.

Gruß,
Christian

P.S.
Extra für Markus: Die Differenz zwischen Kosten und Erlösen wird im allgemeinen Erfolg genannt.

…und die Erde ist eine Scheibe…
Hallo Markus!

Bei „0“ Kosten gilt aber Erlös/Gewinn = Umsatz.

Nachdem VWL Nobelpreis strebst du jetzt auch den BWl Nobelpreis an? Ich versteh die Formel nicht, aber e=m*c^2 versteh ich auch nicht.

mfg M.L., der grade kein BWL-Buch mehr zur Hand hat…

Danke für die Info hätte ich nicht gedacht. Hast du jemals schon eins in der Hand gehabt?

Gruß Christian

Hallo Markus!

Der Gewinn wird auch als :Erlös bezeichnet…
Bei „0“ Kosten gilt aber :Erlös/Gewinn = Umsatz.
Und Umsatzerlöse sollte :eigentlich dasselbe :bezeichnen wie Erlös vom :Umsatz…

Am 16. März hab ich 'ne BWL-Klausur zu bestehen. Du bringst mich total durch n Tüddel. Wenn ich in den nächsten 4 Wochen noch mehr solcher Artikel von Dir lese, kann ich meine Klausur knicken.

Du merkst, welche Verantwortung auf Dir lastet. Also reiß Dich ein bißchen zusammen!

Gruß
Wolfgang

wuschig? Gut! Diesmal MIT Buch f. BWL
Hallo.

Schön, dass manch einer meiner Beiträge die Leute anzieht wie das Licht die Mücken… Dann möge mein Licht auch diese Lebewesen erleuchten. Oder verbrennen…

Nun gut: Taschenbuch der Betriebswirtschaftslehre Ottmar Schenk
Umsatz: Summe der mit den Verkaufspreisen bewerteten Absatzmengen oder Dienstleistungen eines Unternehmens während einer Abrechnungsperiode. Der Umsatz wird im Rahmen der handelsrechtlichen GuV der Kapitalgesellschaften als sog. Umsatzerlöse bezeichnet und stellt i.d.R. die erste Position in der GuV gem. §275 HGB sowohl im Rahmen des Gesamt- als auch Umsatzkostenverfahrens dar. Er enthält gem. §2771 HGB die Erlöse aus dem Verkauf (->Kauf) und der Vermietung oder Verpachtung (->Miete,->Leasing) von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Erzeugnissen und Waren sowie Dienstleistungen nach Abzug der Erlösschmälerungen (Boni,->Rabatte, Skonti) und der -> Umsatzsteuer

Umsatzerlöse -> Umsatz

Erlös In Geldeinheiten ausgedrückter Wert abgesetzter Sach- oder Dienstleistungen bezogen auf eine Periode oder auch auf ein bestimmtes Produkt bzw. einen Auftrag. Der Wertbegriff kann -wie in der externen ->Erfolgsrechnung (->GuV)- an pagatrische Grössen anknüpfen oder auch wie in der internen Erfolgsrechnung kalkulatorische Bestandteile (->Erlösrechnung) beinhalten

Meine Meinung: wie sinnig, dass das HGB herangezogen werden muss um einen (und bestimmt nicht den letzten) Begriff in der BWL EXAKT zu definieren. Wie gut, dass ich zum Zeitpunkt meines Erstpostings kein BWL Buch greifbar hatte. Aber Juristen mögen es zum Glück ja genau. Oder Mathematiker mit der „Formalen Begriffsanalyse“ im Hintergrund :smile:

mfg M.L.

Gelegenheiten
Hallöchen,

Nun gut: Taschenbuch der Betriebswirtschaftslehre Ottmar
Schenk

a) Das Buch ist nicht zu finden, weder bei amazon noch via google - noch nehme ich einen Schreibfehler an.
b) Der Titel macht den Eindruck, als würde das Buch bei BWL soviel helfen wie das Yps-Heft bei Physikproblemen. BWL leicht gemacht könnte nicht schlimmer sein. Ist das Buch stilgerecht als Taschenbuch bei econ erschienen?
c) In Deinen neuerlichen Aussagen findet sich kein Wort zu Deinen vorherigen, abenteuerlichen Ausführungen zum Thema „Gewinn“, die dafür sorgten, daß sich die erwähnten Mücken zu Wort meldeten.

Wie gut, dass ich zum
Zeitpunkt meines Erstpostings kein BWL Buch greifbar hatte.

Ich weiß ja, daß Du meine Beiträge nicht mehr liest bzw. zumindest nicht darauf antwortest, aber dennoch erlaube ich mir die Anmerkung, daß Du hier in letzter Zeit so einiges an Abenteuerlichkeiten verbreitet hast. Die Reaktionen darauf hätten Dich eigentlich auf den Gedanken bringen sollen, daß die BWL nicht Dein Thema ist, wenn es um mehr geht, als Links zu google zu posten. Aber gut, bei der VWL juckt Dich Unwissenheit ja auch nicht bzw. sie hält Dich nicht davon ab, Dich zu der Thematik zu äußern. Ich für meinen Teil halte es immer noch mit dem Namen dieser Internetseite, die da nicht lautet „ich glaub, ich hab da mal was gehört“.

Gruß,
Christian

Guten Abend!

Ist das Buch stilgerecht
als Taschenbuch bei econ :erschienen?

Giftspritze! :wink:

In Deinen neuerlichen :Aussagen findet sich kein :Wort zu Deinen vorherigen, :abenteuerlichen Ausführungen :zum Thema „Gewinn“…

Vermißte ich auch. Aber vielleicht muß man im BWL-Handbuch unter dem Stichwort „Profit“ im Kapitel „Vom Kapitalismus zur Freiwirtschaft“ nachsehen.

Gruß
Wolfgang

Ich hab mal gelernt:

Umsatzerlöse: beispielhaft verkaufe ich Autos. alle Umsätze die ich im KFZ-Bereich mache sind Umsatzerlöse.

Erlöse (andere oder auch außerordentliche): sind Erlöse, die aus Verkäufen von Maschinen und Einrichtungen oder z.B. Grundstücken herrühren können, soweit diese Verkäufe eben nicht Betriebszweck sind.

gruss

*lol*

b) Der Titel macht den Eindruck, als würde das Buch bei BWL
soviel helfen wie das Yps-Heft bei Physikproblemen.

Ich roll mich vor lachen!!!

c) In Deinen neuerlichen Aussagen findet sich kein Wort zu
Deinen vorherigen, abenteuerlichen Ausführungen zum Thema
„Gewinn“, die dafür sorgten, daß sich die erwähnten Mücken zu
Wort meldeten.

dito

Wie gut, dass ich zum
Zeitpunkt meines Erstpostings kein BWL Buch greifbar hatte.

Ich weiß ja, daß Du meine Beiträge nicht mehr liest bzw.
zumindest nicht darauf antwortest, aber dennoch erlaube ich
mir die Anmerkung, daß Du hier in letzter Zeit so einiges an
Abenteuerlichkeiten verbreitet hast. Die Reaktionen darauf
hätten Dich eigentlich auf den Gedanken bringen sollen, daß
die BWL nicht Dein Thema ist, wenn es um mehr geht, als Links
zu google zu posten. Aber gut, bei der VWL juckt Dich
Unwissenheit ja auch nicht bzw. sie hält Dich nicht davon ab,
Dich zu der Thematik zu äußern. Ich für meinen Teil halte es
immer noch mit dem Namen dieser Internetseite, die da nicht
lautet „ich glaub, ich hab da mal was gehört“.

dito

Gruß Christian

Hallo!

Schön, dass manch einer meiner Beiträge die Leute anzieht wie
das Licht die Mücken…

„Comedy“ boomt ja gerade.

Dann möge mein Licht auch diese
Lebewesen erleuchten. Oder verbrennen…

Nicole sang mal: Flieg nicht so hoch mein kleiner Freund, die Sonne brennt dort viel zu heiss.

Nun gut: Taschenbuch der Betriebswirtschaftslehre Ottmar
Schenk

Meinst Du das Lexikon der Betriebswirtschaft im Taschenbuchformat?

Meine Meinung: wie sinnig, dass das HGB herangezogen werden
muss um einen (und bestimmt nicht den letzten) Begriff in der
BWL EXAKT zu definieren.

Aber es ging ja um G=U-K und wie du es definierst.

Wie gut, dass ich zum
Zeitpunkt meines Erstpostings kein BWL Buch greifbar hatte.

Hätte jeder Student im 1.Semester nicht gebraucht.

Aber Juristen mögen es zum Glück ja genau. Oder Mathematiker
mit der „Formalen Begriffsanalyse“ im Hintergrund :smile:

*ironie an* Wenn man sich dein Vordiplom anschaut, scheinst Du ja auch in Mathe ein Ass zu sein. *ironie aus* Hab es zufällig auf deiner Webseite gesehen. ;o)

Hier noch ein Auszug aus deiner Homepage:
BWL & VWL: gehört ja wohl zur Standardbildung.

Ohne weiter Worte.

Gruß Christian

Hallo!

Schön, dass manch einer meiner Beiträge die Leute anzieht wie
das Licht die Mücken…

„Comedy“ boomt ja gerade.

Nein elalemano, das hast du falsch verstanden, Markus ist nur „Ein Freund treffender und spitzer Rhethorik“ (Zitat Homepage). Man beachte die treffende und korrekte Schreibweise von „Rhethorik“.

Hier noch ein Auszug aus deiner Homepage:
BWL & VWL: gehört ja wohl zur Standardbildung.

Das folgt ja darauf:
"ausserdem unterscheiden sich die Ansichten eines BWL’lers von dem des VWL’lers dahingehend, dass der eine Kosten gerne kürzen würde und der andere gerne eine florierendeVolkswirtschaft hätte -> „Taler, Taler,. Du sollst wandern“

Hi,

Umsatzerlöse: beispielhaft verkaufe ich Autos. alle Umsätze
die ich im KFZ-Bereich mache sind Umsatzerlöse.

ganz so einfach ist es nicht. Ob etwas als Umsatz verbucht werden darf, hängt auch davon ab, ob das zugrundeliegende Geschäft vom Geschäftszweck gemäß Handelsregister gedeckt ist. D.h. steht im HR, daß der Geschäftszweck Handel mit Gebrauchtfahrzeugen ist und wird dann ein Neufahrzeug verkauft, kann es passieren, daß der daraus resultierende Erlös nicht als Umsatz verbucht werden kann. Das hängt dann allerdings auch ein bißchen vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ab.

Ich selbst habe so einen Fall mal erlebt, als nämlich ein Kunde einen fremden Geschäftsbetrieb übernahm und seinen alten verkaufte. Die HR-Eintragung erfolgte erst (aus eigenem Versäumnis) im nächsten Geschäftsjahr, und so wies das Unternehmen einen Umsatz nahe null jedoch betriebliche Erträge auf dem Niveau des letztjährigen Umsatzes aus. Ein bißchen Faulheit und viel Ärger.

Erlöse (andere oder auch außerordentliche): sind Erlöse, die
aus Verkäufen von Maschinen und Einrichtungen oder z.B.
Grundstücken herrühren können, soweit diese Verkäufe eben
nicht Betriebszweck sind.

Umsatzerlöse sind auch Erlöse.

Gruß,
Christian

Grundriß des betrieblichen Rechnungswesens :-y
Grundriß des betrieblichen Rechnungswesens

a. Zahlungssaldo

  1. Der Zahlungssaldo wird in der Liquiditäts- und Finanzierungsrechnung ermittelt. Der Zahlungssaldo wird als Differenz zwischen
  • Ein- und
  • Auszahlungen

ermittelt. Der Zahlungssaldo gibt Auskunft über die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes (des Bestandes an Bar- und Buchgeld) während der Abrechnungsperiode.

b. Finanzsaldo

  1. Der Finanzsaldo wird wie der Zahlungssaldo in der Liquiditäts- und Finanzierungsrechnung ermittelt. Der Finanzsaldo wird als Differenz zwischen
  • Einnahmen und
  • Ausgaben

ermittelt. Der Finanzsaldo gibt Auskunft über die Veränderung des Bestandes an Bar- und Buchgeld sowie Forderungen und Schulden.

c. Jahresüberschuß

  1. Der Jahresüberschuß (Jahresfehlbetrag) wird in der externen Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie der Bilanz) ermittelt, die als pagatorische Rechnung in periodisierter Form die Zahlungsströme abbildet, die zwischen der Unternehmung und ihrer Umwelt hin- und herfließen. Der Jahresüberschuß (Jahresfehlbetrag) wird in der GuV als Differenz zwischen
  • Erträgen und
  • Aufwendungen

ermittelt.

d. Betriebsergebnis

  1. Das Betriebsergebnis wird in der internen Erfolgsrechnung (Betriebsergebnisrechnung oder der kurzfristigen Erfolgsrechnung) ermittelt, die als kalkulatorische Rechnung die güterwirtschaftlichen Prozesse des Faktorverzehrs und der Produktentstehung abbildet. Das Betriebsergebnis wird als Differenz zwischen
  • Leistungen und
  • Kosten

ermittelt. Das Betriebsergebnis gibt Auskunft über den kalkulatorischen Periodenerfolg, der im Unterschied zum pagatorischen Unternehmenserfolg von verschiedenen zahlungsunwirksamen Erfolgskomponenten berührt wird und von den neutralen Erfolgskomponenten unabhängig ist.

Mal schauen od das hier hilft