Vermieter schaltet nachts die Heizung komplett ab

Hallo, seit Juli 2013 wohne ich in einem 2 Familienhaus.Mein Vermieter wohnt im EG., und ich in der 1.Etage. Mein Vermieter versicherte mir, dass Heizungszähler eingebaut werden, aber ich warte schon seit Einzug,aber es passiert nichts. Meine Heizung läuft bei Stufe 5 tagsüber nur fast lauwarm und jeden Abend um 22 Uhr schaltet er die Heizung komplett aus. Es sind nachts z.Zt. 5 Grad plus, und ich friere._ Mein Strom läuft über einen Zwischenzähler, der im Keller meines Vermieters ist. Er lässt mich nicht den Zwischenstand meines Verbrauchs ablesen.Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der ihm schon 2 Briefe schrieb, aber dieser Mensch reagiert nicht. Ich zahle für eine 70qm Wohnung 90Euro Heizungspauschale monatl. Was kann ich noch machen? Ausziehen würde ich schon, aber so schnell findet man hier keine andere Wohnung.Mein Anwalt hat schon mit Mietkürzung gedroht, aber bisher hat es nichts gebracht. Ich dachte schon daran die Miete gar nicht zu zahlen, und nur die Nebenkosten, aber ich weiss nicht, ob das rechtens wäre. Bitte gebt mir einen tipp was ich machen kann.

Also bei uns im Haus wird abends ab 22 uhr auch die heizung abgestellt und sogar Warmwasser gibts dabn nur noch soviel wie „vorrat“ da is…

Einfach keine Miete und nur Nebenkosten zahlen ist allerdings NICHT rechtens. Nur wenn dein anwalt das auch ankündigt mit einer Frist. 

Red doch mal persönlich mit deinem Vermieter. 

Ansonsten verklagen! 

Aber das abschalten ist meines Wissens nach nicht verboten.

leider ziemlicher Unsinn!
mehr kann man leider wegen faq:1128 nicht sagen.

Moin!Es gibt fest vorgegebene Mindesttemperaturen, die eine Wohnung haben MUSS. Das wird auch Ihrem Anwalt bekannt sein. Da hilft nur, den VM zu verklagen oder umzuziehen. Solche VM, die denken, der Nabel der Welt zu sein, die ihre Macht ausspielen… Da hilft nur: ausziehen. Und zwar schnellstmöglich! Das ist meine eigene Erfahrung…
GrußMK

Hallo!

zwar gelten im Sonderfall, Haus mit 2 Whg., davon 1 vom Eigentümer selbst bewohnt und ein Mieter, viele Extrawürste zu Ungunsten des Mieters, aber so geht es nicht.

Hier muss z.B. NICHT verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf Messgeräte zur Verbrauchsermittlung. Wenn solche zugesagt, das ist etwas anderes.

Man könnte manches im Vertrag vereinbaren, aber grundsätzlich darf die Heizung nachts NICHT ausgeschaltet werden, nur abgesenkt.
Auch nachts muss eine Mindestraumtemperatur möglich sein.
Die liegt nach Ansicht von verschiedenenen Gerichten bei ca. 18 °C.

Übrigens, eine Nachttemperatur im Zimmer von 5°C halte ich nicht für möglich, außer das Fenster ist in kalter Nacht auch noch auf.

MfG
duck313

hallo zusammen

es gibt für die heizung min. temperaturen für tag und nacht die erreicht werden müssen .
warmwasser muß zu jeder tageszeit vorhanden sein .

wenn nicht , dann kann die miete um min 30 % gekürzt werden .ich würde  mit 30 % Mietminderung anfangen und zwar jetzt .

ganz abschalten , geht gar nicht .

wende dich bitte an einen mieterschutzbund in deinen nähe . auch deine stadtverwaltung
ist da eine ansprechstelle , die weis dann auch die anschrift des zuständigen Obmann für Mieter .

Hallo,
im Zweifamilienhaus bist Du, wenn der Vermieter in der anderen Wohnung wohnt, dem Vermieter schutzlos ausgeliefert. Wenn Dir sein Verhalten nicht passt, kann er Dich ohne jeden Grund kündigen. Alles was Du, im übrigen zu Recht, unternimmst wird zu einer Kündigung führen. Da kann Dir auch Dein Anwalt nicht helfen. Also, Finger weg vom Zweifamilienhaus, in dem Der Vermieter neben Dir wohnt. Am besten ist eine Wohnungsbaugesellschaft. Schleunigst mit der Wohnungssuche beginnen. Sobald Du eine Wohnung hast, den Vermieter schriftlich wegen der Mängel abmahnen, eine Frist setzen und dann hast Du das Recht fristlos zu kündigen.
Gruß

‚Obmann für Mieter‘
interessant. Da hätte ich gerne nähere Informationen.

vnA

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fristlos Kündigen

Interessant, da hätte ich gerne nähere Informationen. Am Besten auch eine Rechtsgrundlage.

Mängel

Welche meinst du jetzt im Einzelnen?

vnA

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Hallo Straubing,
in rechtsfragen kann ich dir keine Info geben, aber was die Heizung angeht , ich weiß die Komunikation zwischen dir und deinem Vermieter nicht, aber es könnte auch an der Heizung und einer recht sparsam eingestellten Heizungskurve liegen. Zur verdeutlichung, es gibt so etwas wie eine Ausenhalt - Funktion, wenn die im Regler aktiviert ist und das ist sie öfters(wegen Energieeinsparung) dann schaltet die Heizung in der Nacht bis z. B. 5°C komplett ab, weil die Isolierung des Hauses bei bis 5°C nicht so weit abkühlt, dass eine reduzierte Temperatur nötig ist. bei den momentanen Außentemperaturen ist auch die Vorlauftemperatur nicht so hoch. Es sollten aber am Tag trotzdem ca. 21°C in der Raummitte erreicht werden, wenn nicht dann währe ein Anmekern durchaus OK, und der Vm müßte reagieren.
hoffe geholfen zu haben

Gruß Wolle