Wann darf Schlüsseldienst Tür aufschlissen

Wan darf der Schlüsseldienst das Schloss eine Haustür auf schlissen. Es muss doch nachgewiesen werden das derjenige der die Tür aufhaben möchte auch der Mieter dieser Wohnung ist. Wird vom Schlüsseldienst nicht nach dem Mietvertrag gefragt?

Wan darf der Schlüsseldienst das Schloss eine Haustür auf
schlissen. Es muss doch nachgewiesen werden das derjenige der
die Tür aufhaben möchte auch der Mieter dieser Wohnung ist.
Wird vom Schlüsseldienst nicht nach dem Mietvertrag gefragt?

Ich würde mal sagen, daß man sich eher selten mit dem Mietvertrag in der Hand aus der Wohnung aussperrt :wink:

Also ich habe mich zum Glück noch nie aus der Wohnung ausgesperrt. Aber in meinem Umfeld ist das schon mal passiert und derjenige mußte sich (nach dem Aufsperren) ausweisen. Da der Betreffende zielstrebig gewußt hat, wo sich sein Ausweis in der Wohnung befindet, stand wohl fest, daß er zumindestens nicht ganz unberechtigt in diese Wohnung wollte.

Die Ausweisdaten wurden festgehalten und das war es dann schon. Ob das immer so gemacht wird, weiß ich allerdings nicht.

Gruß
Edith

Hallo,

Wan darf der Schlüsseldienst das Schloss eine Haustür auf

schlissen.

Sobald einer den Auftrag erteilt seinen Ausweis vorlegt. Das der
Ausweis nichts mit der Wohnung zu tun haben muss ist klar, aber im
nachfolgenden Streit kann geklärt werden wer „eingebrochen“ ist.

Viele Grüße

Wenn Gefahr im Verzug ist.
Bsp.: Pflegedienst (täglich wiederkehrender Besuch) klingelt an Wohnungstür und keine Antwort - hinter der Tür eigenartige Geräusche - Polizei lässt Tür öffnen.

Es muss doch nachgewiesen werden das derjenige der
die Tür aufhaben möchte auch der Mieter dieser Wohnung ist.
Wird vom Schlüsseldienst nicht nach dem Mietvertrag gefragt?

Hallo,

also ersten kenne ich keinen,der mit seinem Mietvertrag ständig unterwegs ist…
und zweitens wollen die Schlüsseldienste CASH haben…:smile:

Abends oder am WE sind da locker 100 € oder mehr fällig…
entweder in Bar oder über EC-Karte…

„zwielichtige Gestalten“ investieren da eher 10 € in einen Kuhfuß und öffnen die Tür auf Ihre Art…*g*…

Ahoi.

Wenn Gefahr im Verzug ist.
Bsp.: Pflegedienst (täglich wiederkehrender Besuch) klingelt […]

In diesem Falle darf wohl ein jeder die Tür aufbrechen …

Gruß Eillicht zu Vensre

Moin,

nebenbei gibt es auch Gerichtsbeschlüsse die das Öffnen der Wohnung erlauben (z.B. bei Räumungsklagen).

Gruss Jakob

Aloha,

Wenn Gefahr im Verzug ist.
Bsp.: Pflegedienst (täglich wiederkehrender Besuch) klingelt […]

In diesem Falle darf wohl ein jeder die Tür aufbrechen …

das würde ich So nicht unterschreiben.

Angenommen, der Nichtanwesende hat vergessen, dass eigentlich ein Besuch des Pflegedienstes ansteht, jetzt wurde er von Irgendwem zu einem aushäusigen Kaffeetratsch abgeholt.

Der Pflegedienst vernimmt eigenartige Geräusche hinter der Wohnungstür und ein wohlmeinender Nachbar holt seinen Vorschlaghammer raus, zertrümmert die Tür und findet die Wohnungskatzen des Nichtanwesenden vor, die gerade versuchen die Wohnung zu zerlegen und dabei eigenartige Geräusche produzieren.

Gruß
karin

Servus,

diese Frage hab ich einmal einem zu Hilfe gerufenen Schlosser gestellt, als die Tür offen war. Der sagte mir: „Als ich gekommen bin, habe ich Sie doch gefragt, ob der Schlüssel innen steckt, und ob nur zugezogen oder auch abgeschlossen ist - fürs Aufsperren selber war mir das ganz egal, mich hat bloß interessiert, ob Sie das wissen…“

Schöne Grüße

MM

… ich selbst habe diese Prozedur mal 1998 erlebt:

In meiner Wohnung brach ein Wasserrohr - Nachbarn haben gesehen, dass ein Wasserschwall unter der Haustüre hindurch auf die Straße lief.
Sie riefen die Feuerwehr.

Ich selbst wurde in der Arbeit davon informiert:
Da nach dem Aufbruch der Wohnungstüre das Schloss gewechselt wurde (die Profis der Feuerwehr haben das Schloss mustergültig ohne Beschädigung der Wohnungstüre geknackt gehabt!), lagen die neuen Schlüssel nun bei der Polizei. Und die hat sich über meinen Vermieter eben bei meiner Arbeitsstelle gemeldet.

Zuerst musste ich also zur Polizei, mich ausweisen, danach konnte ich die neuen Schlüssel mitnehmen.

Der Sachverhalt war klar - wie gesagt: Wasserrohrbruch.
Ich bekam daher keine Rechnung für den Einsatz der Feuerwehr bzw. der Polizei, lediglich das neue Schloss musste ich bezahlen, die reinen Sachkosten eben.

Zusammenfassend also:

Es war der Nachbarschaft absolut erkennbar die Notwendigkeit, einzugreifen, die Polizei und die Feuerwehr erschienen, brachen die Wohnung auf, stoppten die Schadensquelle, ich wurde umgehend informiert, und ich musste mich bei der Polizei eben ausweisen, um die neuen Schlüssel in Empfang zu nehmen.

Der Rest war Versicherungssache.

hi

In diesem Falle darf wohl ein jeder die Tür aufbrechen …

das würde ich So nicht unterschreiben.

Angenommen, der Nichtanwesende hat vergessen, dass eigentlich
ein Besuch des Pflegedienstes ansteht, jetzt wurde er von
Irgendwem zu einem aushäusigen Kaffeetratsch abgeholt.

Der Pflegedienst vernimmt eigenartige Geräusche hinter der
Wohnungstür und ein wohlmeinender Nachbar holt seinen
Vorschlaghammer raus, zertrümmert die Tür und findet die
Wohnungskatzen des Nichtanwesenden vor, die gerade versuchen
die Wohnung zu zerlegen und dabei eigenartige Geräusche
produzieren.

Und? Was willst Du jetzt damit sagen? Daß der Nachbar die Tür nicht hätte aufbrechen dürfen?
Der tägliche Pflegedienst/Besuch müßte zwar wissen, daß Katzen in der Wohnung sind und daß es dadurch auch schon mal Geräusche geben kann, aber wenn der zu pflegende/zu besuchende Mensch nicht öffnet, dann müßte schon gehandelt werden. Denn Menschen, die einen täglichen Pflegedienst brauchen (täglichen Besuch bekommen), werden wohl eher selten zu überraschendem Kaffeetratsch abgeholt

Gruß
Edith

Aloha,

Und? Was willst Du jetzt damit sagen? Daß der Nachbar die Tür
nicht hätte aufbrechen dürfen?
Der tägliche Pflegedienst/Besuch müßte zwar wissen, daß Katzen
in der Wohnung sind und daß es dadurch auch schon mal
Geräusche geben kann, aber wenn der zu pflegende/zu besuchende
Mensch nicht öffnet, dann müßte schon gehandelt werden. Denn
Menschen, die einen täglichen Pflegedienst brauchen (täglichen
Besuch bekommen), werden wohl eher selten zu überraschendem
Kaffeetratsch abgeholt

ich will damit sagen, dass, in diesem Fall, der Nachbar die Polizei hätte verständigen sollen, die dann durch einen Schlüsseldienst die Tür hätte öffnen lassen können.

a) Die beschriebene Methode war, in diesem Fall, unverhältnismässig.
b) Die zu benachrichtigende Polizei hätte die Tür öffnen lassen sollen.
c) Es kommt gar nicht so selten vor, dass Menschen, die einen Pflegedienst benötigen, vergessen den Pflegedienst zu benachrichtigen, wenn sie ausser Haus sind.
d) Pflegebedürftige sind nicht grundsätzlich immobil.
e) Unter Umständen muss in diesem Fall der Nachbar den Schaden an der Tür ersetzen.

Gruß
karin

Moin,

a) Die beschriebene Methode war, in diesem Fall,
unverhältnismässig.

Sofern man ernsthaft vermuten darf dass sich dort ein Mensch in einer Notlage befindet ist das Vorgehen keinesfalls unverhältnismässig.

b) Die zu benachrichtigende Polizei hätte die Tür öffnen
lassen sollen.

Das hätte u.U. zu spät sein können.

c) Es kommt gar nicht so selten vor, dass Menschen, die einen
Pflegedienst benötigen, vergessen den Pflegedienst zu
benachrichtigen, wenn sie ausser Haus sind.

Mag sein.

d) Pflegebedürftige sind nicht grundsätzlich immobil.

Na und?

e) Unter Umständen muss in diesem Fall der Nachbar den Schaden
an der Tür ersetzen.

Auch da: Na und?
Du würdest also, wenn Du den Verdacht auf einen Menschen in einer Notlage hättest, lieber warten weil Du Angst vor Regressforderungen hättest?
Natürlich braucht man bei einem bewaffneten Banküberfall auch nicht die Polizei rufen. Schliesslich könnte es ja ein Karnevalsscherz sein.
Ausreden für das Nichteingreifen gibts immer.
Für mich wärs das Risiko wert. Ein Menschenleben zählt mehr als eine Wohnungstür.
Immer vorausgesetzt, ich habe wirklich die Vermutung dass da was nicht stimmt.

Gruss Jakob

Hi

ich will damit sagen, dass, in diesem Fall, der Nachbar die
Polizei hätte verständigen sollen, die dann durch einen
Schlüsseldienst die Tür hätte öffnen lassen können.

Du meinst also, daß man in aller Ruhe die Viertelstunde oder mehr abwarten sollte, die es dauert bis Polizei und Schlüsseldienst vor Ort sind?
Ich bin Deiner Meinung, daß man gleich Polizei und Rettung verständigen, aber mit Sicherheit nicht deren Eintreffen abwarten sollte.
Bei z.B. Herzinfarkt geht es um jede Minute.

a) Die beschriebene Methode war, in diesem Fall,
unverhältnismässig.

Du hast den Vorschlaghammer samt Türzertrümmerung ins Spiel gebracht. Es gibt auch andere Methoden eine Türe zu öffnen. Selbst für laienhafte Nachbarn.

e) Unter Umständen muss in diesem Fall der Nachbar den Schaden
an der Tür ersetzen.

Ja und? Soll man besser daneben stehen und nix machen, weil man sich vor Kosten fürchtet?
Dann darf aber auch die Polizei nicht rufen, denn wenn der Einsatz umsonst war, könnte man da natürlich auch zur Kasse gebeten werden.

Gruß
Edith

Aloha,

Du würdest also, wenn Du den Verdacht auf einen Menschen in
einer Notlage hättest, lieber warten weil Du Angst vor
Regressforderungen hättest?

wenn Du dich auf den geschilderten Fall beziehst:
Ich selbst besitze gar keinen Vorschlaghammer und könnte die Tür deshalb nicht selbst aufbrechen. Ausserdem bezweifle ich, dass durch einfaches „dagegenwerfen“ (wie man es im Krimi sieht) eine normale Wohnungstür aufzubrechen wäre.
Folglich würde ich, unverzüglich, evtl. greifbare Nachbarn kontaktieren und mich ggf. an die Polizei wenden, die dann die Tür öffnen lassen könnte.

Gruß
karin

Aloha,

(…) Es gibt auch andere Methoden eine Türe zu öffnen.
Selbst für laienhafte Nachbarn.

da ich ein Laie bin und im Notfall dazu imstande sein möchte zu helfen, bitte ich dich jetzt um die Anleitung, wie ich eine Tür ohne Schlüssel und Vorschlaghammer öffnen kann!

Dann darf aber auch die Polizei nicht rufen, denn wenn der
Einsatz umsonst war, könnte man da natürlich auch zur Kasse
gebeten werden.

Das wäre mir völlig neu.

Ich finde, dazu sollten sich die wer-weiss-was-Mitglieder, die bei der Polizei arbeiten, äussern.

Gruß
karin

Gesetzlich:

  1. Auf richterliche Anweisung
    (Der Schlüsseldienst kommt in Begleizung eise Gerichtsvollziehers oder einer anderen Amtsperson mit Vollmacht)
  2. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit auf Anordnung der Polizei
    (Hier ist die Polizei vor Ort und veranlaßt eine Öffnung)
  3. Auf eigenes Betreiben (Der Personalausweis oder Mietvertrag muß, sofern er sich in der Wohnung befindet, nach Öffnen der Tür vorgelegt werden).Die Kosten müssen vor Ort in bar beglichen werden.

Die Feuerwehr öffnet, sofern Gefahr im Verzug ist, z.B. der erwähnte Wasserrohrbruch oder eine vermutete verletzte Person) zumindest in meiner Gemeinde selbst. Polizei wird gleichzeitig mit dem Feuerwehralarm benachrichtigt und bei Wohnungsöffnung nachgefordert.

Die Schlüssel werden bei 3. dem Wohnungsinhaber direkt ausgehändigt, in allen anderen Fällen wo kein Bereichtigter vor Ort ist, bei der Polizei hinterlegt. (in meiner Gemeinde wird ein Hinweis and der Tür angebracht) Bei in der Wohnung Verstorbenen ohne vor Ort anwesende nachweisbar nächste Angehörige via Polizei an das zuständige Nachlaßgericht weitergeleitet.

Hoffe, es hilft.

Grüße, Karen