Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Es handelt sich um ein Reihenhaus á 3 Häusern, welches in Nachbarschaft zu einem anderen REihenhaus erneut á 3 Häusrn ist.
Zwischen diesen Häusern liegt ein schmaler Weg, ca 3 m breit. An diesem Weg liegen die Eingangstüren zu den Häusern.
Nun die Frage: im Grundbuchauszug sind GEH UND FLURRECHTE jedem der Eigentümer gewährt.
Der letzte Eigentümer ( der schmale Streifen endet in einer Sackgasse) nimmt sich das Recht vor, sein Auto bis zum Ende zu fahren und vor seine Haustür zu parken.
Die Frage ist: Können die restlichen Bewohner ein Hinderniss aufstellen am Anfang, so dass dieser nicht mehr reinfahren kann? MAn könnte ein Hinderniss aufstellen, dass man mit einem SChlüssen versieht, um eventuell bei Umzügen doch die Einfahrt zu erlauben.
Aber allgemeine Geh und Flurrechte sehen wahrscheinlich kein Recht vor das Auto bis zum Ende reinzufahren, denn gleichzeitig, wenn denn jemand der am Anfang wohnt sein Auto stellt==> kann keiner mehr da reinfahren.
Unter welchen Umständen ist es nun erlaubt solch Hinderniss aufzustellen?
Vielen Dank für die Beantwortung
PS: Die Frage ist abstraktr formuliert, so dass es das rechtliche Problem umgangen wird