Verlorene Zeit

Liebe Experten,

mein Sohn ist zurzeit - noch bis Ende März 2005 - Wehrpflichtiger, will anschließend Jura studieren - und stellt plötzlich fest, dass das an den meisten Unis überhaupt nicht möglich ist. In München z.B. - in der Nähe wohnen wir - kann man mit Jura nur im Wintersemester beginnen, an diversen anderen Unis auch.

Wie nett: Die jungen Leute, die zur Bundeswehr gehen, verlieren gegenüber ihren Altersgenossen nicht nur die Zeit der Wehrpflicht, sondern auch noch ein weiteres halbes Jahr! Und dann jammern alle, dass die Studenten heutzutage so spät in den Arbeitsprozess einsteigen, viele erst mit Ende Zwanzig.

Argument von der Uni (auf Anfrage): Das sind Organisationsfragen. Könnte man nicht erwarten, dass man Wehrpflichtigen da ein wenig entgegenkommt? Oder sind die Herrschaften überfordert, weil Bundeswehr-Angelegenheiten Bundessache sind und Unis Ländersache?

Vielleicht weiß auch jemand eine gute Möglichkeit, wie man das halbe Jahr überbrücken könnte, damit es nicht vollkommen verloren ist?

Viele Grüße

Lorenz

Auch hallo.

Es gibt mehrere Möglichkeiten die Zeit zu überbrücken:

  • arbeiten gehen
  • Praktikum machen als Jurastudent in spe (z.B. in Anwaltskanzlei)
  • so weiterbilden
  • Gasthörer an der Uni (falls seitens der Uni möglich)
  • ‚Einfach so‘ die Vorlesungen besuchen, aber dann man muss den Dozenten fragen, ob man an der Prüfung teilnehmen darf --> Handschein zur Anerkennung
  • andere Uni suchen, die auch im Sommer anfängt und Scheine dann in Zieluni anerkennen lassen
    Und das Gejammere von wg. ‚verlorene Zeit‘ kann man sich eh schenken, dazu müsste die ‚Vaterlandspflicht‘ auch im August/September enden…

So, mehr fällt mir auch nicht ein…

HTH
mfg M.L.

Servus Lorenz,

Vielleicht weiß auch jemand eine gute Möglichkeit, wie man das
halbe Jahr überbrücken könnte, damit es nicht vollkommen
verloren ist?

wie wäre es, wenn er sich für diese Zeit freiwillig weiterverpflichtet? Oder er könnte sich auch als Offizier bei der Bw bewerben und dann das Studium komplett bei der Bundeswehr (München od. Hamburg) absolvieren…

Grüße,
W.

Hallo!

Könnte :man nicht erwarten, :dass man Wehrpflichtigen da :ein wenig entgegenkommt? Oder :sind die Herrschaften :überfordert…

Mit „ein wenig entgegenkommen“ ist es nicht getan. Die Anzahl der jährlich angebotenen Kurse/Vorlesungen würde sich verdoppeln.

Gruß
Wolfgang

dies ist leider nicht möglich, da ein jura studium von seiten des bundes weder in hamburg, noch in münchen angeboten wird.
weiterverpflichten für eine kurze zeit (freiwillig längerdienende) ist im moment ebenfalls nicht ganz einfach, da braucht man ne menge glück. die meisten anträge werden abgelehnt.

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Hallo Lorenz!

Um halbe Jahr zwischen März 05 und dem Beginn des Wintersemesters „sinvoll“ zu überbrücken könnte dein Sohn bei der Bundeswehr einen "freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst (FWD) ableisten. Er behält rechtlich den Status eines Grundwehrdienstleistenden (kostenfreie Unterkunft/Verpflegung/Zugfahrt usw., wobei er ab dem zehnten Dienstmonat einen zusätzlichen Wehrsold bekommt der sein Salär deutlich aufbessert. Die Dauer des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes beträgt mindestens zwei, höchstens 14 Monate. Bei deinem Sohn würden sechs oder sieben Monate Sinn machen. Um keine Zeit zu verlieren sollte sich dein Sohn - falls er FWD ableisten will - gleich nach dem Weihnachtsurlaub bei seinem zuständigen Vorgesetzten melden um den Papierkram in die Wege zu leiten, denn zur Zeit ist es tatsächlich etwas schwierig „FWDL“ zu werden; das sollte meiner Einschätzung nach aber Anfang 2005 wieder etwas besser aussehen.
Ein juristisches Praktikum bei einer Kanzlei o. Ä. ist vor Beginn des Studiums zwar sicherlich interessant, jedoch aufgrund der fehlenden Grundkenntnisse wohl eher unsinnig bzw. schwer zu bekommen. Eine andere Weiterbildungsmaßnahme „pro forma“ um Zeit zu überbrücken kostet meist mehr als sie im Endeffekt bringt.

MfG

Alex

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Nur um das zu ergänzen: Im letzten Monat könnte er sich vom Dienst befreien lassen und seine BfD Mittel nutzen, zum Beispiel in einem Rhetorik-Kurs oder einem Fremdsprachenkurst, um sich auf der Studium vorzubereiten. Dann hat er die Zeit gleich doppelt sinnvoll genutzt und als FWDLer bestimmt auch mehr BfD-Anspruch als ein GWDLer…

Ciao - JENS

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Danke
für alle hilfreichen Antworten!

Lorenz