Vor und Nacharbeit ausserhalb der AZ?

Hallo Recht´s-Experten.
Kann der Arbeitgeber von einem Verlangen, dass ich pro Schicht 15 min vorher und mind. 15min. nach meiner offiziellen Arbeitszeit noch mit Aufgaben beschäftigt werde wie Regale auffüllen Kasse abrechnen usw. usw.

Wer kann mir hier einen Tipp geben???

Woerny :o)

OT - so schauts bei mir aus
Hallo,

ich jobbe derzeit auch an der kasse, heute hatte ich bis 20.00 Uhr offiziell zu arbeiten und um 21.15 Uhr bin ich erst herausgekommen - natürlich zusätzlich zu 10-15min früher erscheinen…

Letzten Samstag wars ähnlich: bis 18.00 Uhr offiziell und um 19.00 Uhr erst herausgekommen.

Warum länger?: Kassenabrechnung, Kassen sauber machen und derartige Sachen halt… der letzte Kunde ging auch erst um 20.10 Uhr.

Viele Grüße
Susanne

Hallo.

Kann der Arbeitgeber von einem Verlangen, dass ich pro Schicht
15 min vorher und mind. 15min. nach meiner offiziellen
Arbeitszeit noch mit Aufgaben beschäftigt werde wie Regale
auffüllen Kasse abrechnen usw. usw.

Arbeitszeit ist zu bezahlen oder in Freizeit auszugleichen. Die Antwort lautet also: Nein, kann er nicht.

Gruß,
LeoLo

Hallo Woerny,

die Frage ist wohl eher, was man sich bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage bieten lässt.
Klar, kann man auf die Barrikaden gehen. Aber es könnte ja sein das schon 10 Mann für den Job Schlange stehen. Und wenn man dann dem Chef querkommt, freut sich einer der 10.

Klar sollte man sich nicht alles bieten lassen, man muss nur überlegen, was einem der Job wert ist. Und wenn’s dann immer noch unzumutbar ist, dann beschweren, mit dem Wissen, was Worst-Case sein könnte und das es einem das Wert ist.

Gruß
Daniel
(*derGottseiDankkeineProblememitsowashat*)

Hallo Woerny,
rechtlich gesehen kann er das nicht, ohne dir diese AZ auch zu entlohnen. Es gibt aber in Betrieben verschiedene Vereinbarungen, das erst ab einer Mehrarbeitszeit von 15 Minuten diese als Ü-Stunden gewehrtet werden. Ist das bei euch auch so? Entlohnungsmöglichkeit ist entweder per Gehalt/Überstunden oder mit einem Freizeitausgleich.

Jetzt mal zur Praxis. Ich selber arbeite in einem Büro, wo die AZ von 8.30 beginnt. Um den Laden richtig zu eröffnen bin ich ca. 15-20 eher im Geschäft. Abends ist es genauso. Ich liefere diese Leistung ab, weil mir der Job Spaß macht und ich gerne im Betrieb arbeite. Natürlich ist es so, das ich von meinem Chef auch dafür etwas bekomme: Wenn ich kurzfristig frei haben will, kein Problem. Muß ich mal was privates erledigen (während der AZ), kein Problem. Mein Chef weiß, das er sich auf mich verlassen kann und ich bin gerne bereit dafür auch nicht auf jede 10 Minuten zu schauen.

Bitte verstehe mich nicht falsch, was dein Recht ist, sollst du auch bekommen. Es ist auch richtig, dahinter her zu haken und zu versuchen, das Optimale herauszuhohlen. Aber ich denke bei 15 Minuten solltest du keinen Streß riskieren.

Nutze doch die „Mehrarbeit“, um dich bei deinem Chef zu profilieren!!! Zeige ihm dadurch, das dein Arbeitsplatz dir etwas wert ist.

Ich hoffe mein Posting hat dir ein bißchen geholfen.

Gruß
Martin

Hallo.

Kann der Arbeitgeber von einem Verlangen, dass ich pro Schicht
15 min vorher und mind. 15min. nach meiner offiziellen
Arbeitszeit noch mit Aufgaben beschäftigt werde wie Regale
auffüllen Kasse abrechnen usw. usw.

Arbeitszeit ist zu bezahlen oder in Freizeit auszugleichen.
Die Antwort lautet also: Nein, kann er nicht.

Besteht denn die Moeglichkeit, insb. wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt, man also die Kuendigung nicht wirklich fuerchten musz das Geld auch fuer bereits geleistete Arbeitsstunden zu erhalten?

Viele Gruesze
Patrick

Hallo.

Arbeitszeit ist zu bezahlen oder in Freizeit auszugleichen.
Die Antwort lautet also: Nein, kann er nicht.

Besteht denn die Moeglichkeit, insb. wenn es sich um einen
befristeten Vertrag handelt, man also die Kuendigung nicht
wirklich fuerchten musz das Geld auch fuer bereits geleistete
Arbeitsstunden zu erhalten?

Ja, soweit die Ansprüche nicht verjährt oder per Ausschlussfrist verfallen sind und Du die Menge der Überstunden sowie die Anordnung / Duldung des AG in Streitfalle beweisen kannst.

Gruß,
LeoLo