Verkäufer bei ebay Kleinanzeigen hat falsche Angaben gemacht!

Frau X hat in Ebay Kleinanzeigen ein auf dem Bild tolles Bett für 100 Euro gefunden. In der Anzeige stand, es sei vom Dän… Bettenl… und hätte vor 2 Monaten gekauft 599 Euro gekostet. 
Frau X fuhr hin und nahm das Bett (es war zerlegt) mit. Zuhause stellte sich dann erst heraus, dass die Beschläge falsch angebracht waren, dass Bett nicht vom Dän… Bettenl… war, und auch auf keinen Fall 599 Euro Wert ist. (Frau X hat im Angegeben Geschäft nachgefragt)
Frau X hat die Verkäuferin daraufhin angeschrieben und klaro, keine Antwort oder Rückmeldung bekommen.
Wie schaut es nun aus, hat Frau X überhaupt eine Rechtliche Chance ihr Geld zurückzubekommen? Oder ist sie selber Schuld, da sie es ja genommen hat. (Aber Sie hatte wirklich keine Ahnung, dass das Bett nur Klump aus MDF ist.) Die Verkäuferin sagte noch, dass es Kiefer oder Fichte sein müsste!
Was soll Frau X nun tun?
Vielen Dank schon mal!

Auf alle Fälle erstmal bei ebay den Fall melden.In der Kaufhistorie anklicken „Fall eröffnen“.
Darin alles genau beschreiben und dann sagen,was man haben möchte als Ausgleich,ob Geld ganz oder zum teil zurück,oder sogar Ware gegen Geld zurück,Ist ja eindeutig Täuschung.Mit paypal bezahlt?Das wäre gut für den Käuferschutz wegen geld zurück.
Wenn Verkäuferin nicht reagieren sollte nach einer bestimmten Frist,dann wirklich überlegen,ob man Anzeige erstattet.Dann überlegen es sich viele nochmal.Mal bitte Info geben,ob sich was tut dann.

Wie soll Frau X bei ebax KLEINANZEIGEN einen Fall melden?!
Geht nicht, gibt es da nicht!!!

Ich würde da nochmal hin fahren…mir ne Kanne Kaffee mitnehmen, irgendwann tauchen die schon auf…und das persönlich klären. Notfalls die Polizei direkt vor Ort rufen und um Hilfe bitten - Stichwort: Betrug!
Wenn du auf coole Beamte stößt ist die Sache ganz schnell geritzt, soll der/die das Bett zurück nehmen, Geld zurück und das SOFORT, dann ist Frau X auch so nett und sieht von einer Anzeige wg Betrug ab! Und nimm den Zeugen mit, der beim Kauf dabei war!!!

Hallo Patrick,

Wie soll Frau X bei ebax KLEINANZEIGEN einen Fall melden?!
Geht nicht, gibt es da nicht!!!

Das stimmt, da hast du Recht.

Ich würde da nochmal hin fahren…mir ne Kanne Kaffee mitnehmen, irgendwann tauchen die schon auf…und das persönlich klären.

Das wäre eventuell ein Versuch wert. Nur dann müsste man auf Verdacht das Bett auseinander bauen, einladen, transportieren, notfalls wieder mit zurück nehmen und wieder ausladen. Von dem Zeitaufwand und von den Spritkosten ganz zu schweigen. Ob da die richtige Freude aufkommt wenn das alles erfolglos war?

Notfalls die Polizei direkt vor Ort rufen und um Hilfe bitten - Stichwort: Betrug!

Die Chance dass man dann zu hören bekommt „Zur Aufnahme der Anzeige kommen Sie bitte auf die Wache“ ist relativ groß.

Wenn du auf coole Beamte stößt ist die Sache ganz schnell geritzt,

Da müssten die Beamten aber mehr als cool sein. Es liegt nicht im Ermessen eines Polizeibeamten ob es sich bei dem Fall um einen Betrug handelt. Die Beamten können höchstens eine Anzeige aufnehmen. Ein Staatsanwalt beurteilt dann ob die Sache vor Gericht landet. Und erst ein Richter kann dann entscheiden ob da ein Fall von Betrug vorliegt.

Aber selbst wenn der Richter feststellt dass es sich um Betrug handelt, würde die Verkäuferin zwar wegen dem Betrug bestraft, aber davon würde Frau X ihr Geld auch nicht wieder bekommen. Um das zu erreichen, müsste Frau X zivilrechtlich gegen die Verkäuferin vorgehen, also ein weiteres Gerichtsverfahren.

soll der/die das Bett zurück nehmen, Geld zurück und das SOFORT, dann ist Frau X auch so nett und sieht von einer Anzeige wg Betrug ab!

Das wäre die optimale Lösung für Frau X. Aber leider verläuft das Leben eben nicht immer optimal.

Und nimm den Zeugen mit, der beim Kauf dabei war!!!

Von einem Zeugen war in der Anfrage nichts zu lesen. Es könnte also dumm aussehen wenn die Verkäuferin ebenfalls mit einem Zeugen auftaucht der vielleicht sagt „Frau X war doch alleine hier, wer ist den dieser angebliche Zeuge“?

Natürlich ist das ganze sehr ärgerlich, und wenn Frau X viel Ausdauer, gute Nerven und einen Hang zum Glücksspiel hat (Richterentscheidungen sind nicht immer für jeden nachvollziehbar), dann könnte sie irgendwann eventuell mal als Gewinner eines Rechtsstreits hervorgehen. Aber ob sich der ganze Aufwand, die Unannehmlichkeiten und die Vorabkosten für ein gebrauchtes Bett (Kostenpunkt 100 Euro) lohnt, das kann nur Frau X selber entscheiden.

Gruß
N.N

Sicherlich sollte man wegen so einem kleinen Betrag nicht klagen…
Ne Anzeige kann man allerdings schon machen, kostet ja nix…und verhilft zumindest dazu, dass Verkäufer XY in Zukunft wahrscheinlich solche Aktivitäten unterlässt…reine Abschreckung, wenn mal so ein Brief ins Haus flattert…

Ich sag ja, ich würd mich da postieren, stum klingeln…
Wenn die dann nicht die Polizei rufen, dann würd ich es tun wenn die nicht zu einer Aussprache bereit wären.

Und ich hatte mal einen Fall, dass wer mein Auto beschädigt hat, mich am Telefon hin gehalten hat…über einen Monat, mir seine Nr. nicht geben wollte usw usw…
Als er dann nochmal auftauchte rief ich direkt die Polizei, verwickelte ihn in ein Gespräch bis die eintraf und dann wurde die Sache vor Ort geklärt!

Klar muss man zur Anzeigenaufnahme sehr wahrscheinlich zur Wache…nur stehen sich die Parteien gegenüber, versucht die Polizei zu vermitteln…das ist auch deren Aufgabe!
Und wenn Verkäufer XY hört, dass man sich nun entweder hier einigt, also Gekd gegen Bett oder Frau X zwecks Anzeigenerstattung mit zur Wache soll, dass glaub mal fluppt die Sache sicherlich ganz schnell :wink:

Bei ebay-Kleinanzeigen wurden erst mit Besichtigung vor Ort und Inaugenscheinnahme von Qualität und Zustand der Ware von X dafür 100 EUR geboten, worüber wirksam Kaufvertrag zustandekam.

G imager

Hallo Patrick,

Ich sag ja, ich würd mich da postieren, stum klingeln…
Wenn die dann nicht die Polizei rufen, dann würd ich es tun wenn die nicht zu einer Aussprache bereit wären.

Und genau da fängt das Problem an dass ich dann sehe. Es könnte durchaus passieren dass keine Beamten vor Ort erscheinen wenn die Polizei hört worum es geht. Dann könnte man mit dem Hinweis auf zivilrechtliche Streitigkeiten aufgefordert werden zur Wache zu kommen um dort Anzeige zu erstatten.

stehen sich die Parteien gegenüber, versucht die Polizei zu vermitteln…das ist auch deren Aufgabe!

Das setzt aber voraus dass die Polizeibeamten auch tatsächlich vor Ort ist. Das ist aber meiner Meinung nach nicht so sicher wie der Bürger es gerne hätte. Wie gesagt, wenn von vorne herein absehbar ist dass der Fall auf zivilrechtliche Streitigkeiten hinaus läuft, halte ich es nicht für unwahrscheinlich dass gar keine Polizeibeamten vor Ort erscheinen, sondern dass man aufgefordert wird zur Wache zu kommen um dort Anzeige zu erstatten.

Und wenn Verkäufer XY hört, dass man sich nun entweder hier einigt, also Gekd gegen Bett oder Frau X zwecks Anzeigenerstattung mit zur Wache soll, dass glaub mal fluppt die Sache sicherlich ganz schnell :wink:

Wenn der Verkäufer eine ängstliche Natur ist, dann mag das Wirkung erzielen. Aber es gibt auch solche Fälle wo der Verkäufer sich für derartige Drohungen schon eine passende Reaktion zurecht gelegt hat.

Gruß
N.N