Was bedeutet Dipl. psych. Beraterin

kann mir jemand erklären, ob „Dipl. psych. Beraterin / Heilkundliche Psychotherapeutin“ bedeutet, dass sie eine Dipl. Psychologin ist oder eine Heipraktikerin mit Psychotherapieansatz? und, wenn sie sich Dipl. Psychologin nennt, stimmt das dann?

Das kann aus den wenigen Informationen hier niemand abschließend beurteilen. Gerade auf diesem Gebiet gibt es so viele Pseudo-Diplome von irgendwelchen obskuren Akademien.
Da solltest du am besten direkt nachfragen.
Gruß florestino

kann mir jemand erklären, ob „Dipl. psych. Beraterin /
Heilkundliche Psychotherapeutin“ bedeutet, dass sie eine Dipl.

da du dich mit Suchmaschinen leider nicht auskennst. Siehe etwa bei:

http://www.frauenseminar-bodensee.ch/Termine/seminar…

darin:

„Dipl. Psychologische Beraterin FSB"

vielen Dank erst mal. Es geht ja genau um diese Kleinigkeit FSB zB…
Ich versuche zu recherchieren, ob die betreffende Persönlichkeit sich mit einem Titel schmückt, den sie zu trage nicht berechtigt ist. Und da kann ich nun mal nur die Quellen zitieren die sie selbst veröffentlicht hat. Insofern bin ich auch zur Bedienung von Suchmaschinen in der Lage. Da es aber offenbar um kleine Feinheiten gehen hoffe ich auf Profikenntnisse

Ich versuche zu recherchieren, ob die betreffende
Persönlichkeit sich mit einem Titel schmückt, den sie zu trage
nicht berechtigt ist. Und da kann ich nun mal nur die Quellen

Falls es ein akademischer Grad sein soll, siehe die untenstehende Liste akademischer Grade (Deutschland). Sie listet alle offiziell anerkannten akademischen Grade in Deutschland auf.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_akademischer_Grad…

auch zur Bedienung von Suchmaschinen in der Lage. Da es aber
offenbar um kleine Feinheiten gehen hoffe ich auf

Sogar die „kleinen Feinheiten“ - wenn es denn offiziell anerkannte sind - lassen sich mit Hilfe von Suchmaschinen finden.

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Wichtig wäre zu unterscheiden, in welchem Land die Dame ihren „Titel“ / ihre „Berufsbezeichnung“ anführt.

In Deutschland gilt nach § 1 Abs. 1 PsychThG: „[…] Die Bezeichnung ‚Psychotherapeut‘ oder ‚Psychotherapeutin‘ darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden.“

In Deutschland wäre demnach bei fehlender Anerkennung als Psychotherapeutin die Bezeichnung nicht zulässig. Auch nicht mit dem Zusatz „Heilkundlich“. Wenn die Dame die Anerkennung haben sollte, sollte sie sich allerdings vollständigerweise entweder ärztliche oder psychologische Psychotherapeutin bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nennen. In vielen Berufsordnungen (der Kammern) wird die vollständie Bezeichnung dringend empfohlen. Für den Fall Deutschland wäre ihre Bezeichnung sicher etwas dubios. Warum sollte man sich so bezeichnen, wenn man die Anerkennung hat und die korrekte Bezeichnung tragen darf. Hat sie die Anerkennung nicht, wäre es in Deutschland nicht erlaubt, sich so zu nennen.

Jetzt hat aber schon watergolf93 per Suchmaschine eine Schweizer Seite gefunden. Handelt es sich vielleicht um eine Schweizer Bezeichnung? Davon habe ich keine Ahnung. Mir fällt nur auf: „Frauenseminar Bodensee“ - steht FSB vielleicht hierfür?

Viele Grüße

Hans-Peter

Hi,
Dipl.Psych. ist ein akademischer Grad in der Naturwissensschaft Psychologie. NIcht mehr und nicht weniger.
Macht jemand eine Therapieausbildung, kann er Therapie anbieten (aber sich nicht Psychotherapeut nennen). Egal ob Psychologe, Mediziner, Theologen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder so.
Laut deutschem Gesetz darf er das aber nicht bei Störungen mit Kranheitswert. Deshalb machen manche den Heilpraktiker damit ihnen keiner an die Wäsche kann. Nicht alles hat aber Krankheitswert! Da gibt es Kataloge. Das ist nur ein eingeschränkter Bereich. Macht ein psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut mit jemandem Therapie ohne Krankheitswert und rechnet Krankheitswert bei der Kasse ab, kann man sich ja was denken. Ich bin da juristisch nicht so gebildet.
Bei dem Begriff „Psychologischer Psychotherapeut“ handelt es sich um die Leute, die von der Krankenkasse zugelassen sind. Das sind m.W. ca 13000 Praxen und soll demnächst reduziert werden. Ebensogute Therapeuten, die keine Zulassung bekommen, müssen eben freiberuflich klarkommen. Da spielt der Beriff „Beratung“ eine Rolle, denn Gespräche kann man nicht verbieten.
Anmerken möchte ich noch, dass die Beratungspsychologie viel umfangreicher ist, auch eigene Studiengänge hat, als die reine Psychotherapie.
Beklagenswert ist der Wildwuchs, wo alles mögliche versprochen wird. Aber ist auch drin was draufsteht? Da hätten Verbraucherschützer, wenn sie denn Ahnung hätten, viel Arbeit. Die Regierung überlegt, wie ich hörte, wie man den Beratungsmarkt in den Griff bekommen könnte. Andere Länder überdenken auch ihre Regelungen.

Hallo!

Ich muss Ihren Beitrag leicht korrigieren:

Dipl.Psych. ist ein akademischer Grad in der
Naturwissensschaft Psychologie. NIcht mehr und nicht weniger.

Richtig.

Macht jemand eine Therapieausbildung, kann er Therapie
anbieten (aber sich nicht Psychotherapeut nennen). Egal ob
Psychologe, Mediziner, Theologen, Pädagogen, Sozialarbeiter
oder so.

Im Prinzip richtig. Nur kann theoretisch jeder Therapie anbieten, auch ohne eine zusätzliche Ausbildung durchlaufen zu haben, natürlich mit der korrekten Einschränkung, dass ohne die Zulassung zur heilkundlichen Tätigkeit keine Störungen mit Krankheitswert behandelt werden dürfen.

Bei dem Begriff „Psychologischer Psychotherapeut“ handelt es
sich um die Leute, die von der Krankenkasse zugelassen sind.

Das ist falsch. „Psycholgischer Psychotherapeut“ bedeutet, dass ein Psychologe die entsprechende Approbation (geregelt nach PsychThG) erhalten hat und somit als psychologischer Psychotherapeut heilkundlich tätig werden darf. Das ist nicht gleich zu setzen mit der Kassenzulassung. Die muss zusätzlich beantragt werden und hängt davon ab, ob ein Kassensitz frei ist, zudem von der Fachkunde (Psychoanalyse, Tiefenpsychologie oder Verhaltenstherapie) des Psychotherapeuten.

Viele Grüße

Hans-Peter

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Hallo,

kann mir jemand erklären, ob „Dipl. psych. Beraterin /
Heilkundliche Psychotherapeutin“ bedeutet, dass sie eine Dipl.
Psychologin ist oder eine Heipraktikerin mit
Psychotherapieansatz? und, wenn sie sich Dipl. Psychologin
nennt, stimmt das dann?

Das klingt leider nach Schwindel - zumindest wenn die Dame sich in Deutschland befindet. In Deutschland darf man sich nur mit einem akademischen Abschluss „Dipl.“ nennen. Eine „Diplom Psychologin Beraterin“ macht aber keinen Sinn, es scheint also eine Abkürzung zu sein für „Diplomierte Psychologische Beraterin“ - was es so in Deutschland nicht gibt. In der Schweiz hingegeben bekommt man quasi für jeden Wochenendworkshop ein „Diplom“. Deshalb muss bei einer solchen Bezeichnung in Deutschland deutlich sichtbar dabei stehen, dass der „Abschluss“ in einem anderen Land gemacht wurde.

Dass auch die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ nur für bestimmte Berufsgruppen erlaubt ist, wurde schon hier geschrieben. Wäre die Dame tatsächlich Diplom-Psychologin und Psychotherapeutin, wie sie einen hier glauben lassen will, würde sie sich schlicht Dipl.-Psychologin/Psychotherapeutin nennen, und all den anderen Schmu (Beraterin… Heilkundlich…) weg lassen.

Eine weitere korrekte Bezeichnung wäre noch „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ - die aber auch nur zutrifft, wenn jemand die entsprechende Prüfung abgelegt hat. Also ist das hier vermutlich auch nicht so.

Ob die Dame fachlich kompetent ist, sagt das alles nicht aus. Mich würde aber eine so unkorrekte Bezeichnung, die bewusst mit Verwechslung arbeitet (Dipl.psych… ach, Sie dachten das bedeutet Diplom-Psychologin, das war natürlich nicht beabsichtigt…) ganz klar abschrecken.

LG,
Julia