Vorladung bei der Kripo (bzgl. BTM)

Hallo,
Kurze Vorgeschichte: Vorgestern bekam Person „X“ einen anruf eines Freundes(„Y“), dr an diesem Tag bei der Kripo war. Er(Y) hat am vergangenen Dienstag eine Vorladung bekommen, wusste aber nicht weshalb.
„Y“ wurde befragt bezüglich einer Person „Z“, die vor ca einer woche hochgenommen wurde(Verkauf von Cannabis). Personen „X“ und „Y“ waren nur ein paar mal bei „Z“ um sich selber zu versorgen(nur cannabis). Sonst haben „X“&„Y“ nichts mit „Z“ zu tun, wissen auch nixht, was „Z“ sonst noch so „vertreibt“. Nun hat „Y“ am telefon berichtet, dass auch der Namen „X“ beim Verhör gefallen sei, da die Kripo das Handy von „Z“ über ein Jahr lang angeblich abgehört hat und in einem abgehörten Gespräch zwischen „Y“ und „Z“ auch der Name „X“ gefallen sei… „Y“ hat seine Fingerabdrücke und Bild hinterlassen müssen bei der Kripo. „X“ hat sofort das Rauchen eingestellt und quält sich nun durch den „Entzug“.

Nun meine Fragen:

  1. Person „X“ glaubt, dass bald eine Vorladung ins Haus flattert, hatte davor noch nie was zu tun mit Polizei/kripo, keine EInträge, nix vermerkt… Wie soll „x“ vorgehen, falls der Brief kommt? Direkt zum Anwalt oder hingehen???

  2. Welche Konsequenzen kann es für „X“ haben? Da Kripo wenn, dann nur ein paar Telefonate zw. „X“ und „Z“ haben kann(kann aber auch sein, dass die keinen Anruf von „X“ haben und nur dessen Name aufgrund des Gesprächs zwischen „Y"und"Z“ haben), aber in den Gesprächen nie über das „Gewollte“ geredet wurde, nur Ort und Zeit…

Danke schonma im vorraus…

Hallo ScoobyRIP,

Nun meine Fragen:

  1. Person „X“ glaubt, dass bald eine Vorladung ins Haus
    flattert, hatte davor noch nie was zu tun mit Polizei/kripo,
    keine EInträge, nix vermerkt… Wie soll „x“ vorgehen, falls
    der Brief kommt? Direkt zum Anwalt oder hingehen???

Kurzer Ratschlag für X: nicht hingehen, eine polizeiliche Vorladung muss nicht befolgt werden. Als höflicher Mensch kann man vorher Bescheid sagen, dass man nicht erscheinen wird. Es steht natürlich jedem frei, sich noch mit einem Rechtsanwalt zu beraten.
Ansonsten ergibt „Vorladung Polizei“ bei Google noch mehr Hintergründe.

Viele Grüße
Klaus Bernstein

Jetzt würde mich noch interessieren, was genau der Vorteil ist, wenn man nicht zur Polizei geht. Du wirst dir ja was dabei gedacht haben, als du diesen Rat gegeben hast - nur was?

Meines Erachtens ist die logische Konsequenz, dass man von der Staatsanwaltschaft geladen wird, die dies auch zwangsweise durchsetzen kann, und dass man von Anfang an als unkooperativ gilt.

Levay

Nach der Schilderung hat sich X nichts zu Schulden kommen lassen. Der Erwerb von Cannabis zum Eigengebrauch ist meines Erachtens nicht strafbar. Wieso hat X so eine Angst wegen der Vorladung ? Sollte er sich doch strafbar gemacht haben, wäre eine Consultation beim Strafverteidiger im Vorfeld einer Vernehmung sicherlich nicht verkehrt.

Nach der Schilderung hat sich X nichts zu Schulden kommen
lassen. Der Erwerb von Cannabis zum Eigengebrauch ist meines
Erachtens nicht strafbar.

Aber selbstverständlich ist er das, wie auch der Besitz von Cannabis strafbar ist.

Ich würde zu einer polizeilichen Vorladung im übrigen auch im Zweifel freundlich absagen. Ob die Polizei jemanden als unkooperativ einstuft, kann einem erstmal ziemlich egal sein, denke ich. Außerdem ist es eh eine Frechheit, wenn es irgendjemand als „unkooperativ“ betrachtet, wenn man sich schlicht an die Gesetze hält, wozu auch das Recht gehört, nicht zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen.

.m

Ob die Polizei jemanden als
unkooperativ einstuft, kann einem erstmal ziemlich egal sein,
denke ich. Außerdem ist es eh eine Frechheit, wenn es
irgendjemand als „unkooperativ“ betrachtet, wenn man sich
schlicht an die Gesetze hält, wozu auch das Recht gehört,
nicht zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen.

Man kann das auch umgekehrt sehen: Wer sich kooperativ verhält, geständig ist, möglichst Reue zeigt, der wird milder bestraft. Und genau so verhält es sich in Deutschland. Dabei geht es natürlich nicht darum, was die Polizei denkt; es geht um die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Die Staatsanwaltschaft kann z.B. von vornherein auf eine Anklage erheben und einen Strafbefehl beantragen; das Gericht kann, wenn es doch zur Hauptverhandlung kommt, die genannten Kriterien strafmildernd berücksichtigen. Was ist daran so schlecht?

Eine hübsche Errungenschaft unserer Rechtszivilisation ist das rechtliche Gehör. Dasselbe muss jedem Beschuldigten gewährt werden, bevor überhaupt die öffentliche Klage (=Anklage) erhoben wird. Der Anspruch erlischt bereits durch Erfüllung (!), wenn jemand zur Polizei geladen wird und nicht hingeht. Das heißt: Er muss kein zweites Mal geladen werden, auch nicht von der Staatsanwaltschaft. Der nächste Termin kann bereits vor Gericht sein. Schade, wenn man nicht schon im Vorfeld etwas zu seiner Entlastung getan hat. Was um alles in der Welt soll also so schlimm daran sein, zur Polizei zu gehen - möglichst mit Anwalt?

Levay

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Korrektur
erheben = verzichten

Aber selbstverständlich ist er das, wie auch der Besitz von
Cannabis strafbar ist.

Wieder etwas gelernt, das ist mir neu.

Hallo!

Meines Erachtens ist die logische Konsequenz, dass man von der
Staatsanwaltschaft geladen wird, die dies auch zwangsweise
durchsetzen kann, und dass man von Anfang an als unkooperativ
gilt.

Die meiner Meinung und Erfahrung nach logische Konsequenz ist bei diesen Delikten, dass sich im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen der Satz findet, dass der Angeschuldigte zu seiner verantwortlichen Vernehmung nicht erschienen ist. Ich denke nicht, dass irgendein Staastanawalt wegen derartiger Dinge eine Vernehmung durchführt. Zumal ja zu erwarten ist, dass der Beschuldigte auch hier nicht reden wird.
Ich habe neulich mal meine eigenen Anklagen revue passieren lassen. Da ging es um einen Betrug in 42 Fällen (dabei hatte ich mindestens schon 10 eingestellt, weil die ein wenig unklar waren und es nicht mehr drauf ankam). Da ist jedenfalls keiner auf die Idee gekommen, zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung vorzuladen.
Ich kann aber den Rat nur wiederholen, die Gelegenheit zur Äußerung nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Natürlich am besten mit einem Anwalt im schlepptau - oder aber, man sagt freundlich ab und lässt von seinem Verteidiger eine Erklärung abgeben. Zumal der Verteidiger versuchen wird, schon im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Gruß,

Florian.

Wieso hat X so eine Angst wegen der Vorladung ?
Sollte er sich doch strafbar gemacht haben…

Manchmal haben Leute die vorher noch nie mit Gericht, Polizei oder Anwälten zu tun gehabt haben eben Angst davor. Das hat nicht damit zu tun, ob man sich hat etwas zu schulden kommen lassen oder nicht. Da habe ich Verständnis für.
Leute die täglich mit Anwälten /Gerichten und/oder Polizei zu tun haben können das vielleicht nicht verstehen. Aber so ist es nunmal, die Angst spielt mit, weil man keine Ahnung und Erfahrungen hat was einen so erwarten könnte. Vielleicht zu vergleichen mit der ersten Operation. Der Arzt wird erklären das es nur ein Routine Eingriff ist … aber was hat man da nicht schon alles gehört…

Grüße

Der nächste Termin kann bereits
vor Gericht sein. Schade, wenn man nicht schon im Vorfeld
etwas zu seiner Entlastung getan hat. Was um alles in der Welt
soll also so schlimm daran sein, zur Polizei zu gehen -
möglichst mit Anwalt?

  1. Vor Gericht bekomme ich den Anwalt vom Staat bezahlt.

  2. Weshalb sollte ich mich entlasten müssen?

Gruß,

Malte

Hallo Levay,

Jetzt würde mich noch interessieren, was genau der Vorteil
ist, wenn man nicht zur Polizei geht. Du wirst dir ja was
dabei gedacht haben, als du diesen Rat gegeben hast - nur was?

Der Vorteil ist, daß man sich nicht um Kopf und Kragen reden kann (und das geht schneller als man denkt). Du bist in einer Stress-Situation, die Polizei nicht und vor allem, man kennt die genauen rechtlichen Hintergründe noch nicht, weiss nicht, welche Beweismittel vorhanden sind usw. usw.
Ansonsten, wie schon gesagt, wenn man nach „Polizei Vernehmung“ oder „polizeiliche Vernehmung“ o.ä. googelt, stolpert man ununterbrochen über diesen Hinweis (nicht nur von Laien wie mir, sondern auch von Rechtsanwälten), daß es besser ist, nicht hinzugehen, als hinzugehen und dort seine Unschuld zu beteuern, siehe z.B. hier
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=716
wo das alles viel ausführlicher als ich das jetzt kann erläutert wird und als Fazit folgender Satz steht:
„Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, Ladungen zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung niemals Folge zu leisten und gegenüber der Polizei keine Aussage zu machen.“
Das ist normales Recht (glücklicherweise) und aus der Inanspruchmahme seines Rechtes dürfen einem keine Nachteile erwachsen, wie schon Malte in dieser Diskussion bemerkte.

Viele Grüße
Klaus Bernstein

Ich will das hier:

Aber selbstverständlich ist er das, wie auch der Besitz von
Cannabis strafbar ist.

nicht bestreiten, weil ich es nicht sicher weiß. Aber kannst du dafür vielleicht eine Norm nennen?

Levay

Die meiner Meinung und Erfahrung nach logische Konsequenz ist
bei diesen Delikten, dass sich im wesentlichen Ergebnis der
Ermittlungen der Satz findet, dass der Angeschuldigte zu
seiner verantwortlichen Vernehmung nicht erschienen ist.

Ja, das habe ich in meinem anderen Beitrag ja auch so geschrieben. War inkonsequent von mir, es hier anders darzustellen.

Levay

Hallo Levay,
guckst Du § 29 Abs. 1 Ziff. 3 BtMG.

Dachsgruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich will das hier:

Aber selbstverständlich ist er das, wie auch der Besitz von
Cannabis strafbar ist.

nicht bestreiten, weil ich es nicht sicher weiß. Aber kannst
du dafür vielleicht eine Norm nennen?

Die Norm wurde Dir ja schon genannt. Eingeschränkt wird die in realitas dadurch, dass unter gewissen Umständen von der Strafverfolgung abgesehen werden kann (was aber nichts an der Strafbarkeit ändert), außerdem ist der reine Konsum nicht strafbar (weil Selbstschädigung generell nicht bestraft wird).

Soweit ich weiß, kann man konsumieren ohne zu besitzen, indem man von einem Dritten bspw. einen Joint nimmt, zieht und ihn dann genau diesem Dritten wieder zurückreicht.

Gruß,

Malte

Hallo!

  1. Person „X“ glaubt, dass bald eine Vorladung ins Haus
    flattert, hatte davor noch nie was zu tun mit Polizei/kripo,
    keine EInträge, nix vermerkt… Wie soll „x“ vorgehen, falls
    der Brief kommt? Direkt zum Anwalt oder hingehen???

Zuerst zum Anwalt.

  1. Welche Konsequenzen kann es für „X“ haben? Da Kripo wenn,
    dann nur ein paar Telefonate zw. „X“ und „Z“ haben kann(kann
    aber auch sein, dass die keinen Anruf von „X“ haben und nur
    dessen Name aufgrund des Gesprächs zwischen „Y"und"Z“ haben),
    aber in den Gesprächen nie über das „Gewollte“ geredet wurde,
    nur Ort und Zeit…

Um Kopf und Kragen hat man sich schneller geredet als gedacht.

Gruß
Tom