Eine Frau befuhr auf ca. 50m einen Feldweg (kein Verbotsschild! Feldweg geht direkt aus einer Anliegerstraße über und ist zum Anfahren zu einigen Gärten notwendig) um zu einem der Gärten zu gelangen. Das Kennzeichen des abgestellten und niemanden behindernden KFZ wurde von einer entfernt wohnenden Anliegerin notiert und telefonisch an das Amt für Landwirtschaft, Weinbau, Forst gemeldet, das dem Halter eine Ordnungswidrigkeit vorwirft und ein Verwarnungsgeld (€15) erhebt. Die Behörde beruft sich dabei auf einen § der Satzung der Gemeinde zur Benutzung der städtischen Feld- und Waldwege.Beweismittel wurden dem Bescheid nicht beigelegt. Nachdem der Halter Widerspruch einlegte (da er umöglich zum angegebenen Zeitpunkt dort gewesen sein kann), soll er jetzt als Zeuge in Betracht kommen und soll die Frage beantworten, wer denn das Fahrzeug gefahren habe. Er hat von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und dazu die Aussage verweigert.
Frage: Kann ein Amt ohne Vorlage irgendeines Beweises aufgrund einer Denunziation einfach so ein Bußgeldverfahren einleiten, ohne daß diesem Bescheid ein Beweismittel beigefügt wird?