Ware nicht angekommen ! Käufer droht Anzeigen

Ich bin ein private Verkäufer und habe bei ebay Xbox spiel versteigert für ca 45 € + 3,90 porto versand (ich habe da nicht eingegeben, ob es versichert oder unversichert verschickt).Es wurde als Brief verschickt, ist nicht beim käufer angekommen. Jetzt schreibt der Käufer, dass er das Spiel immer noch nicht bekommt.
Heute dann die mail das er mir bis montag zeit gibt das Spiel zu versenden ansonsten wird er mich auf betrug verklagen!!

Meine Frage ist : wie viel Chance hat er bei dem Gericht? muss ich ihn das Geld zurückerstatten?

Im Normalfall ist das eine meiste Betrugsart vieler Käufer. Sie haben den ersteigerten Artikel erhalten, wollen aber dann zusätzlich noch das Geld zurück, weil die Ware unversichert verschickt wurde.
Dann wird mit irgendwelchen Anwälten oder Gerichten gedroht.
Meiner Erfahrung nach sollte man bei diversen Auktionshäusern und bestimmten Kunden immer auf deren Bewertung achten.
Nach eigener Erfahrung habe ich selber mal einen solchen Kunden gehabt. Ich habe es drauf anlegen lassen und ihm geschrieben, dass ich es drauf ankommen lassen will. Meist hört man von den Leuten nichts mehr.
Gesetzlich gesehen könnte man einen dafür belangen. Allerdings werden bei solch „Kleinbeträgen“ die Anzeige zurückgewiesen, da der Prozess und Aufwand sich für die Gerichte nicht lohnt.

Das ist natürlich immer eine heikle Sache, wenn man keinen Beleg in Händen hält. Mit dem Thema würde ich mich aber eher an einen Anwalt hier im Forum wenden, da es hier rechtliche Niederschriften gibt. Leider kannst du auch nicht nachweisen, dass du es wirklich versendet hast. Wenn er über Paypal gezahlt hat, wäre das Geld eh weg, da dort ohne Beleg gar nichts geht. Viele Leute nutzen es auch aus, wenn der Verkäufer keinen bestätigten Versand durchführt und holen sich dann über Paypal das Geld zurück. Normalerweise geht innerhalb Deutschland auch äußerst selten ein Brief unter. Wahrscheinlich wird er den Artikel schon haben und will eher dich betrügen. Allerdings geht man für 49 Euro nicht vor Gericht. Klar kann er dich wegen Betrug anklagen und evtl. kommt auch die Polizei vorbei, allerdings glaube ich nicht, dass es bis vor das Gericht geht wegen diesen paar Euro. Ob du wirklich auch soweit gehen kannst, müsstest du hier wie gesagt mit einem Anwalt abklären. Ich weiß nicht, wo nun der Leistungsort ist. Beim Onlinehandel ändert sich dies ja alle halb Jahr und für Ebay gelten ja immer Sonderrechte.

Hallo,

siehe hier
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?

Ob ein Verkäufer die Absendung nachweisen muss und in welcher Form (versicherter Versand oder Versand Zeuge, mein Freund war mit bei der Post) ist umstritten.

Falls der Käufer mit paypal gezahlt hat, ließ die paypal Richtlinien zum Käuferschutz.

Stephanie

Sofern nicht explizit beim Artikel in der Angabe der Beschreibung eine Versandart angegeben ist und dies als Unversichert verschickt wird, geht beim Untergang der Sache die Verantwortung an den Käufer.
Sofern der Käufer allerdings eine Vericherte Versandart wünscht und diese nicht erfüllt wird, die Sache beim Transport untergeht, muss der Verkäufer dafür haften.

hallo, danke für die schnelle Antwort.
Ich werde mich morgen noch bei der Post melden.
Das ist unglaublich. Ware geschickt und jetzt noch Anzeige bekommt :frowning:. Es ist zu viel für ein Neuling wie ich bei Ebay

So sollte man (auch bei Briefen und Päckchen) zunächst die Möglichkeit ausnutzen, einen Nachforschungsauftrag zu stellen.

Bleiben die Nachforschungen ohne Ergebnis, bietet sich folgende Rechtslage: Grundsätzlich geht das Risiko mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Hat die Übergabe stattgefunden, hast Du Pech gehabt. Daher ist die Frage, ob sie überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer keinen Beleg dafür hat, daß die Ware an Dich losgeschickt worden ist (Einlieferungszettel, Zeugenaussage eines Bekannten oder des Postbeamten), dürfte er auch nur wenig Chancen haben, wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte - selbst wenn er die Kaufsache tatsächlich verschickt hat … soviel zum Thema „Recht haben und Recht bekommen“.

Ganz schlecht würde es für den Verkäufer aussehen, wenn Du ihn aufgefordert hättest, die Sendung versichert (also z.B. als Paket) zu verschicken und er sich nicht daran gehalten hätte: entsteht Dir dadurch nämlich ein Schaden, muß er Ersatz leisten (§ 447 II BGB).

Hallo hier habe ich noch etwas gefunden…

Und nun wieder zum Thema „recht haben und Recht bekommen“: Wenn Du nicht belegen kannst, daß Du die Ware verschickt hast, wirst Du vor Gericht alt aussehen. Daher solltest Du immer dafür sorgen, daß Du einen Beleg hat: das kann der Einlieferungszettel sein oder auch die Aussage eines Freundes, der mit Dir auf der Post war.

Was dann als Beweis gewertet wird und was nicht, liegt allerdings letztendlich im Ermessen des Richters …viel Glück, vielleicht könnt ihr euch ja gütlich einigen und jeder zahlt die Hälfte. :smile:Grüße aus dem Norden

Wenn er per Paypal bezahlt hat, kann er sein Geld über Paypal zurück bekommen, das habe ich aber noch nie gemacht.
Hat er einfach an dich überwiesen, dann kann er schon sein Geld zurück verlangen, wenn er die Ware nicht bekommt.
Deshalb versenden die meisten nur versichert, dann haben sie eine Bestätigung, das die Ware angekommen ist.

Schreib ihm und dann einigt euch, das vielleicht jeder die Hälfte trägt und ihr das nächte Mal klüger seid.
Schreibe in deine Auktionen, das du versichert versendest, nur auf ausdrücklichen Wunsch vom Käufer auch unversichert, dann aber das Risiko beim Käufer liegt.

Wenn man niederwertige Sachen bei Ebay kauft, ist es immer blöd wenn der Versand teurer als die Ware ist, deshalb würde ich dem Käufer freistellen, wie die Ware versandt werden soll.

Hallo quarolinka,

da mir das auch hin und wieder passiert, dass ein Artikel nicht ankommt, habe ich mich für die Zukunft insofern abgesichert, dass ich anbiete, den Artikel auch versichert zu versenden. Wenn der Käufer aber Kosten beim Porto sparen möchte, kann ich natürlich für nichts garantieren.
In deinem Fall ist es natürlich etwas blöd gelaufen, da du ein Porto von 3,90 Euro angegeben hast und er natürlich davon ausgehen musste, dass du als Päckchen versendest (was du ja nicht getan hast).
Wann hast du die Briefsendung verschickt, wieviel Zeit ist schon seit dem Kauf vergangen?
Sei sehr sehr freundlich zu ihm. Am besten DEMÜTIG (was du über in denkst, muss er ja nicht wissen) Versichere ihm nochmal, dass du das Spiel wirklich verschickt hast und dass du ihm anbietest die Hälfte des Kaufpreises zurück zu erstatten.
Leider ist er im Recht, wegen der angegeben Versandart (Versandkosten).
Aber vielleicht kommst du so nochmal mit einem blauen Auge davon.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne wieder.

paula

PS: Meistens drohen sie nur mit Anwalt, in der Regel lassen sie es bei einem Kaufpreis in dieser Höhe sein.

hallo paula,
ich fühle mich nicht wohl für 45€ und solche stress, außerdem habe ich viel Zeit für ein Gericht und die gesamte Papier usw., vielleicht hat er es wirklich nicht bekommt, da ich bisschen internet gegooggelt, die Post haben auch dunkle Seite. Deswegen nehme ich deine Vorschlag. Mit der Käufer ein Deal zu machen, er soll noch 1 woche warten. Wenn das Spiel wirklich noch nicht angekommt, dann werde ich ein anderes Spiel schicken oder er bekommt 50% Kaufpreis zurück.

Wegen höhe Porto hat folgende Gründe: Das war meine erste mal auf dem Internet etwas zu verkauft. Außerdem war ich auch eine der nicht öfter bei der Post etwas schicken (kennt sowas nicht aus, sonst hatte ich für ihn auch schon versichert verschickt, wenn es ein paar Euro mehr).Ich hatte nur bei Ebay, andere Käufer geguckt, wie sie ihre Spiel verkauft und die Porto.

danke Paula :smile:

Mit gerichtlichen Sachen kenne ich mich nicht aus, und ich finde es auch heftig, direkt mit Gericht zu drohen. Ich würde den Vorfall erst einmal Ebay melden, und da du leider keinen Postnachweis hast, wird der Käufer, denke ich, recht bekommen und kann sein geld zurück verlangen. Ab einem gewissen Betrag würde ich halt immer nachweisbar verschicken. Den Käufer würde ich auf meine Verkäufe auf jeden Fall sperren, und wie gesagt bei Ebay melden. Wenn der dass nämlich öfter durchziehen sollte, wird Ebay auch irgendwann aufmerken.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Liebe Grüsse
Eike Christiansen

HI, da es nicht versichert war, wirst du den Kaufpreis erstetten müssen. hatte sowas auch mal. gruss G. Choukair

Wie ist die Sache ausgegangen?