Verwarnungsgeld auf Basis einer Denunziation?

Eine Frau befuhr auf ca. 50m einen Feldweg (kein Verbotsschild! Feldweg geht direkt aus einer Anliegerstraße über und ist zum Anfahren zu einigen Gärten notwendig) um zu einem der Gärten zu gelangen. Das Kennzeichen des abgestellten und niemanden behindernden KFZ wurde von einer entfernt wohnenden Anliegerin notiert und telefonisch an das Amt für Landwirtschaft, Weinbau, Forst gemeldet, das dem Halter eine Ordnungswidrigkeit vorwirft und ein Verwarnungsgeld (€15) erhebt. Die Behörde beruft sich dabei auf einen § der Satzung der Gemeinde zur Benutzung der städtischen Feld- und Waldwege.Beweismittel wurden dem Bescheid nicht beigelegt. Nachdem der Halter Widerspruch einlegte (da er umöglich zum angegebenen Zeitpunkt dort gewesen sein kann), soll er jetzt als Zeuge in Betracht kommen und soll die Frage beantworten, wer denn das Fahrzeug gefahren habe. Er hat von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und dazu die Aussage verweigert.

Frage: Kann ein Amt ohne Vorlage irgendeines Beweises aufgrund einer Denunziation einfach so ein Bußgeldverfahren einleiten, ohne daß diesem Bescheid ein Beweismittel beigefügt wird?

Hallo,
klar kann das Amt ein solches Verfahren einleiten. In dem Verfahren soll ja der Verursacher der Ordnungswidrigkeit ermittelt werden. Soweit legitim…
Legitim ist aber auch, dass der Fahrzeughalter (bei Vorliegen der Voraussetzungen) von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Dann wird wohl die Ermittlung der Behörde schnell zu Ende sein und das Verfahren eingestellt werden.

Dachsgruß

Das würde ja bedeuten, daß man jeden denunzieren kann, dem man Böses will, ohne Anzeige oder Beweismittel wie z. B. ein Foto, und die Behörde macht sich mit dem Bußgeldverfahren zu seinem Erfüllungsgehilfen!?!

Was bei Rotlichtverstoss + ‚Denunziation‘
Howdy DD,

lassen wir mal den UP Fall hier aussen vor.

der Voraussetzungen) von seinem Zeugnisverweigerungsrecht
Gebrauch macht. Dann wird wohl die Ermittlung der Behörde
schnell zu Ende sein und das Verfahren eingestellt werden.

Das wuerde dann im Schluss auch heissen, dass jemand, der permanent z.B. eine Rote Ampel überfährt und der aufgrund dessen eine immense Gefahr für Rentner und Kinder darstellt, einfach so davon kommt, selbst wenn ihn ein Anwohner anhand des Nummerschildes anzeigt?

Oder anders: Sorgt der Anwohner dann nur fuer viel Arbeit bei der Polizei und der Verkehrsrowdy lacht sich ins Faeustchen?

Und selbst wenn der Anwohner ein Video von der Sache haette (ein Foto duerfte ja zumindestens bei einem Rotlichverstoss nicht viel beweisen): Wäre ein Video Beweis erlaubt (der Rowdy haette ja der Aufnahme nicht zugestimmt) und hätte die Polizei dann bessere Karten?

Oder müssten sich mindestens zwei Anwohner zusammen zu einer Anzeige bemuehen und wäre damit die Beweislage besser?

Gruss
norsemanna

Hallo,

das Wort Denunziation ist wohl nicht angebracht. http://de.wikipedia.org/wiki/Denunziation

Ansonsten ist ein Zeuge auch ein Beweismittel. Oder meinst Du, Politessen fotografieren alle Sünder?

VG
EK

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Frage: Kann ein Amt ohne Vorlage irgendeines Beweises aufgrund
einer Denunziation einfach so ein Bußgeldverfahren einleiten,
ohne daß diesem Bescheid ein Beweismittel beigefügt wird?

Hallo,

der Beweis ist die Zeugenaussage. Und wenn der Zeuge sagt, Frau X ist den Weg gefahren, kann die Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten.

Wenn aber Zeuge nur das Kennzeichen hat, kann die Behörde versuchen zu ermitteln, wenn denn der Fahrer unbekannt bleibt, muss das Verfahren eben eingestellt werden.

Gruß

Nostra

Das wuerde dann im Schluss auch heissen, dass jemand, der
permanent z.B. eine Rote Ampel überfährt und der aufgrund
dessen eine immense Gefahr für Rentner und Kinder darstellt,
einfach so davon kommt, selbst wenn ihn ein Anwohner anhand
des Nummerschildes anzeigt?

Hallo,

in Deutschland gilt immer noch, es darf nur der Fahrer bei solchen Ordnungswidrigkeiten bestraft werden, wenn es ihm nachgewiesen wurde. Und das ist gut so. Stelle dir mal vor, irgendeiner zeigt dein „Kennzeichen“ an, und Du als Halter wirst bestraft, obwohl Du die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hast.

Oder anders: Sorgt der Anwohner dann nur fuer viel Arbeit bei
der Polizei und der Verkehrsrowdy lacht sich ins Faeustchen?

Ich würde mir nicht ins Fäustchen lachen, sondern überlegen wenn ich es nicht war, ob ich nicht den Anzeigenden wegen falscher Verdächtigung StGB 164 anzeigen sollte.

Und selbst wenn der Anwohner ein Video von der Sache haette
(ein Foto duerfte ja zumindestens bei einem Rotlichverstoss
nicht viel beweisen): Wäre ein Video Beweis erlaubt (der Rowdy
haette ja der Aufnahme nicht zugestimmt) und hätte die Polizei
dann bessere Karten?

Mal abgesehen davon das ein Video wahrscheinlich nicht den Fahrer zeigen würde, würde ich es rechtlich für sehr bedenklich halten. Selbst die Polizei darf nicht verdachtsunabhängig solche Videos machen. Umso weniger Privatleute um Beweismaterial anzufertigen. Verfolgung von Owis ist immer noch Sache des Ordnungsamtes und der Polizei.

Auch hier würde ich bei einer Anzeige die rechtlichen Schritte erwägen, wenn sich hier einer als Knöllchen-Horst versuchen würde.

Oder müssten sich mindestens zwei Anwohner zusammen zu einer
Anzeige bemuehen und wäre damit die Beweislage besser?

Am besten vor der eigenen Haustüre kehren, und Verfolgung von Owis den Zuständigen überlasen.

Gruß

Nostra

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Eine Frau befuhr auf ca. 50m einen Feldweg (kein
Verbotsschild! Feldweg geht direkt aus einer Anliegerstraße
über und ist zum Anfahren zu einigen Gärten notwendig) um zu
einem der Gärten zu gelangen.

Daraus ergibt sich aber primär nur die Notwendigkeit, seine Habseligkeiten per Schubkarre ans Grundstück heranbringen zu müssen, nicht aber die automatische Erlaubnis, den Feldweg zu befahren oder dort zu parken.

Die Regelungen dazu kannst du den Landesgesetzen zum Landschaftschutz oder dem Landesforstgesetzen entnehmen.

Frage: Kann ein Amt ohne Vorlage irgendeines Beweises aufgrund
einer Denunziation einfach so ein Bußgeldverfahren einleiten,
ohne daß diesem Bescheid ein Beweismittel beigefügt wird?

Eine Zeugenaussage IST ein Beweismittel, keine Denunziation.
Würde die Behörde soweit gelangen, dass ein Fahrer ermittelt werden könnte und würde dieser sinngemäß sagen:
„Hey, ihr könnt mich mal, ich zahl das nicht, wenn ihr euch bloß auf den Anruf eines Mitbürgers beruft.“ - dann würde man sich ggf. vor Gericht wiedersehen. Dem Richter wäre es dann überlassen, im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu einer Überzeugung zu gelangen.
Da ich Denunziation mit „anonymer Hinweisgeber“ assoziiere:
Ein anonymer Telefonanruf würde als Beweis sicher nicht stand halten!

Tip:
Sondergenehmigung ausstellen lassen, bis dahin den Weg nicht mit Kraftfahrzeugen nutzen.

Das würde ja bedeuten, daß man jeden denunzieren kann, dem man
Böses will, ohne Anzeige oder Beweismittel wie z. B. ein Foto,
und die Behörde macht sich mit dem Bußgeldverfahren zu seinem
Erfüllungsgehilfen!?!

Was hast Du nur immer mit Deinem denunzieren? Wenn man Regeln missachtet, muß man damit rechnen, daß das Konsequenzen hat. Jemand hat Dich dabei gesehen, es gibt also Zeugen; somit ist die Annahme, es gäbe keine Beweise, Quatsch. Und bevor Du bestreitest, zu der Zeit dort gewesen zu sein - rechne lieber damit, daß der Zeuge Dich idendififiezieren kann.

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Wie bitte?
Hallo Nostradamus,

irgendwie hab ich den Eindruck, du hast meinen Einwurf nicht richtig verstanden. Prinzipiell sehe ich das so: Jemand, der klar gegen die Verkehrsregeln verstoesst, sollte auch dafuer gerade stehen, unabhaengig davon, ob es Rechtsmittel gibt, dieses zu verhindern. Ich habe das Beispiel mit der roten Ampel herbeigebracht, weil eben dieses ganz und gar nicht akzeptabel ist und zudem auch Menschenleben gefaehrdet, waehrend auf dem Feldweg vielleicht „nur“ ein paar Hasen dran glauben muessten.

Dass du allerdings auch noch Leute davon abhalten willst, eine berechtigte Anzeige zu machen, in dem du ihnen mit anderen Paragraphen drohst, finde ich daneben. Was fuer ein Rechtsverstaendnis ist das denn? „Ein Auge fuer ein Auge?“ „Wenn du mich anzeigst, zeige ich dich an?“

Dass hier ein Beweismittel vorliegt hat ja EK schon geschrieben.

Und so nebenbei fuer die Statistik: Meiner persoenlichen Meinung nach ist es - Mietautos/Firmenfahrzeuge mal aussen vor - in den allermeisten Faellen so, dass entweder der Halter oder ein bekanntes Familienmitglied das Fahrzeug bewegt hat … Und ist es nicht auch so, dass - sofern sich der Fahrer nicht ermitteln laesst - der Halter gerne aufgefordert wird, kuenftig ein exaktes Fahrtenbuch zu fuehren?

Am besten vor der eigenen Haustüre kehren, und Verfolgung von
Owis den Zuständigen überlasen.

das Ganze hatte ganz und gar keinen Bezug zu irgendwelchen realen Sachen, somit gibt es fuer dich auch keinen Grund, irgendwen hier aufzufordern, vor der eignen Haustuere zu kehren.

Gruss
norsemanna

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Immer schön sachlich bleiben!

Ich fasse zusammen:

  1. die denunzierende Person ist die Zeugin, die kraft ihrer Aussage (keine Anzeige, lediglich Telefonanruf) den Beweis liefert. Wenn Sie lügt und die Beschuldigung gegen besseres Wissen vorbringt, kann ggfs. durch eine Anzeige gegen sie wegen Verleumdung ermittelt werden. (Ich bleibe auch gegen andere Meinung bei dem Begriff Denunziation, weil in diesem Falle nur geschädigt und nicht z. B. die Natur geschützt werden soll! Eine Denunziation erfolgt nicht nur anonym! Selbsternannte Hilfssheriffs sind für mich Denunzianten, es sei denn, sie werden durch den Verstoß tatsächlich in irgendeiner Weise geschädigt!)

  2. das Amt muß den Fahrer/ die Fahrerin ermitteln. Bußgeldbescheide für ein Kennzeichen gibt es nicht! Ein Bußgeldbescheid wird erst dann wirksam, wenn der Fahrer klar feststeht. dazu darf das Amt dann einen nach dem anderen einer ganzen Familie beschuldigen, um den Fahrer zu ermitteln!?!

  3. Ein Feldweg muß als solcher nicht durch ein Verbotsschild gekennzeichnet sein und darf nicht befahren werden, es sei denn man bekommt eine Ausnahmegenehmigung dafür. Das gilt auch dann, wenn i. d. R. alle anderen Feldwege als solche beschildert sind, nur dieser eine nicht, weil man in Deutschland ja sämtliche einschlägigen Gesetze kennen muß vom Bundes- über Ländergesetz bis zu den Gemeindesatzungen.

Wenn zunächst der Mann beschuldigt wurde, jedoch vorbringt, daß er zur Tatzeit mit anderen zusammen an einem anderen Ort gewesen ist und jetzt als Zeuge befragt wird, ob ein Familienangehöriger mit dem Fahrzeug unterwegs war, muß er als zunächst Beschuldigter dann als Zeuge aussagen? Kann man gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge sein?

Darf jedes Amt Bußgeldbescheide verhängen oder nur die Polizei und das Ordnungsamt? Woher soll man wissen, ob ein Amt bzw. der Mitarbeiter eines Amtes dazu überhaupt befugt ist?

Bitte die Fragen diskutieren bzw. beantworten und keine anderen Fälle konstruieren!

Hallo!

Ich würde mir nicht ins Fäustchen lachen, sondern überlegen
wenn ich es nicht war, ob ich nicht den Anzeigenden wegen
falscher Verdächtigung StGB 164 anzeigen sollte.

Das wäre wohl eher Trick 17 mit Selbstüberlistung oder? Wo ist da eine falsche Verdächtigung?

Gruß
Tom

Hallo!

Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde es ein absolutes Unding eine Anzeige in Rechtsstaaten, zu der Jedermann mit gutem Grund berechtigt ist, mit Denunziationen in totalitären Ländern gleichzusetzen (oder warum stehst du dir es so auf diese Diktion?). Das ist eine absolut unakzeptable Verharmlosung der Verbrechen, die solche Regime begehen.

Gruß
Tom

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Prinzipiell sehe ich das so: Jemand, der
klar gegen die Verkehrsregeln verstoesst, sollte auch dafuer
gerade stehen, unabhaengig davon, ob es Rechtsmittel gibt,
dieses zu verhindern.

Hallo,

So ist unser Rechtssystem aber nicht aufgebaut. Es bleibt jedem überlassen sich zu einem Vorwurf zu bekennen oder auch nicht.

Ich habe das Beispiel mit der roten
Ampel herbeigebracht, weil eben dieses ganz und gar nicht
akzeptabel ist und zudem auch Menschenleben gefaehrdet,
waehrend auf dem Feldweg vielleicht „nur“ ein paar Hasen dran
glauben muessten.

Es gibt genügend rote Ampeln die gefahrlos ignoriert werden können. Als Beispiel die Baustellenampel in der Nacht, wo die ganze Strecke übersehen werden kann. Oder nehme die Ampeln wo ein grüner Rechtspfeil möglich wäre So pauschal sind nicht alle Ampeln sinnvoll. Und nicht jeder Verstoß gefährlich.

Dass du allerdings auch noch Leute davon abhalten willst, eine
berechtigte Anzeige zu machen, in dem du ihnen mit anderen
Paragraphen drohst, finde ich daneben.

Wo siehst Du eine Drohung, wenn jemand sich das Recht nimmt, sich mit gesetzlichen Mitteln gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zu wehren?

Was fuer ein
Rechtsverstaendnis ist das denn? „Ein Auge fuer ein Auge?“
„Wenn du mich anzeigst, zeige ich dich an?“

Welches Rechtsverständnis ist es wenn gefordert wird Ordnungswidrigkeiten unnachgiebig zu verfolgen, aber bei Straftaten beide Auge zudrücken?

Dass hier ein Beweismittel vorliegt hat ja EK schon
geschrieben.

Und eine Zeugenaussage hat wahrheitsgemäß zu sein.

Und so nebenbei fuer die Statistik: Meiner persoenlichen
Meinung nach ist es - Mietautos/Firmenfahrzeuge mal aussen vor

  • in den allermeisten Faellen so, dass entweder der Halter
    oder ein bekanntes Familienmitglied das Fahrzeug bewegt hat

Und da sagt der Gesetzgeber auch klar, keiner muss sich selbst belasten, und keiner muss seine Angehörigen belasten.

Das ist ein ganz wichtiger Pfeiler im Rechtssystem.

… Und ist es nicht auch so, dass - sofern sich der Fahrer
nicht ermitteln laesst - der Halter gerne aufgefordert wird,
kuenftig ein exaktes Fahrtenbuch zu fuehren?

Beschäftige dich mal damit was da im Fahrtenbuch festgehalten werden muss, und Du wirst das Wort exakt dick durchstreichen. Es kann kaum einer nachprüfen ob der Inhalt auch mit der Wirklichkeit übereinstimmt.
Fahrtenbuch ist ein stumpfes Schwert.

Gruß

Nostra

Hallo Tom,

Du weißt genau, daß Du mit Deinem Vorwurf unrecht hast! Hier geht es um Anschwärzerei in eimem Rechtsstaat und nicht um Denunziation in einem totalitären System. Wenn Du das diskutieren willst, steht es Dir frei, einen eigenen Threat aufzumachen.

Gruß
Goldie-Oldie

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Howdy,

Wo siehst Du eine Drohung, wenn jemand sich das Recht nimmt,
sich mit gesetzlichen Mitteln gegen ungerechtfertigte Vorwürfe
zu wehren?

mal fuer dich zum nachlesen: Der UP hat geschrieben, der Angezeigte wäre dort gewesen, es handelt sich __nicht__ um einen ungerechtfertigten Vorwurf und ggf. auch um einen, den andere Zeugen noch belegen können.

Es gibt genügend rote Ampeln die gefahrlos ignoriert werden
können.

Ich fasse fuer die anderen zusammen: Du bist der Meinung, man darf ungestraft bei Rot ueber die Ampel fahren und nach einer diesbezueglichen Anzeige den Anzeigenden mit einer Gegenanzeige beglücken … Hallo ?!? stimmt hier noch alles?

Welches Rechtsverständnis ist es wenn gefordert wird
Ordnungswidrigkeiten unnachgiebig zu verfolgen, aber bei
Straftaten beide Auge zudrücken?

dieser Vergleich passt hier wohl kaum. Wir vergleichen nicht Äpfel mit Birnen.

Dass hier ein Beweismittel vorliegt hat ja EK schon
geschrieben.

Und eine Zeugenaussage hat wahrheitsgemäß zu sein.

siehe oben. Die Zeugenaussage war wahrheitsgemaess. Sie wird nicht dadurch unwahrheitsgemaess, dass der UP dieses verleugnet oder ein Zeugnis verweigert.

Beschäftige dich mal damit was da im Fahrtenbuch festgehalten
werden muss, und Du wirst das Wort exakt dick durchstreichen.
Es kann kaum einer nachprüfen ob der Inhalt auch mit der
Wirklichkeit übereinstimmt.

So? Muss dieses Fahrtenbuch nicht jederzeit vorgelegt werden koennen und muss nicht zu jeder Strecke vermerkt sein, wer gefahren ist? Anhand dieser Daten alleine kann man doch bei Verstoss #2 den Fahrer ermitteln, oder etwas nicht?

Gruss
norsemanna

Heute hatten wir den Kollegen des Beamten, der die Bußgeldbescheide ausstellte aufgesucht, weil der andere ab heute im Urlaub ist. Ihr könnt Euch nicht vorstellen, was wir zu hören bekamen: selbstverständlich darf man zu diesen Gärten über den Feldweg fahren. Als Pächter des Gartens ist man doch Anlieger!!!

Das nur für alle Schlaumeier, die sich über die Titulierung Denunziant aufregen , es richtig und gut finden, daß der böse Nachbar einen bei derartigen Lapalien auf einem Amt anschwärzt und die gleich mit Fahrtenbuch kommen, wenn man mal 50 m über einen Feldweg fährt, aber nicht gleich sagen will, wer das KFZ gefahren hat.

Goldie-Oldie

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Hi,

mal fuer dich zum nachlesen: Der UP hat geschrieben, der
Angezeigte wäre dort gewesen, es handelt sich __nicht__ um
einen ungerechtfertigten Vorwurf und ggf. auch um einen, den
andere Zeugen noch belegen können.

war er das? Ich lese im UP:

Nachdem der Halter Widerspruch einlegte (da er umöglich zum angegebenen Zeitpunkt dort gewesen sein kann) … mehr auf http://w-w-w.ms/a45dlp

siehe oben. Die Zeugenaussage war wahrheitsgemaess. Sie wird
nicht dadurch unwahrheitsgemaess, dass der UP dieses
verleugnet oder ein Zeugnis verweigert.

Unter Umständen hat man ein Zeugnisverweigerungs recht , dieses Wort beinhaltet das Wort „Recht“, hat also mit Verleugnen nichts zu tun.

Man muß nun wirklich nicht päbstlicher als der Papst sein. Zumal im UP etwas von einem Garten steht, der nur so erreichbar ist.

Unter Umständen darf der UP also dort auch hin fahren.

Gruß
Tina

Hi Engelchen,

Nachdem der Halter Widerspruch einlegte (da er umöglich zum
angegebenen Zeitpunkt dort gewesen sein kann) … mehr auf

sein Fahrzeug war wohl da, das kann man sicherlich den ersten Saetzen entnehmen, die ich jetzt hier nicht noch mal zitiere.

siehe oben. Die Zeugenaussage war wahrheitsgemaess. Sie wird
nicht dadurch unwahrheitsgemaess, dass der UP dieses
verleugnet oder ein Zeugnis verweigert.
Unter Umständen hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht, dieses
Wort beinhaltet das Wort „Recht“, hat also mit Verleugnen
nichts zu tun.

das hat doch mit meinem Satz nichts zu tun. Dass er das Recht hat, dieses zu tun, habe ich nie angezweifelt. Ich habe nur gesagt, dass der Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage davon nicht betroffen ist. Der Zeuge hat das Auto dort gesehen, der Halter verweigert das Zeugnis. Beides schliesst sich gegenseitig nicht aus.

Man muß nun wirklich nicht päbstlicher als der Papst sein.

Bin ich auch nicht (siehe meine Antworten oben), doch wenn hier jemand sagt, Rotlicht ueberfahren ist ein Kavaliersdelikt, welches man am besten mit einer Gegenanzeige beantwortet, dann halte ich diese Antwort nicht für besonders konform mit dem Anspruch an ein Rechtsbrett.

Unter Umständen darf der UP also dort auch hin fahren.

Mag sein, dann haette es diesen ganzen Thread aber nicht gegeben, denn das haette man ja vorher klären können.

Gruss
norsemanna

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mal fuer dich zum nachlesen: Der UP hat geschrieben, der
Angezeigte wäre dort gewesen, es handelt sich __nicht__ um
einen ungerechtfertigten Vorwurf und ggf. auch um einen, den
andere Zeugen noch belegen können.

Hallo,

ich lese was von Fahrerin und Halter. Männlein und Weiblein. Sprich der Halter ist nicht gefahren. Deshalb wird oft in solchen Schreiben darauf hingewiesen

„sollten sie nicht“

Ich fasse fuer die anderen zusammen: Du bist der Meinung, man
darf ungestraft bei Rot ueber die Ampel fahren und nach einer
diesbezueglichen Anzeige den Anzeigenden mit einer
Gegenanzeige beglücken … Hallo ?!? stimmt hier noch alles?

Bin ich nicht, ich vermeide es über rote Ampeln zu fahren. Wenn es andere machen verteile ich es aber nicht gleich.

Und was die Anzeige angeht, ich sinngemäß geschrieben, wenn ich nicht den Verstoß begangen habe, und jemand behauptet der Nostra war es, dann soll er sich warm anziehen. Kennzeichenanzeigen sind in Deutschland sowieso sinnlos, die landen in der Ablage rund.

dieser Vergleich passt hier wohl kaum. Wir vergleichen nicht
Äpfel mit Birnen.

Der Auslöser für die Straftat war ja eine ungerechtfertigte Anzeige, indem jemand gesagt hat, der Nostra war es, und Nostra poliert seinen Heiligenschein weil er es nicht war.

siehe oben. Die Zeugenaussage war wahrheitsgemaess. Sie wird
nicht dadurch unwahrheitsgemaess, dass der UP dieses
verleugnet oder ein Zeugnis verweigert.

Dazu sollte man mal die Anzeige im Original haben.

So? Muss dieses Fahrtenbuch nicht jederzeit vorgelegt werden
koennen und muss nicht zu jeder Strecke vermerkt sein, wer
gefahren ist? Anhand dieser Daten alleine kann man doch bei
Verstoss #2 den Fahrer ermitteln, oder etwas nicht?

Grau ist alle Theorie. IdR. wird die Kontrolle angekündigt, und wenn nicht ist es gerade nicht greifbar, es gibt keine Mitführungspflicht.

Eingetragen werden muss, Fahrtbeginn, Fahrtende und wer gefahren ist.

Welche Strecken, warum gefahren wurde, und wohin gefahren wurde geht keinen was an. Er muss nur erkenntlich sein wann wer gefahren ist.

Gruß

Nostra