Von dt. Hautarzt Laser-Behandlung rückerstattet b

Hallo,

ich betreibe Triathlon als (intensiven) Hobbysport. Ich habe das Problem, dass ich mich vor Rennen immer rasieren muss (Wasserwiderstand, Einmassieren von Aufwärmölen, bessere Wundheilung, wenn´s mal in der Hektik zu einem Sturz mit Schürfungen kommt). Leider habe ich sehr empfindliche Haut und sehe immer aus wie ein gerupftes Huhn. Daher dachte ich an permanente Enthaarung. Im Internet habe ich von einer LASER-Behandlung als Goldstandard gelesen. Die ganze Körperfläche ist aber EXTREM teuer, daher wollte ich am Bart erstmal antesten (ist mir egal, ob ich einen habe oder nicht, also daher habe ich den Versuch gewagt). Es hieß (ich bin MÄNNLICHEN Geschlechts!!), dass sich der Erfolg nach 3 - 6 Behandlungen einstellt. Eine á 150 € mit einem 50 Joule-Laser. Der Behandlung war mein Dermataloge [K…]. K… wies nicht darauf hin, dass es bei der Behandlungsdauer von eben 3 - 6 Einheiten Geschlechtsunterschiede gebe! Ich habe jetzt (750 €!!) die 5. Session hinter mir. Ich habe 0,000%igen Erfolg zu verbuchen, „es“ sprießt mehr als zuvor! Ich bin daher auf Kasse zur Besprechung zu einer Hautärztin in einer anderen Praxis gegangen. Sie meinte (damit hat sich recht), dass ich extrem dichten und kräftigen Bartwuchs habe. Da könne es sein, dass das gar nicht klappt, Zitat: „es könnte sein, dass bei Ihnen der hormonelle Druck zu hoch ist!“ Ich fragte, warum man das dann bei mir gemacht habe und sie vermutete, dass der Hautarzt K… Gelder lukrieren wollte. Sicher müsse ich als MANN locker noch 10 - 20 (= bis 3000 €!!) Behandlungen machen, um bei meinem starken Kinnbart erste (Ausfall-)Ergebnisse zu sehen.

Jetzt meine Frage: Kann man sagen, dass LASERn vom Bart eine OP ist?? Da muss man doch so einen Aufklärungsbogen unterschreiben, oder? Ich habe aber nix unterschrieben - weder vor Session 1 / 2 / 3 / 4 / 5, dass evtl. die Sache nicht klappt, ich dachte, das sei eine sichere Nummer.

Habe ich Chancen, wegen Nichterfolges meine Kohle vom Dermatologen zurück zu bekommen? Oder geht das nur über Fremdgutachten + Ärztekammer? Oder muss ich ´nen Rechtsanwalt einschalten?

Danke für Tipps vorab + Gruß, „lusthansa“

Hallo,
erst einmal mein Mitgefühl für Ihre Probleme!

Leider kann ich Ihnen nicht die erforderlichen Auskünfte geben. Ich habe keine nennenswerte Erfahrungswerte in der Dermatologie. Das heißt, ich kann nicht genau sagen, was in diesem Bereich überhaupt möglich ist. Das was folgt, ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht.

Jetzt meine Frage: Kann man sagen, dass LASERn vom Bart eine
OP ist?? Da muss man doch so einen Aufklärungsbogen
unterschreiben, oder? Ich habe aber nix unterschrieben - weder
vor Session 1 / 2 / 3 / 4 / 5, dass evtl. die Sache nicht
klappt, ich dachte, das sei eine sichere Nummer.

Die Frage, ob eine Laserbehandlung eine OP ist oder nicht, kann Ihnen sicherlich ihr Arzt sagen oder ihr Rechtsanwalt klären.

Habe ich Chancen, wegen Nichterfolges meine Kohle vom
Dermatologen zurück zu bekommen?
Oder geht das nur über
Fremdgutachten + Ärztekammer? Oder muss ich ´nen Rechtsanwalt
einschalten?

Falls der Dermatologe bei der Beratung schon einen Formfehler begangen hat, reicht evtl. ein Rechtsanwalt.
Ansonsten läuft es wohl, nach dem was ich aus meinem Umfeld so mitkriege, eher auf ein ärztliches Fremdgutachten hinaus.

Also, es ist nicht viel, was ich sagen kann. Trotzdem viel Erfolg!

Viele Grüße,
PH

Leider habe ich keine Ahnung von der medizinischen Anwendung von Lasern…
sorry hm

Hallo Lusthansa,

ich bin kein Arzt und kein Krankenkassenangestellter und kann dir daher nicht sagen, ob diese Behandlung als OP eingestuft wird. Das ist ein rein bürokratischer Akt würde ich vermuten. Zur Rückerstattung kann ich also nichts sagen.
Weiter Foren durchwühlen und nach Beratungsstellen suchen wäre meine Empfehlung. Evtl. kann da auch die Verbraucherberatung helfen.

Beim Entfernen der Haare mittels Laser werden die Haarwurzeln zerstört. Diese sind von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Mehrere Behandlungen sind da zu erwarten. Der Laser kann nicht die Haarwurzel sofort direkt treffen, sondern es wird zuerst der Haarrest weggebrannt. Die dabei entstehende Hitze und schlussendlich das Erreichen der Haarwurzel und verbrennen dieser verhindert das Haarwachstum dauerhaft.
Eine dunkle Haarfarbe absorbiert den Laser leichter. Dicke Haare brauchen eine längere Behandlung.
Der behandelnde Arzt nimmt sich Kennwerte, Standardeinstellungen, und nimmt die Behandlung vor. Direkt nach der Behandlung kann er den Erfolg nicht kontrollieren. Das zeigt sich erst wenn kein Haar oder Teil eines Haares mehr wächst.
Es ist auch nicht garantiert, dass bei der ersten Behandlung gleich alle Haare erwischt werden. Haare haben einen Zyklus. Nach ein paar Monaten fallen sie aus, egal wie kurz sie sind und die Wurzel stellt kurz die Produktion ein. Wenn die Haarwurzel also gerade kein Haar produziert, kann der Behandelnde also auch nichts finden zum Lasern. Wenn du viele Haare hast, kommt das also öfter vor. Das sollte der Doc aber vorher schon mit einkalkulieren können.

Dass die Zahl der Behandlungen drastisch höher ist als von ihm vorher veranschlagt, lässt mich mangelnde Fachkenntnis oder Geldschneiderei vermuten.

Eventuell mal ein Beratungsgespräch bei einem anderen Arzt zu der gleichen Therapie? Allerdings hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Wenn du erwähnst, dass du die Arbeit eines anderen Arztes anzweifelst, dann wird der neue wahrscheinlich ausweichend antworten, dass das durchaus im Rahmen des Möglichen ist.

Der „hormonelle Druck“ hat mit Sicherheit etwas zu tun mit der Stärke deines Bartwuchses. Hat aber auf den Laser keinen Einfluss. Es wäre möglich, dass die Laserbehandlung deiner Haare nicht so einfach möglich ist, weil man für dich so viel Energie in deine Haut pumpen müsste, dass dabei die Haut selbst geschädigt werden könnte und dass deswegen davon abzuraten wäre.
Aber da bin ich kein Fachmann. Also wieder die Foren durchwühlen.

Gehst du nicht mit der Behandlung einen Vertrag, eine Geschäftsbeziehung ein? Da müsste doch zu lesen sein, was die AGB`s sind. Allerdings unterschreibe ich beim Zahnarzt auch nichts.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

Viele Grüße
Ponder

Hallo, nein, ich habe keine AGB von ihm, nur eine prätherapeutische Info, wo mein Problem aber nicht drauf stand.

LG lusthansa

das its ein Irrläufer

Das Stichwort war Laser, daher habe ich die Anfrage auch bekommen. Ich arbeite nur leider mit Schneidlasern im Leistungsbereich von mehreren tausend Watt, also halte ich mich aus der Diskussion lieber raus :smiley:

Da kann ich leider Nichts zu sagen.