Hallo,
da Deine Eltern quasi für Dich sprechen/handeln sollen, brauchen sie eine Vollmacht von Dir. Also einen kurzen Wisch mit den folgenden o.ä. Worten: „Hiermit bevollmächtige ich Herrn [Name], [Adresse] für mich [Name], [Wohnort] in der Zeit vom … bis … folgende Rechstgeschäfte abzuschließen: …“ [Datum, Ort, Unterschrift]
Wenn ich mich für eine Weile im Ausland befinde, können meine
Eltern für mich z.B. einen Vertrag über eine Privathaftpflicht
unterschreiben?
Ohne Vollmacht nicht.
Und wenn ja, müssen sie mit i.A. unterschreiben? Klar, besser
wäre es dann sicher, aber besteht eine Pflicht dazu? Woraus
leitet sich das i.A. überhaupt ab?
„i.A.“ wurde ursprünglich einer Unterschrift zugesetzt, wenn der Unterzeichnende Handlungsvollmacht gem. HGB hat. Inzwischen unterschreibt aber sowieso anscheinend jeder, wie er Lust hat.
Grundsätzlich besteht doch
bei solchen Sachen laut Gesetz keine Pflicht zur Schriftform.
*nachdenk*…
Deine Eltren dürften für Dich auch mündlich keine Verträge abschließen. Da ein Versicherungsvertrag heute üblicherweise (und vernünftigerweise) schriftlich abgeschlossen wird, spielt das Fehlen einer Pflicht zur Schriftform aber ohnehin keine Rolle mehr.
Gruß
Christian