Warum hat Bayern dem Grundgesetz nie zugestimmt?

Hallo!
Wir haben im Politikunterricht unser Grundgesetz durchgenommen und dabei ist uns aufgefallen, daß der Freistaat Bayern diesem nie zugestimmt hat. Warum hat denn der Freistatt Bayern dem Grundgesetz nie zugestimmt? Danke für ihre Informationen.

Hallo,
das wesentliche (formale) kann man im wikipedia-beitrag „grundgesetz“ abschnitt „ratifizierung“ nachlesen, der aber keinen hintergrund und keine politische einschätzung gibt.
Hier meine:
ohne den gesampolitischen hintergrund des sich abzeichnenden system-antagonismus (ost-west, „teilung der welt“, späterer sog Kalter Krieg) läßt sich das nicht verstehen. Die USA als der hauptsieger und der entscheidende machthaber zielten bereits deutlich auf eine art blockbildung westeuropas, unter einschluß Deutschlands, möglichst gesamtdeutschlands hin, d.h. auf eine staatsgründung aus den „westzonen“. Eine hinwendung Deutschlands zur Sowjetunion oder auch nur eine neutralität Deutschlands sollte verhindert werden. Entscheidend war die sog. "Londoner Sechs-Mächte-Konferenz, Februar 1948, eine „inoffizielle“ konferenz, die nur „empfehlungen“ gab. Die sechs „mächte“ waren die drei westalliierten und die Benelux-länder(!). Die Sowjetunion war bewußt nicht eingeladen worden. Diese länder schlossen zur gleichen zeit in Brüssel den „´Brüsseler Pakt“, das vorabkommen zur NATO. Inhalt der empfehlungen war im wesentlichen die forderung eines staatsaufbaus Deutschlands nach amerikanischen vorstellungen. Diese empfehlungen wurden am 1. juli 1948 den ministerpräsidenten der westlichen länder übergeben und und die konstituierung des Parlamentarischen Rates (der dann das „grundgesetz“ ausarbeitete) zum 1. september 1948 beschlossen. Vor dieser übergabe der empfehlungen, am 20. juni 1948 hatten die alliierten die währungsreform durchgeführt, also ökonomische fakten geschaffen.
Vor diesem hintergrund muß nun das abstimmungsverhalten sowohl der CSU-abgeordneten im Parlamentarischen Rat als auch das der CSU-abgeordneten des Bayerischen Landtages gesehen werden. Eine volksabstimmung über eine „verfassung“ war nicht vorgesehen,lediglich zustimmung der landtage, für die die USA eine zweidrittel-mehrheit der länder vorgeschrieben hatten. Da der politische wille der entscheidenden macht, den USA, den abgeordneten des Bayerischen Landtages natürlich bekannt war, wurde nach der ablehnung die lösung einer sonderabstimmung gewählt (etwa so: wenn zwei drittel der länder ratifizieren, dann gilts auch für uns. Dann kann man vor die leute treten und sagen, wir habens ja versucht!)
Als politische handlung ist die ablehnung also als bedeutungslos einzuschätzen.

Hallo Hilde, hierzu habe ich leider keine gesicherten Informationen. Tut mir leid.
Gruß
Lutz

Hallo,
ein ausführlicher Bericht darüber befindet sich unter folgendem Link: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verfassungsgeschi…
Schöne Grüße aus Hamburg

Kann Dir leider nicht weiterhelfen, Sorry.

Hallo Hilde!
Vermute, um sich damals, nach dem Krieg, Entscheidungen offen zu halten, die, die nächsten Generationen betreffen.
Das Grundgesetz war als Provisorium angesehen worden.
Man hatte ja mit der weimarer Verfassung üble Erfahrungen gemacht. Sie war wie das Grundgesetz vorgegeben worden und für Hitler und Konsorten leicht zu vergewaltigen gewesen.
Eine echte demokratische deutsche Verfassung, mit allem Drum und Dran wäre schon gut, besser wäre endlich ein echtes Europäisches Staatswesen.
Mir läge an dem Total-Verbot von braunen und roten Sozialisten!
Wenn Menschen jegliche Menschlichkeit abgelegt haben, sind sie Bestien!
Nazi-Bestien und Kommunisten-Bestien haben uns, besonders uns Deutschen, nur Schande, Scham und auf Jahrhunderte immensen Schaden gebracht.
Hitler, Stalin, Mao, Franco, Polpot, Ulbricht, Mussolini und wie all die Braunen und Roten massenmordenden Menschenblutsäufer hießen.

Ich möchte darüber nicht diskutieren und weiß, auch nicht warum Du mich dazu befragt hast.

Grauling