Hallo,
nehmen wir als Beispiel die Europäische Union.
Der Europäische Rat ist nicht ein Organ der EU, im Gegensatz zur
Europäische Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem
Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Gerichtshof, wobei jedes Organ nach Maßgabe der ihm zugewiesenen Befugnisse handelt.
Macht es rechtlich irgend einen Unterschied, ob eine Institution als
Organ anerkannt ist, oder ob sich seine zugewiesenen Befugnisse aus anderen Gesetzesbestimmungen herleiten?
Gäbe es beispielsweise irgendeinen (rechtlichen) Unterschied, wenn der Europäische Rat ab morgen ein Organ der EU wäre, wenn die Befugnisse die gleichen blieben? Wohl eher nicht, oder?
Danke
Martin