Guten Tag ,
haben vor 6 Wo. 1 EFH, Bj. 1936 gekauft und müssen nun schon einiges bemängeln.
- Wir hatten den Verkäufer ( VK) eindringlich befragt, ob es noch BLEIWASSERLEITUNGEN im Haus gibt. Das hatte er mehrmals vor Zeugen verneint! Beim Umbau haben wir jedoch gerade Bleiwasserleitungen entdeckt, sie sind im ganzen Haus!
Wir müssen nun die Wände aufstemmen, Fliesen abschlagen, alte Bleirohre entfernen und neue Kupferleitungen reinlegen, dann wieder alles neu verfliesen. Und genau das wollten wir ja vermeiden . - Im Kaufvertrag , steht, dass alle Baulichkeiten genehmigt sind, dass entspricht aber nicht der Wahrheit vor Ort!
Dass der zusätzliche Anbau schwarz errichtet wurde, hätte der VK uns und der Bank sofort sagen müssen und nicht erst bei der Übergabe, als der Kaufpreis schon bezahlt war. Er wurde dazu auch noch fälschlicherweise zur Wohnfläche mitgezählt. Ca. 130 qm hatte der VK in der Internetverkaufsannonce und in einem Fax an unsere Bank angegeben, was auf keinen Fall stimmen kann. Wir haben nun die Wohnfläche genau ausgerechnet und sind auf nur 101 qm gelangt!Die Baubeschreibung des Hauses war aber wesentliche Grundlage für die Finanzierungsentscheidung unserer Bank.
Wir wollen verständlicherweise diesen illegalen Anbau abreißen und mussten schon feststellen, dass hier viel giftiges Asbest verarbeitet wurde. Auch im Bad haben wir bereits Asbest vorgefunden. Die Doppelgarage besteht komplett aus diesem Stoff. - In einem offiziellen Schreiben (die Erklärung zum Einheitswert), welches der VK uns erst bei der Übergabe überreicht hat, wird die Frage, ob Umstände vorliegen, die den Wert des Gebäudes beeinflussen, wortwörtlich so beantwortet:“ Undichtigkeiten sind durch Risse im Keller, in den Innen- und Außenwänden vorhanden. Die Risse sind tlw. so groß, dass Grundwasser und Regenschlag durchdringen. Die Schäden entstanden durch Kriegeseinwirkung (Bombeneinschläge im Umkreis von 150 m hinter dem Grundstück).“
Darauf hätten er uns unbedingt vorher aufmerksam machen müssen. Obwohl dieses Schreiben in seinem Besitz war, hat er es uns und der Bank zunächst unterschlagen, schließlich wurde er ja befragt, welche Hausunterlagen noch vorliegen. Aufklärungspflicht? - Der VK sagte, dass es in eine Kammer im OG mal durch das Veluxfenster reingeregnet hätte. Wir mussten nun fetstellen, dass der unter dem Fenster hinter Rigipsplatten angebrachte Dachstuhlbalken (Pfette) absolut MORSCH ist, ebenso die in diesem Bereich befindlichen Dachlatten. Es muss dort jahrelang reingeregnet haben .
- Bei einem nachträglich errichteten Erker wurde eine Innenmauer nicht auf eine darunter liegende, tragende Mauer gesetzt, wie es sich gehört, sondern ½ m daneben.
Für all diese Fälle sieht das Kaufrecht vor, dass dem Käufer Mängelansprüche zustehen. Siehe hierzu auch Kaufvertrag , Schadenersatz durch Vorsätzliches Handeln, Verschweigen, Offenbarungspflicht, arglistige Täuschung usw.
Wir haben die Befürchtung, dass die Beseitigung dieser bestehenden, gravierenden Mängel, im Nachhinein die tatsächlichen Kosten für das Haus in nicht kalkulierbare Höhen treiben könnte. Wie haben glücklicherweise vieles fotografiert, als das Haus noch möbliert war und nun beim Umbau.
Auf dem Boden des Stallanbaus ( ist nur schwer zugänglich) liegt jede Menge Unrat (alte Fenster, Türen, Skier, Kisten), soviel zur besenreinen Übergabe, siehe Kaufvertrag § 7. Aber das ist eigentlich genauso wenig erwähnenswert wie die mitgekaufte, durch Mäusekot versiffte EBK, die wir gleich dazu stellen könnten, wenn denn noch Platz wäre.
Das Haus war 4 Jahre unbewohnt , der VK uns auch hier die Unwahrheit mit nur 1 J. Leerstand gesagt. Die Nachbarn haben uns das gesagt.
Unsere Bank haben wir bis dato von dieser Affäre noch nicht in Kenntnis gesetzt. Wir sind auf deren Reaktion gespannt, wenn sie erfahren, dass Sie unter falschen Vorgaben eine Ruine finanziert haben.
Wir überlegen gerade, ob wir mit Hilfe der Bank einen Gutachter hinzuziehen sollten. Der VK stellt sich uneinsichtig.
Wie stehen unsere Chancen?
Vielen Dank für die Antworten.