Viele Mängel nach Hauskauf

Guten Tag ,

haben vor 6 Wo. 1 EFH, Bj. 1936 gekauft und müssen nun schon einiges bemängeln.

  1. Wir hatten den Verkäufer ( VK) eindringlich befragt, ob es noch BLEIWASSERLEITUNGEN im Haus gibt. Das hatte er mehrmals vor Zeugen verneint! Beim Umbau haben wir jedoch gerade Bleiwasserleitungen entdeckt, sie sind im ganzen Haus!
    Wir müssen nun die Wände aufstemmen, Fliesen abschlagen, alte Bleirohre entfernen und neue Kupferleitungen reinlegen, dann wieder alles neu verfliesen. Und genau das wollten wir ja vermeiden .
  2. Im Kaufvertrag , steht, dass alle Baulichkeiten genehmigt sind, dass entspricht aber nicht der Wahrheit vor Ort!
    Dass der zusätzliche Anbau schwarz errichtet wurde, hätte der VK uns und der Bank sofort sagen müssen und nicht erst bei der Übergabe, als der Kaufpreis schon bezahlt war. Er wurde dazu auch noch fälschlicherweise zur Wohnfläche mitgezählt. Ca. 130 qm hatte der VK in der Internetverkaufsannonce und in einem Fax an unsere Bank angegeben, was auf keinen Fall stimmen kann. Wir haben nun die Wohnfläche genau ausgerechnet und sind auf nur 101 qm gelangt!Die Baubeschreibung des Hauses war aber wesentliche Grundlage für die Finanzierungsentscheidung unserer Bank.
    Wir wollen verständlicherweise diesen illegalen Anbau abreißen und mussten schon feststellen, dass hier viel giftiges Asbest verarbeitet wurde. Auch im Bad haben wir bereits Asbest vorgefunden. Die Doppelgarage besteht komplett aus diesem Stoff.
  3. In einem offiziellen Schreiben (die Erklärung zum Einheitswert), welches der VK uns erst bei der Übergabe überreicht hat, wird die Frage, ob Umstände vorliegen, die den Wert des Gebäudes beeinflussen, wortwörtlich so beantwortet:“ Undichtigkeiten sind durch Risse im Keller, in den Innen- und Außenwänden vorhanden. Die Risse sind tlw. so groß, dass Grundwasser und Regenschlag durchdringen. Die Schäden entstanden durch Kriegeseinwirkung (Bombeneinschläge im Umkreis von 150 m hinter dem Grundstück).“
    Darauf hätten er uns unbedingt vorher aufmerksam machen müssen. Obwohl dieses Schreiben in seinem Besitz war, hat er es uns und der Bank zunächst unterschlagen, schließlich wurde er ja befragt, welche Hausunterlagen noch vorliegen. Aufklärungspflicht?
  4. Der VK sagte, dass es in eine Kammer im OG mal durch das Veluxfenster reingeregnet hätte. Wir mussten nun fetstellen, dass der unter dem Fenster hinter Rigipsplatten angebrachte Dachstuhlbalken (Pfette) absolut MORSCH ist, ebenso die in diesem Bereich befindlichen Dachlatten. Es muss dort jahrelang reingeregnet haben .
  5. Bei einem nachträglich errichteten Erker wurde eine Innenmauer nicht auf eine darunter liegende, tragende Mauer gesetzt, wie es sich gehört, sondern ½ m daneben.
    Für all diese Fälle sieht das Kaufrecht vor, dass dem Käufer Mängelansprüche zustehen. Siehe hierzu auch Kaufvertrag , Schadenersatz durch Vorsätzliches Handeln, Verschweigen, Offenbarungspflicht, arglistige Täuschung usw.
    Wir haben die Befürchtung, dass die Beseitigung dieser bestehenden, gravierenden Mängel, im Nachhinein die tatsächlichen Kosten für das Haus in nicht kalkulierbare Höhen treiben könnte. Wie haben glücklicherweise vieles fotografiert, als das Haus noch möbliert war und nun beim Umbau.
    Auf dem Boden des Stallanbaus ( ist nur schwer zugänglich) liegt jede Menge Unrat (alte Fenster, Türen, Skier, Kisten), soviel zur besenreinen Übergabe, siehe Kaufvertrag § 7. Aber das ist eigentlich genauso wenig erwähnenswert wie die mitgekaufte, durch Mäusekot versiffte EBK, die wir gleich dazu stellen könnten, wenn denn noch Platz wäre.
    Das Haus war 4 Jahre unbewohnt , der VK uns auch hier die Unwahrheit mit nur 1 J. Leerstand gesagt. Die Nachbarn haben uns das gesagt.
    Unsere Bank haben wir bis dato von dieser Affäre noch nicht in Kenntnis gesetzt. Wir sind auf deren Reaktion gespannt, wenn sie erfahren, dass Sie unter falschen Vorgaben eine Ruine finanziert haben.
    Wir überlegen gerade, ob wir mit Hilfe der Bank einen Gutachter hinzuziehen sollten. Der VK stellt sich uneinsichtig.
    Wie stehen unsere Chancen?

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo,

Unsere Bank haben wir bis dato von dieser Affäre noch nicht in Kenntnis gesetzt.

Damit würde ich auch noch warten.

Wir überlegen gerade, ob wir mit Hilfe der Bank einen Gutachter hinzuziehen sollten. Der VK stellt sich

Wieso mit Hilfe der Bank ? Sofort zum Anwalt und nicht gezögert.

Wie stehen unsere Chancen?

Das kann man aus der ferne nicht beurteilen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

jetzt mal in aller Deutlichkeit: Wer jetzt in der Lage ist, das Internet um Rat zu fragen, und so detailliert einen Sachverhalt schildern kann, der wäre auch in der Lage gewesen vor Abschluss des Kaufvertrages sich im Internet zu informieren, dem Hinweis auf die Einschaltung eines Sachverständigen vor Vertragsabschluss und die Einschaltung eines eigenen Anwalts zur Prüfung des Vertrages - ebenfalls vor Unterschrift - zu folgen. Das sind Standardhinweise die man an allen Ecken und Enden im Internet, der Immobilienbeilage der Samstagsausgabe der Tageszeitung, in entsprechenden Zeitschriften und Ratgebern, … nicht umsonst findet.

Aber da wird dann nach dem Motto gelebt: „Sparsamkeit ist kein Geiz“, und die vermutlich größte finanzielle und umfangreichste rechtliche Angelegenheit im Leben „so nebenbei“ erledigt. Und ich traue mich jetzt einfach mal zu vermuten, dass die finanziellen Ressourcen auch hier mal wieder so eng sind, dass man eigentlich grundsätzlich von einer eigenen Immobilie dringend hätte abraten müssen, das Geld für anständige Beratung im Vorfeld wirklich weh getan hätte (da die Finanzierung extrem auf Kante genäht ist), und jetzt sind die tatsächlichen Mängel vermutlich bald das geringere Problem gegenüber den fehlenden Reserven, sie fachgerecht abzustellen.

Da hilft jetzt nur der schnellstmögliche Gang zu einem spezialisierten Anwalt, der dann sehen muss, was er da noch retten kann. Und nein, der ist nicht vollkommen unfähig, und will nur abzocken, wenn er mit viel Aufwand für teuer Geld ggf. aus einer besch… Ausgangssituation auch nicht gar so viel raus holen kann. Das ist dann nicht sein Versagen, sondern Folge Eurer Naivität beim Kauf.

Gruß vom Wiz

Das sind Standardhinweise die

man an allen Ecken und Enden im Internet, der
Immobilienbeilage der Samstagsausgabe der Tageszeitung, in
entsprechenden Zeitschriften und Ratgebern, … nicht umsonst
findet.

Richtig: die gibt es gratis - aber in einem Fall wie diesem leider vergeblich.

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@wiz u. florentino: Habe die Frage bestimmt nicht gestellt, um mir derartige, heftige Vorwürfe machen zu lassen. Tlw. hab ihr ja recht, aber ein guter Ratschlag wäre hilfreicher gewesen, denn Vorwürfe habe ich mir schon zuhauf gemacht. Ja klar, eigene Dummheit muss bestraft werden, aber der Lügner sollte aucch nicht leer ausgehen.
@ nordlicht: danke sehr

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Hallo,

wie es in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus! Du bist hier aufmarschiert mit einem „Anspruch“ auf Hilfe und Bestrafung eines bösen Verkäufers, der so nun mal nicht besteht, und sich in den grundsätzlich bestehenden Anteilen auch nicht so durchsetzen lassen wird, wie Du das „verlangst“.

Ihr habt hier völlig naiv und ohne Not/wider besseres Wissen großen Bockmist gebaut, und zum Betrug gehören nun mal immer zwei. Ihr habt hier ein perfektes Opfer abgegeben, und es wird Zeit, dass ihr Euch mit der Realität vertraut macht, die weit weg von deinem Anspruchsdenken liegen dürfte.

Und insoweit eben auch gleich die Warnung in Bezug auf den armen Anwaltskollegen der auf Euch als Mandanten in dieser Situation trifft. Auch der wird hier keine Wunder vollbringen und deinen aktuellen Ansprüchen gerecht werden können.

Die von Euch selbst geschaffene Situation ist alles andere als rosig, und ihr könnt nur hoffen, da noch irgendwie „lebend“ raus zu kommen. Daher noch einmal: Schmink Dir dein Anspruchsdenken in Bezug auf „verlangte“ Hilfe ab, und sei dankbar für jeden Cent, den der Kollege noch rausholen kann, denn das wird harte Arbeit, und da braucht auch ein Profi in dem Geschäft eine gehörige Portion Glück.

Gruß vom Wiz

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… und zuvor im Verlauf mehr als eines Jahrzehnts schrieb ich hier immer wieder Beiträge wie diesen: /t/fertighaus-bj-1971-kaufen-firma-scandex/6906150/7

Hallo!

haben vor 6 Wo. 1 EFH, Bj. 1936 gekauft und müssen nun schon
einiges bemängeln.

Wieso „schon“? Den Zustand eines Hauses muss man vor dem Kauf feststellen. Hinterher ist es zu spät. Natürlich ist es mit Kosten verbunden, vor dem Kauf einen Architekten/Gutachter zu beauftragen, aber diese Kosten sind vernachlässigbar gering im Vergleich mit dem Risiko, das Laien beim Kauf eines Hauses als Wundertüte eingehen. Mit gutachterlichem Sachverstand im Rücken hättest du das Haus womöglich gar nicht gekauft oder zu einem viel niedrigeren Preis.

Jetzt schreibe ich aber nicht aus Häme, sondern um dir nahe zu legen, weiteren Schaden zu vermeiden. Weiterer Schaden könnte nämlich eintreten, wenn du jetzt an einen Rechtsanwalt gerätst, der Hoffnungen weckt, jetzt noch etwas zu retten, statt Klartext zu reden und dich über die eher mäßigen Chancen aufzuklären.

Wer behauptet, muss beweisen. Hier müsste Arglist des Verkäufers bewiesen werden, wobei man ohne weiteres erkennbare Mängel gar nicht erst aufzuführen braucht, denn ein Mindestmaß an Sorgfalt muss man auch vom Laien erwarten. So wird man bei einem Haus mit dem Baujahr 1936 unterstellen dürfen, dass jedermann weiß, kein Bauwerk mit einwandfreier Substanz vorzufinden. So hat man davon auszugehen, dass Baustoffe verwendet wurden, die früher zulässig waren - welche denn wohl sonst? Bleileitungen und - oh Schreck - ein paar Fliesen, fallen dabei unter kaum erwähnenswerten Kleinkram. Asbesthaltige Werkstoffe sind auch kein Grund zum Meckern. Die waren nämlich zulässig und sind es bei Bestandsbauten bis heute. Nur wird das Zeug nicht mehr neu verbaut und bei der Entsorgung hat man sich an gewisse Regeln zu halten.

Kurz: Ich glaube nicht, dass man hier mit Advokaten viel reißen kann, sondern nur weitere Kosten produzieren wird. Du kannst beliebige Rechtsanwälte durch die Hütte schicken, vielleicht ist ja ein versierter Heimwerker darunter, der Lust hat, Hand anzulegen. Ansonsten sind Juristen nicht die Leute, die du jetzt wirklich brauchst.

Auch denkbar: Du bist gar nicht so weltfremd, aber inzwischen stellen sich Finanzierungsprobleme und du hoffst, mit juristischen Zügen aus der Nummer heraus zu kommen. Falls es sich so verhält, solltest du um die Aussichtslosigkeit wissen. Für kurze Zeit lässt sich so vielleicht die Bank hinhalten, aber die ziehen sich die Hosen auch nicht mit der Kreifzange an und dann wird es durch Vertrauensverlust unangenehm.

Statt (vermutlich knappes) Geld zum Rechtsanwalt zu tragen - das Geld wäre nebst Zeit und Nerven einfach nur weg - solltest du jetzt endlich einen Architekten betrauen. Andernfalls wirst du Geld durch unsachgemäße (bereits unsachgemäß ausgeschriebene) Bauarbeiten verlieren.

Noch einmal zum Thema finanzierende Bank: Ein altes Haus kann ein Faß ohne Boden sein. Wer auf Teufel komm raus den 4stelligen Betrag für den Architekten sparen will, verschätzt sich bei den Kosten leicht 6stellig und wird dann noch von Handwerkern in Qualität und Preis über den Tisch gezogen. Deshalb: Beauftrage einen Architekten, lasse alle fälligen Maßnahmen kalkulieren, gehe mit diesen Zahlen zur Bank und spiele mit offenen Karten.

Gruß
Wolfgang

Deshalb: Beauftrage einen Architekten, lasse alle fälligen
Maßnahmen kalkulieren, gehe mit diesen Zahlen zur Bank und
spiele mit offenen Karten.

Das ist ein guter Rat, wenn noch genug Geld bzw. Kreditwürdigkeit vorhanden ist, um aus einer 76-jährigen Bruchbude ein solides Bauwerk zu machen. Wie schon andere habe ich aber den Eindruck, dass es ausgerechnet mit den Finanzen jetzt gravierend hapert. Mir scheint, abreißen und neu bauen käme billiger.

Als Mittel der Schadensbegrenzung halte ich deshalb die Einschaltung eines versierten Anwaltes für die bessere Wahl. Dabei soll es nicht darum gehen, die eigenen Kräfte und Ressourcen in einem möglicherweise jahrelangen Prozess komplett zu verschleißen. Es soll nicht einmal darum gehen, einen Prozess überhaupt anzustreben.

Es geht darum, den Verkäufer unter Druck zu setzen, ihn mit seinen falschen Aussagen zu konfrontieren und ein größtmögliches Drohszenario aufzubauen. Denn nicht jeder Verkäufer - erst recht nicht einer, der sich seiner eigenen Lügengeschichten bewusst sein müsste - hat die stahlharten Nerven, einem denkbaren Prozess mit allergrößter Gelassenheit entgegen zu sehen. Ziel muss es also sein, auf diese Art einen Teil des Kaufpreises zurück zu bekommen - und wenn es auch nur ein kleiner ist. Vielleicht kann man davon wenigstens das Architektenhonorar bezahlen.

Diese Vorgehensweise ist übrigens in der Praxis erprobt, wenn auch nicht an einem so verkorksten Fall.

Hallo Wolfgang,

eine Erstberatung kostet nur Kleingeld gemessen an dem worum es hier geht, und ein seriöser Kollege wird darlegen können, für welchen finanziellen Aufwand er welche Chancen sieht, hier noch etwas zu machen. Das kann sich unter dem Strich durchaus lohnen, auch wenn wir uns natürlich einig sind, dass die geäußerten Wunschvorstellungen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ansatzweise durchsetzbar sein dürften. Aber ohne da wenigstens etwas konkret einzusteigen, sollte man niemals nie sagen. Der Laie übersieht und vergisst auch gerne für ihn sprechende Punkte. Aber wenn man hier nur € 2.000,-- rein stecken würde, um vielleicht noch € 10.000,-- mit hoher Sicherheit raus zu holen, wäre das ja auch nicht so verkehrt.

Gruß vom Wiz

Guten Abend!

eine Erstberatung kostet nur Kleingeld gemessen an dem worum
es hier geht, und ein seriöser Kollege wird darlegen können,
für welchen finanziellen Aufwand er welche Chancen sieht…

Dazu gehört aber auch die Abwägung der Kostenrisiken und damit meine ich nicht das Honorar für die Erstberatung. Man könnte, wie hier schon vorgeschlagen wurde, mit anwaltlicher Hilfe eine Drohkulisse aufbauen und auf einen einknickenden Verkäufer hoffen. Gibt sicherlich Leute, bei denen das klappt. Beißt man aber auf Granit, muss man klein beigeben oder ins Kostenrisiko gehen.

Wer wirklich klagen will, zahlt erst einmal Honorare für den eigenen Anwalt und einen Gutachter sowie einen Gerichtskostenvorschuss. Das Geld ist zunächst aufzubringen und ein Streit dauert mindestens mehrere Monate oder auch schon mal Jahre. Wie eine erstinstanzliche Entscheidung aussieht, weiß man vorher nicht und möglicherweise wird man in die nächste Instanz und in neue Kosten gedrängt. Selbst ein erfolgreich verlaufender Streit bietet deshalb vorhersehbar keinen Weg, durch einen Fehlkauf entstandene finanzielle Enge zu überwinden. Mindestens vorübergehend wird die Lage sogar schlimmer.

Eine Erstberatung kann nicht schaden, schon um nicht mit dem Gefühl zu leben, leichtfertig Chancen ungenutzt gelassen zu haben.
Ich würde aber keinen irgendwie vermeidbaren Rechtsstreit anzetteln, weil man sich neue Unwägbarkeiten ins Haus holt und weil man sich lange Zeit immer wieder mit altem Mist beschäftigen muss, statt eine Sache abzuhaken und den Kopf frei zu bekommen.

Ich sehe als Aufhänger nur den ohne Baugenehmigung erstellten Anbau. Der Rest ist bedeutungsloser Kleinkram - Bj. '36 - liebe Zeit! Angesichts des Baujahres des Hauses kann der Verkäufer nicht der ursprüngliche Bauherr sein, hat das Haus also selbst irgendwann von einem Voreigentümer gekauft/geerbt. Den gerichtsfesten Beweis, dass der Verkäufer vom Schwarzbau wusste, kann man vermutlich nur führen, wenn der Verkäufer den Anbau einst selbst hingestellt hatte. Vordringlich ist aber zu klären, ob das zuständige Bauamt auf Abriss des Anbaus besteht. Falls nämlich nicht, wäre der Punkt erledigt und es bliebe selbst für einen streitlustigen Käufer nichts mehr übrig.

Gruß
Wolfgang

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Guten Abend,

wir werden mit anwaltlicher Hilfe versuchen eine Drohkulisse aufzubauen und auf einen einknickenden Verkäufer hoffen. Danke Wolfgang!

Mit den Bleirohren hat der VK vor Zeugen gelogen und vom Schwarzbau wusste er, da sind auch Zeugen vorhanden. Mit diesen 2 Sachen könnte man ihn evtl. haftbar machen und was ist denn hiermit, eurer Meinung nach?:
Der Schwarzanbau hat ca. 10 qm Wohnfläche, er wurde bei der Berechnung vom VK mitgezählt. Das kann doch nicht korrekt sein! Ca. 130 qm Wohnfläche soll das EFH haben, so hatte der VK es in der Internetverkaufsannonce und in einem Fax an unsere Bank angegeben, es sind de facto nur ca. 100 qm, ohne Schwarzanbau. So oder so hat er mind. 20 qm zu viel angegeben.

@ im wald: einen Architekten beauftragen lohnt sich nicht mehr, bin schon kräftig am Renovieren. Habe aber alles fotografiert, wer weiß… Ein versierter Anwalt ist die bessere Wahl, da hast Du vollkommen Recht, auch Dir ein Danke.

Nochmal an Wolfgang:
Mit gutachterlichem Sachverstand im Rücken
hätte ich das Haus womöglich gar nicht gekauft oder zu einem
viel niedrigeren Preis. Das stimmt vollkommen, aber das war gestern und hilft mir nun nicht mehr…
Wenn ich nicht gewusst hätte, dass damals mit Blei und Asbest gearbeitet wurde, dann hätte ich den VK aus Unwissenheit doch gar nicht vor dem Kauf danach gefragt.
Es geht hier nur um seine Lügerei und somit evtl. um Arglist, nur da sehe ich eine Chance.

@ Wiz: Du empfiehlst Dich hier nicht unbedingt als Rechtsbeistand, eher als Runterputzer. Es ist leicht auf unten Liegende einzutreten. Und deswegen auch kein Danke an Dich. Aber Du kannst Dich ja noch steigern.

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Guten Abend!

Mit den Bleirohren hat der VK vor Zeugen gelogen…

Die Aussage des Verkäufers entsprach nicht den tatsächlichen Verhältnissen, aber eine Lüge wird daraus erst, wenn er von den Bleirohren wußte. Beim Verkäufer handelte es sich vermutlich um keinen Sachverständigen, sondern um einen Laien, der ebenso vermutlich ein Bleirohr nicht von einem verzinkten Stahlrohr unterscheiden kann. Auf den Standpunkt wird er sich im Zweifel zurückziehen und aus ist’s dann mit Arglist und Täuschungsvorwürfen.

vom Schwarzbau wusste er, da sind auch Zeugen vorhanden.
Der Schwarzanbau hat ca. 10 qm Wohnfläche…

Also Kleinkram. Hast du wenigstens in die Bauordnung deines Bundeslandes geguckt, ob der Anbau überhaupt genehmigungspflichtig ist und falls ja, ob das Bauamt auf Abriss besteht? Diese Punkte sollten geklärt werden, um sich nicht auf eine aussichtslose Position zu begeben, die, wenn du an den Falschen gerätst, für dich ins Geld gehen kann.

So oder so hat er mind. 20 qm zu viel angegeben.

Ja und? Auch in diesem Punkt müsstet du vorsätzlich falsche Angaben nachweisen und dir zudem den Vorwurf gefallen lassen, es an einem auch dem Laien zumutbaren Mindestmaß an Sorgfalt hast mangeln zu lassen.

Mach’ was du für richtig hältst. Ich halte juristische Züge in diesem Fall für brotlose Kunst und vergeudete Zeit.

einen Architekten beauftragen lohnt sich nicht
mehr, bin schon kräftig am Renovieren.

Mit Farbe und Tapeten, also Dekoration - das sind unter Renovierung fallende Arbeiten - ist es bei einem Haus Bj 1936 nicht getan. Wenn der Keller undicht ist und wenn Teile des Dachstuhls marode sind, muss man von einer Sanierung sprechen, die den von Laien beurteilbaren Umfang überschreitet. Vorhersehbar passieren dabei kostenträchtige Fehler, wenn nicht zuvor ein Architekt die Ausführungsweise der Arbeiten festlegt. Darüber hinaus wird hinsichtlich Energiebedarf des alten Hauses einiges zu tun sein, was ohne wirklich sachkundige Planung mit Gewissheit daneben geht.

Beim Einschalten eines Architekten geht es unter dem Strich ums Sparen, indem man sich nämlich erspart, für sinnfreie Maßnahmen oder falsche Ausführung Geld auszugeben. Aber darüber werde ich nicht strittig diskutieren, weil ich aus Erfahrung weiß, dass solche Versuche regelmäßig auf Beratungsresistenz stoßen.

@ Wiz: Du empfiehlst Dich hier nicht unbedingt als
Rechtsbeistand, eher als Runterputzer. Es ist leicht auf
unten Liegende einzutreten.

Wenn aber die unten Liegenden nach erlittenem Schaden immer noch nicht lernen wollen, dass sie endlich Sachverstand hinzuziehen sollen, ist mit Streicheleinheiten offensichtlich nichts zu bewegen. Da braucht’s deutliche Worte. Aber auch die helfen nicht. Dann muss wohl noch mehr Schaden her und den sehe ich an 2 Fronten auf dich zurollen: Bastelei ohne Sachverstand (du hast es eben nicht mit Renovierung, sondern mit einer ausgewachsenen Sanierung zu tun) und Rechtszüge um des Prinzips Willen, obwohl es nichts zu gewinnen gibt.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,
Fachanwalt von Nöten? Eine Frage noch: Sollte ein Anwalt, der diesen Fall übernimmt, ein Spezialgebiet erlernt haben oder müsste jeder damit gut klar kommen?
Vielen Dank
P.S Wenn alles alles abgeschlossen ist, teile ich euch das Ergebnis hier mit.

Fachanwalt von Nöten?

Ein auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt wäre vermutlich geeigneter als ein Fachanwalt für Lebensmittelrecht. Ist er außerdem auch noch Notar, darf man zusätzlich davon ausgehen, dass er mit Immobilienkaufverträgen und deren Fallen einige Erfahrung hat. Außerdem sieht Rechtsanwalt und Notar auf Briefköpfen immer sehr hübsch aus.

Weitere Auswahlkriterien können Empfehlungen kundiger Bekannter sein. Nicht zuletzt, aber das ist meine persönliche Erfahrung, mag eine große Kanzlei/Partnerschaftsgesellschaft mit mehreren (bis vielen) auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisierten Anwälten imposanter wirken als eine Hinterhofkanzlei vielleicht noch mit eigenem Matula.

Die vorstehende Meinung äußere ich lediglich im Hinblick auf den Aufbau der vorher erwähnter „Drohkulisse“. Nach allen von Dir erwähnten Details glaube ich keinesfalls, dass Du glimpflich aus der Sache rauskommst. Es kann also nur um Schadensbegrenzung gehen. Auf einen Prozess würde ich es wohl nicht ankommen lassen, und wenn das Muskelspiel bis dahin nicht wirkt, hast Du die Anwaltskosten natürlich zusätzlich am Hals.

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Danke sehr Herr „Im Wald“