Danke für Deine Antwort, ich versuche das Ganze mal aufzudröseln und konkrete Fakten dazuzupacken (man soll ja eigentlich immer nur allgemeine Fragen stellen wegen der „Rechtsberatung“ anhand konkreter Fälle, die ja nur ein RA geben darf).
Also, ich bin aus der besagten Wohnung im August 2002 ausgezogen und wohne seitdem in einer ca. 600 km entfernten Stadt. Nun ist sozusagen die letzte Nebenkosten-Abrechnung für diese ehemalige Wohnung ins Haus geflattert (Abrechnung vom 01.01.02 bis 31.08.02).
Hallo Kati,
wann zugestellt worden ist, richtet sich nach dem, wann du das
Schreiben tatsächlich erhalten hast.
Das ist das Problem. Ich war nämlich vom 30.12.2003 bis zum 02.01.2004 nicht zu Hause und habe das Schreiben meines Ex-Vermieters erst am besagten 02.01. spätabends nach Heimkehr in meinem Briefkasten aufgefunden. Der Poststempel datiert vom 29.12.2003, 20.00 Uhr.
Die Gerichte gehen davon aus, dass es normalerweise einen Tag
braucht, bis ein Brief innerhalb Deutschlands zugestellt
worden ist (nach Statistiken der Deutschen Post).
Auch in sogenannten "Hoch"Zeiten wie Weihnachten und Silvester?
Die sogenannte „3-Tages-Fiktion“ gibt es nur im Verwaltungsrecht,
bei der Zustellung eines Bescheides (Bescheid wird mit
Bekanntgabe wirksam, gilt aber erst nach 3 Tagen als
zugestellt).
Achso, vielen Dank. Ich wußte aber, dass ich das irgendwo schon mal gehört hatte.
Ob noch vor dem 31.12. zugestellt oder nicht, dürfte in deinem
Fall ziemlich egal sein, wenn die Wohnung bereits gekündigt
wurde.
??? Auch wenn die Ausschlussfrist generell nur 12 Monate beträgt? Gilt denn diese Frist nur für noch bestehende Mietverhältnisse?
Der Vermieter kann in diesem Fall die noch offenen
Kosten von der Kaution einbehalten.
Kaution ist bereits gezahlt worden.
Weiterhin ist § 556 Abs. 3, S. 3 BGB zu beachten. Der
Vermieter kann auch später abrechnen, wenn er Gründe dafür
hat, dass er die Verspätung nicht zu verantworten hat.
Kann ich hier nicht erkennen. Müßte ich mir dann wohl nachweisen lassen, oder?
Sollte beides für dich nicht zutreffen und der Vermieter macht
in einigen Monaten die Kosten bei dir gerichtlich geltend -
kannst du zwar behaupten, die Abrechnung nie erhalten zu
haben, was aber meines Erachtens einen versuchten
Prozessbetrug darstellt, weil du die Abrechnung tatsächlich
erhalten hast.
Um Gottes Willen, nein. Es geht mir lediglich darum, wann die Gerichte annehmen, dass eine Zustellung erfolgte, wenn niemand zu Hause ist. Muss denn im Zweifelsfall dafür gesorgt werden, dass täglich jemand den Briefkasten ausleert, wenn man selbst dazu nicht in der Lage ist (Kurzurlaub von 5 Tagen)?
Naja, ich werd dann wohl mal in den sauren Apfel beissen und zahlen. Außerdem war bei mir der Umlageschlüssel vom Vermieter nicht richtig angegeben worden, da müßte ich eh` noch mal Nachbesserung der Abrechnung verlangen.
Viele Grüße
Kati