Nein, so etwas darf der Lehrer natürlich nicht. Die Arbeit muss von einer andern Lehrkraft zweitkorrigiert werden. Wenn Du ein reines Gewissen hast, wird Dir sicher nichts geschehen. Man glaubt heute einem Schüler schon auch, nicht nur dem Lehrer/der Lehrerin.
Wende Dich doch an den Fachbetreuer oder eine ältere Lehrkrft für HausWSCH oder direkt an das Direktorat. Gott sie Dank sind die Zeiten vorbei, in denen willkürlich Schüler „bestraft werden“, weil ihre Nase dem Lehrer nicht passt. Entschuldigung die drastische Ausdrucksweise. Mag sein, dass die Lehrerin private Probleme hat. Aber auch dann muss sie während der Klassenarbeit der Schülerin auf „die Schliche“ kommen. So geht es nicht: hier gilt: ‚auf frischer Tat ertappt‘ und aber ein „corpus delicti“ (‚Spickzettel‘) muss gegeben und vorhanden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut G.
Lehrer
Que Dios les bendiga abundantemente!
SAVE PAPER - THINK BEFORE YOU PRINT
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: „wer-weiss-was-Expertenanfrage [No Reply]“
Gesendet: 06.12.2010 17:28:02
An: „Hartmut Geuder“
Betreff: wer-weiss-was: Wann darf der Lehrer eine 6 geben?
Hallo Hartmut Geuder,
adiutrix hat dir bei wer-weiss-was eine Anfrage mit dem Titel „Wann darf der Lehrer eine 6 geben?“ gestellt und dich als Experten ausgewählt.
Wir bitten dich, die Anfrage in jedem Fall zu beantworten - zur Not mit dem Hinweis, dass du nicht weiterhelfen kannst.
Hallo alle mteinander,
auch ich habe hier eine etwas komplizierte Frage, bei der ich hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann.
Folgende Situation ist geschehen:
Vor zwei Wochen schrieb ich mit meiner Klasse eine Arbeit in Hauswirtschaft. Unsere Lehrerin saß 3 Reihen hinter mir und war dabei zu nähen.
Heute erhielt ich die Arbeit zurück, nichts war angestrichen, allein eine 6 war als Note eingetragen. Daneben fand ich den Kommentar: Betrug!
Als ich meine Lehrerin ruhig darauf ansprach meinte diese, sie hätte gesehen, wie ich während der Arbeit einige Arbeitsblätter, die wir im Unterricht behandelt hatten, aus meinem Block geholt hätte. Ich habe aber nichts dergleichen getan!
Hätte meine Lehrerin mich während der Arbeit angesprochen, hätte sie meinen Block durchsuchen und feststellen können, dass sich in diesem keine Arbeitsblätter befanden. Das hat sie aber nicht getan.
Jetzt zur meiner Frage: Darf ein Lehrer das einfach? Ich meine einmal gehört zu haben, dass auch ein Lehrer der Beweispflicht unterliegt und nicht einfach wahllos 6en verteilen kann.
Mein ihr, es lohnt sich jetzt, dagegen vorzugehen? Wir schreiben in diesem Fach nur noch eine Arbeit, meinen Notenschnitt zwischen 1 und 2 kann ich damit vergessen…
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Die Adiutrix
Zum Beantworten der Anfrage klicke bitte hier:
http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
* Bitte achte zu deinem eigenen Schutz darauf, in deiner Antwort keine persönlichen Daten zu veröffentlichen.
* MISSBRAUCH meldest du bei [email protected].
Dir gefällt die Idee der gegenseitigen Hilfe? Empfiehl uns weiter!
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/sendfriend
Hallo alle miteinander,
auch ich habe hier eine etwas komplizierte Frage, bei der ich
hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann.
Folgende Situation ist geschehen:
Vor zwei Wochen schrieb ich mit meiner Klasse eine Arbeit in
Hauswirtschaft. Unsere Lehrerin saß 3 Reihen hinter mir und
war dabei zu nähen.
Heute erhielt ich die Arbeit zurück, nichts war angestrichen,
allein eine 6 war als Note eingetragen. Daneben fand ich den
Kommentar: Betrug!
Als ich meine Lehrerin ruhig darauf ansprach meinte diese, sie
hätte gesehen, wie ich während der Arbeit einige
Arbeitsblätter, die wir im Unterricht behandelt hatten, aus
meinem Block geholt hätte. Ich habe aber nichts dergleichen
getan!
Hätte meine Lehrerin mich während der Arbeit angesprochen,
hätte sie meinen Block durchsuchen und feststellen können,
dass sich in diesem keine Arbeitsblätter befanden. Das hat sie
aber nicht getan.
Jetzt zur meiner Frage: Darf ein Lehrer das einfach? Ich meine
einmal gehört zu haben, dass auch ein Lehrer der Beweispflicht
unterliegt und nicht einfach wahllos 6en verteilen kann.
Mein ihr, es lohnt sich jetzt, dagegen vorzugehen? Adiutrix