Verkäufer tritt kurzfristig vom Hausverkauf zurück

Der Käufer und Verkäufer einigen sich bei einem mündlichen Gespräch auf Summe X für ein Immobilienobjekt. Der Verkäufer stellt als Bedingung eine schnelle Abwicklung vom Kauf. Nach allen Vorbereitungen von Finanzierungsunterlagen (ca. 14 Tage später) kommt nun ein Notartermin nach weiteren 14 Tagen zustande (insgesamt 1 Monat). Ein früherer Termin wird dem Käufer von einem anderen Notartermin abgelehnt, da das KV-Entwurf, das vom Verkäufer gestellt wurde, absolut fehlerhaft war (dies hat auch die Bank bei der Finanzierung bemängelt). Daraufhin schlägt der Verkäufer einen „eigenen“ Notar vor, der die entsprechenden Änderungen unmittelbar bei der Beurkundung vornimmt. 2 (Werk)tage vor der Beurkundung wird dem Käufer mitgeteilt, dass das Objekt anderweitig verkauft wurde.

Nun die Fragen:

  1. Der Käufer hatte 15 Tage vor der Absage die Finanzierungsanfrage unterschrieben, die gleich dem Finanzierungsvertrag ist. Eine schriftliche Finanzierungsbestätigung von der Bank hat er allerdings noch nicht erhalten. Was passiert mit der Finanzierung? Kommen Kosten auf den Käufer zu?

  2. Gibt es für den Käufer eine Chance Schadensersatzanspruch geltend zu machen? Immerhin hat er sich 4 Wochen lang um den Kauf gekümmert und andere Immobilienobjekte abgesagt bzw. nicht betrachtet.

Danke für Eure Meinungen schon jetzt!

Gruss vadiker

Aus Sicht des Verkäufers sieht das so aus:
Man möchte ein Objekt kurzfristig verkaufen. Man findet einen Interessenten, der allerdings die Finanzierung nicht geregelt bekommt. Der Notar legt einen Kaufvertrag vor, der aber vom Käufer mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt wird. Als Ausrede wird die Bank genannt, die diesen Entwurf ablehnt. Was soll das sein, offensichtlich ist die Finanzierung in Frage gestellt. Seit 4 Wochen nun dieses hin und her. Jetzt will er auch noch einen neuen Notar. Wer bezahlt den ersten?

Ein neuer Interessent. Gott sei Dank. Der geht sofort mit zum Notar. Na, da habe ich aber noch mal Glück gehabt.

Wo ist ein Verschulden des Verkäufers zu erkennen? Offensichtlich hat der Käufer seine Finanzierung nicht kurzfristig geregelt bekommen und dies dem Verkäufer nicht so kommuniziert, dass dieser auf dem Laufenden war.

vnA

vnA

  1. Der Käufer hatte 15 Tage vor der Absage die
    Finanzierungsanfrage unterschrieben, die gleich dem Finanzierungsvertrag ist.

Das ist etwas Neues. Ich glaube das stimmt so nicht.

nicht erhalten. Was passiert mit der Finanzierung? Kommen Kosten auf den Käufer zu?

Solange der Darlehensvertrag nicht unterschrieben ist, nicht.

  1. Gibt es für den Käufer eine Chance Schadensersatzanspruch geltend zu machen?

Mit welcher Begründung ? Erst wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, können Ansprüche entstehen.

Immerhin hat er sich 4 Wochen lang um den Kauf gekümmert und andere Immobilienobjekte abgesagt bzw. nicht betrachtet.

Der Verkäufer nicht ? Wer zahlt ihm Schadensersatz ?

Mit welcher Begründung ? Erst wenn ein Vertrag abgeschlossen
wurde, können Ansprüche entstehen.

Das kann man so nicht sagen. Auch vorvertragliche Rechtsverhältnisse können Schuldverhältnisse sein, vgl. § 311 Abs. 2 BGB. Darum sind auch hier bereits Schadensersatzansprüche denkbar. Wird der Abschluss eines notariellen Grundstückkaufvertrages grundlos abgeblasen, dürfte Anspruch Schadensersatz in Höhe des Erfüllungsinteresses ausscheiden, aber ich denke mal, dass man das negative Interesse ersetzt verlangen kann.

Müsste ich aber noch mal nachlesen und hat mit dem Fall hier vermutlich auch nix zu tun, wenn der Verkäufer sich hier ganz richtig verhalten haben sollte und der Schwarze Peter doch eher beim Käufer liegt.