Versicherung an Kostenvoranschlag gebunden ?

Hallo,
habe folgendes Problem :
Versichert bei der HUK, habe einen Blitzeinschlag gehabt,
Schaden: Router (FritzBox defekt)
lt. Versicherung Kostenvoranschlag machen lassen
Fachfirma sagt : Router durch Blitzeinwirkung defekt, Neue(das Nachfolgemodell 7390) soll 260.-€ kosten plus Kostenpauschale (40.-€) für Überprüfung und Einrichten der Neuen Fritzbox.
Versicherung sagt jetzt : gibts bei Amazon schon für 190.-€ und besteht auf der Kostenpauschale von 40.- . Fachfirma sagt aber Kostenpauschale nur bei Kauf des Gerätes über uns. Wenn nicht, dann normaler Stundenlohn. 90.-€ Std.
Kann es den sein, das die Versicherung mir vorschreiben kann WO ich das Gerät kaufe, . Ich meine , ich hab doch wohl ein Recht darauf das ich mir das Gerät bei einem hiesigen Händler kaufe, um auch im Servicefall eine Ansprechpartner vor Ort zu haben, auch wenn die Geräte da teurer sind.
Wie sieht die Rechtslage hier aus.
Danke schon mal jetzt für ein Antwort.

Hallo.

Die Verpflichtung der Versicherung besteht im Ersatz des Neuwerts eines Geräts gleicher Art und Güte.

Ebenso greift die Schadenminderungspflicht.

Ein paar Prozent würde wohl keine Gesellschaft ernsthaft verwehren, aber hier möchte der Fachhändler wohl Kasse machen auf Kosten der Versicherung und das klappt halt nicht.

Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarland.de

ICH BIN KEIN JURIST.
DAHER DARF ICH DIR DIESE FRAGE NICHT BEANTWORTEN!

Grundsätzlich gilt, dass Sie im Schadensfall dazu verpflichtet sind alles dazu beizutragen die Schadenssumme so niedrig wie möglich zu halten. Richtig ist allerdings auch, dass Ihnen die Versicherung nicht vorschreiben kann wo, wann und über wen Sie die Ersatzbeschaffung vornehmen. Wenn Sie allerdings „bewusst überteuert“ kaufen, dann wird Ihnen die Versicherung den Schaden nicht vollständig ersetzen. In ihrem Fall sollte allerdings die Rechnung der Fachfirma beglichen werden, zumal der gesunde Menschenverstand sagt, dass die „Amazon-Variante“ teurer kommt.
Wenn eine Fachfirma nach Stunden abrechnet, dann beginnt die Uhr beim Verlassen des Betriebs zu laufen und hört wieder bei Ankunft im Betrieb auf zu laufen. Für mich heißt das, dass Sie nicht mit 1 Std. hinkommen und der Gesamtbetrag somit auf jeden Fall teurer wird.
Das Thema „Service“ und „Ansprechpartner vor Ort“ ist für die Versicherung kein Argument, da dies ihr ureigenes Sicherheitsbedürfnis darstellt, welches im Rahmen der Versicherung nicht mit abgedeckt ist.
Einfachste Variante, ein Schreiben an die HUK:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf ihre Bitte habe ich die Gesamtkosten für den Kauf über Amazon und die Montage durch die Fachfirma wie folgt ermittelt:
Amazon-Fritz!Box 190,00 €
Montage (ca. 2 Std. á 90 €): 180,00 €
Gesamt: 370,00 €

gegenüber meinem vorhergehenden Kostenvoranschlag vom …2013 in Höhe von 300,00 €.
Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass die o.g. Variante keine Pauschale darstellt und die tatsächliche Abrechnungssumme differieren kann.
Ich bitte um Mitteilung, welche der Varianten beauftragt werden soll und durch ihre Versicherung vollumfänglich beglichen wird.

MfG

So würde ich an die Versicherung schreiben :smile:

Die Bedingungen der Versicherung können etwas schmal gestrickt sein (billig) oder auch nicht. Wenn der Versicherer den Neuwert des alten Gerätes deckt, kann man bei Technik- Novationen etwas drauflegen und schon wieder bessere Technik haben, ebenso für den Luxus mit dem Ansprechpartner vor Ort- dies ist sicher nicht Vertragsgegenstand der Versicherung.
Was sagt denn Ihr Provider eigentlich? Ich hatte mal einen ähnlichen Fall und 1&1 hat mir eine Austausch- BOX ohne Ärger zugestellt- gegen Aushändigung des Altgerätes.

hallo emc2,
von der Rechtslage her kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, denn ich bin kein Anwalt. Eigentlich dachte ich schon, dass Du selber entscheiden kannst, wo Du das Teil kaufst. Wenn Das Tei bei Amazon genau das gleiche ist wie Beim Händer wirst Du allerdings schlechte Karten haben. Übrigens 90€ Stundenlohn ist aber auch nicht ohne, oder?

Hallo emc2,

im Grunde haben Sie nur Anspruch auf den Zeitwert eines Gerätes, wenn Sie den Neuwert bekommen, weil es eine funktionstüchtigkeit im Haushalt besitzt, ist dies schon eine Kulanzleistung, eine Mehrleistung.
Die Versicherung gibt vor, was Sie Ihnen erstattet, das macht Sie auf Grund von Marktvergleichen und sucht meistens einen Durchschnittspreis. Wenn Sie auf Grund von Service und Garantie woanders kaufen wollen, ist dies eine Wunschleistung und wird von Ihnen selbst getragen. Sie haben Anspruch auf eine Geldleistung in angegebener Höhe, wo und was Sie sich dann anschaffen, ist Ihnen überlassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, auch wenn dies leider nicht positiv für Sie ist.

Mit besten Grüßen

M.Novotny

Der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht.
Darauf beruft sich die Versicherung.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo, die Frage ist schwer zu beantworten. Bei uns gab es da keine
Schwierigkeiten in den Blitzschadenfällen der letzten 2 Tage. Nach einem Telefonat am selben Tag wurde die Summe für den Neukauf gezahlt (die Leute hatten im Geschäft nach dem Preis gefragt.).
Im Versicherungstext sollte dazu etwas stehen. Hier zeigt sich, wie gut, aber auch kulant, die Gesellschaft in Preis und Leistung und Kosstendisziplin ist.
Entschädigt wird der Wiederbeschaffungswert von Sachen (wenn so vereinbart) gleicher Güte und Art in neuwertigem Zustand, ggf. auch der gemeine Wert.
Es müssen nicht zwangsweise die Einrichtungskosten versichert sein. Auch muss nicht das Nachfolgemodell bezahlt werden, wenn das Vorgängermodell noch aktuell ist. Ein Vor Ort-Service spielt hier wohl keine Rolle, nach meinen bisherigen Erfahrungen.
Ich bin kein Schadenregulierer. Aber es half immer sehr, wenn ich als Mitarbeiter mit den Entscheidungsträgern eine Lösung für den VN gesucht habe.
Also noch mal mit einem anderen Bearbeiter die Entscheidung prüfen lassen.
MfG. L.S.

Hallo emc2,

es ist leider so das die Versicherung auch bei sogenannten Drittanbietern reinschauen, ob das Gerät günstiger ist und dadurch natürlich sparen und diesen Preis dann auch erstatten.

Insgesamt bei der Original Firma würde es 300 € kosten.
Wenn Sie den Router bei Amazon bestellen + Kosten-pauschale (EInrichtung ect.) dann wären wir ja bei 280 € Euro und somit günstiger .

Daher kann der Versicherer dies auch tun. Es geht "zwar nur um 20 Euro " aber manche Versicherer sind bei solchen Sachen sehr penibel.

Hoffe konnte helfen

Mit freundlichen Grüßen

Flexxi1991

ist nicht mein Thema - sorry, nur Krankenversicherung etc.

Selbstverständlich muss die Versicherung keine überteuerten Angebote akzeptieren und kann hier den Gegenbeweis durch andere Angebote führen!