Vater will unehelichen Sohn nicht mitversichern!

Hallo Ihr hab leider beim googeln nichts gefunden.

Der leibliche Vater ist privat versichert und will unseren unehelichen Sohn nicht bei sich mitversichern. Wer ist denn jetzt dafür zuständig das mein Sohn eine Krankenversicherung bekommt? Muss ich zum Jugendamt? Und wenn ja wohin da genau?

Für schnelle Antwort bin ich sehr dankbar!!!

Hallo!

Ohje, wieso Männer manchmal gemein sein können - würd ich echt mal gerne wissen.

Sorry, aber die Frage ist nicht ganz einfach.

Wenn ihr nicht verheiratet seid und der Erzeuger keinen Nachweis hat, daß er der Vater ist, dann muß auch die Krankenversicherung das kleiner Wesen nicht versichern, sonst (sorry) könnte jeder behaupten er sei der Vater des Kindes und das Kleine wäre familienversichert. Das würde unseren Sozialstaat unterwandern.

Also: Entweder Nachweis der Vaterschaft erbringen, oder bei Dir mitversichern oder freiwillig gegen Beitrag versichern.

Am Einfachsten wäre wohl die Vaterschaft anzuerkennen und ihn mitzuversichern beim Mann.

Ich wünsche Dir alles Gute und einen Mann der zu Dir und seinem Kind steht!

Viele Grüße
Steffen

Hallo, Sie haben vergessen, zu schreiben, wo und wie Sie versichert sind.

Wenn Sie gesetzlich selbstversichert sind, ist Ihr Kind beitragsfrei über die sog. Familienversicherung mitversichert, eine (beitragspflichtige)Versicherung in der privaten also nicht nötig. Auch wenn der Vater unterhaltspflichtig ist, muss er eine unnötige Krankenversicherung m.E. nicht bezahlen.

Anders sieht es möglicherweise aus, wenn Sie selbst nur mitversichert sind (als Tochter oder Ehefrau), da könnte eine Familienversicherung schwieriger werden. Erster Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse, das Jugendamt hat damit wenig zu tun.

Gruss

W.Will

Ich bin verheiratet und über meinen Mann familienversichert wie die anderen beiden Kinder auch! Für Den ältesten Sohn kommt die Familienversicherung nicht infrage da der Leibliche Vater den überwiegenden Unterhalt zahlt!

wo er versichert wird, entscheidet das krankenversicherungsrecht.
und das ist in soclhen fällen nicht einfach.
am besten frasgst du mal bei DEINER krankenkasse, dass du ihn dort familienversicherst…dafür gibt es eindeutige rechtsnormen.
das jugendamt hilft dir als letztes weiter.
hat denn der vater die vaterschaft anerkannt und zahlt regelmäßig unterhalt? auch das ist ein kriterium für die rechtslage.
erster schrit:: zu DEINER krankenkasse…dann weitersehen.

gruß,
nils

Hallo,
es gibt immer mehrere Möglichkeiten der Familienversicherung. Wenn die leibliche Mutter selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann das Kind kostenfrei mitversichert sein. (Ich gehe davon aus das das Kind unter 23 Jahre ist und kein eigenes Einkommen hat.
Ist die Mutter selbst bei dem Ehemann mitversichert, der aber nicht der leibliche Vater ist, dann ist eine Familienversicherung bei dem Stiefvater nur möglich wenn der Stiefvater das Kind überwiegend Unterhält (Diese Prüfung erfolgt durch die Krankenkasse). Wenn der Stiefvater auf Grund dieser Prüfung das Kind nicht versichern kann, dann kann das Kind beim leiblichen Vater versichert werden. Hierfür ist die Voraussetzung das der leibliche Vater gesetzlich versichert ist. In Ihrem Fall ist das aber leider nicht der Fall. Nun „kann“ der leibliche Vater das Kind in der privaten Krankenversicherung mitversichern, muss aber hierfür die Beiträge zahlen, was er vermutlich nicht möchte. Also haben Sie jetzt nur noch die Möglichkeit Ihr Kind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Das Kostet ca. 140 Euro pro Monat. Entweder müssen Sie die Beiträge selber zahlen und sich über die Unterhaltszahlung des leiblich Vaters zurück holen (wäre eine Frage für einen Rechtsanwalt) oder Sie bekomme Hartz IV und dann wird das Amt die Zahlung übernehmen.
Ich hoffe die Antwort hilft.
Gruß
Yvonne

Na, Sie wissen ja schon alles…

Wie ist das denn bisher gelaufen ? Haben Sie neu geheiratet oder eine Beschäftigung mit eigener Versicherung aufgegeben ?

Wenn Ihr ältester Sohn bisher familienversichert war und die jetzt endet, muss man wissen: Seit 2007 haben wir allgemeine Versicherungspflicht. Ihr Sohn bleibt versicherungspflichtig in der Kasse, auch ohne eigenes Zutun, solange keine PKV abgeschlossen wird. Sie sollten die Versichertenkarte nicht abgeben. Es gilt der Mindestbeitrag von ca. 130 EUR. Die Beitragsforderung der Kasse bleibt bestehen und wird fortgeschrieben. Zahlungspflichtig ist der unterhaltspflichtige Vater. Soweit die Regelungen. Ob allerdings die Kasse das Geld direkt beim Vater anfordert oder bei Ihnen, ist die spannende Frage.

Der Abschluss einer PKV ist möglich, aber nicht nötig. Für ein Kind würde ich das wegen der Abwicklung der Rechnungen (ggf. Selbstbehalt) nicht unbedingt empfehlen.

gruss

W.Will

Ich bin verheiratet und über meinen Mann familienversichert
wie die anderen beiden Kinder auch! Für Den ältesten Sohn
kommt die Familienversicherung nicht infrage da der Leibliche
Vater den überwiegenden Unterhalt zahlt!

100%ig kann ich dir da nicht helfen, jedoch einen Rat geben:

Unehelich bedeutet fast immer, dass die Mutter das Sorgerecht hat. Damit ist auch klar, wer sich um die Versicherung kümmern muss. Hat der Vater das Kind als sein eigenes schriftlich anerkannt?
Privat würde ich grudnsätzlich auf lange Sicht ablehnen. Gesetzliche absolvieren Tests meist besser und sind letztlich auch günstiger. Lieber eine Zusatzversicherung abschließen.
Sollte später der Wechsel zu einer Privaten immer noch „wünschenswert“ sein, kann das nachgeholt werden.

Hallo,

entscheidend ist, wer für den überwiegenden Unterhalt des Sohnes aufkommt (falls die Mutter gesetzlich versichert ist, kann dies ihre Krankenkasse machen). Sollte dies der Vater sein, muss der Sohn bei der privaten Kasse versichert werden. Die Kosten des Beitrages ggf. über das Jugendamt vom Vater eintreiben.
Ich würde an Ihrer Stelle zu meiner gesetzlichen Krankenkasse gehen und mich dort beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

medici

Hallo,

sind Sie gesetzlich versichert? Dann versichern Sie ihr Kind doch einfach beitragsfrei bei Ihnen mit. Da Sie nicht verheiratet sind, entfällt die Einkommensprüfung des Vaters.

Viele Grüße

Spatzl

Hallo,

tut mir leid, bei der privaten Krankenversicherung kenne ich mich nicht aus.

Beste Grüße
neil0815

Sofern die leibliche Mutter Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann sie ihr Kind bei ihrer Krankenkasse familienversichern. Ist sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sondern über ihren jetzigen Mann gesetzlich versichert, kann der jetzige Mann für seinen Stiefsohn eine kostenlose Familienversicherung beantragen.
Für nähere Auskünfte, müßten Sie auch Ihre näheren Verhältnisse darlegen. mfg

Halo ,ist ganz logisch das er ihn nicht mitversichern möchte ,denn dann kommt er in die familienversicherung und die ist noch etwas teuerer.Da er ihn nicht mit versichern möchte und ich weiss nicht ob du sozialhilfe beommst,musst du ihn wohl bei dir versichern er ist nicht verpflichte ihn bei sich zu versichern.Wenn du sozialleistungen bekommst ,dann wird er automatisch bei dir mitversichert .Am besten du orkundigst dich da aber nochmals vor ort oder durch ein telefonat.:smile:
ich wünsche dir noch einen sonnigen tag

susanne:smile:

Wende Dich an Deine zuständige Krankenkasse

Wenn der Sohn bei Dir lebt und kein Einkommen hat, müsste er bei Dir kostenlos familienversichert sein.

Wir haben in Deutschland inzwischen eine Krankenversicherungspflicht für jeden Bürger.

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

Tschuldigung, dass ich jetzt erst antworte, aber hatte leichte Schwierigkeiten in diesem Forum.

Jedenfalls ist der Vater nicht zwangsläufig verpflichtet Ihren Sohn zu versichern. Schließlich kostet ihn das auch extra Beitrag.

Vielmehr wäre das eine Sache, die genau wie der Kindesunterhalt verhandelt werden muss - wer letztenendes Ihren Sohn mitversichern muss.

Gruß
Strumi