Vermieter stellt Heizung ab - darf er das?

Unser Vermieter wohnt unten, wir oben. Ursprünglich war das Haus ein Einfamilienhaus. Nun zum Problem: Er hat eine Zeitschaltuhr an der Heizungsanlage. Die Vermieterfamilie schläft gerne lange, was bedeutet, dass die Heizung vormittags gar nicht anspringt. Dann nach einer kurzen Heizphase geht sie wieder aus und dann um 15 Uhr wieder an. Vorgestern haben wir ihn darauf angesprochen und gebeten, die Uhr anders zu stellen, da ich momentan vormittags auch zuhause bin und es echt kalt ist (überall Fliesenboden, großer Fenster-/Balkontürrahmen aus Aluminium, der auch Kälte abgibt). Er sagte, er würde es so einstellen, dass wir es oben selbst regeln können. Aber heute geht die Heizung gar nicht an. Das ist extrem ärgerlich, es sind gerade einmal 16 Grad in der Wohnung. Schön wären zwischen 18 und 19 Grad. Wir haben einen kleinen Hund, der auch schnell friert.
Der Vermieter ist oft beruflich unterwegs (auch heute), seine Frau ist zwar zuhause aber unternimmt nichts, wenn er nicht da ist.
Wir haben uns vor einem Monat extra Heizkörperthermostate gekauft, um eine gleichmäßige Wärme zu gewährleisten, eben damit wir nicht ständig die Heizung auf- und zudrehen müssen. Nun ballert sie natürlich los, sobald sie zentral angeht, und hinterher kühlt alles wieder total aus. Spareffekt gleich Null.
Was kann man tun? Ich hab auch keine Lust, da ständig auf der Matte zu stehen, zumal die Vermieter jetzt ja bereits wissen, dass wir mit der Zeitschaltuhr-Methode nicht einverstanden sind.
Zweites Problem: Der Wasserdruck hier oben ist so gering, dass ein angenehmes Duschen nicht möglich ist. Ich muss den Zulauf so weit einschränken, damit das Wasser überhaupt warm wird, dass es eigentlich nur noch aus dem Duschkopf „fällt“. Ekelhaft. Am Waschbecken ist es noch schlimmer, da kommt so wenig Wasser an, dass der Durchlauferhitzer nichtmal anspringt. Dort gibt es also nur kaltes Wasser. :frowning:
Auch hier meine Frage: Darf das so sein? Müssen wir das hinnehmen?

Hallo Kilch,

als erstes musst du ihn mal was Schriftliches zu kommen lassen, am besten per „Einschreiben“ damit du was in der Hand hast.

kannst ihn ja auch ne Frist mit reinschreiben, wenn sich bis zum 29.2.2016 nicht ändert, das du dann die Miete kürzt, oder mal zum Mieterbund bzw. Amtsgericht gehst.

Man kann ja erst mal etwas Drohen, evtl. wird er dann mal wach.

Ach so, auf jeden fall einen Tages-Datums-Plan mit grad Angabe Morgens, Mittags , Abends machen.

Gruß
Mücke

Hallo Kilch,hier nochmal was:

Gruß
Mücke.

Danke dir!

Ja, so eine Situation hatte ich vor ca 30 Jahren als Student auch schon mal, die Butze schweinekalt, weil der 80jährige Vermieter im Norwegerpulli in seiner Wohnung saß und meinte, 14 Grad wären genug.

HH geht also in den Keller und dreht die Heizung etwas höher.
Zimmer danach auf 20C heizbar …
Vermieter ein paar Tage später: Haben Sie die Heizung hochgedreht?
HH sagt „Heizung?!? Ich weiß doch gar nicht wie das geht…“ :wink:
Zimmer wieder auf 14C …
HH geht also in den Keller und dreht die Heizung wieder hoch.

Das Spielchen gab es dann noch ein paar mal, bis der Vermieter aufgegeben hat …

Und so nebenbei: 18/19 Grad für Schlafräume mag ja ok sein, aber in Wohnräumen sollte es vom Gesetzgeber her sogar noch wärmer sein…

Gruß
HH

Vielen Dank. In unserem Fall liegt das nichtmal am „Spar-Wahn“ seitens der Vermieter, ich bin mir sicher, da unten ist es wärmer. Die haben auch einen Kamin soweit ich weiß. Gut möglich, dass deshalb die Heizung auch dann nicht anspringt, wenn sie laut Zeitschaltuhr laufen müsste. Die lassen sich da nicht so in die Karten blicken. Gar nicht mit böser Absicht, eigentlich sind sie sehr freundlich und wenn wir ansonsten mal etwas benötigen, bekommen wir es sofort.
Zugang zum Keller haben wir gar nicht, der ist nur über die Vermieter-Wohnung begehbar.
Allgemein wären uns 20 Grad im Wohnzimmer persönlich irgendwie schon zu warm, aber 16 sind doch zu kalt… im Schlafzimmer ist es sogar noch kälter, allerdings gewollt. :smile:

Hallo!

dass das alles so nicht OK ist weißt Du doch selbst.
und wenn Vermieter freundlich und zugänglich ist, dann kann man das doch auch sagen und bemängeln. Aber schon mit Nachdruck.

Er muss sich (mag für ihn leider heißen) davon verabschieden, die nun gemeinsame Heizung so zu betreiben wie er es für angemessen hält.- Das ist seit dem Tag vorbei als er vermietete.

es gibt Mindesttemperaturen und Mindestzeiten an denen diese Temperaturen erreicht werden müssen. Eine Nachtabsenkung nach 22 oder 24 h ist zulässig, muss aber auch morgens früh wieder rechtzeitig einsetzen und aufheizen.

  1. Durchlauferhitzer . Ihr habt also einen eigenen im Bad/Küche ? Die haben sowieso einen geringer Durchsatz, durch Fehler im System (verkalkte Armaturen, Siebe, Duschköpfe) kann sich das noch verschlechtern.
    Dann schaltet sich die starke Heizung nicht mehr ein (elektrische Fehler mal ausgeklammert, dazu Sicherungen prüfen)

Übrigens, die elektronischen Heizkörperventile nutzen nur etwas wenn die Wärme vom Heizkessel aus auch vorhanden ist. Wo nichts ist, kann das Ventil auch keine Wärme herbeizaubern ,nur noch weiter drosseln.

MfG
duck313

Dann sollen sie ihren Sparwahn halt auf sich beschränken und ihre Heizkörper abstellen wenn sie mit Kamin heizen.
Ihr habt jedenfalls Anspruch auf eine geheizte Wohnung.
Wenn das seitens des VM nicht erfüllt wird kann das zu einer Mietkürzung führen.
Das wäre z.B. dann in der Zeit der Fall in dem die Heizung vor 23.00h und nach 6.00. nicht läuft und eine Temperatur von 20 - 22° z.B. im Whnzi. nicht erreicht wird.
Es spielt dabei auch keine Rolle ob der Mieter z.B. eine sogenannte Wrmmiete bei der die Heizkosten inclusive oder eine Kaltmiete bei der die Heizkosten extra abgerechnet werden zahlt.


ramses90

nennt sich Nachtabschlatung, dadurch werden Kosten gespart, geht aber nur richtig gut, wenn die Anlage einen Hydraulischen Abgleich hat

Der gibt keine Kälte ab, er entzieht Wärme

Rede darüber noch mal mit dem Vermieter und weiß ihn auch darauf hin, dass zu kalte Räume zu einer Mietminderung berechtigen. - Aber nicht gleich drohen.

So elektrische - Rausgeschmissenes Geld, im Idelafall sind 10 % einsaprung drin, dem gegenüber stehen die Kosten wie Anschaffung und Batterein, sowie die zum teil Kurze Lebensdauer. Gleichmäßige Wärme gewährleisten auch die Normalen Thremostate, darum heißen die ja auch Thermostat. Kontrolliet, ob die neuen Thremostaten richtig öffnen und schließen, hatte da auch mal einige die das nicht konnten.

Schon mal geschaut, ob bei euch die Ventile richtig aufgedreht sind?

Nein, müsst ihr nicht, wenn gespräche nciht helfen, dann Miete Mindern, bitte mit Fachlicher Unterstützer, oder neue bleibe suchen.

Eiunschreiben beweist nichts, nur das ein Umschlag versand wurde.

Frist ist etwas lange findest du nciht, zum Amtsgericht geht man erst nach dem Mieterbund oder Anwalt. Drohen ist auch doof, da der Vermieter bei einen Zweifamilienhaus, in den er selbst wohnt leichtere Kündigungsmöglichkeiten hat.