Vertragsunterzeichnung im Auftrag

Hallo!

Wenn ich mich für eine Weile im Ausland befinde, können meine Eltern für mich z.B. einen Vertrag über eine Privathaftpflicht unterschreiben?
Sprich, ich weiß davon, habe meine Eltern gebeten, das für mich zu erledigen - können sie dann den Vertrag auch unterschreiben, oder ist meine eigene Unterschrift notwendig?

Und wenn ja, müssen sie mit i.A. unterschreiben? Klar, besser wäre es dann sicher, aber besteht eine Pflicht dazu? Woraus leitet sich das i.A. überhaupt ab? Grundsätzlich besteht doch bei solchen Sachen laut Gesetz keine Pflicht zur Schriftform. *nachdenk*…

Grüße,
Snoef

Hallo,

da Deine Eltern quasi für Dich sprechen/handeln sollen, brauchen sie eine Vollmacht von Dir. Also einen kurzen Wisch mit den folgenden o.ä. Worten: „Hiermit bevollmächtige ich Herrn [Name], [Adresse] für mich [Name], [Wohnort] in der Zeit vom … bis … folgende Rechstgeschäfte abzuschließen: …“ [Datum, Ort, Unterschrift]

Wenn ich mich für eine Weile im Ausland befinde, können meine
Eltern für mich z.B. einen Vertrag über eine Privathaftpflicht
unterschreiben?

Ohne Vollmacht nicht.

Und wenn ja, müssen sie mit i.A. unterschreiben? Klar, besser
wäre es dann sicher, aber besteht eine Pflicht dazu? Woraus
leitet sich das i.A. überhaupt ab?

„i.A.“ wurde ursprünglich einer Unterschrift zugesetzt, wenn der Unterzeichnende Handlungsvollmacht gem. HGB hat. Inzwischen unterschreibt aber sowieso anscheinend jeder, wie er Lust hat.

Grundsätzlich besteht doch
bei solchen Sachen laut Gesetz keine Pflicht zur Schriftform.
*nachdenk*…

Deine Eltren dürften für Dich auch mündlich keine Verträge abschließen. Da ein Versicherungsvertrag heute üblicherweise (und vernünftigerweise) schriftlich abgeschlossen wird, spielt das Fehlen einer Pflicht zur Schriftform aber ohnehin keine Rolle mehr.

Gruß
Christian

Hallo,

solange es um keine höchstpersönlichen Rechte geht, kann sich jeder vertreten lassen.
Hierzu kannst du deinen Eltern eine Vertretungsvollmacht erteilen, oder der Versicherung direkt mitteilen, dass deine Eltern dich vertreten.
Durch Beilegung einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht kann dokumentiert werden, dass nicht deine Eltern, sondern du selbst Vertragspartner bist.
Normalerweise ist eine schriftliche Vollmacht nicht nötig. Aber ich kann mir vorstellen, dass die Versicherung dennoch darauf besteht, um spätere evt. Unklarheiten gar nicht erst entstehen zu lassen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

„i.A.“ wurde ursprünglich einer Unterschrift zugesetzt, wenn
der Unterzeichnende Handlungsvollmacht gem. HGB hat.
Inzwischen unterschreibt aber sowieso anscheinend jeder, wie
er Lust hat.

Bei Handlungsvollmacht unterschreibt man mit „i.V.“, da bin ich mir sicher (weil ich eine HV habe).

„i.A.“ steht für „im Auftrag“, und so muss jeder unterschreiben, der im Auftrag eines Bevollmächtigten handelt aber selber nicht Bevollmächtigter ist.

Grüße
Sebastian

Hallo,

Bei Handlungsvollmacht unterschreibt man mit „i.V.“, da bin
ich mir sicher (weil ich eine HV habe).

„i.A.“ steht für „im Auftrag“, und so muss jeder
unterschreiben, der im Auftrag eines Bevollmächtigten handelt
aber selber nicht Bevollmächtigter ist.

das ist gehupft wie gesprungen. I.A. und i.V. sind absolut identisch in ihrer Bedeutung.

Im übrigen wäre eine Unterzeichnung „im Auftrag“ ohne Vollmacht im handelsrechtlichen Sinne nicht rechtsverbindlich.

Gruß
Christian