Vertrag nur unter anderen Bedingungen verlängert?

Guten Abend,

habe bis jetzt einen Arbeitsvertrag (Jahresvertrag)der zum 01. Juli 2012 ausläuft. Einer Kollegin von mir (gleicher Vertrag,selbe Fristen!) wurde Ende April von unserem Chef bereits nahegelegt beim Arbeitsamt vorzusprechen, da ihr Vertrag nicht verlängert wird.

Da dies bei mir nicht der Fall war, ging ich davon aus, dass ich meinen Vertag verlängert bekomme!
Nachdem ich heute um eine Vertragsverlängerung bat bzw. nachhakte, eröffnete man mir, dass man meinen Vertag verlängern wolle aber zu viel schlechteren Bedingungen (fast 390€ brutto weniger, weniger Stunden wg.schlechter Auftragslage, andere Arbeitszeiten!)

Meine Arbeitskollegin bekommt ihren Arbeitsvertrag nicht verlängert, ich bekomme schlechtere Bedingungen für eine Verlängerung meines Vertrages gestellt und es wird eine neue Aushilfskraft eingestellt, welche dann mehr Arbeitsstunden haben soll als ich (die Stunden, die ich vermutlich weniger arbeiten soll als zuvor)

Wurde mein Vertrag zu den alten Bedingungen bereits automatisch verlängert. Habe ich nun, wenn ich den neuen Vertag nicht eingehen möchte Anspruch auf Arbeitslosengeld? ? Bekomme ich eine Sperre wenn ich den Vertrag nicht eingehen möchte?
Hätte mir mein Arbeitgeber nicht mindestens 3 Monate vorher Bescheid geben müssen, dass sich die Vertragsbedingungen ändern?
Wie verhalte ich mich nun am besten? Muss ich mich bereits beim Arbeitsamt melden? Ich habe bisher noch keinen Arbeitsvertrag bekommen, jedoch läuft mein alter Vertrag am 1. Juli aus.

Ich habe das Ganze gerade ins Forum gepostet, jedoch weiß ich nicht wie Regelmäßig dort geantwortet wird. Daher hoffe ich auf eure Hilfe :smile:

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
MfG Alex

HALLO ALEX;

DAS IST VERDAMT SCHWER ZU BEANTWORTEN…
der AG kann den neuen Vertrag so gestalten wie er will.
Aber das heißt auch für dich eine Verschlechterung…
Hast du denn gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
Das weißt Du am Besten…
Arbeitsamt melden auf jeden Fall - du mußt ja nichts von dem neuen schlechteren Vertrag sagen…denke ich.
Der alte Vertrag war befristet und läuft aus…oder mit offenen Karten spielen und dem Arbeitsamt sagen - versprcohen war ein neuer Vertrag aber der Neue ist nicht akzeptabel…
aber man soll sich ja drei Monate vor Ende melden…

Ich bin immer für das Gespräch mit dem Chef hast du das schon versucht???ich würde das tun.
WEnnn ohne Erfolg dann fix zum Arbeitsamt…

Ich konnnte dir nur meine Meinung sagen…die Entschediungen liegen bei Dir.

Alles Gute und Erfolg
take care
ischdem

Hallo Alex,
der AG muss einen befristetten Arbeitsvertrag (AV)nicht extra kündigen, da ja laut Vetrag das Arbeitsverhältnis zum Datum "xx.xx.xxxx)endet.Solltest du dich nicht rechtzeitig beim Arbeitsamt(AA) gemeldet haben, kann das AA ein Sperre verhängen.
Anm.: Deine Arbeitszeit verkürzen und paralel eine Aushilfe beschäftigen halte ich für /erlaubte) Abzocke und würde mir an deiner Stelle überlegen, ob es erstrebenswert ist bei so einem AG zu arbeiten. Was läßt er sich als nächstes einfallen? Mein Rat: Such die was anderes!!
LG Joachim

Hallo,
zu allen Details kann ich leider nichts sagen. Aber ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag. Der AG muss diesen nicht extra kündigen. Wenn der Arbeitsvertrag verlängert wird, kann dies auch zu geänderten Bedingungen pasieren. Dies ist dann wie ein neuer Vertrag zu sehen.
Zum Thema Arbeitslosengeld kann ich leider keine kompetente Auskunft geben.
Allerdings sollte man sich immer dann beim Arbeitsamt melden, wenn absehbar ist, dass man in die Arbeitslosigkeit geraten kann.

Guten Abend,

habe bis jetzt einen Arbeitsvertrag (Jahresvertrag)der zum 01.
Juli 2012 ausläuft.
Nachdem ich heute um eine Vertragsverlängerung bat bzw.
nachhakte, eröffnete man mir, dass man meinen Vertag
verlängern wolle aber zu viel schlechteren Bedingungen (fast
390€ brutto weniger, weniger Stunden wg.schlechter
Auftragslage, andere Arbeitszeiten!)

und es wird eine neue
Aushilfskraft eingestellt, welche dann mehr Arbeitsstunden
haben soll als ich (die Stunden, die ich vermutlich weniger
arbeiten soll als zuvor)

Habe ich nun, wenn ich den neuen
Vertag nicht eingehen möchte Anspruch auf Arbeitslosengeld? ?
Bekomme ich eine Sperre wenn ich den Vertrag nicht eingehen
möchte?
Hätte mir mein Arbeitgeber nicht mindestens 3 Monate vorher
Bescheid geben müssen, dass sich die Vertragsbedingungen
ändern?
Wie verhalte ich mich nun am besten? Muss ich mich bereits
beim Arbeitsamt melden? Ich habe bisher noch keinen
Arbeitsvertrag bekommen, jedoch läuft mein alter Vertrag am 1.
Juli aus.

Hallo,
natürlich antworten wir alle so schnell wir können! Bei allem kann ich Dir nicht helfen, ich kann aber einzelne Sachen beantworten:

Guten Abend,

habe bis jetzt einen Arbeitsvertrag (Jahresvertrag)der zum 01.
Juli 2012 ausläuft. Einer Kollegin von mir (gleicher
Vertrag,selbe Fristen!) wurde Ende April von unserem Chef
bereits nahegelegt beim Arbeitsamt vorzusprechen, da ihr
Vertrag nicht verlängert wird.

Da dies bei mir nicht der Fall war, ging ich davon aus, dass
ich meinen Vertag verlängert bekomme!
Nachdem ich heute um eine Vertragsverlängerung bat bzw.
nachhakte, eröffnete man mir, dass man meinen Vertag
verlängern wolle aber zu viel schlechteren Bedingungen (fast
390€ brutto weniger, weniger Stunden wg.schlechter
Auftragslage, andere Arbeitszeiten!)

Sauerei, aber Du brauchst nicht zu unterschreiben, wenn Du etwas besseres findest. Der AG hat die Möglichkeit und nutzt sie, dich zu drücken mit deiner Bezahlung.

Meine Arbeitskollegin bekommt ihren Arbeitsvertrag nicht
verlängert, ich bekomme schlechtere Bedingungen für eine
Verlängerung meines Vertrages gestellt und es wird eine neue
Aushilfskraft eingestellt, welche dann mehr Arbeitsstunden
haben soll als ich (die Stunden, die ich vermutlich weniger
arbeiten soll als zuvor)

Vermutlich ist der Neue doch billiger als Du denkst.

Wurde mein Vertrag zu den alten Bedingungen bereits
automatisch verlängert. Habe ich nun, wenn ich den neuen
Vertag nicht eingehen möchte Anspruch auf Arbeitslosengeld? ?

Wenn Du länegr als die Anspruchsfrist auf Arbeitslosengeld arbeitest, hast Du Anspruch. Die Frist kenne ich leider nicht.

Bekomme ich eine Sperre wenn ich den Vertrag nicht eingehen
möchte?

nein, keine Sperre.

Hätte mir mein Arbeitgeber nicht mindestens 3 Monate vorher
Bescheid geben müssen, dass sich die Vertragsbedingungen
ändern?

Nein, denn Befristung bedeutet, er braucht nichtmal was ankündigen, er lässt Dich einfach nicht mehr in den Betrieb nach Befristungsende.

Wie verhalte ich mich nun am besten? Muss ich mich bereits
beim Arbeitsamt melden? Ich habe bisher noch keinen
Arbeitsvertrag bekommen, jedoch läuft mein alter Vertrag am 1.
Juli aus.

Ich würde an Deiner Stelle so bald als möglich zum Arbeitsamt gehen und deinen Fall schildern.

Ich habe das Ganze gerade ins Forum gepostet, jedoch weiß ich
nicht wie Regelmäßig dort geantwortet wird. Daher hoffe ich
auf eure Hilfe :smile:

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
MfG Alex

Viel Erfolg!

Hallo,

… Anspruch auf Arbeitslosengeld? ?
Bekomme ich eine Sperre wenn ich den Vertrag nicht eingehen
möchte?
Hätte mir mein Arbeitgeber nicht mindestens 3 Monate vorher
Bescheid geben müssen, dass sich die Vertragsbedingungen
ändern?
Wie verhalte ich mich nun am besten? Muss ich mich bereits
beim Arbeitsamt melden?

ALG? Ja, aber …
Je nach Beschäftigungsdauer kann die ALG-Zeit sehr kurz sein. Ein Job (auch ein schlecht bezahlter, ist immer mehr wert als ALG - für einen selbst und für den nächsten Arbeitgeber)

Nein, der Arbeitgeber muss bei befristeten Verträgen **nicht** vorher Bescheid sagen. 1. Läuft der Vertrag automatisch aus. 2. gibt es keine Frist zwischen einem Vertragsangebot und einem Arbeitsbeginn (ich habe schon Leute beim Bewerbungsgespräch dabehalten und sie eingesetzt)

Ja, sofort (!!!) beim Arbeitsamt melden - das kann jetzt, je nach Sachbearbeiter dort, sehr eng werden.

Gruss

rambam

Hallo Alex, schaue erstmal im Vertrag auf das '‚Kleingedruckte‘. Da sind mit Sicherheit auch Details festgelegt, nach denen Du fragst. Die Meldung bei der Arbeitsagentur würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall machen. Viel Erfolg. Michaela

Hallo… automatisch zu den alten Bedinungen verlängert wird der Vertrag nur, wenn Du am 01.07.2012 zur Arbeit kommst ohne das vorher irgendetwas darüber gesprochen wurde und dein Chef dich weiterbeschäftigt.

Anspruch auf ALG I hast du, wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet hast.

Wie sich das mit dem Rest verhält, würde ich am besten zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Denn es ist meiner Meinung nach nicht rechtens, dir weniger Stunden zu geben und dafür eine Aushilfskraft einzustellen und dann noch die begründung „schlechte Auftragslage“ … wenn schlechte Auftragslage herrscht und ich Mitarbeitern die Stunden wegnehmen muss, kann ich nicht andererseits eine Aushilfskraft einstellen.

Was du auch machen kannst, vielleicht sogar unbedingt solltest, ist beim Arbeitsamt vorsprechen und denen die Situation schildern.

Viel Glück. mikmona

Leider kann ich nicht helfen.

Hallo Alex,
sorry, aber ich kann nicht wirklich weiter helfen.
Fest steht, dass der Vertrag automatisch endet, wenn keine Verlängerung schriftlich festgelegt wird.
Wenn bis heute kein schriftliches Angebot vorliegt, ist das ein schlechter Führungsstil. Das hilft Dir natürlich nicht weiter. So viel wie ich weiß, musst Du Dich schnellstens beim Arbeitsamt melden, auch wenn ein Vertragsangebot „in letzter Minute“ gemacht wird.
Die anderen Fragen kann vielleicht jemand anderes beantworten.
Gruß wannsee

Hallo,

du solltest dich auf jeden Fall umgehend arbeitsuchend melden. Sofern dein Vertrag nicht verlängert wird, wird wahrscheinlich eine Sperrzeit von 1 Woche wegen der verspäteten Arbeitsuchendmeldung eintreten.
Dein Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, dich für die Meldung von der Arbeit freizustellen.

Gruß

Hallo,

alle die vielen Fragen basieren auf dem TeilzBefrG und dort nicht unter Teilzeit sondern befristete Arbeitsverhältnisse. Das Gesetz ist relativ klein und verständlich geschrieben.
Findest Du im Web.

Befristigung ist dennoch ein sehr komplexes Thema, deshalb mit Deinen Daten in Kürze:

  • Sperrzeit nein
  • Kontaktaufnahme AA ja, Meldung kann Du jetzt schon fristgerecht abgeben
    -schlechtere Konditionen ist echt kein fairen Stil - lässt sich nicht ändern, ist Unternehmens- und Direktionsrecht.
  • Frühzeitige Information über die Nicht-Verlängerung ja
  • automatische Verlängerung nein

Ggf. Kontaktaufnahme in der betrieblichen Mitbestimmung mit dem Betriebsrat was die Einstufung der neuen Konditionen betrifft.

Beste Grüße

Hallo Alex,
komme gerade aus dem Urlaub. Das meiste ist schon gesagt. Mikmona hat schon darauf hingewiesen, dass, wenn Du am 1.7. zur Arbeit geht’s und der AG dich nicht unverzüglich wegschickt, geht Dein befristeter Vertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.
Ich würde mich beim AA melden und am 1.7. zur Arbeit erscheinen. Wichtig ist, dass Du mit keinem darüber sprichst. Viele AG kennen diese Möglichkeit nicht.

Gruß
Ricko

Hallo Alexandra M.

bin erst gerade aus dem Urlaub zurück, deshalb die späte Anwort!

Vorweg soviel: Du solltest Dich sofort beim Arbeitsamt ab dem 01.07. 2012 arbeitlos melden und den Vorgang so schildern wie hier, insbesondere, daß Du noch keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen hast.

Ansonsten kommt es auch bei befristeten Arbeitsverträgen darauf an, was zum Ende des Beschäftigungsverhältnis (Kündigungsfristen) gesagt wird.

Eine übliche Formulierung ist: Das Beschäftigungsverhältnis endet, ohne daß es eines besonderen Kündigungschreibens bedarf, am 30. 06. 2012.

In diesem Fall gilt das Verhergesagte, speziell weil Du ja noch keinen neuen Arbeitsvertrag hast.

Es wäre aber auch eine andere Formulierung denkbar: Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet bis zum 30. 06. 2012. Sollte es nicht … gekündigt werden, so verländert es sich automatisch um 1 Jahr oder …, so wird automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet.

Hierzu fehlt es allerdings an genaueren Angaben von Dir.

Beste Grüße

maasterp

Geänderte Bedingungen begründen einen neuen Arbeitsvertrag.
Nein, man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass der Vertrag verlängert wurd, nur weil man nicht zur gleichen Zeit eine Kündigung erhält
Die Kündigungsfristen stehen im Arbeitsvertrag

LG.